Pùvodní znìní ad XI./4274.

Interpellation

des Abg. Dr. Emerich Radda und Genossen

an den Eisenbahnminister

wegen der unhaltbaren Zustände in der Bahnstation Nikolsburg in Mähren.

In der sudetendeutschen Tageszeitung vom 21. Oktober 1923 erschien nachstehender Artikel, der vollkommen den Tatsachen entspricht:

"Sprachenkenntnisse tschechischer Eisenbahner.

Aus Nikolsburg wird uns geschrieben: Südmähren ist genau so deutsch, wie der deutsche Teil Böhmens und dieser Grund ist es wohl, daß man auch hier die deutschen Eisenbahnbeamten und Bediensteten ins tschechische Gebiet versetzt und tschechische Angestellte hierher schickt. Wie es mit den geographischen und Sprachenkenntnissen solcher Beamten bestellt ist, mag folgender Fall lehren: "Seit einiger Zeit befindet sich hier ein junger tschechischer Eisenbahnbeamter namens Pusch, der schlecht deutsch spricht, sich daher mit den Parteien nur schwer verständigen kann und augenscheinlich von Geographie keine Ahnung hat. Als unlängst eine Dame eine Karte nach Bochtitz an der Strecke Grusbach-Schönau-Brünn haben wollte, wußte der gute Mann nicht, wo diese Station ist und frag die Frau nach dem tschechischen Namen dieser Station, weiche diese nicht wußte, was ja auch nicht notwendig ist, da der Beamte dies ja selbst wissen maß. Erst nach langem Sachen in dem Stationsverzeichnisse entdecke der Beamte den Ort. Eine andere Name verlangte eine Karte nach Deutsch-Liebau (Strecke Jägerndorf-Olmütz): der Beamte wußte dies ebenfalls nicht. Da er die tschechische Bezeichnung rocht finden konnte, frag er die Dame, was sie für die Fahrt gewöhnlich zahlte und stellte dann nach Mitteilung des Betrages der Frau einfach eine Fahrkarte zur Fahrt auf so und so viel Kilometer aus. Daß durch dieses lange Suchen nach den Stationen viel Zeit vergeht, ist nur zu natürlich, sodaß der Beamte gar nicht imstande ist, die Parteien alle mit Fahrkarten zu befriedigen. Er macht dann kurzen Prozeß. 10 Minuten vor Abgang des Zuges schließt er einfach die Kassenschalter und verabfolgt kerne Karten mehr. Wer mitfahren WI, maß dann ohne Karte einsteigen und hat das "Vergnügen", Strafe zu zahlen. Die Bevölkerung unserer Stadt und des ganzen Gebietes ist über dieses Vorgehen mit Recht entrüstet und fragt sich, wie lange es denn noch dauern wird, daß dieser Beamte hier Verwundung findet. Ein Eisenbahnbeamter, der in einer deutschen Gegend bedienstet ist und nicht einmal die deutschen Bezeichnungen der Stationsnamen kennt, ist hier ganz unmöglich und seine Entfernung liegt nicht nur im Interesse der Bevölkerung, sondern vor allem auch der Bahnverwaltung selbst, dar doch an einer klaglosen Abwicklung des Bahnverkehres gelegen seift maß. - Bei dieser Gelegenheit wollen wir noch auf eine Anomalie verweisen. Während man in ganz Südmähren für alle Stationen Karten bekommt, auf welchen die Stationsbezeichnungen deutsch und tschechisch verzeichnet sind, besteht bezüglich Feldsberg ciao Ausnahme. Nirgends ist dessen deutsche Bezeichnung zu lesen, auch auf dem deutschen hell der Fahrkarten nicht - überall heißt es: Valèice, eine Bezeichnung, die hier niemand vorsteht. Warum gerade die Feldsberger zu einer bloß rein tschechischen Bezeichnung kommen?

Da sich die Klagen über den Bahnbeamten Pusch mehr und mehr häufen, fragen die Gefertigten den Herrn Minister:

1. Ist er geneigt den zum Schalterdienst unfähigen Beamten zu entfernen und durch einen Beamten zu ersetzen, der die nötige sprachliche Eignung und die für den Schalterdienst unerläßlichen Kenntnisse besitzt?

2. Ist er geneigt dafür zu sorgen, daß die Fahrkarton nach der Station Feldsberg und Feldsberg Stadt den Bestimmungen des Sprachengesetzes entsprechend auch in deutscher Sprache ausgefertigt worden?

Prag, am 30. Oktober 1923.

Dr. Radda, Dr. Lodgman, Dr. Keibl, Dr. Brunar, Ing. Kallina, Ing. Jung, Windirsch, Matzner, Knirsch, Dr. Spina, Dr. Medinger, Schubert, Dr. Lehnert, Krans, Dr. Schollich, Dr. E. Feyerfeil, Böhr, Patzel, Mark, Scharnagl, Simm, Bobek.

Pùvodní znìní ad XII./4274.

Interpellation

des Abg. Emerich Radda und Genossen

an den Minister des Innern

wegen eines Übergriffes der Staatspolizei in Iglau.

Hans Ross, Papierhändler in Iglau, Spitalgasse Nr. 28, hatte bei seinem Geschäftsladen die Aufschrift "Papierhandlung, Papírnictví" angebracht.

Darauf erhielt er von der Staatspolizei in Iglau eine Vorladung für den 20. Juli 1923, der er Folge leistete. Der amtierende Polizeibeamte wies einen Zeitungsausschnitt mit der Überschrift "Nìmecká provokace" vor und verlangte von Rosa, daß er die Aufschrift in eine èechisch-deutsche ändern solle, wenn er nicht bestraft werden wolle. Rosse verwies auf die Entscheidung des obersten Verwaltungsgerichtes, wonach jedermann seine Geschäftsaufschriften in der Sprache abfassen kann, die ihm entspricht und erklärte gegebenen Falles auch das Oberste Verwaltungsgericht anrufen zu wollen. Der Beamte bezweifelte, daß er das wegen der hohen Kosten tun werde und bemerkte, Rosse laufe Gefahr die angesuchte Konzession zum Zeitungsverkaufe zu verlieren, wenn er die Änderung nicht vornehme. Durch diese Drohung eingeschüchtert, verpflichtete sich Rosse die Aufschrift zu beseitigen.

Aus diesem Tatbestande geht hervor, daß die Staatspolizei Iglau gesetzwidrige Verfügungen trifft, weil sie weiß und voraussetzt, daß sich die Partei wegen der hohen Kosten des Rechtsmittelweges nicht dagegen wehren wird, und weiters daß sie ungesetzliche Verfügungen durch unzulässige Drohungen durchsetzt.

Daß derartige Zustände in einem sogenannten Rechtsstaate möglich sind, beweist, daß viele Behörden ihre Aufgaben in der Drangsalierung und Chikanierung der Deutschen erblicken, ohne von den Aufsichtsbehörden zurechtgewiesen zu werden.

Wir fragen nun den Herrn Minister:

1. Ist er in der Lage, das geschilderte Vorgehen der Staatspolizei in Iglau zu rechtfertigen?

2. Ist er geneigt, die deutsche Bevölkerung vor derartigen ungesetzlichen Bedrückungen und Chikanen zu schützen?

3. Ist er geneigt, den Polizeibeamten, der die ungesetzlichen Verfügungen getroffen hat, zur Verantwortung zu ziehen?

Prag, am 30. Oktober 1923.

Dr. Radda, Dr. Lodgman, Dr. Brunar, Dr. Keibl, Dr. Schollich, Simm, Dr. Spina, Windirsch, Schubert, Ing. Jung, Knirsch, Matzner. Dr. Medinger, Dr. Lehnert, lng. Kallina, Kraus, Dr. E. Feyerfeil, Böhr, Bobek, Patzel, Mark.

Pùvodní znìní ad XIII./4274.

Interpellation

der Abgeordneten Dr. E. Schollich, Matzner und Genossen

an den Minister für Post und Telegrafenwesen

betreffend das schikanöse Vorgehen gegen deutsche Postbeamten in Schlesien.

In den vergangenen Monaten 1. J. besuchten Administrativbeamte der schlesischen Postdirektion die Postämter, hauptsächlich im deutschen Gebiete eigens zu dem Zwecke, um sich von den Kenntnissen der Beamten und Angestellten in der Staatssprache zu überzeugen. Dabei wurden die Bediensteten (an der Uniform kenntlich) auf der Gasse und die Beamtenkräfte an den Schaltern, später im Amte selbst tschechisch angesprochen. Wegen unbefriedigender Antwort wurden Angestellte einfach pensioniert. Sie wurden zum Amtsarzte vorgeladen und da als "dienstuntauglich" klassifiziert. In letzter Zeit werden direkt mündliche und schriftliche Prüfungen vorgenommen. Für die schriftlichen Prüfungen, die ohne Zuhilfenahme eines Wörterbuches gelöst werden maßten, wurden Aufgaben - aber nur mündlich - gestellt, die sonst nur bei höheren Fachprüfungen (Oberpostmeister und Amtsleiterprüfung) üblich sind, deren Lösung jüngeren Beamten und Beamtinnen oft in deutscher Sprache schwer fallen würde.

Wer sich diese Aufgabe nicht zu lösen getraute, oder wem die Lösung ohne Wörterbuch und in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht gelang, maßte eine Erklärung unterschreiben des Inhaltes: "daß er nicht in der Lage sei, einen Bericht in der Staatssprache an die vorgesetzte Behörde zu erstatten." Hiebei wurde jedem Einzelnen durch den Direktionsbeamten gesagt, daß diese Erklärung nicht ohne Folgen bleiben wird.

Auch die besten Prüfungsergebnisse befriedigten den Prüfenden nicht. Sprach einer besser, wurde er im Schriftlichen als ungenügend bezeichnet, schrieb hingegen einer wieder gut, so wurde er in der Sprache als viel zu schwach befunden. Nach dem Sprachengesetze sollen die Staatsangestellten bis zum Jahre 1925 die Staatssprache in Wort und Schrift beherrschen. Nach einem Aussprache des Präsidenten Vlk soll aber die Befähigungsnote aus der Staatssprache alle übrigen Qualifikationsnoten beherrschen, woraus sich für den deutschen Postler die traurigsten Aussichten für die Zukunft ergeben. Aus diesem Vorgange ist zu ersehen, daß es der Behörde nicht darum zu tun ist, daß der Bedienstete die Staatssprache für den örtlichen Dienstgebrauch genügend beherrscht, sondern man benützt die Staatssprache dazu, um den deutschen Staatsangestellten zu drangsalieren, von jeder Beförderung ja selbst von der Gehaltsvorrückung oder gar im Disziplinarwege in den Gebühren rückzuversetzen und zum Schlusse mit geminderter Pension in den Ruhestand zu schicken.

Daß Beamte und Angestellte Fachprüfungen nicht mehr in ihrer Muttersprache ablegen dürfen, ist bereits verfügt und denjenigen Amtsleiter- und Oberpostmeister-Geprüften, welche diese Prüfungen noch in deutscher Sprache ablegen durften, wurde dies im Prüfungszeugnis vermerkt. Sie können keine Kontrollors- oder Amtsleiterstelle mehr erreichen, solange sie die Prüfung nicht in der Staatssprache nachgetragen haben.

Ständigen Aushilfsangestellten, die vorher schon Jahre lang als zeitliche Aushilfsangestellte zur vollsten Zufriedenheit ihren Dienst versehen haben und daher glaubten, endlich auch einmal definitiv angestellt zu werden, wurde durch das Prüfungsorgan der Rat erteilt "sich um eine andere Beschäftigung umzusehen".

Der Untergrund aller dieser Maßnahmen ist dem Anscheine nach nur das Brotlosmachen der Deutschen, die Sucht, auch in rein deutschen Orten einige tschechische Staatsangestellte unterzubringen, die für die weitere Tschechisierung Schritt machen sollen und Ersparungsabsichten auf Kosten der gemaßregelten Deutschen.

Ohne jeden Zweifel hatte das alte Osterreich, dem man heute nur Schlechtes nachsagt, mehr Gefühl für die Rechte der Staatsbürger, auch für den Fall, als sie Staatsangestellte waren. Keinem tschechischem Staatsangestellten wurde wegen mangelhafter Beherrschung der deutschen Sprache ein Haar gekrümmt. Unterbeamtenprüfungen wurden in tschechischem Gebiete immer in tschechischer Sprache abgehalten. Ja selbst bei der Offizianten (jetzigen Beamtengruppe D) und der Verkehrsprüfung wurden im Brünner und Prager Direktionsbezirk tschechische Antworten zugelassen, wenn es dem Geprüften die Ausdruckfähigkeit erleichterte.

Den in letzter Zeit durchgeführten Sprachprüfungen wird wohl der Charakter von Prüfungen ämtlich abgesprochen werden. Man wird sagen, daß sie nur zu Informationszwecken dienen, damit die Direktion bei der Qualifikation nicht auf die einseitige Ansicht der Amtsvorstände angewiesen ist. In Wirklichkeit aber waren diese Prüfungen für jeden Einzelnen höchst verhängnisvoll. Gegen die Art der Durchführung dieser Prüfungen maß schärfster Einspruch erhoben werden.

Es ist wohl kaum richtig, wenn Beamte eines Amtes telephonisch für den nächsten Tag zur Prüfung zur Direktion berufen werden, oder wenn bei den auswärtigen Ämtern ein Direktionsorgan plötzlich im Amte erscheint, das Personal - auch das dienstfreie - zusammen rufen läßt und mit der Prüfung beginnt.

Welchen Zweck soll es verfolgen, wenn ein Oberoffizial, weil er vor der Beförderung zum Postkassier steigt, zur Prüfung in der Staatssprache vorgeladen wird, trotzdem er einige Klassen tschechisches Gymnasium besucht hat und sogar einige Monate vorher, durch die Direktion, zum Mitglied der Prüfungskommission für Unterbeamtenprüfungen, die in tschechischer Sprache abgehalten werden, ernannt wurde oder wenn ein Assistent, der schon den in tschechischer Sprache abgehaltenen Verkehrskurs besuchte und die Verkehrsprüfung in der Staatssprache ablegte, jetzt angeblich auch noch literarisch geprüft werden soll?

Erregung verursachte mit Recht die durchwegs zynische und teilweise rüde Behandlung der Geprüften durch Postkommissär Šilinger, der so ziemlich allerorts den Beamten eine zukünftige Beförderung absprach und den Angestellten mit dem Hinausfliegen drohte. Den im letzten Jahr Beförderten - Adjunkten, Oberadjunkten und Oberoffizialen wurde gesagt, wenn die Beförderung nicht schon durchgeführt wäre, würde sie nicht mehr erfolgen. Einem ständigen Aushilfsangestellten wurde gesagt, wenn er hinausfliegen würde, möge ihm seine Frau noch eine herunterhauen und ihn auch hinauswerfen. Ein fähiger, verhältnismäßig junger Unterbeamter wurde angesprochen: "Wenn ich sie ansehe, habe ich schon genug." Als er darauf die an ihn gestellte Frage nicht gleich beantworten konnte, wandte sich der Kommissär an den Amtsvorstand und sagte: "Solche Leute dulden sie im Amte, die stellt man der Direktion zur Verfügung."

Und dies geschah beim Postamte Jägerndorf in einem Raume, wo die bei Schalter und Wage stehenden Parteien jedes Wort hören konnten und mußten.

Immer wieder wird von berufener und unberufener Stelle die Loyalität der deutschen Beamten in Zweifel gezogen, man setzt diese aber stillschweigend voraus, wenn man dieselben Beamten mit mehr oder weniger Druck zur Zeichnung von Staatsanleihe, zum Ankauf von Baulosen oder zum Beitritt zum tschechischen Roten Kreuz auffordert. Das Vorgehen den deutschen Beamten, im besonderen den deutschen Postbeamten gegenüber ist nicht bloß grausam, sondern geradezu skandalös und unmenschlich.

Aus diesem Grunde fragen nach dieser Darstellung die Gefertigten den Herrn Postminister:

Sind dem Herrn Postminister diese Vorfälle bekannt und worin finden sie ihre Berechtigung? Ist der Herr Minister gewillt, sofort diese schikanöse Behandlung der deutschen Postler in Schlesien abzustellen und die unmenschlichen Oberbeamten abzuberufen? Ist der Herr Minister bereit, in diesem sprachlichen Wirrwarr endlich Ordnung zu machen und den älteren deutschen Beamten bei Erlernung der tschechischen Sprache das weitgehendste Entgegenkommen zu zeigen?

Prag, am 30. Oktober 1923.

Dr. Schollich, Matzner, Dr. Lehnen, Kraus, Dr. Radda, Stenzl, Mark, Schubert, Bobek, Scharnagl, Wenzel, Dr. Medinger, Dr. Brunar, Böllmann, Dr. Spina, Pittinger, Ing. Kallina, Dr. Luschka, Dr. Lodgman, Dr. Kafka, Windirsch, Simm.

Pùvodní znìní ad XIV./4274.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Rudolf Lodgman und Genossen

an den Minister des Innern und an den Minister für nationale Verteidigung

betreffend einen Übergriff der politischen Bezirksverwaltung Teplitz-Schönau.

Die politische Bezirksverwaltung Teplitz-Schönau hat mit dem Runderlasse vom 13. September 1923, Z. 11.856 den Gemeindeämtern aufgetragen, die Aufforderung an die Stellungspflichtigen zur Anmeldung behufs Stellungsverzeichnung in der Staats- und in der deutschen Sprache zu erlassen. Da weder das Wehrgesetz, noch die Wehrvorschriften eine Bestimmung über die Sprache dieser Kundmachungen enthalten und nach § 3, Absatz 3, des Sprachengesetzes vom 29. Feber 1920, Slg. Nr. 122, die Sprache der öffentlichen Kundmachungen und äußeren Bezeichnungen der autonomen Behörden von der staatlichen Vollzugsgewalt festzusetzen ist, bisher aber nicht festgesetzt wurde, stellt sich dieser Runderlaß der politischen Bezirksverwaltung Teplitz-Schönau als ein Übergriff dieser Behörde dar. Die Gefertigten richten an die Herren Minister die Anfrage:

1. ob den politischen Behörden I. Instanz von den übergeordneten Stellen der Auftrag zu einer derartigen Anordnung gegeben worden ist und

2. ob die Herren Minister bereit sind, den Widerruf dieser gesetzwidrigen Anordnung der politischen Behörde I. Instanz zu veranlassen.

Prag, den 30. Oktober 1923.

Dr. Lodgman, Schubert, Dr. E. Feyerfeil, Böhr, d. Mayer, Matzner, Dr. Schollich, Ing. Kallina, Dr. Keibl, Schälzky, Dr. Lehnert, Dr. Radda, Kraus, Dr. Brunar, Knirsch, Wenzel, Simm, Dr. Petersilka, Dr. W. Feierfeil, Ing. Jung, Patzel.

Pùvodní znìní ad XV./4274.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Lodgman und Gen.

an den Minister für soziale Fürsorge

wegen Verletzung der Durchführungsverordnung zu den Gesetzen vom 11. Juli 1922 Nr. 225 und 26. April 1923, Nr. 87.

§ 13 des Gesetzes vom 11. Juli 1922 Slg. Nr. 225, bezw. vom 26. April 1923 Slg. Nr. 87 betrifft die Sicherstellung von Wohnungen von Staatsbediensteten, die dienstlich in eine andere Gemeinde versetzt werden, für andere Staatsbedienstete, die die Behörde zu bezeichnen hat. Nach dem Schlußabsatze dieses Paragraphen ist das mit der Sicherstellung der Wohnungen der Staats- und Eisenbahnbediensteten verbundene Verfahren im Verordnungswege zu regeln. Biese Verordnung ist aber bisher nicht erschienen. Begründet wird diese Unterlassung damit, daß das Gesetz selbst alle wesentlichen Grundsätze über das Verfahren enthalte und durch die inzwischen ergangenen internen Weisungen an die ausführenden Behörden ergänzt worden sei, was auch das Oberste Verwaltungsgericht bereits in seinen Entscheidungen anerkannt habe. Die Kundmachung der Durchführungsverordnung hätte daher nach Meinung des Ministeriums für soziale Fürsorge für die Parteien nur geringe Bedeutung.

Es ist keine Frage, daß die vom Gesetze verlangte Durchführungsverordnung durch interne Weisungen an die ausführenden Behörden nicht ersetzt werden kann. Es genügt auch nicht, daß die im Gesetze selbst aufgestellten Grundsätze über das Verfahren durch solche lediglich interne Weisungen, durch die die Staatsbürger nicht verpflichtet werden können, ergänzt werden. Es ist endlich unrichtig, daß das Gesetz selbst alle wesentlichen Grundsätze über das Verfahren enthält. So fehlt, von allen anderen abgesehen, jede Norm, in welcher Weise die bezüglichen Entscheidungen bezw. Verfügungen der Behörden zwangsweise durchzusetzen sind. Es genügt nicht, diesbezüglich auf die allgemeinen Grundsätze des politischen Vollstreckungsverfahrens zu verweisen, da eben das Gesetz die Regelung des Verfahrens ausdrücklich dem Verordnungswege überlassen hat. Solange also diese Durchführungsverordnung nicht erscheint, ist das Vollstreckungsverfahren bezüglich der Normen des § 13 des bezogenen Gesetzes tatsächlich ungeregelt. Alle bezüglichen Amtshandlungen der politischen Bezirksverwaltungen sind somit willkürlich und mit dem § 109 der Verfassungsurkunde im Widerspruche.

Wir fragen den Herrn Minister, ob er die Durchführungsverordnung zu erlassen gedenkt und ob er bereit ist, die Wohnungsbeschlagnahmen bis zu diesem Zeitpunkte einzustellen?

Prag, den 30. Oktober 1923.

Dr. Lodgman, Scharnagl, Mark, Knirsch, Dr. Medinger, Dr. Radda, Dr. Petersilka, Dr. Schollich, Matzner, Patzel, Böhr, Dr. Spinn, Windirsch, Dr. Brunar, J. Mayer, Schälzky, Dr. Lehnert, Kraus, Bobek, Schubert, Ing. Kallina, Dr. F. Feyerfeil, Dr. Keibl.

Pùvodní znìní ad XVI./4274.

Interpellation

des Abgeord. Dr. Lodgman und Genossen

an die Minister für soziale Fürsorge und für Gesundheitswesen

in Angelegenheit der Verwendung der für Zwecke der Jugendfürsorge bewilligten staatlichen Geldmittel.

Nach Artikel IX. Absatz 2, des in St. Germain am 10. September 1919 abgeschlossenen Staatsvertrages ist die Regierung der Èechoslovakischen Republik verpflichtet, bei Aufwendungen von Staatsmitteln die verschiedenen Volksstämme des Staates entsprechend zu berücksichtigen. Nun werden alljährlich in den Staatsvoranschlag gewisse Beträge für den Kinderschutz und die Jugendfürsorge eingestellt, deren Verwendung dem Ministerium für soziale Fürsorge obliegt. Auch andere Ministerien kommen hiefür in Betracht und wir führen in dieser Beziehung die nachfolgenden Posten aus den Staatsvoranschlägen an:

Voranschlag:

Ministerium:

Kap., Tit., §:

Betrag Kè:

1923

f. soziale Fürsorge

XXl/1/4

23,200.504

1922

:

 

22,644.840

1923

f. öff. Gesundheitswesen

XXIII/1/4 B 5

7,200.000

1923

"

XXIII/1/4 B 6

6,000.000

1922

"

 

4,200.000

1922

"

 

3,330.000


Da es jedenfalls im Interesse der Regierung liegt, die ordnungsmäßige Verwendung dieser Geldmittel, soweit der erwähnte Staatsvertrag von St. Germain in Frage kommt, der Öffentlichkeit gegenüber nachzuweisen, so stellen wir die Anfrage: Sind die Herren Minister geneigt, dem Abgeordnetenhause eine Zusammenstellung über die Verwendung der betreffenden Geldmittel vorzulegen, in welcher deren Verwendung nach den verschiedenen Nationalitäten ersichtlich wäre?

Prag, am 30. Oktober 1923.

Dr. Lodgman, Dr. Brunar, Kraus, Dr. Keibl, Dr. Radda, Dr. Schollich, Bobek, Patzel, Wenzel, Schubert, Dr. W. Feierfeil, Windirsch, Strom, Schälzky, Böhr, Ing. Kallina, Dr. Lehnen, Dr. E. Feyerfeil, Matzner, Dr. Medinger, Pittinger, J. Mayer, Knirsch.

Pùvodní znìní ad XVII./4274.

Interpellation

der Abgeordneten Jokl, Heeger, Dr. Haas und Genossen

an den Minister des Innern

betreffend die Sistierung der Wahlen in die Gemeindevertretung in einer Anzahl Gemeinden im Hultschiner Ländchen.

In sieben Gemeinden des Bezirkes Hultschin und zwar in den Orten Groß-Hoschütz, Klepsch, Bolatitz, Krawarn, Petershofen, Ludgersthal und Schepankowitz wurde von dem bei dem Wahlakte anwesenden Regierungsvertreter zumeist erst nach Schluß der Stimmenabgabe, der Wahlakt sistiert. Als Grund haben die Regierungskommissäre überall an, daß im Wahllokale Agitation betrieben worden sei, durch Verbreitung vo Flugblättern. De facto haben die betreffenden Regierungskommissäre lediglich auf dem Fußboden des Wahllokales ein oder mehrere Flugblätter gefunden. In den erstgenannten drei Orten haben die Regierungskommissäre sofort, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, die Fortsetzung der Wahl am nächsten Tage anberaumt. In den Orten Ludgersthal, Petershofen, Schepankowitz und Krawarn wurde aber weder die Wahl fortgesetzt noch Neuwahlen ausgeschrieben.

Die Sistierung dieser Wahlen beinhaltet eine Reihe eklatanter Gesetzesverletzungen. Nach dem § 41 der G. W. O. kann die Sistierung der Wahl nur dann erfolgen, wenn "Umstände eintreten, die den Abschluß der Wahl unmöglich machen". Es kann niemand behaupten, daß durch die Auffindung von Flugblättern im Wahllokale die Beengung der Wahlhandlung unmöglich gemacht wurde. Nach den weiteren Bestimmungen dieses Paragraphen ist sofort "die Fortsetzung der Wahl in einem späteren Zeitpunkte eventuell am nächsten Tage kund zu machen". Auch das wurde unterlassen, bis heute wurde die Fortsetzung der Wahl in obigen vier Orten nicht angeordnet. Das ist die zweite vorliegende Gesetzesverletzung.

Nichtdurchführung der Wahlen in diesen vier Orten gibt Berechtigung, darin einen Willkürakt der Bürokraten der politischen Landesverwaltung Schlesiens zu sehen. Diese vier Orte sind durchwegs Industriedörfer, in denen die Arbeiterschaft die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung darstellt, Während in den Bauerndörfern die Wahlen anstandslos durchgeführt wurden, die Gewählten bereits amtieren, wird den Arbeitern das Recht auf eine gewählte Gemeindevertretung weiterhin vorenthalten.

Wir fragen deshalb den Herrn Minister:

1. Ist er bereit, die vorgebrachten Beschwerden sofort zu prüfen und über das Ergebnis Bericht zu erstatten?

2. Ist er geneigt, Gesetzesverletzungen dadurch gutzumachen, daß er die sofortige Durchführung der Gemeindevertreterwahlen in den angeführten Orten anordnet?

Prag, den 30. Oktober 1923.

Jokl, Heeger, Dr. Hans. Hackenberg, Hillebrand, Koscher, Uhl, Kirpal, Schuster, Grünzner, Schweichhart, Deutsch, Palme, Dr. Czech, Schäfer, Beutel, R. Fischer, Dr. Holitscher, Hausmann, Èermak, Häusler, Pohl.

Pùvodní znìní ad XVIII./4274.

Interpellation

der Abgeordneten Uhl, Jokl, Kaufmann und Genossen

an den Minister für nationale Verteidigung über seinen im Venkov erschienenen und

von ihm gezeichneten Artikel über Demokratie und Miliz.

Der im "Venkov" erschienene Artikel ist als Ausdruck der Meinung des Herrn Ministers über das Milizsystem zu betrachten. Da jedoch dieser Artikel in seinem sachlichen Inhalt von den Tendenzen, die sich die Republik bei ihrer Gründung gestellt, bedeutend abweicht, ist eine entsprechende Aufklärung durch den Herrn Minister unbedingt erforderlich. Obwohl der Herr Minister selbst zugesteht, daß sich die Tschechoslovakische Republik bei Beginn ihrer Selbständigkeit als Ziel des Wehrsystems die Miliz erwählte, lassen die anschließenden Äußerungen des Herrn Ministers darauf schließen, daß er selbst nicht an die Einführung des Milizsystems in der gegenwärtigen Zeit denkt, a diese Einführung für nicht zweckmäßig hält. Als Begründung führt er an, "daß sich die Tschechoslovakische Republik durch eine richtige Erziehung der antistaatlichen Elemente zuvor entledigen müsse. Keine seriöse Staatsverwaltung könne durch Bewaffnung antistaatlicher Elemente die Grundlage der Staatsmacht untergraben. Es ist nicht unsere Schuld, wenn wir nicht unsere Deutschen und Ungarn, wie wir es wünschen, durch Handumdrehen in Schweizer Deutsche, Franzosen und Italiener umwandeln können. Vorläufig scheint es, daß vor Einführung der Miliz bei uns noch viele Generationen darüber nachdenken, erwägen und daran arbeiten müssen".

Diese Äußerungen des Herrn Ministers haben nicht nur das größte Aufsehen, sondern auch Erstaunen erregen müssen. Es war wahrscheinlich noch nie der Fall, daß ein aktiver Minister in solcher Art und Weise sich in Widerspruch setzt mit einem feierlich gegebenen Versprechen früherer Regierungen und Beschlüsse der Nationalversammlung, der höchsten gesetzgebenden Stelle im Staate, die er als aktiver Minister nicht nur zu achten, sondern mit aller Sorgfalt durchzuführen hätte, denn es blieb nicht allein bei dem feierlichen Versprechen, das Milizsystem einzuführen, der damalige Gesetzgeber ging weiter und legte in 1 des Wehrgesetzes selbst fest, daß das Wehrsystem der Tschechoslovakischen Republik auf der Grundlage des Milizsystems aufgebaut wird. Es wird in dem angezogenen § 1 des Wehrgesetzes ausdrücklich festgesetzt, daß die Bestimmungen dieses Gesetzes nur für eine Übergangszeit gelten. Zu diesen gesetzgeberischen Akten setzt sich der Herr Minister in offenen Widerspruch.

Wir fragen deshalb den Herrn Minister:

Ist er bereit, über seinen, den Intentionen des Gesetzgebers so entgegengesetzten Standpunkt erschöpfende Auskunft zu geben?

Prag, 30. Oktober 1923.

Uhl, Jokl, Kaufmann, Hackenberg, Hillebrand, R. Fischer, Grünzner, Roscher, Dr. Holitscher, Heeger, Kirpal, Schuster, Schweichhart, Dr. Haas, Beutel, Hausmann, Èermak, Pohl, Schäfer, Häusler, Palme, Dr. Czech, Deutsch.

Pùvodní znìní ad XIX./4274.

Interpellation

der Abgeord. Dr. Czech, Èermak, Hillebrand und Genossen

an den Minister des Innern

wegen Verlautbarung der Wahlergebnisse.

Seit der Durchführung der Wahlen in die Gemeindevertretungen sind nunmehr bereits sieben Wochen verstrichen, ohne daß die vom Ministerium des Innern angekündigte Wahlstatistik veröffentlicht worden wäre. Dagegen sind in der Presse vielfach nichtamtliche Zahlen über das Wahlergebnis publiziert worden, von denen sich nicht feststellen läßt, auf welcher Grundlage sie beruhen und die geeignet sind, falsche Vorstellungen über das Resultat der Gemeindewahlen hervorzurufen. Es hat jedoch die gesamte Öffentlichkeit, insbesondere aber die politischen Parteien ein lebhaftes und begründetes Interesse daran, über die parteipolitische Gliederung der Staatsbürger richtig und vollständig informiert zu werden. Das Ergebnis der Gemeindewahlen kann auf die allgemeine Politik des Staates nicht ohne Einfluß bleiben. Es liegt eine Willenskundgebung der Bevölkerung vor, die in einem demokratischen Staate auch dann nicht mißachtet werden darf, wenn es sich nicht um Wahlen in die allgemeinen Vertretungskörper handelt.

Bei den hierzulande herrschenden außerordentlich komplizierten Parteiverhältnissen ist jedoch eine bloße Verlautbarung von Endsummen der auf die einzelnen Parteien entfallenen Stimmen keineswegs ausreichend, um ein richtiges Bild der Parteienstärke zu bieten. Denn es bestehen nicht nur zahlreiche Parteien, welche im ganzen Staatsgebiete verbreitet sind, sondern es haben auch sehr viele lokale Parteien unter verschiedenen Namen in den Wahlkampf eingegriffen, die bei allgemeinen Parlamentswahlen nicht selbständig kandidieren und deren Stimmen daher jeweils einer der großen Parteien zuzurechnen sind, der sie politisch nahestehen. Dazu kommt, daß in einer sehr großen Zahl von Gemeinden die Wahlhandlung infolge Vereinbarung unterblieb, während in vielen anderen gemeinsame Kandidatenlisten verschiedener Parteien aufgestellt wurden, sodaß das Stimmenverhältnis nur durch Kombination und daher keineswegs ganz zuverlässig ermittelt werden kann. Insbesondere sind den Interpellanten zahlreiche ländliche Gemeinden bekannt, in denen auf Grund einer Vereinbarung zwischen der deutschen sozialdemokratischen Arbeiterpartei und anderen Parteien eine einzige Kandidatenliste eingereicht wurde, dies jedoch unter der Bezeichnung einer anderen Partei, sodaß in diesen Fällen die Stimmen der deutschen Sozialdemokratie in der Statistik nicht erscheinen. Eine genaue Information über das Wahlergebnis ist daher nur möglich, wenn alle angeführten Umstände durch eine möglichst detaillierte Aufstellung der Statistik deutlich zum Ausdruck kommen und überdies den Parteien die Möglichkeit geboten wird, in die amtlichen Unterlagen dieser Statistik Einsicht zu nehmen.

Wir stellen daher die Anfrage:

1. Ist der Herr Minister des Innern geneigt, die sofortige Veröffentlichung einer möglichst detaillierten Wahlstatistik zu veranlassen,

2. ist er geneigt zu veranlassen, daß den Bevollmächtigten der politischen Parteien die Einsicht in die gesamten Unterlagen dieser Statistik zu gewähren?

Prag, am 30. Oktober 1923.

Dr. Czech, Èermak, Hillebrand, Hackenberg, R. Fischer, Grünzner, Roscher, Schweichhart, Schuster, Uhl, Kirpal, Dr. Holitscher, Pohl, Schäfer, Hausmann, Dr. Haas, Häusler Heeger, Palme, Deutsch Beutel.

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