Pùvodní znìní ad 840/IV.

Interpeláció

a belügyminiszterhez

az 1926 évi 152 számú s az állampolgárság elnyerését szabályozó alkotmány törvénnyel ellenkezö 1926 évi szeptember hó 7-én kiadott 52578/-21 számú belügyminiszteri körrendelet tárgyában.

Benynjtják: Dr. Holota János képviselö és társai.

Ezen rendelet a belügyminiszter 152/1926 sz. alaptörvény kihirdetése és életbeléptetése után adta ki. A törvény világosan intézkedik, mily feltételek mellett van igényük az illetö volt magyar állapolgároknak a csehslovák állampolgárság megadására.

A jelzett miniszteri rendelet nem respektálja a törvényhozô testület által megalkotott alkotmány törvényt s utasitja az alárendelt I. foku politikai hivatalokat, hogy minden kérvényezöröl tegyenek jelentést politikai pártállásáról, családi és vagyoni, valamint jövedelmi állapotáról, nemzetiségéröl s egyben terjesszenek be javaslatot a csehslovák állampolgárság megadásáért kirovandó illetékek nagyságáról.

A belügy miniszter tehát oly intézkedéseket adott ki amélyekre a hivatkozott alkotmánytörvény nem hatalmazza fel és az igényjogosultak politikai pártállásának megállapitását rendeli el s többek között ami a törvény legmarkánsabb megsértése, mivel a törvény az állampolgárság elnyerése iránti igényjogosultság szempontjából nem tesz különbséget politikai pártállás szerint. Ez egy jogállamban elképzelhetetlen.

Az állampolgársági igény megadásánál csak az alkotmány törvény 1. §-ában foglalt feltételek jöhetnek tekintetbe Ammennyiben kérvényezö ezeknek megfelelt úgy részére az állampolgárságot meg kell adni.

Végül a törvény 6. §-á értelmében ezen egyének á!lampolgársága olybá tekintendö, mintha azok már ezt 1918. okt 28-án megszerezték volna s igy az állampolgárság megadásáért járô illeték sem nem jogos, sem nem törvényes, mert akkor mindany nyiunknak, akik az államfordulat ezen napján a csehslovák köztársaság polgárai lettünk -kellett volna illetéket fizetnünk.

A belügyminisztérium rendelete törvény ellenes mivel a törvény világosan megmondja, hogy azon igényjogosultnak, aki ezen törvénvben felsorolt feltételeknek megfelelt az állampolgátságot meg kell adni s minthogy a törvény taxative sorolja fel mindazon feltételeket amelyeket bizonyitani kell, nyilvánvalô tehát, hogy a belügyminiszter a törvényben felsorolt feltételeken kivül más ujabb feltételeket nem jogosult felállitani, igy hát az állampolgárság megadásáért járó illeték kiszabása is törvénytelen az igényjogosultak ennek megfelelni nem tartoznak. A politikai pártállás pedig mindenkinek saját belsö ügye lévén annak a csendörség által valô kutatása meröben jogtalan és az állampolgárság elnyerése iránti kérelemmel összefüggésbe semmi módon sem hozható.

Kérdem Miniszter Urat:

Hajlandó-e az 52578-21-1926 számú rendeletét azonnal hatálytalanitani s haladéktalanul intézkedni, hogy a 152/1926 számú törvény szerint igényjogosultsággal hirók állampolgárság elnyerése iránti kérelmei egyedül csak ezen törvény szerint biráltassanak el.

Prága 1927. február 10.

Dr. Holota,

Nitsch, Wagner, Heller, Szent-Ivány, Füssy, Halke, J. Mayer, Dr. Jabloniczky, Zierhut, Gregorovits, Windirsch, Weisser, Dr. Hanreich, Hodina, Eckert, Fedor, Platzer, Tichi, Dr. Szüllö, Koczor, Dr. Korláth.

Pùvodní znìní ad 840/X.

Interpellation

des Abgeordneten Leo Wenzel und Genossen

an die Minister des Innern, des Handels und der Justiz,

wegen Zulässigkeit und Anwendung von fünfwertigen Antimonverbindungen (als Leukonin im Handel) zur Herstellung von Emailgeschirr.

Die èechoslovakische Emailindustrie hatte im alten Österreich ein grosses und gutes Absatzgebiet innerhalb der Staatsgrenzen und war weit weniger auf den Export ihrer Erzeugnisse angewiesen.

Anders liegt es heute. Von allen Nachfolgestaaten beherbergt die Èechoslovakei den größten Teil der altösterreichischen Emailindustrie in ihren Grenzen, Ungarn und Österreich sowie ein Teil Polen kommen als Inlandsabsatzgebiet nicht mehr in Frage. In diesen sowie in allen anderen Absatzgebieten führt unsere Emailindustrie einen schweren Konkurrenzkampf und noch dazu zu ganz ungleichen Waffen. Als schärfsten Gegner begegnet sie Deutschland, nur vorübergehend Staaten die durch Inflation mit billiger Ware am Weltmarkte erscheinen.

Zugegeben. daß unsere Lohnverhältnisse Deutschland gegenüber günstiger liegen ein Faktor, der hier die Produktion billiger gestaltet so schwindet dieser Vorteil ganz sobald wir den Produktionsgang im Auslande näher untersuchen.

Deutschland und alle Staaten der Erde nur mit Ausnahme der Nachfolgestaaten des alten Österreichs bedienen sich mehr und mehr eines Weißtrübungsmittels und zwar einer fünfwertigen Antimonverbindung (als Leukonin im Handel). Dieses Leukonin eine Errungenschaft auf dem Gebiete der Chemie ermöglicht es das frühere Weißtrühungsmittel Zinnoxyd voll und ganz zu ersetzen und stellt sich im Preise gegenüber Zinnoxyd und anderen Weißtrübungsmitteln um 50% billiger. Der èechoslovakischen Emailindustrie, sofern diese Eß- und Kochgeschirre erzeugt bleibt dieses gute und billige Weißtrübungsmittel jedoch vorenthalten, weil ein altes österreichisches Gesetz, das längst einer gründlichen Prüfung und Abänderung bedürftig ist. von unseren Gesetzgebern bisher vollkommen übergangen wurde.

Der Codex alimentarius III. pag. 370 sowie eine Verordnung von Antimonoxyden zur Herstellung von Emaile für Eß- und Kochgeschirre mit dem Hinweis haben sie verboten daß diese giftig, also für den menschlichen Organismus schädlich sind.

Mehr als 30 Jahre sind seitdem vergangen, die Technik und Wissenschaft haben in dieser Zeit gewaltig Fortschritte gemacht und speziell auf dem Gebiete der Chemie waren die letzten Jahrzehnte eine Zeit der Erfindung und Verbesserung. Dazu gehört auch die Erfindung des Leukonins als eine ungiftige fünfwertige Antimonverbindung.

Als Tatsachenbeweis führen die Gefertigten an die Arbeiten Cloettas (Archiv für experimentelle Pathologie und Pharmakologie Bd. 64 S. 352), ferne Rewalds (Therapie der Gegenwart, Aug. 1914), das Gutachten, welches der Verband der deutschen Emaillierwerke durch die Professoren Dr. Popp (Berlin) und Dr. Haupt (Bautzen) ausarbeiten ließ Ausschlaggebend für uns ist jedoch die letzte Arbeit und Begutachtung von Herrn Professor Dr. Emil Švagr, Dozent der Gerichtschemie und Giftanalytik in Prag, sowie der Herren Dr. Jílek, Dozenten der analytischen Chemie und Dr. Lukas Dozenten der Lebensmittelchemie ferner das Gutachten der Versuchs- und Untersuchungsanstalt der Staatsfachschule in Haida vom 20. Feber 1924 Alle haben durch gründliche Versuche nachgewiesen, daß fünfwertige Antimonverbindungen (Leukonin) vollkommen ungiftig sind. auf dem menschlichen Organismus nicht schädigend wirken und sich als Weißtrübungsmittel für Emaille hervorragend eignen.

Diesen Umstand hat sich die ausländische Emailindustrie raschest zu Nutze gemacht und nicht zuletzt deshalb weil sie gegenüber anderen Weißtrübungsmitteln eine 50%ige Ersparnis erzielt. In Fachkreisen wird Leukonin als hervorragendes Weißtrübungsmittel bezeichnet seine ausgedehnte Verwendung im Auslande rükt es mehr und mehr in den Vordergrund.

Für unsere Emailindustrie ist es wichtig die Frage zu lösen was unsere Gesetzgebung auch heute noch veranlaßt, ein derartig altes Verbot aufrecht zu erhalten das in keiner Weise mehr begründet ist dagegen unserer Volkswirtschaft schwere Schäden zufügt.

Zweifellos von hervorragender Bedeutung sind die Ansichten über die Verwendung von Antimonverbindungen und Codex alimentarius von Herrn Professor Dr. Emil Švagr, Dozent der Gerichtschemie und Giftanalytik in Prag. Herr Professor Dr. Emil Švagr schrieb in einem Aufsatze der Chemické listy Praha Nr. 1 Jahrgang 1926 wie folgt:

Vor kurzem ist an mich die Frage gestellt worden:

Weshalb gestatten andere europäische Staaten die Erzeugung von weißem Email, enthaltend fünfwertige Antimonverbindungen für Kochgeschirr und weshalb ist dies bei uns und in Österreich verboten?

Auf die zweite Hälfte der Frage antwortete mir der bis jetzt geltende Codex alimentarius III., pag. 370 wie folgt:

Unter den Namen "Leukonin" wurde antimonsauer Natro in den Handel gebracht und als Ersatz für Zinnoxyd empfohlen. Die Herstellung von Küchen- oder Eßgeräten oder Flüssigkeitsmaßen ist aber verboten. Also ein einfaches Verbot, das aus der These hervorgeht: Antimonverbindungen sind giftig.

Umso größer war aber die Verwunderung, wie es möglich ist, wo anders mit dem Menschenleben so zu spielen und war daher notwendig, dieses Rätsel zu erklären und die Sache näher anzusehen. Durch Nachforschung in der Literatur stellte ich fest daß bereits im Jahre 1912 im Archiv für exper. Pathalogie und Pharmakologie (68. 186) eine Arbeit Brunners hervorging. in der auf die Tatsache hingewiesen wird daß die anorganischen und organischen Antimonpräparate auch auf Seiten ihrer Toxicitat auf dreiwertige und fünfwertige Antimonverbindungen zu teilen sind, denn fünfwertige Antimonverbindungen haben nur eine sehr geringe toxische Wirkung.

Ebenso sagt Fränkel: Stabile fünfwertige Arsen- und Antimonverbindungen sind bei physiologischen Versuchen auf deren spezifische Wirkung unwirksam gefunden worden wogegen sämtliche löslichen dreiwertigen Arsenverbindungen und Antimonverbindungen wirksam waren. [Fränkel: Arzneimittel - Synthese, II. Aufl. 1921, p. 217.]

Kobert, der fast überaus ängstlich die Frage der Toxicitat der Stoffe beurteilt glaubt selbst weder an eine akute noch schleppende Vergiftungsmöglichkeit nach Anwendung von fünfwertigen Antimonverbindungen, [Kobert: Lehrbuch der Intoxikationen II., 2. p. 1925.] ebenso spricht auch Gadamer, [Gadamer: Toxikologie p. 165.] ähnlich auch Jaksch [Jaksch: Vergiftungen p. 161.] und Ogier - Kohn - Abrest. [Ogier - Kohn - Abrest: Chemie Toxicologique I., 617.]

In der letzten Zeit unternahm Cloetta in Zürich besondere Arbeiten auf dem Gebiete der Toxikation fünfwertiger Antimonverbindungen: Versuche über das Verhalten der Antimonverbindungen und die Gewöhnung an dieselben [Archiv für exper. Pathol. und Pharmakologie Bd. 64. p. 352, XXI.] und Rewald in Berlin Über die fysiologische Wirkung fünfwertigen Antimons (Leukonin, natriumetaantimonat). [Therapie der Gegenwart, August 1924.]

Die letzten zwei ausführlichen Arbeiten, welche mehrmonatliche Experimente in ganzen Serien an Menschen und Tieren enthalten, beweisen die vollkommene Unschädlichkeit des Natriummetaantimonat, auch wenn derselbe insubstacia bis zu einer Höhe von 2 g per os, ja direkt mit 1% Essigsäure in einer Menge von 50 cm3 verabreicht wird. Ein Versuchskaninchen Rewald erhielt im Laufe von 5 Wochen 33.7 g Leukonin (Natriummetaantimont) ohne dass irgend welche abnormale Erscheinungen zu verzeichnen wären.

In diesen Arbeiten ist also auf den ersten Teil der am Anfange gestellten Anfrage geantwortet worden.

Obwohl kein Grund vorlag über die Richtigkeit der Behauptung erwähnter Autoren zu zweifeln, so konnten doch einige Einwendungen, die aus den unbegründeten und nicht nachgewiesenen Umständen hervorgingen, ins Gewicht fallend sein.

Deshalb besorgte ich mir eine fertige Schmelzmischung, enthaltend Leukonin und zwar so, wie dieselbe zur Anwendung gelangt und ließe ich aus dieser Mischung Emaille auf einen Küchenblechteller anfertigen von einem Inhalte von cca 1/2 1, und einen Topf von fast einem Liter und einen kleinen Teller.

Ich legte mir die Fragen:

1. Was enthält die Schmelzmischung,

2. Wie und wieviel Leukonin löst sich unter den Umständen, die bei der Anwendung von Küchengeschirren entstehen können.

3 Ist es möglich und geschieht auch tatsächlich bei der Emaillierung eine solche Reduktion daß fünfwertiges Antimon in dreiwertiges Antimon übergeht.

4. Welches ist die Wirkung bei Anwendung dieses Emailgeschirres bei praktischer Anwendung im Haushalte auf die menschliche Gesundheit.

1. Vor allem ist die Schmelzmischung einer Analyse unterzogen worden, wobei gefunden wurde: [Diese Analyse sowie auch einige Analysen der Schwefelwasserstoff - in der weiteren Arbeit führten mit besonderer Bereitwilligkeit die Herren Dozenten Dr. Jílek und Dr. Lukas durch, wofür ich ihnen nochmals auf diesem Wege aufrichtig danke.]


1.34%Feuchtigkeit,
1.35%Verlust durch Erhitzen,
0.21%SiO2
2.95%Al2O3

Spuren von Eisen:

75.18%SiO3
11.16%Na

Im wasserfreien Stoff:

9.33%SiO2
2.97%Al2O3
76.20%SbO3
11.31%Na
99.81% 

Aus dem Resultat dieser Analyse geht hervor, daß sich die Stoffanalyse aus cca. 85% Natriummetaantimonat und cca. 15% Beimischungen enthaltend SiO2, Al2O2 und Na, höchstwahrscheinlich Feldspat, Albit, zusammensetzt.

Bemerken möchte ich daß diese Schmelzmaße kurz vorher in der deutschen staatlichen Glasindustrieschule in Haida bei B. Leipa analysiert wurde und daß das Resultat von unseren Erfolgen in cca. zweihundertstel Prozent abweicht.

2. Es ist die Löslichkeit des fertigen Emails versucht worden. Die Versuche sind gemäß den Forderungen des Codex [Codex IV., 378.] durchgeführt worden, daneben wurden aber die Forderungen teils so erweitert, teils erhöht und verschärft, wie aus den nachfolgenden hervorgeht.

a) 450 cm3 Essigsäure, 5% (also stärker als der Codex verlangt) sind eine Stunde lang (zweimal so lang als der Codex vorschreibt) auf einen mit Leukonin emaillierten Teller gekocht worden, wonach analystisch die Antimonmenge in der Lösung festgestellt wurde. Der Schwefelwasserstoff gab nach sechsstündiger Zersetzung einen kaum erkennbaren Satz, in der schließlich durch elektrolytische Ausscheidung 0.0004 g Antimon festgestellt wurde, was umgerechnet auf das ursprüngliche Metaantimonat 0.00063 g ergibt.

b) 450 cm3 4% Essigsäure ist gemäß Codexvorschrift während einer halben Stunde auf demselben Teller gekocht worden. Ebenso wie früher ist aufgelöstes Antimon in einem Quantum von 0.0002 g festgestellt worden, was 0.00032 Natriummetaantimonat entspricht.

c) Die Löslichkeitsprüfung durch Sieden von 4% Essigsäure während einer Stunde in einem Emailtopf 830 cm Essigsäure enthielt sonach 0.0004 g Antimon, was der gleichen Menge wie sub a) entspricht.

d) Weiters ist die Löslichkeit des Emails stets bei einstündigen Sieden in 4% Äpfel-, Citronen-, Milch- und schließlich in Kleesäure (Oxalsäure) die Resultate waren bei einem Quantum von 831 cm3 Säure wie folgt:

Bei Äpfelsäure 0.0002 g, Citronensäure 0.0002 g, bei Milchsäure kaum erkennbare Spuren, bei Oxalsäure 0.0004 g gelösten Antimon.

e) Ein besonderes Augenmerk ist der Löslichkeit des Emails mit Weinsäure zugewendet worden. Ähnlich wie oben ist das Sieden eine Stunde in einem Topf bei Konzentration von 4% Säure in einer Menge von 830 cm erhalten worden.

In die Lösung sind 0.0006 g Natriummetaantimonat übergegangen. Durch eine Reihe von Versuchen mit Säuren, die im Haushalte mit Geschirr in Berührung kommen könnten, ist die praktische Unlöslichkeit des Emails mit Leukonin umsomehr festgestellt worden, nachdem in der Küchenpraxis niemals so hohe Konzentrationen festgestellt worden beziehungsweise angewendet worden, wie diese hier absichtlich gewählt wurden und auch wenn, dann ist kaum ein einstündiges ununterbrochenes Sieden vorauszusetzen.

3. Damit gelöst wird, ob bei der Emailliesierung unter der Hitze des Ofens fünfwertiges Antimon in dreiwertiges übergeht, mußte eine Vergleichsanalyse der angewendeten Mischung Rohstoff und fertigen Emails durchgeführt werden. Deshalb ist das Email vom Geschirr analysiert worden.


9.38%SiO2
2.97%Al2O
76.22%SbO3
11.26%Na
0.24%Fe
99.98% 

Daraus kann geschlossen werden daß durch die Emaillierung die ursprüngliche Mischung in Gegenwart des Flußmittels so schmolz, ohne daß sie sich in ihrer Zusammensetzung geändert hätte, denn das gegenseitige Stoffverhältniß hat sich nicht geändert. Dadurch wäre erwiesen, daß bei der Emaillierungsarbeit das fünfwertige Antimon nicht in dreiwertiges Antimon übergegangen ist, ja nicht einmal im Emaillierungsofen war die Temperatur in der Höhe, daß sich eine Pyroverbindung gebildet hätte.

Aus den umfangreichen Versuchen, welche, wie oben bereits angeführt, Cloetta und Rewald durchführten, konnte zwar mit Sicherheit auf die Giftfreiheit von Leukonin geschlossen werden, aber um mich selbst zu überzeugen, wählte ich die Versuche an mir selbst, später auch an den übrigen Familienmitgliedern.

Während fünf Wochen (vom 22. IV. bis 25. V. l. J.) ließ ich täglich für mich und dann auch für meine Familie systematisch sauere Speisen, wie Salate und anderes Gemüse, Saucen, Eingekochtes, Povidl usw. ausschließlich nur in einem mit Leukonin emaillierten Topf bereiten und ausserdem verwendete ich auch Teller mit demselben Email.

In dieser Zeit von fünf Wochen stellte ich weder an mir selbst, noch an den übrigen Familienmitgliedern, die kleinsten Gesundheitsstörungen, wie Verdauungsstörungen, auch keinen Brechreiz und Durchfall fest, sodaß sämtliche Funktionen des Verdauungstraktes sowie der Herzmuskeln und Nerven in der ganzen Zeit normal blieben, ohne irgend welcher Störung nichts konnte festgestellt werden. Von dieser Zeit weg, also während dreiviertel Jahren verwenden wir jenen Topf wie einen jeden anderen. ohne die kleinste Einflüsse wahrzunehmen, aus denen auf die Provenienz und Zusammensetzung jenes Emails geschlossen werden könnte. Dadurch ist die Behauptung Cloettas und Rewalds erwiesen, daß der Zusatz von Leukonin in Emaillen gänzlich unschädlich ist, auch bei langandauernder Anwendung solchen Geschirres.

Wenn wir die Bestimmungen des Codex beurteilen und wenn wir verschiedene Stellen in demselben vergleichen, kann ungefähr folgendes gesagt werden.

Der Codex, welcher im Jahre 1917 herausgegeben wurde übergeht die zitierten Arbeiten Brunners - möglicherweise aus Vorsicht. Aber auch in anderen Fällen der Gegenwart von Antimon, u. b. Codex III., pag. 369, an zwei Stellen, ja dort gestattet er sogar, das Vorhanden - sein von Kupfer und Zink.

Daneben gestattet der Codex (III., 383 Spuren von löslichen Antimon ohne Rücksicht auf seine Valenz in roten Kautschuk, bis zu 15 mg in Spielsachen für Kinder und in Geweben auf 1000 cm2 und schließlich 3 mg Arsen (III., 386).

Wenn in Familien jahrzehntelang Bestecke aus Britaniasilber, Neusilber, und ähnlichen Legierungen zur Anwendung gelangen, die wie bereits aus ihren äußeren Beschaffenheit geschlossen werden kann, nicht geringe Mengen ihrer unstreitig giftigen Teile dem menschlichen Organismus abgegeben haben, ohne irgend welche schleppende oder akute Vergiftung hervorzurufen, umsomehr kann. Natriummetaantimonat zur Anwendung gelangen von welchem in der Küche nicht ein tausendstel fünfwertiges Antimon unter aller ungünstigsten Umständen sich löst.

Als niedrigste Grenze der Toxicitat bei dreiwertigem Antimon ist für Kinder 100mal mehr und für Erwachsene 300mal mehr (Lewing, Dragendorff, Poulssen, Falck, Kunkel) als die maximale Menge ist gelösten Antimons nach einstündigem Sieden in 5% Essigsäure angegeben, also unter sehr wenig wahrscheinlichen Umständen, nachdem unter solchen Umständen Küchenspeisen niemals zubereitet werden.

Wenn wir in Betracht ziehen, daß die Verhinderung der Wirkung von Reduktionsgasen beider Emaillierung von technischen und geschäftlichen Interesse für die Emailerzeuger ist, braucht nicht damit gerechnet zu werden, daß beider Erzeugung fünfwertiges Antimon auf dreiwertiges Antimon reduziert würde. Und wenn, fiele die ganze Menge des löslichen Stoffes wieder nicht ins Gewicht.

In der letzten Zeit erhalte ich eine ausführliche Beurteilung über analogische Fälle vom Berliner Institute für Gerichtschemie und Mikroskopie, woraus auch meine Behauptung hervorgeht, daß bei dem Schmelzprozeß erwähnte Reduktion nicht geschieht und daß dreiwertige Antimonverbindungen sich von Emaillen durch die vorgeschriebenen Versuche leicht lösen, wogegen fünfwertiges Antimon nicht.

Aus allem kann mit Sicherheit geschlossen werden daß die Zusätze von Natrium -Metaantimonat für die Erzeugung von Emailen für Küchengeschirr ganz günstig sind, einesteils wegen ihrer praktischen Unlöslichkeit und zweitens wegen vollständigen Indolenz im ganzen Verdauungstrakt des menschlichen Organismus.

Es wäre also zweckmäßig bei der künftigen Richtigstellung unseres Codex diese Tatsachen in Betracht zuziehen und die betreffenden Stellen darnach abzuändern.

Dr. Emil Švagr.

Gerichtschemie und Gifte - Analytik auf der èech. techn. Hochschule in Prag.

Über die wirtschaftliche Bedeutung des Leukonins für die Emailindustrie wird vom Standpunkte der fachmännischen. praktischen Erfahrung von den Firmen:

Fi¾akovská továreò na emailový riad, kovové výrobky a slévárna úè. spol.,

Továrna na smaltované a kovové zboží M. Ullmann a syn, Èes. Budìjovice,

Südböhmischen Stanz- und Emailwerke Franz Westen,

Friedländer Emaillierwerk und Metallwarenfabrik R. Postelberg,

A. S. Ferrum,

Eisen- und Emailwerke Bartelmus A. G. Pilsen,

Železárny a smaltovny Otto Hoffmann, Hoøovice,

Dobøíšské železárny akciová spoleènost,

Eisenwerk Nestler und Breitfeld Breitenbach bei Karlsbad,

bestätigt daß auf Grund fachmännischer und praktischer Erfahrung aus vorliegenden Anlysengutachten verschiedenen Autoritäten ein fünfwertiges Metaantimonat (Leukonin) sich bei den geringsten Zusätzen zu Emailkochgeschirr in der Praxis unmöglich als giftig zeigen kann.

Es wäre von größter Wichtigkeit für die Emailerzeugung, wenn das fünfwertige Metaantimonat (Leukonin) für die Erzeugung von Kochgeschirr zugelassen würde und daß alle Verordnungen dahin eine Änderung erfahren, weil sich diese Weißtrübungsmittel ebenso schöne Emaile weit billiger herstellen lassen, als wie mit anderen und dies daher nur zum Vorteil der Emailindustrie gereichen kann.

Laut Gesetz vom 16. Jänner 1896, R. G. Bl. Nr. 89 ex. 1897 betreffend den Verkehr mit Lebensmitteln und einigen Gebrauchsgegenständen ist nach § 6 der Regierung die Ermächtigung gegeben Vorschriften zu erlassen, zu verbieten und zu beschränken.

Im § 8 des Gesetzes, ist weiter die Möglichkeit gegeben wenn ein neuer, bisher noch nicht verwendeter Stoff (das wäre in diesem Falle, das im Handel befindliche sogenannte Leukonin, eine fünfwertige Antimonverbindung) in der Emailindustrie Verwendung finden soll, diese Verwendung heim Ministerium des Innern anzusprechen.

Die Gefertigten stellen daher an die Herren Minister die Anfragen:

1. Sind den Herren Ministern die schwierigen Existenzverhältnisse in der èechoslowakischen Emailindustrie und die Auswirkungen der bisherigen Verbote wegen Nichtanwendung des Leukonins bekannt?

2. Sind die Herren Minister bereit, eine entsprechende Prüfung vornehmen zu lassen, ob die Herstellung von Emailgeschirr zum Essen Trinken Kochen eine fünfwertige Antimonverbindung sich eignet?

3. Sind die Herren Minister bereit, den Codex alimentarius III. pag. 370 sowie die Verordnung vom 1897 wo die Verwendung von Antimonoxyden zur Herstellung von Emaile von Eß- und Kochgeschirr mit den Hinweis daß diese giftig sind verboten wurde entsprechend zur Abänderung der Nationalversammlung vorzulegen damit das Leukonin, in der Emailindustrie Verwendung finden kann.

4. Sind die Herren Minister bereit nach eingehender Überprüfung der Verwendbarkeit der fünfwertigen Antimonverbindung (des Leukonins) einen entsprechenden Erlaß herauszugeben wodurch die èechoslovakische Emailindustrie ermächtigt wird ihre Erzeugnisse von Emailgeschirr zum Essen, Trinken und Kochen mittelst des Leukonins herzustellen und in dem Handel zubringen?

5. Sind die Herren Minister bereit, die Taxe zu bestimmen die bei der Überprüfung des Leukonins erwächst?

Prag den 15. Feber 1927.

Wenzel,

Dr. Schollich, Knirsch, Krebs, Ing. Jung, Siegel, Böhm, Eckert, Stenzl, Dr. Wollschack, Simm, Tichi, Dr. Rosche, Dr. Koberg, Weber, Matzner, Horpynka, Heller, Windirsch, Hodina, Wagner, Weisser, Platzer.

Pùvodní znìní ad 840/XI.

Interpellation

des Abgeordneten Otto Horpynka und Genossen

an den Justizminister

betreffend die Verletzung der Sprachenrechte durch die Gerichte.

Inder Rechtssache der Aktiengesellschaft der Maschinenfabriken Escher, Wyss & Co. in Zürich gegen die Verlassenschaft nach Herrn Gustav Augustin wegen 15.800 schw. Fr. hat das Kreisgericht in Znaim die deutsche Klage, G. Z. Ck I 43/26 mit der Begründung zurückgewiesen, daß sie in keiner anderen als der Staatssprache eingebracht werden kann. Im Rechtsmittelzuge hat zuletzt das Präsidium des mähr.-schles. Oberlandesgerichtes mit Entscheidung vom 22. Juli 1926, Präs. 15926/17j/29 die dagegen erhobene Beschwerde abgewiesen.

Gegen diese Entscheidung wurde am 30. Juli 1926 die Beschwerde an das Justizministerium eingebracht, die bis heute nicht erledigt wurde.

Diese Verzögerung der Entscheidung schädigt die klagende Aktiengesellschaft erheblich, weil sie den Prozeß nunmehr schon in der zweiten Instanz èechisch führen muß, was bedeutende Übersetzungskosten verursacht.

Da das Oberste Verwaltungsgericht in der neuesten Entscheidung vom 18. Oktober 1926, Z. 20.697/26, wie wiederholt, die Rechtsansicht ausgesprochen und ausführlich begründet hat, daß gemäß § 2 des Sprachengesetzes auch fremde Staatsangehörige der sprachlichen Minderheitsrechte teilhaftig sind, wenn sie Angehörige einer gesetzlich geschützten Minderheitssprache sind, scheint es als ob das Justizministerium aus Opposition nunmehr über die Beschwerden wegen Verletzung der Sprachenrechte einfach nicht entscheidet, um die Parteien zu zwingen, auf ihre Sprachenrechte oder auf ihr Klagerecht zu verzichten.

Laut Erlaß des Justizministeriums vom 10. Feber 1926, Z. 7478, III d Abs. 4 haben die Justizbehörden über eine Beschwerde "mit möglichster Beschleunigung" zu entscheiden. Man sollte also glauben, daß sich vor allem das Justizministerium an seine eigene Weisung zu halten und nicht eine Beschwerde über 1/2 Jahr lang unerledigt liegen zu lassen hat.

Wir fragen daher den Herrn Justizminister, ob er

1. geneigt ist, bei den Justizverwaltungsbehörden und Gerichten der ständigen Judikatur des Obersten Verwaltungsgerichtes hinsichtlich der Sprachenrechte deutscher Ausländer Geltung zu verschaffen und ob er

2. geneigt ist dahin zu wirken, daß die gegenständliche Beschwerde schleunigst erledigt werde?

Prag am 17. Feber 1927.

Horpynka,

Krebs, Dr. Szüllö, Matzner, Dr. Schollich, Simm, Dr. Lehnert, Ing. Jung, Gregorovits, Kurak, Fedor, Wenzel, Patzel, Knirsch, Dr. Wollschack, Dr. Keibl, Dr. Rosche, Dr. Koberg, Siegel, Dr. Jabloniczky, Ing. Kallina, Weber.

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