XXXV. Unedle Metalle und Waren daraus.

 

aus 414

Bleche und Platten

 
 

aus a) roh, nicht zugeschnitten, gebogen, vertieft oder gelocht

 
 

1. aus Blei, Zinn oder Britanniametall

9.-

 

3. aus Kupfer, Nickel, Aluminium und anderen unedlen Metallen oder Metallegierungen in der Stärke:

 
 

a) von 0.5 mm oder mehr

19.-

 

b) unter 0.5 mm

24.-

aus 416

Stangen, Stäbe und Drähte:

 
 

aus a) roh:

 
 

1. aus Blei, Zinn oder Britanniametall

1.-

 

3. aus Kupfer, Nickel, Aluminium und anderen unedlen Metallen oder Metallegierungen in der Stärke

 
 

a) von 0.5 mm oder mehr

19.-

 

b) unter 0.5 mm

24.-

aus 423

Kleine Gebrauchsgegenstände aus unedlen Metallen und Metallegierungen, auch in Verbindung mit feinen Stoffen:

 
 

Ösen, Schnallen und Hafteln:

 
 

a) lackiert

100.-

 

b) andere, auch in Verbindung mit feinen Stoffen

120.-

424

Zier-, Schmuck- und Luxusgegenstände (Galanteriewaren), auch in Verbindung mit feinen Stoffen

170.-

aus 428

Waren; nicht besonders benannte, aus Kupfer oder anderweitig nicht genannten unedlen Metallen und Metallegierungen:

 
 

aus c) andere:

 
 

2. fein bearbeitet

150.-

429

Waren; nicht besonders benannte, aus Nickel oder Nickellegierungen, wie Packfong, Alpaka, Neusilber u. dgl.

 
 

a) Bestecke

140.-

 

b) andere

180.-

430

Waren, ficht besonders banannte, aus Aluminium oder aluminiumähnlichen Legierungen

 
 

a) für technische Zwecke, ausgenommen Folien und Tuben

100.-

 

b) Folien

180.-

 

sonstige

160.-

 

Aus Anmerkungen zu den Klassen XXXIV und XXXV:

 
 

2. Das Beseitigen der Guß und Preßnähte (Grate) durch Abmeißeln, Abschleifen, auch auf Schmirgelscheiben, Feilen oder Bestoßen, das Ebnen von Bruchflächen, das Abstechen der Gußköpfe, das Vorschruppen zum Zwecke der Prüfung auf Fehlerfreiheit bei Stahlguß wird nicht als Bearbeitung angesehen.

 
 

XXXVI. Maschinen, Apparate

 

435

Dampfkessel

20.-

436

Destillier-, Kühl und Kochapparate; Zisternen, Tanks:

 
 

a) aus Eisen, auch mit unwesentlichen Bestandteilen aus unedlen Metallen, im Stückgewicht

 
 

1. von 1000 kg oder mehr

24.-

 

2. unter 1000 kg

 
 

a)Stahlflaschen (Bomben)

20.-

 

b) andere

28.-

 

b) aus Aluminium im Stückgewicht

 
 

1. von 1000 kg oder mehr

45.-

 

2. unter 1000 kg

50.-

 

c) aus anderen unedlen Metallen im Stückgewicht:

 
 

1. von 1000 kg oder mehr

38.-

 

2. unter 1000 kg.

44.-

aus 438

Dampfmaschinen, Dampf und Wasserturbinen, Verbrennungsmotoren und andere nicht besonders benannte Motoren (mit Ausnahme der zu den Klassen XVII und XXXVIII gehörigen Motoren); Arbeitsmaschinen in untrennbarer Verbindung mit Dampfmotoren (Dampfbagger, Dampfkrane, Dampfhämmer, Dampfpumpen, Dampfspritzen und dergleichen); im Stückgewicht:

 
 

aus a) von 100.000 kg oder mehr:

 
 

Dampfturbinen

16.-

 

Dampfmaschinen, Dampfkrane

18.-

 

aus b) unter 100.000 kg bis 10.000 kg:

 
 

Dampfturbinen

18.-

 

Dampfmaschinen, Dampfkrane

24.-

 

aus c) unter 10.000 kg bis 2500 kg:

 
 

Dampfmaschinen, Dampfkrane

26.-

aus 439

Landwirtschaftliche Maschinen und Apparate:

 
 

b) Dreschmaschinen

15.-

 

c) Milchseparatoren

35.-

 

d) andere:

 
 

1. aus Holz (d. i. mit 25 vom hundert oder mehr); Holz).

13.-

 

2. aus Eisen

 
 

a) Wiesenentmoser

10.-

 

b) andere

18.-

aus 440

Maschinen und Apparate für die Vorbereitung, Verarbeitung oder Veredlung von Gespinststoffen und Gespinstwaren:

 
 

aus b) Webstühle und Hilfsmaschinen für die Weberei:

 
 

1. Baumvoll- und Leinenwebstühle, Schlichtmaschinen

16.-

 

2. alle anderen Webstühle mit Ausnahme der Tuchwebstühle, und andere Hilfsmaschinen für die Weberei

13.-

 

c) andere

 

aus 441

Maschinen und Apparate nicht besonders benannte:

 
 

aus b) aus unedler Metallen (d. i. mit 50 vom Hundert oder mehr unedler Metalle):

 
 

Spezialmaschinen und Apparate für Zuckerfabriken, Brauereien, Mälzereien

43.-

 

aus c) aus Eisen:

 
 

a) Spezialmaschinen und Apparate für Zuckerfabriken, Brauereien und Mälzereien im Stückgewicht:

 
 

1. von 10.000 kg oder mehr

20.-

 

2. unter 10.000 kg bis 1000 kg

25.-

 

3. unter 1.000 kg bis 200 kg

30.-

 

4. unter 200 kg

32.-

 

b) Spezialmaschinen und -apparate für Berg-, Hütten und Walzwerke, sowie für die chemische Industrie im Stückgewicht:

 
 

1. von 10.000 kg oder mehr

24.-

 

2. unter 10.000 kg bis 1.000 kg

32.-

 

3. unter 1.000 kg bis 200 kg

38.-

 

4. unter 200 kg

42.-

 

c) Holz und Metallbearbeitungsmaschinen, im Stückgewicht

 
 

1. von 10.000 kg oder mehr

24.-

 

2. unter 10.000 kg bis 1.000 kg

28.-

 

3. unter 1.000 kg bis 200 kg

33.-

 

4. unter 200 kg

38.-

 

d) Transmissionen im Stückgewicht

 
 

3. unter 1.000 kg bis 200 kg

32.-

 

4. unter 200 kg

36.-

 

e) Rippenheizrohe (Radiatoren) im Stückgewicht:

 
 

4. unter 200 kg

24.-

 

XXXVII. Elektrische Maschinen und Apparate; elektrotechnische Bedarfsgegenstände.

 

aus 448

Nicht besonders benannte elektrische Apparate und Vorrichtungen, wie Schaltland Kontaktvorrichtungen, Anlasser, Regulatoren, Widerstände, galvanische Elemente aller Art, Taschenbatterien und Taschenakkumulatoren, Sicherungen, Schalter, Fassungen, Blitzschutzvorrichtungen, Abzweigvorrichtungen mit eingebauten Klemmen, Glühlampensockel, Heiz und Kochapparate im Stückgewicht:

 
 

aus e) unter 500 g:

 
 

Gummon mit eingepreßten Metallbestandteilen

120.-

aus 453

Formteile aus Hartgummi, Glas, Porzellan oder anderen Isolierstoffen für elektrische Zwecke, nicht ausgerüstet:

 
 

b) andere im Stückgewicht:

 
 

1. von 600 g oder mehr

frei

 

2. unter 600 g

19.-

 

XXXVIII. Fahrzeuge.

 
 

Kinderwagen, Fahrstühle ohne Fahrmechanismen

 
 

aus a) aus Holz usw.:

 
 

Sportwagen für Kinder aus Holz

20.-

 

aus b) andere:

 
 

Sportwagen für Kinder aus Holz, mit überzögen aller Art

72.-

aus 459

Kraftfahrzeuge, Rahmengestelle (Chassis) einschließlich der eingebauten Motoren; Karosserien:

 
 

aus a) und b) Automobile:

 
 

1. im Gewichte unter 1.000 kg und im Preise unter 4.500 Goldkronen mit offener Karosserie

120.- + vom Hundert des Wertes

 

2. andere

40 vom Hundert des Wertes

 

XXXIX. Edelmetalle, Edel und Halbedelsteine und Waren daraus; Münzen.

 
 

Steine, echte (Edel und Halbedelsteine) usw.:

 
 

aus b) Halbedelsteine (Schmucksteine) usw.:

für 1 kg

 

Granaten

20.-

 

andere Halbedelsteine (Schmucksteine)

30.-

 

XL. Instrumente und andere Erzeugnisse der Feinmechanik; Uhren.

 

aus 482

Meßwerkzeuge für den gewerblichen Gebrauch:

für 100 kg

 

Meterstäbe und Gliedermaßstäbe aus Holz

60.-

485

Kirchen- und andere Pfeifenorgeln

40.-

aus 486

Musikalische Instrumente, nicht besonders benannte; Sprechmaschinen

 
 

Streich-, Zupfund Blasinstrumente (einschließlich Mundharmonikas)

30.-

 

Ziehharmonikas

60.-

 

Anmerkung: Wie Blasinstrumente werden auch Signalhörner für Eisenbahnen, Automobile u. dgl. verzollt.

 

aus 488

Saiten, auch übersponnen

 
 

a) 1. aus Eisen

32.-

 

aus Metall

24.-

 

b) 2. aus Därmen

200.-

 

XLI. Kochsalz.

 

aus 497

Feste kochsalzhaltige Quellenprodukte zu Heil und wissenschaftlichen Zwecken:

 
 

a) natürliche

22.-

 

Anmerkung: Die Aufmachung für den Kleinverkauf schließt die Verzollung nach dieser Nr. nicht aus.

 
 

XLII. Chemische Hilfsstoffe und Erzeugnisse; Arznei. und Parfümeriestoffe, sowie Waren daraus; Farbwaren, Kerzen, Seifen.

 

aus 499

Säuren:

 
 

aus d) Schwefelsäure:

 
 

1. nicht rauchende

2.60

 

e) Salpetersäure

2.-

 

g) Flußsäure

24.-

 

aus k) 1. Ameisensäure

8.-

 

m) Chlorsulphonsäure

8.-

aus 500

Kalium-, Natrium und Ammoniumverbindungen:

 
 

aus b) Kaliumhydroxyd (Ätzkali), fest oder in Lösung

frei

 

d) 2. Kaliumkarbonat (Pottasche, kohlensaures Kalium)

frei

 

g) 3. Natriumsulfit (schwefligsaures Natrium)

6.-

 

4. Natriumbisulfit (saures schwefligsaures Natrium)

6.-

 

aus k) 1. Kalium und Natriumpermanganat (übermangansaures Kalium und Natrium), auch mangansaures Kalium und Natrium:

 
 

Kaliumpermanganat

16.-

 

aus o) 1. Natriumsulfid (Schwefelnatrium)

14.-

aus 501

Kalzium-, Baryum und Magnesiumverbindungen:

 
 

a) 1. Holzessigsaurer Kalk (Holzkalk, Graukalk)

frei

aus 502

Aluminium-, Eisen-, Chrom und Nickelverbindungen:

 
 

c) 3. Aluminiumchlorid (salzsaure Tonerde)

3.60

aus 503

Kupfer-, Blei-, Zink und Zinnverbindungen

 
 

c) 1. Zinkchlorid (Chlorzink)

16.-

aus 510

Andere chemische Erzeugnisse

 
 

aus a) Albumin und andere Eiweißstoffe usw.:

 
 

Kasein

frei

 

e) Stärke:

 
 

1. Kartoffelstärke (auch Kartoffelstärkemehl)

8.-

 

2. Weizenstärke (auch Weizenstärkemehl)

Zuschlag v. 4.- zum Zoll für Weizenmehl

 

3. andere Stärke und Stärkemehle

frei

 

f) 1. Kleber und Schusterpapp

12.-

 

Stärkegummi (Dextrin und anderer stärkehältiger Gummiersatz, auch Etiquettenleim)

11.-

 

2. Kleister, Schlichte und ähnliche stärkehältige Klebe und Appreturmittel

10.-

aus 511

Chemische Hilfsstoffe und Erzeugnisse, nicht besonders benannte:

 
 

aus a) und b): Künstliche (synthetische) Gerbstoffe, nicht anderweitig benannte

frei

514

Zu Heilzwecken vorgerichtete Watten und Verbandmittel:

 
 

a) Verbandstoffe

100.-

 

Anmerkung: Unter Nr. 514 a) werden auch Mullbinden mit gewebter Kante verzollt.

 
 

b) Watten und andere Verbandmittel

40.-

516

Ätherische öle, wie Blütenöle; künstliche Riechstoffe, nicht anderweitig genannt

35.-

aus 523

Mineralfarben:

 
 

aus a) Zink und Chromfarben:

 
 

1. Zinkweiß, Zinkgrau (Zinkoxyd)

8.-

 

2. Schwefelzinkweiß, Lithopone, Griffitweiß

frei

525

Teerfarbstoffe, reine, mit höchstens 30 vom Hundert Streckungsmittel

frei

 

Anmerkung: Der Zusatz von Streckungsmitteln im Aus maß von über 30 vom Hundert schließt die Behandlung nach dieser Nummer nicht aus.

 

aus 531

Bleistifte, Farbstifte, Kreide in Holz gefaßt; Tusche:

 
 

Bleistifte und Farbstifte

80.-

aus 539

Seife:

 
 

aus a) gemeine:

 
 

nicht mineralölhaltige Fettemulsionen zu Gerbzwecken

8.-

aus 541

Glyzerin:

 
 

b) raffiniert oder destilliert

15.-

 

XLIV. Spielwaren und Christbaumschmuck.

 

aus 548

Spielwaren und Christbaumschmuck, sowie Teile davon:

 
 

aus a) aus Holz:

 
 

1. grob gearbeitet, usw.:

 
 

Sportschlitten

12.-

 

2. fein bearbeitet, gebeizt, gefärbt, lackiert, poliert, bemalt:

 
 

a) Sportschlitten

20.-

 

b) Skier

40.-

 

c) andere

50.-

 

3. in Verbindung mit feinen Stoffen

100.-

 

XLV. Literarische und Kunstgegenstände.

 
 

Aus Anmerkungen zu dieser Klasse:

 
 

aus 1. Gebetbücher in Einbänden, ganz oder teilweise mit Zelluloid oder Bein überzogen oder damit ausgestattet, sind nach Nr. 549 zollfrei zu behandeln.

 
 

XLVI. Abfälle.

 

556

Treber und Trester

frei

     
     
     
     
     


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