VII./5301 (překlad).
Interpelace
poslance G. Böllmanna a druhů
ministrovi spravedlnosti
o zabavení periodického časopisu ťHeimatŤ v Žatci.
Německé časopisy v republice Československé jsou stihány censurou zvláště ostře. Pro německé časopisy téměř vůbec neplatí ťsvoboda tiskuŤ. Jestliže se tato zvláštní péče věnuje vlastním článkům časopisů, lze to přece ještě poněkud chápati, posuzuje-li se zabavování se stanoviska státního národa. Jestliže se však také otisk článků z časopisů spojeneckých států těší téže zvláštní přízni, nelze vždy takovéhoto chování censury pochopiti. Propaganda zahraničního úřadu dává si nesmírnou práci, aby poučila cizinu o zdejších poměrech. Avšak cizina nepřijímá již těchto poučení bez kritiky, nýbrž příležitostně vysílá do naší země také vlastní zpravodaje a časopisy v cizině přinášejí také zprávy, jak se v republice Československé skutečně vytvářejí vnitřní poměry. Nelze zapříti, že tyto zprávy jsou většinou podstatně jiné, než zprávy zahraničních časopisů, uveřejňujících jen články, pocházející z vládních vrstev nebo inspirovaných vládními činiteli.
V časopise ťChicagoer SonntagspostŤ ze dne 27. července 1924 vyšel článek, zabývající se poměry v republice Československé, v němž se líčí účinky vládních opatření, vydaných od převratu proti menšinovým národům. V tomto článku se zvláště ostře líčí chování vládních vrstev k německé menšině. Tento časopis ťChicagoer SonntagspostŤ vychází téměř v 300.000 výtiscích. Mnoho našich rodáků, kteří hledali a našli chléb ve Spojených Státech Severoamerických, zasílá tento časopis svým příbuzným.
Žatecky časopis ťHeimatŤ otiskl nyní v čísle 93 ze dne 13. srpna 1924 pod nadpisem ťČeská demokracie a školní reformaŤ tento článek z časopisu ťChicagoer SonntagspostŤ. V tomto článku byla zabavena tato místa: ťSoudních rozhodnutí, která mu dávají za pravdu, vláda prostě nedbá, školní budovy prohlašují se z nicotných námitek za nezpůsobilé.Ť Dále bylo zabaveno: ťLze tedy pochopiti, že různé strany vůbec odmítají právo na existenci českého státu. Bez nadsázky lze říci, že snad vyjma německé Polsko, osud německých menšin - - - jest nejtrpčí ze všech německých menšin. Bojuje se proti nim nejen hospodářsky a národně, nýbrž z nízké kulturní závisti a příkrého šovinismu jsou loupeny také německé kulturní statky. Nejen způsob, jak se německá půda - - - vyvlastňuje, německé menšiny znásilňují, nýbrž jak se také děje pokus podkopati a zničiti staletou, v Čechách zakořeněnou německou kulturu, jest smutným úkazem skutečných poměrů, kterých žádná česká propaganda v cizině nezkrášlí. Svět byl jistě stvořen pro demokracii jako je česká, která jest největší hanbou Evropy.Ť
V zabaveném úvodním článku konstatují se pouze skutečné poměry. Jsou to poměry, jaké byly několikráte veřejně kritisovány jak doma tak také za hranicemi. Účelem této kritiky jest přece přiměti rozhodující vrstvy, aby v mezích zdejších státních hranic poskytly konečně právo a spravedlnost také menšinovým národům a přivodily ozdravění špatných poměrů. K úkolům tisku, který se nezištně dává do služeb potlačených a ohrožených národů v tomto státě, patří jistě také poučovati své čtenáře, jak cizina smýšlí o vnitřních věcech v oboru správním, školském, pozemkové reformy atd.
Podepsaní se tedy táží pana ministra spravedlnosti:
1. Jest pan ministr spravedlnosti ochoten poučiti censory u okresních politických správ a státních zastupitelství, aby články, které kritisují vládnoucí poměry, příště bez závady propouštěli?
2. Jest pan ministr ochoten, vydati podřízeným úřadům pokyny, aby vydavatelé nebo redaktoři domácích časopisů, kteří pro své čtenáře otiskují takové články ze zahraničních časopisů, nebyli soudně stiháni?
V Praze dne 16. června 1925.
Böllmann,
Sauer, dr. Hanreich, J. Mayer, Heller, Windirsch, Böhr, Křepek, Kostka, Schubert, Knirsch, Zierhut, dr. Spina, dr. Petersilka, Platzer, Patzel, Simm, inž. Jung, Wenzel, Pittinger, J. Fischer, dr. Kafka.
Původní znění ad I./5301.
Interpellation
der Abgeordneten Dr. Spina, Dr. Schollich, Dr. W. Feierfeil, Simm, Dr. Kafka und Genossen
an die Regierung
wegen Auszahlung der Personalzulagen an die in der Slovakei wirkenden deutschen Mittelschulprofessoren.
Ist der Regierung bezw. dessen Vorsitzenden dem Herrn Ministerpräsidenten bekannt, in welcher Weise die Verordnung der Regierung vom 27. Juli 1920 über die ťslovenská výhodaŤ genannte Personalzulage für die in der Slovakei wirkende Staatsbeamte und Staatslehrpersonen speziell im Ressort des Ministeriums für Schulwesen und Volkskultur bezw. im Referate dieses Ministeriums in Bratislava seit dem Amtsantritte des Landesschulinspektors Georg Nerad (Sept. 1922) bezüglich der seinem Referate unterstehenden Mittelschulprofessoren gehandhabt wird?
Heisst es im Geiste dieser Verordnung vorgehen, wenn diese Zulage, welche offenbar nur mit Rücksicht auf die teueren Lebensverhältnisse, besonders aber die abnormal hohen Wohnungszinse den in der Slovakei wirkenden Staatsbeamten und Staatslehrpersonen durch diese Verordnung zuerkannt worden ist, den sich nicht zum Čechentum bekennenden Professoren an den deutschen Mittelschulen in Bratislava und Levoča nicht gewährt oder, wenn sie ihnen schon von früher her zuerkannt war, wenigstens sukzessive gekürzt wird, bis sie in die 2. Gehaltsstufe der 7. Gehaltsklasse vorgerückt, derselben gänzlich verlustig gehen und zwar unter Berufung auf angeblich erschienene, aber dem Inhalte nach streng geheimgehaltene Durchführungsverordnungen des Ministeriums für Schulwesen und Volkskultur, welche die Zuerkennung dieser Zulage an die Voraussetzung des Mangels an Bewerbern um eine Stelle oder der mehrjährigen Wirksamkeit in der Slovakei oder des Dienstantrittes an einer Lehranstalt in der Slovakei vor einem bestimmten Datum (1. Jänner 1923) oder gar der Erwerbung besonderer Verdienste knüpfen, Voraussetzungen, von denen die eine oder die andere je nach Bedarf herangezogen werden, wenn es sich darum handelt, deutschen Professoren diese Zulage nicht zu gewähren oder zu kürzen, wohingegen das Nichtzutreffen einer oder mehrerer, ja sämtlicher Voraussetzungen bei čechischen Professoren keinen Hinderungsgrund für die Erlangung der ťslovenská výhodaŤ abgibt?
Ist es der Regierung bekannt, dass alle gegen eine solche national einseitig parteiische Durchführung seiner Verordnung vom 27. Juli 1920 beim Ministerium für Schulwesen und Volkskultur erhobenen schriftlichen Vorstellungen ohne jede Angabe von Gründen abweislich beschieden werden?
Was gedenkt die Regierung vorzukehren, dass diese, die deutschen Professoren in der Slovakei materiell auf das empfindlichste schädigende und ungerechte Behandlung derselben, welche geeignet ist, in ihnen das Gefühl der Verbitterung zu erwecken und ihre Berufsfreudigkeit herabzusetzen, ehebaldigst ein Ende finde und diese nicht schlechter behandelt werden, als ihre čechischen in der Slovakei wirkenden Kollegen, da sie unter der in diesen Gebieten herrschenden abnormalen Teuerung nicht weniger leiden als die letzteren?
Prag, am 8. Juli 1925.
Dr. Spina, Dr. Schollich, Dr. W. Feierfeil, Simm, Dr. Kafka,
Dr. Lodgman, J. Fischer, Dr. Brunar, Matzner, Ing. Kallina, Sauer, Schälzky, Dr. Keibl, Kostka, Zierhut, Böllmann, Böhr, Schubert, Platzer, Křepek, Dr. Luschka, Ing. Jung, Dr. Radda, Kraus, Dr. Lehnert, Dr. Petersilka, Dr. E. Feyerfeil, Patzel, Wenzel, Knirsch.
Původní znění ad II./5301.
Interpellation
der Abgeordneten Wittich, Grünzner, Hoffmann und Genossen
an die Regierung
wegen Auszahlung der Personalzulagen an die in der Slovakei wirkenden deutschen Mittelschulprofessoren.
Ist der Regierung bezw. dessen Vorsitzenden dem Herrn Ministerpräsidenten bekannt, in welcher Weise die Verordnung der Regierung vom 27. Juli 1920 über die ťslovenská výhodaŤ genannte Personalzulage für die in der Slovakei wirkende Staatsbeamte und Staatslehrpersonen speziell im Ressort des Ministeriums für Schulwesen und Volkskultur bezw. im Referate dieses Ministeriums in Bratislava seit dem Amtsantritte des Landesschulinspektors Georg Nerad (Sept. 1922) bezüglich der seinem Referate unterstehenden Mittelschulprofessoren gehandhabt wird?
Heisst es im Geiste dieser Verordnung vorgehen, wenn diese Zulage, welche offenbar nur mit Rücksicht auf die teueren Lebensverhältnisse, besonders aber die abnormal hohen Wohnungszinse den in der Slovakei wirkenden Staatsbeamten und Staatslehrpersonen durch diese Verordnung zuerkannt worden ist, den sich nicht zum Čechentum bekennenden Professoren an den deutschen Mittelschulen in Bratislava und Levoča nicht gewährt oder, wenn sie ihnen schon von früher her zuerkannt war, wenigstens sukzessive gekürzt wird, bis sie in die 2. Gehaltsstufe der 7. Gehaltsklasse vorgerückt, derselben gänzlich verlustig gehen und zwar unter Berufung auf angeblich erschienene, aber dem Inhalte nach streng geheimgehaltene Durchführungsverordnungen des Ministeriums für Schulwesen und Volkskultur, welche die Zuerkennung dieser Zulage an die Voraussetzung des Mangels an Bewerbern um eine Stelle oder der mehrjährigen Wirksamkeit in der Slovakei oder des Dienstantrittes an einer Lehranstalt in der Slovakei vor einem bestimmten Datum (1. Jänner 1923) oder gar der Erwerbung besonderer Verdienste knüpfen, Voraussetzungen, von denen die eine oder die andere je nach Bedarf herangezogen werden, wenn es sich darum handelt, deutschen Professoren diese Zulage nicht zu gewähren oder zu kürzen, wohingegen das Nichtzutreffen einer oder mehrerer, ja sämtlicher Voraussetzungen bei čechischen Professoren keinen Hinderungsgrund für die Erlangung der ťslovenská výhodaŤ abgibt?
Ist es der Regierung bekannt, dass alle gegen eine solche national einseitig parteiische Durchführung seiner Verordnung vom 27. Juli 1920 beim Ministerium für Schulwesen und Volkskultur erhobenen schriftlichen Vorstellungen ohne jede Angabe von Gründen abweislich beschieden werden?
Was gedenkt die Regierung vorzukehren, dass diese, die deutschen Professoren in der Slovakei materiell auf das empfindlichste schädigende und ungerechte Behandlung derselben, welche geeignet ist, in ihnen das Gefühl der Verbitterung zu erwecken und ihre Berufsfreudigkeit herabzusetzen, ehebaldigst ein Ende finde und diese nicht schlechter behandelt werden, als ihre čechischen in der Slovakei wirkenden Kollegen, da sie unter der in diesen Gebieten herrschenden abnormalen Teuerung nicht weniger leiden als die letzteren?
Prag, am 8. Juli 1925.
Wittich, Grünzner, Hoffmann,
John, Hillebrand, Hackenberg, Schweichhart, Jokl, Uhl, Kaufmann, Häusler, Kirpal, Blatny, Schuster, Dr. Czech, R. Fischer, Leibl, Dr. Holitscher, Taub, Heeger, Deutsch, Roscher, Löwa.
Původní znění ad III./5301.
Interpellation
der Abgeordneten Dr. Spina, Dr. Schollich, Dr. W. Feierfeil, Simm, Dr. Kafka und Genossen
an den Minister für Schulwesen und Volkskultur
in Angelegenheit der Agitation unter deutschen Schulkindern für die čechische Minderheitsschule in Markt-Eisenstein.
Im Jahre 1915 wurde in Markt-Eisenstein eine čechische Minderheitsschule mit etwa 20 Kindern errichtet, die für die Kinder der dorthin versetzten čechischen Eisenbahner, Post- und sonstigen Staatsbeamten, Gendarmen und Zolleinnehmer bestimmt war. Da der von čechischer Seite erhoffte Zuwachs an Kindern ausblieb, ist diese auch heute noch einklassig, trotzdem die Minderheitsschulverwaltung bekanntlich bei der Erweiterung čechischer Minderheitsschulen mit äusserstem Liberalismus vorzugehen pflegt. Die čechische Minderheit hat daher ein grosses Interesse daran, ihre Schule weiter ausgebaut zu sehen. Da die čechischen Kinder aber fehlen, so müssen deutsche dazu herhalten.
Um die Eltern deutscher Kinder durch entsprechende Bearbeitung zu gewinnen, setzte sich die čechische Minderheit mit einem gewissen Alois Sperl, jedenfalls gegen entsprechende Bezahlung ins Einvernehmen welcher auch tatsächlich im April dieses Jahres die ärmeren deutschen Eltern von Eisenstein und Umgebung von Haus zu Haus wandernd besuchte und sie unter den unglaublichsten Pressionen und Versprechungen aufforderte, ihre Kinder in die čechische Minderheitsschule zu schicken. Tatsächlich haben sich einige Eltern verleiten lassen, ihre Kinder der čechischen Minderheitsschule zuzuführen und diese wurden am 22. April d. J. durch den čechischen Minderheitsortsschulausschuss eingeschrieben. Sperl, der in so enger Beziehung zur lokalen čechischen Minderheitsschulverwaltung und dem Lehrer der čechischen Minderheitsschule steht, ist laut nachfolgend bekannt gegebener Strafkarte ein mehrfach vorbestraftes Individuum.
Strafkarte.
1. Vor- und Zuname: Alois Sperl.
2. Ort, Land, Tag, Monat, Jahr der Geburt: 9./4. 1875, Oberzwieselau.
3. Zuständige Gemeinde: Markt Eisenstein.
4. Religion: röm. kath.
5. Familienstand: verheiratet.
6. Beruf, Beschäftigung: Arbeiter.
7. Schulbildung: Volksschule;
lesen, schreiben: ja.
8. Vermögensverhältnisse:./.
9. Eltern (Ehegatte): † Anton und Emilie, geb. Adler.
1. Land-Gericht München I: Akten Zeichen: B 966: Datum: 5./11. 1902: Straftat: Diebstahl nach §§ 242, 243, Z. 2 u. 3, 244, 246, 181 a, 240, 43, 74, 361, - Z. 6. 48 d. R., Str. Ges. Buches: Strafe: 8 Jahre Zuchthaus - 4 Wochen Haft: Anmerkung: 10 Jahre Ehrenverlust, Stellung unter Polizeiaufsicht, - Ueberweisung an die Landespolizei.
2. K. Land-Gericht München I; Akten Zeichen: Z 205: Datum: 11./2. 1895; Straftat: Diebstahl: Strafe: 6 Monate.
3. Kreisgericht Pilsen; Akten Zeichen: Vr. 253/22: Datum: 19./8. 1922: Straftat: Verbrechen gegen die Sicherheit der Ehre, § 487 Str. G. a čl. V zák. G. 17. 12. 1862 ř. z. č. 8 c+63: Strafe: 14 Tage Kerker.
4. Kreisgericht Pilsen: Akten Zeichen: Vr. 674/22; Datum: 20./11. 1922; Straftat: Verbrechen der boshaften Beschädigung fremden Eigentums § 86 a Str. G.: Strafe: 6 Monate schweren Kerker mit 3 Fasten: Anmerkung: Verlust des Wahlrechtes.
Es ist charakteristisch für die Skrupellosigkeit der čechischen Schulpolitik, dass sie mit solchen Mitteln für die Stärkung und Füllung ihrer naturgemäss schwach besuchten Minderheitsschulen arbeitet. Es ist aber ebenso charakteristisch für sie, dass eine so schamlose Agitation im Auftrag des čechischen Lehrers und des für die čechische Minderheitsschule bestimmten Ortsschulausschusses geschehen kann. Jeder deutsche Lehrer, der die Interessen seiner ihm unterstellten Schulen in ähnliclen Belangen verteidigt, wird vom Landesschulratspräsidium in Disziplinaruntersuchung gezogen und zu den empflindlichsten Strafen verurteilt. Der čechische Minderheitsschulausschuss erdreistet sich mitten im Schuljahre die Einschreibung deutscher Schulkinder vorzunehmen. Er erkühnt sich gegen die klaren Bestimmungen des Gesetzes vom 3. April 1919, N 189 Slg. d. G. u. V. zu handeln, wonach Minderheitsschulen mit čechischer Unterrichtssprache nur für jene Kinder errichtet sind, deren Muttersprache mit dieser Unterrichtssprache identisch ist.
Wir haben erst vor kurzem an der Hand einer Reihe von Fallen auf die unglaublichen Zustände beim Besuche čechischer Minderheitsschule in nationaler Hinsicht hingewiesen (Interpellation Druck No 5089/VII u. VIII). Trotzdem geht dieses schmachvolle Treiben unter den Fittichen der čechischen Schulbehörden weiter. Ist dieses Treiben nicht offenkundig gegen das ruhige Bestehen der deutschen Minderheit dieses Staates gerichtet? Wo bleibt hier der Staatsanwalt, der sonst mit den Bestimmungen des Schutz- und Terrorgesetzes schnell bei der Hand ist, um jede Regung des deutschen Selbstbestimmungsrechtes in Keime zu ersticken? Dies ist die vielgerühmte internationale und verfassingsmässig festgelegte Gleichberechtigung und gleiche Behandlung aller Völker dieses Staates.
Wir fragen den Herrn Minister:
Ist er bereit, die Angelegenheit zu untersuchen und gegen die Schuldigen, soweit sie seiner Amtsbefugnis unterstellt sind, mit den strengsten Strafen wegen der Hetze und Aufwiegelung gegen die deutsche Schule vorzugehen?
Ist er gewillt, gegen den čechischen Minderheitsschulausschuss, der durch die während des Schuljahres durchgeführten Einschreibungen seine gesetzliche Befugnis überschritt und ausdrücklich gegen die Bestimmungen des Erlasses des Ministeriums vom 28. September 1923, Z. 92710 gehandelt hat, einzuschreiten?
Ist er bereit, Gewähr dafür zu bieten, dass solche Eingriffe gegen das freie Bestimmungsrecht der deutschen Eltern hinsichtlich des Schulbesuches ihrer Kinder unterbleiben und endlich der Zustand auch tatsächlich herbeigeführt werde, welcher laut des Ausspruches des Obersten Verwaltungsgerichtes in seinem Erkenntnisse vom 7. Juni 1922, Z. 6762 in der Čechosl. Republik zu Recht besteht, dass jedes Kind in die Schule seiner Muttersprache gehört und den Unterricht in seiner Muttersprache erhalte, und gedenkt er endlich den klaren Wortlaut der Bestimmungen des § 1 des Gesetzes vom 3. April 1919, No 189 Slg. auch in praktischer Anwendung durch seine ihm unterstehenden Behörden und Organe anzuerkennen?
Prag, am 18. Juni 1925.
Dr. Spina, Dr. Schollich, Dr. W. Feierfeil, Simm, Dr. Kafka,
Pittinger, Křepek, Wenzel, Kostka, Matzner, Ing. Jung, Dr. Lehnert, Kraus, Böllmann, Dr. Radda, J. Fischer, Dr. Brunar, Böhr, Patzel, Dr. Keibl, Dr. Lodgman, Ing. Kallina, Knirsch, Dr. E. Feyerfeil.
Původní znění ad IV./5301.
Interpellation
der Abgeordneten Leibl, Schuster und Genossen
an den Minister für Schulwesen und Volkskultur
in Angelegenheit der Agitation unter deutschen Schulkindern für die čechische Minderheitsschule in Markt-Eisenstein.
Im Jahre 1915 wurde in Markt-Eisenstein eine čechische Minderheitsschule mit etwa 20 Kindern errichtet, die für die Kinder der dorthin versetzten čechischen Eisenbahner, Post- und sonstigen Staatsbeamten, Gendarmen und Zolleinnehmer bestimmt war. Da der von čechischer Seite erhoffte Zuwachs an Kindern ausblieb, ist diese auch heute noch einklassig, trotzdem die Minderheitsschulverwaltung bekanntlich bei der Erweiterung čechischer Minderheitsschulen mit äusserstem Liberalismus vorzugehen pflegt. Die čechische Minderheit hat daher ein grosses Interesse daran, ihre Schule weiter ausgebaut zu sehen. Da die čechischen Kinder aber fehlen, so müssen deutsche dazu herhalten.
Um die Eltern deutscher Kinder durch entsprechende Bearbeitung zu gewinnen, setzte sich die čechische Minderheit mit einem gewissen Alois Sperl, jedenfalls gegen entsprechende Bezahlung ins Einvernehmen welcher auch tatsächlich im April dieses Jahres die ärmeren deutschen Eltern von Eisenstein und Umgebung von Haus zu Haus wandernd besuchte und sie unter den unglaublichsten Pressionen und Versprechungen aufforderte, ihre Kinder in die čechische Minderheitsschule zu schicken. Tatsächlich haben sich einige Eltern verleiten lassen, ihre Kinder der čechischen Minderheitsschule zuzuführen und diese wurden am 22. April d. J. durch den čechischen Minderheitsortsschulausschuss eingeschrieben. Sperl, der in so enger Beziehung zur lokalen čechischen Minderheitsschulverwaltung und dem Lehrer der čechischen Minderheitsschule steht, ist laut nachfolgend bekannt gegebener Strafkarte ein mehrfach vorbestraftes Individuum.
Strafkarte.
1. Vor- und Zuname: Alois Sperl.
2. Ort, Land, Tag, Monat, Jahr der Geburt: 9./4. 1875, Oberzwieselau.
3. Zuständige Gemeinde: Markt Eisenstein.
4. Religion: röm. kath.
5. Familienstand: verheiratet.
6. Beruf, Beschäftigung: Arbeiter.
7. Schulbildung: Volksschule;
lesen, schreiben: ja.
8. Vermögensverhältnisse:./.
9. Eltern (Ehegatte): † Anton und Emilie, geb. Adler.
1. Land-Gericht München I: Akten Zeichen: B 966: Datum: 5./11. 1902: Straftat: Diebstahl nach §§ 242, 243, Z. 2 u. 3, 244, 246, 181 a, 240, 43, 74, 361, - Z. 6. 48 d. R., Str. Ges. Buches: Strafe: 8 Jahre Zuchthaus - 4 Wochen Haft: Anmerkung: 10 Jahre Ehrenverlust, Stellung unter Polizeiaufsicht, - Ueberweisung an die Landespolizei.
2. K. Land-Gericht München I; Akten Zeichen: Z 205: Datum: 11./2. 1895; Straftat: Diebstahl: Strafe: 6 Monate.
3. Kreisgericht Pilsen; Akten Zeichen: Vr. 253/22: Datum: 19./8. 1922: Straftat: Verbrechen gegen die Sicherheit der Ehre, § 487 Str. G. a čl. V zák. G. 17. 12. 1862 ř. z. č. 8 c+63: Strafe: 14 Tage Kerker.
4. Kreisgericht Pilsen: Akten Zeichen: Vr. 674/22; Datum: 20./11. 1922; Straftat: Verbrechen der boshaften Beschädigung fremden Eigentums § 86 a Str. G.: Strafe: 6 Monate schweren Kerker mit 3 Fasten: Anmerkung: Verlust des Wahlrechtes.
Es ist charakteristisch für die Skrupellosigkeit der čechischen Schulpolitik, dass sie mit solchen Mitteln für die Stärkung und Füllung ihrer naturgemäss schwach besuchten Minderheitsschulen arbeitet. Es ist aber ebenso charakteristisch für sie, dass eine so schamlose Agitation im Auftrag des čechischen Lehrers und des für die čechische Minderheitsschule bestimmten Ortsschulausschusses geschehen kann. Jeder deutsche Lehrer, der die Interessen seiner ihm unterstellten Schulen in ähnliclen Belangen verteidigt, wird vom Landesschulratspräsidium in Disziplinaruntersuchung gezogen und zu den empflindlichsten Strafen verurteilt. Der čechische Minderheitsschulausschuss erdreistet sich mitten im Schuljahre die Einschreibung deutscher Schulkinder vorzunehmen. Er erkühnt sich gegen die klaren Bestimmungen des Gesetzes vom 3. April 1919, N 189 Slg. d. G. u. V. zu handeln, wonach Minderheitsschulen mit čechischer Unterrichtssprache nur für jene Kinder errichtet sind, deren Muttersprache mit dieser Unterrichtssprache identisch ist.
Wir haben erst vor kurzem an der Hand einer Reihe von Fallen auf die unglaublichen Zustände beim Besuche čechischer Minderheitsschule in nationaler Hinsicht hingewiesen (Interpellation Druck No 5089/VII u. VIII). Trotzdem geht dieses schmachvolle Treiben unter den Fittichen der čechischen Schulbehörden weiter. Ist dieses Treiben nicht offenkundig gegen das ruhige Bestehen der deutschen Minderheit dieses Staates gerichtet? Wo bleibt hier der Staatsanwalt, der sonst mit den Bestimmungen des Schutz- und Terrorgesetzes schnell bei der Hand ist, um jede Regung des deutschen Selbstbestimmungsrechtes in Keime zu ersticken? Dies ist die vielgerühmte internationale und verfassingsmässig festgelegte Gleichberechtigung und gleiche Behandlung aller Völker dieses Staates.
Wir fragen den Herrn Minister:
Ist er bereit, die Angelegenheit zu untersuchen und gegen die Schuldigen, soweit sie seiner Amtsbefugnis unterstellt sind, mit den strengsten Strafen wegen der Hetze und Aufwiegelung gegen die deutsche Schule vorzugehen?
Ist er gewillt, gegen den čechischen Minderheitsschulausschuss, der durch die während des Schuljahres durchgeführten Einschreibungen seine gesetzliche Befugnis überschritt und ausdrücklich gegen die Bestimmungen des Erlasses des Ministeriums vom 28. September 1923, Z. 92710 gehandelt hat, einzuschreiten?
Ist er bereit, Gewähr dafür zu bieten, dass solche Eingriffe gegen das freie Bestimmungsrecht der deutschen Eltern hinsichtlich des Schulbesuches ihrer Kinder unterbleiben und endlich der Zustand auch tatsächlich herbeigeführt werde, welcher laut des Ausspruches des Obersten Verwaltungsgerichtes in seinem Erkenntnisse vom 7. Juni 1922, Z. 6762 in der Čechosl. Republik zu Recht besteht, dass jedes Kind in die Schule seiner Muttersprache gehört und den Unterricht in seiner Muttersprache erhalte, und gedenkt er endlich den klaren Wortlaut der Bestimmungen des § 1 des Gesetzes vom 3. April 1919, No 189 Slg. auch in praktischer Anwendung durch seine ihm unterstehenden Behörden und Organe anzuerkennen?
Prag, am 18. Juni 1925.
Leibl, Schuster,
Roscher, Schiller, Grünzner, Schweichhart, Uhl, Hackenberg, Wittich, Kirpal, Deutsch, Beutel, Kaufmann, Dr. Czech, Taub, Hoffmann, Häusler, Heeger, Jokl, John, R. Fischer, Löwa, Blatny, Schäfer.