Pùvodní znìní ad XV./3201.

Interpellation

der Abg. Beutel, Grünzner, Kirpal und Genossen

an den Justizminister

betreffend die Beschlagnahme der Nr. 134 vom 15. Juni 1921 der in Aussig erscheinenden periodischen Druckschrift Volksrecht.

In der Nr. 134, des in Aussig erscheinenden Volksrecht, wurden auf der vierten Seite in dem Artikel Die Frau und der Militarismus im zweiten Absatz, Zeile 3 nachstehende Ausführungen unter Berufung auf § 300 St. Ges. und Art. IV. des Gesetzes vom 17. Dezember 1862, R.-G.-Bl. Nr. 8 ex 1863 beschlagnahmt:

Die Macht des Militarismus ist nicht gebrochen, sie ist ebenso mächtig, ja im tschechischen Staate mächtiger denn je, Wir haben ein Heer, das die Bedürfnisse unseres kleinen Staates nach einem Schützer seiner Rechte nach Außenhin weit übersteigt, wir haben allein 42,000 Offiziere! Wozu? Das Proletariat maß arbeiten und Steuern zahlen bis es zusammenbricht, damit der Staat seinen Soldknechten Löhnungen und Offiziersgagen zahlen kann. Nach wie vor müssen tausende Proletarierfrauen ihre Söhne hergeben, um sie jahrelang für die etwaige Wiederholung dieses gräßlichen Hinschlachtens drillen zu lassen, nach wie vor wird die einzige Hoffnung so mancher Mutter, ihr Sohn, gezwungen, jahrelang die stärkste Expansivkraft seiner Jugend, die er zu Edlerem, Besserem ausnützen könnte, im Militärdienst zu unterdrücken, oder ganz ersterben zu lassen, die junge Kraft die einem höheren Ziele dienstbar gemacht werden könnte. Tausende junger Arbeiter, die, anstatt ihre Kraft und Zeit gezwungen der reaktionärsten Institution hinzugeben, für den Kampf ihrer Klasse unendlich viel leisten könnten, sind während dieser Zeit zur Sterilität im Klassenkampf verurteilt.

Diese Beschlagnahme erinnert an die Zeiten der ärgsten Reaktion; sie beweist am deutlichsten, daß die Staatsanwaltschaften offenbar in höherem Auftrage die vor dem Kriege schon lange nicht mehr praktizierten reaktionären Bestimmungen des veralteten Strafgsetzbuches ausgraben, um die Preßfreiheit zu knebeln. Mußte doch im vorliegenden Falle eine Bestimmung herhalten, welche zum Schutze der kaiserlichen Armee gegen Schmähungen und Verspottungen geschaffen wurde. Es muß in der Bevölkerung einen eigenartigen Eindruck hervorrufen, wenn die Armee der Tschechoslovakischen Republik der kaiserlichen Armee gleichgestellt, wenn jede Äusserung, in welcher die Armee zur erwähnt und gegen den Militarismus Besprechen wird, als Vergehen qualifiziert wird. gerade diese strafrechtlichen Bestimmungen, auf welche sich das Konfiskationserkenntnis stützt, sind ein wesentliches Stück des Militarismus, der als mit der demokratischen Verfassung der Republik unvereinbar in der Tschechosloyakischen Republik angeblich trotz des Bestandes eines stehenden Heeres nicht existiert. - Es ist daher die der Konfiskation verfallene Stelle, daß die Macht des Militarismus ungebrochen ist, gerade durch die Konfiskation bestätigt und daher keine unwahre Angabe, sodaß schon aus diesem Grunde die gesetzliche Grundlage für die Beschlagnahme fehlt.

Auch die zweite, mögliche gesetzliche Voraussetzung für die Beschlagnahme, nämlich die Schmähung und Verspottung der Armee, ist selbst, wenn man davon absieht, daß im Gesetze als geschütztes Objekt die kaiserliche Armee bezeichnet wird, nicht gegeben und kann wohl nur von einem in den Empfindlichkeiten der kaiserlichen Armee geschulten Beamten gefunden werden.

Die Unterzeichneten fragen daher den Herrn Justizminister:

1. Beruht die angeführte Konfiskation auf einer ministeriellen Weisung über die Verschärfung der Konfiskationspraxis?

2. Ist der Herr Justizminister geneigt, den Herrn Staatsanwalt beim Kreisgerichte in Leitmeritz zu belehren, daß de gerügte Konfiskation sowohl dem Wortlaute des Gesetzes als auch den Grundsätzen der Demokratie und der republikanischen Verfassung widerspricht?

3. Ist der Herr Justizminister bereit, in Hinkunft derartige Willkürakte der Behörden zu verhindern?

Prag, am 12. Juli 1921.

Beutel, Grünzner, Kirpal,

Dr. Holitscher, Hillebrand, R. Fischer, Uhl, Dietl, Dr. Czech, Dr. Haas, Schuster, Blatny, Deutsch, Häusler, Èermak, Hirsch, Palme, Hackenberg, Taub, Heeger, Schäfer.

Pùvodní znìní ad XVI./3201.

Interpellation.

des Abgeordneten Ing. Jung und Genossen an den Justizminister

wegen Beschlagnahme der periodischen Druckschrift Deutsche Zeitung in Olmütz.

In Nummer 126, der periodischen Druckschrift Deutsche Zeitung in Olmütz von 31. Mai l. J. wurde nachfolgender Artikel laut § 302 des Strafgesetzes zur Gänze beschlagnahmt.

Der Worlaut des Artikels ist folgender:

Die Schulvernichtungen im Lande Mähren.

Das deutsche Schulwesen in Mähren macht seit dem 28. Oktober 1918, an welchem das ruhmreiche Zeitalter tschechischer Siegesherrlichkeit für dessen Schrittmacher mit tollem Größenwahntaumel und rohen Ausschreitungen gegen alles, was deutsch war, begann, ein Martyrium durch, von welchem leider nur wenige Volksgetreue etwas Rechtes und Genaues wissen.

Und doch entscheidet sich auf dem Boden deiner Volkskultur und Gesittung, also vor allem auf dem Grund und Boden der deutschen Schule dein Schicksal, mein heißgeliebtes, - in - aller Not und Nach doppelt geliebtes deutsches Volk! Wahre darum deine Schule! Laß sie nicht verfälschen; nicht verderben durch Feindestücke und Tschechenterror! Setze alle deine Kraft ein für die Rettung dieser deiner letzten allgemeinen Zufluchtsstätte; deiner freien, deutschen Schule! Was du an ihr hast, du ermisses es an deinem geistigen Aufblühen, an deiner sittlichen und wirtschaftlichen Erstarkung! Was du mit ihr unwiederbringlich verlierst, das könntest du erst ganz erfassen, wenn der Tag deines gänzlichen Unterganges dich in den Abgrund der Verzweiflung stürzt. Darum, mein deutsches Volk, steh in Not und Gefahr zu deiner deutschen Schule! Laß kein Opfer für diese dir zu schwer sein!

Es ist nicht leicht, sich durch den Wust von Nachrichten, und oft nicht völlig gleichgestimmten Berichten, hindurchzubeißen zur Klarheit, wenn man von den Drangsalen und Nöten deutscher Schulen in der Tschechoslowakei liest. - Darum begrüßen wir es lebhaft, daß uns von berufener Seite Ziffernmaterial zur Verfügung gestellt wird, dessen Wucht und Wahrheit beweiskräftig genung sein dürfte, selbst dem stumpfsinnigsten deutschen Staatsbürger der "Tschechei zu zeigen, vor welcher ungeheuren Gefahr wir stehen, wenn wir uns nicht schleunigst aufraffen und in schärfster Entschlossenheit Ordnung machen im eigenen Land mit vereinten Kräften aller Teile unseres Volkes.

Mit Entsetzen entnehmen wir dem uns vorliegenden Materiale, daß Mährens deutsches Schulwesen in eine Katastrophe hineingerissen worden ist, von welcher wir alle - Gott sei es geklagt!! - kaum Einzelheiten genau wußten, nie aber den ungeheuren Umfang ahnten. Nun werden wir belehrt, daß in Mähren nicht weniger als 19 Bürgerschulen (eine davon Privatschule), nicht weniger als 117 Volksschulen (davon 96 öffentliche und 21 private) mit insgesamt 563 (!) Klassen den Würgerarmen des Terrors zum Opfer gefallen sind. Mit der Zahl der Klassen ins Verhältnis Besetzt, die wir überhaupt in Mähren haben, bedeutet das jede 5. deutsche Klasse ist bereits zerstört!

Im deutschen Kindergartenwesen das durch viele Jahre Deutschmährens Stolz war, ist seit dem Umsturz ein Verlust von 70 Kindergärten, (38%) oder von 96 Abteilungen (42%) zu verzeichnen, nicht immer nur durch tschechischen Ansturm, leider des öfteren auch durch deutsche Pfichtvergessenheit oder feiles Überläufertum.

Mit welchen Mitteln Bogen deutsche Schulen bei uns Bearbeitet wurde, eine Schandsäule von gigantischer Höhe mühte dies der Nachwelt künden, auf welcher Kulturstufe die tschechischen Machthaber waren, als sie ihren Siegesrausch austobten, als sie ihre Republik ohne Schwertstreich, aber mit weit wirksameren anderen Mitteln erkämpft hatten. - Auf dieser Schandsäule würden die Namen: Littau, Markt-Türnau, Gewitsch, Schwanenberg, Holleschau, Kumrowitz, Wischau, Chrostau, Mähr.-Kromau, Pohrlitz, Leipnik, Neretein, Güding, Eibenschitz und viele andere in unvergänlichen schwarzen Lettern prangen. Doch wer wird dieses Ehrenmal solchen Helden errichten?

Doch vielleicht gibt sich ein allzu vorsichtiger und bescheidener Volksgenosse mit diesem fürchterlichen Verlust zufrieden, indem er sich tröstet; Nun haben sie uns genommen, was sie konnten und sind gestättigt! - Nein, sie sind es leider noch lange nicht, du blinder, törichter Deutschen Sie begehren noch weit mehr von deinem mit heißem Schweiß und tüchtiger Arbeit erworbenen Kulturgut! Lind sie werden dir auch das alles und mehr noch rauben, wenn du zu allem resigniert Ja und Amen sagst, wie diesmal!

Schon hat sich einer ihrer sauberen Garköche etwas verraten. Er hat vor der Zeit ausgeplaudert, daß diesem neuen Herrenvolke nach der Vernichtung von nur noch etwa 360 weiteren deutschen Klasse gelüstet. Schon versenden gewisse Bezirkspaschas hinter dem Rücken des Landesschulrates Aufträge an die deutschen Schulleitungen ihnen die genauen Schülerzahlen im geschlossenen Sprachgebiet und an gewissen den Tschechisierungsvereinen besonders unangenehmen Grenzorten sofort mitzuteilen. Wozu das alles geschieht, steht ganz außer Frage. Neue Schuldrossellungen werden vorbereitet; dafür braucht man Handhaben; und diese holt man sich einfach auf kurzem Weg von den Schulleitungen. Auch sonst geht allerhand Geheimnisvolles hinter den Kulissen vor. - Schulminister Dr. Šusta ist den politischen Hetzern von Prag ein allzu objektiver Mann. Er soll also schleunigst durch Dr. Srdinko, dem Busenfreund des tschechischen Schulwürgers Metelka, ersetzt werden, von dem Objektivität nicht befürchtet werden braucht. So geht es im Zeichnen der höheren Zivilisation, unter den geschändeten Schlagworten der Menschlichkeit und der Gerechtigkeit unaufhaltsam dem Abgrunde zu. Wehe uns, wenn wir das noch immer nicht erkennen, und nicht die Willensstärke aufbringen, uns dem Schicksal entgegenzustemmen, das man uns bereiten will! Deutsches Volk! Besinne dich, solang es noch Zeit ist! Rette deine deutsche Schule!

Der Aufsatz enthält nichts als streng sachliche Darstellung der Verfolgungen, welchen das deutsche Schulwesen in Mähren ausgesetzt ist.

Es ist also unerfindlich, aus welchen das deutBeschlagnahme erfolgte, es sei denn, daß die deutsche Öffentlichkeit überhaupt nicht erfahren dürfe, wie mit ihrem Schulwesen umgesprungen wird.

Ein derartiger Vorgang entspricht weder den Grundsätzen der Demokratie noch den allereinfachsten Anforderungen an die Wahrheit. Er stellt sich vielmehr als eine rein willkürliche, jedem Rechtsempfinden hohnsprechende Vergewaltigung der deutschen Presse dar.

Die Gefertigten fragen daher an:

1. Billigt der Herr Minister eine derartige Beschlagnahmpraxis?

2. Ist er gewillt, Vorsorge zu treffen, daß diese willkürliche Knebelung der deutschen Presse endlich aufhöre?

Prag, am 23. Juni 1921.

Ing. Jung,

Patzel, Dr. Lodgman; Dr. Kafka, Böhr, Kaiser, Knirsch, Wenzel, Simm, Zierhut, Kostka, Ing. Kallina, Dr. Baeran, Matzner, Dr. E. Feyerieil, Dr. Redda, Böllmann, Mark; Dr. Schollich, Dr. Lehnert, Dr. Spina, J. Mayer, Dr. Keibl.

Pùvodní znìní ad XX./3201.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Luschka und Genossen an den Minister des Innern betreffend die Staatsbürgerschaft in Ost-Schlesien.

Mit der Entscheidung der Botschafterkonferenz vom 28. Juli 1920 wurde bestimmt, daß alle Personen, welche das Heimatsrecht in Ost-Schlesien (ehemaliges Herzogtum Teschen) seit 1. Jänner 1914 besitzen oder seit 1. Jänner 1908 daselbst wohnen, je nach dem Staatsgebiete ihres Wohnsitzes ipso juro auch Staatsbürger desselben sind, insoferne für sie aufgrund der Friedensverträge keine andere als die polnische oder èechoslovakische Staatsbürgerschaft in Betracht kommt.

Im Verfolge dieser Entscheidung der Botschafterkonferenz ist am 29. November 1920 in Prag ein Übereinkommen zwischen Polen und der Èechoslovakei abgeschlossen worden, welches in einem für die Heimatrechtbewerber noch günstigerem Sinne bestimmt, daß auch die Personen welche erst seit 1. Jänner 1911 in dem der Èechoslovakei oder Polen zugesprochenen Teile Ost-Schlesiens wohnen, durch diese Tatsache allein ohne jedes Ansuchen oder irgendwelche Formalitäten die èechoslovakische oder polnische Staatsbürgerschaft erlangt haben, unbeschadet des weiteren Rechtes binnen eines Jahres vom Tage des Inkrafttreten dieses Übereinkommens für den anderen Staat zu optieren. Beide Staaten verpflichteten sich, bei Ausübung der ihren Staatsbürgern durch dieses Übereinkommen eingeräumten Rechte keine Hindernisse in den Weg zu legen.

Dieses die Staatsbürgerschaft in Ostschlesien regelnde Übereinkommen ist in der Sammlung der Gesetze und Vierordnungen der Èechoslovakischen Republik noch nicht verlautbart worden. Anders in Polen, wo sich die dortigen Behörden an das Übereinkommen halten und hinsichtlich der Auszahlung der Unterhaltsbeiträge und Invalidenpensionen, sowie Ausstellung von Reisepässen etc. alle Personnen, welche seit 1. Jänner 1911 im èechoslovakischen Gebiete wohnen, auch wenn sie bisher im polnischen Teile Ost-Schlesiens zuständig waren, bereits als èechische Staatsbürger betrachten, Durch die dem entgegengesetzte Nichtbeachtung des Übereinkommens seitens der hierländischen Behörden erwachsen allen Anspruchsberechtigten, früheren Polen des èechoslovakischen Gebietes Ost-Schlesiens schwerwiegende Nachteile, da sie bei den ihnen zustehenden Pensionen oder Renten von dem polnischen Staate nicht mehr berücksichtigt werden und hierzulande als angebliche Ausländer auch nichts erhalten.

Die Gefertigten stellen an den Herrn Minister des Innern die Anfrage, warum das gegenständliche Übereinkommen mit Polen noch immer nicht im Gesetzblatte verlautbart wurde und wann die Personen, welche nach dem Übereinkommen ipso juro èechische Staatsbürger geworden sind, die aus demselben entspringenden Rechte erlangen werden,

Prag, am 17. November 1921.

Dr. Luschka,

Bobek, Scharnagl, Dr. W. Feierfeil, Schubert, Heller, Patzel, Böllmann, Pittinger, Füssy, Röttel, Schälzky, Böhr, Køepek, Dr. Petersilka, Dr. Körmendy-Ékes, Dr. Radda, Budig, Mark, Matzner, Simm.

Pùvodní znìní ad XXI./3201.

Interpellation

der Abg. Dr. Brunar, Dr. Schollich, Matzner und Genossen

an den Minister des Innern

in Angelegenheit des Verbotes politischer Versammlungen.

Die Bezirkshauptmanns: haften Freudenthai, Freiwaldau und Jägerndorf haben die von der Deutschen Nationalpartei einberufenen Versammlungen, in welchen Abgeordnete dieser Partei zu ihren Wählern sprechen wollten, in der letzten Zeit unterschiedslos mit ganz allgemein gehaltenen Begründungen verboten, und zwar u. a. mit dem Hinweise darauf, daß schon wiederholt in Versammlungen der Deutschen Nationalpartei die Grundlagen des Staates angegriffen und somit das öffentliche Wohl gefährdet werde. Zur selben Zeit durften aber Versammlungen, welche von der deutschen sozialdemokratischen Partei unter dem Motto die mitteleuropäische Aktion und die Kriegsgefahr einberufen worden waren, abgehalten werden.

Die Unterfertigten tragen den Herrn Minister des Innern:

1. Billigt er es, daß durch das Versammlungsverbot den Abgeordneten der Deutschen Nationalpartei in Schlesien die Möglichkeit genommen wird, mit ihren Wählern in Berührung zu kommen?

2. Wenn ja, wie rechtfertigt es der Herr Minister, daß verschiedene Parteien seitens der politischen Behörde in verschiedener Weise behandelt werden?

3. Wenn nein, ist er geneigt, der schlesischen Landesregierung aufzutragen, daß sie die unterstehenden Behörden darüber belehre, daß eine derartige Einschränkung der Versammlungsfreiheit dem demokratischen Geiste widerspricht?

Prag, den 19. November 1921.

Dr. Brunar, Dr. Schollich, Matzner, Knirsch, Dr. Baeran, Dr. E. Feyerfeil, Dr. Radda, Simm, Dr. Petersilka, Kraus, Pittinger, Schälzky, Wenzel, Ing. Kallina, Dr. Spina, Patzel, Dr. Keibl, Dr. Lodgman, Dr. Lehnert, Dr. Medinger, Dr. Kafka.

Pùvodní znìní ad XXII./3201.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Alois Baeran und Genossen

an den Justizminister

wegen ungerechtfertigter Konfiskation der Schönhengster Zeitung.

Die Schönhengster Zeitung, Wochenblatt für M.-Trübau, Zwittau und Umgebung, erfreut sich schon des Längsten der bittersten Verfolgung des Zensors. In der Nummer 47 vom 19. November l. J. wurde z. B. nachstehender Artikel konfisziert:

Ein offenes Schreiben an den Präsidenten Masaryk veröffentlichte in der Bohemia vom 10. ds. Herr Senator Franz Jesser, in welchem er unter Hinweis auf die Bekenntnisse Masaryks zum Humanitätsideale versucht, durch dieses den humanitätswidrigen Maßregeln der Schulverwaltung Einhalt zu tun, da alle parlamentarischen Anklagen und Anfragen sowie alle seine Beschwerden als Mitglied des mährischen Landesschulrates erfolglos bleiben. Jesser sagt weiter, er wisse zwar, daß die Unterrichtsverwaltung seinen Beschwerden keine Beachtung schenken werde, er hege aber die feste Überzeugung, daß der Präsident die Praktiken der Schulverwaltung nicht billigen werde. Er wünsche nichts sehnlicher im Interesse des Völkerfriedens, daß es dem Präsidenten gelingen möge, seinen Humanitätsideen in allen Zweigen der Verwaltung zum Siege zu verhelfen. Um ihm Material im Kampfe gegen die Schänden der Humanitätsidee zu liefern, bringt Jesser viele Tatsachen aus dem Schönhengstgau von der Bedrückung der Eltern von Kindern gemischter Ehen zur Kenntnis, die man zum Übertritte in tschechische Minderheitsschulen bewegen will, von der Ausschulung von Kindern aus deutschen Schulen von amtswegen, trotz des Widerstandes der Eltern, daß die politische Behörde jedes Kind aus einer gemischten Ehe für die tschechische Schule fordere, gleichgültig welcher Elternteil tschechisch ist und ob er auch vor Dezennien als unmündig Kind im deutschen Orte seßhaft wurde, erhebt Beschwerde über den oft unziemlicher Ton, der den Eltern gegenüber angeschlagen wird, und erklärt, daß sich die Bezirkshauptmannschaft in M. Trübau ihre Kontrollosigkeit einfach dadurch sichert, daß sie die ihrer Zensur unter stehenden Lokalblätter konfisziert. Zum Schlusse sagt Jesser, er gebe sich zwar keiner Täuschung über den Erfolg seiner Beschwerde hin, hege aber die feste Überzeugung, daß der Präsident betrübt sein werde über die Mißachtung seiner hehren Ideale durch die Behörden und daß er sich nicht wankend lassen mache, daß des Präsidenten Absichten der Ausfluß seiner Lehren und Überzeugungen seien.

Schon zu wiederholten Malen wurde in Interpellationen darauf aufmerksam gemacht, daß insbesonders in Mähren Artikel konfisziert werden, die in anderen Blättern anstandslos abgedruckt worden sind.

Die Gefertigten fragen daher den Herrn Justizminister, ob besondere Weisungen für Mähren bestehen und wenn nicht, ob er geneigt ist, der herausfordernden Praxis in Mähren ein Ende zu bereiten.

Prag, am 21. November 1921,

Dr. Baeran,

Dr. Petersilka, Dr. Spina, Ing. Kallina, Kraus, Patzel, Pittinger, Dr. Schollich, Dr. Keibl, Dr. Lodgman, Wenzel, Dr. Radda, Matzner, Schälzky, Dr. Brunar, Dr. Medinger, Knirsch, Simm, Dr. E. Feyerfeil, Dr. Lehnert, Dr. Kafka.

Pùvodní znìní ad XXIII./3201.

Interpellation

der Abgeordneten Jokl, Heeger, Häusler und Genossen

an den Minister für nationale Verteidigung betreffend die Nichtachtung der Rechte der Soldaten durch die vorgesetzten

Offiziere.

Zu den zahlreichen Beschwerden über ganz ungenügende Verpflegung und Unterbringung der Soldaten kommen nun noch Beschwerden, daß vielfach die vorgesetzten Offiziere ganz willkürlich über die Dienstesvorschriften hinwegsetzten, die Rechte der Soldaten nicht wahren. Beim 48. Infanterie-Regiment in Beneschau erhielt ein Soldat zur Ordnung von Familienangelegenheiten mit vieler Mühe einen zweitägigen Urlaub. Der Soldat erklärte gleich, daß es ihm nicht möglich sei, in dieser kurzen Zeit seine Familienangelegenheiten zu erledigen und rechtzeitig beim Regiment einzutreffen, da er, um in seinem Wohnort zu gelangen, fast einen ganzen Tag auf der Bahn verbringen müsse. Telegramm und Urlaubschefin maßten von der Gendarmerie bestätigt sein, der Gendarmerieposten liegt aber von seinem Wohnort eine Stunde entfernt. Der Soldat blieb also einen Tag länger weg, Dafür wurde er mit 10 Tagen Kasernenrest und Entzug des Weihnachtsurlaubes bestraft. Der Soldat hat sich mit der Überschreitung der Urlaubszeit zweifellos eines Vergehens schuldig gemacht. Aber dieses Vergehen ist zweifellos begreiflich und verzeihlich und darum eine solche Strafe ungerecht. Damit ist auch erklärt, warum der Bestrafte trotz seiner Bitte dem Regimentsrapport nicht vorgeführt wurde. Und da sich schon vorher bei diesem Regiment der Fall ereignete, daß der Bitte eines Soldaten um Vorführung zum Regimentsrapport nicht entsprachen wurde, so ist erwiesen, daß man sich bei diesem Regiment im Allgemeinen über die Rechte der Soldaten willkürlich hinwegsetzt.

Es ist kein Ruhmesblatt unserer Militärverwaltung, daß die Zde-Affären des alten Österreichs ihre Wiederholung finden. Bei der 10. Feldkompagnie des Inf.-Reg. Nr. 24 in Troppau ereignete sich folgender Vorfall: Bei der Löhnungsverteilung am 16, d. M. rief bei der Verlesung der Namen der Soldat Franz H. hier. Der Hauptmann, Eugen Kramen, Kommandant der Kompagnie, früher ein ebenso verbissener Deutschnationaler, wie er sich èechischnational gebärdet, schickte ihn zurück und rief wieder seinen Namen. Der Soldat rief wieder hier und sagte zur Rede gestellt, darüber dem Hauptmann; Herr Hauptmanie, ich bin ein Deutscher. Kramen ließ den Soldaten vom Fleck weg in den Arrest setzten. Bei dem am nächsten Tage stattgefundenen Rapport bat der Soldat um Vorführung zum Bataillonsrapport wegen Beschwerde. Der Hauptmann verweigerte ihm kategorisch die Erfüllung seiner Bitte, diktierte ihm aber dafür weitere 7 Tage strengen Arrest, jeden zweiten Tag einen Fasttag.

Auch in der Garnison Olmütz wurde der Mannschaft erklärt, daß jeder Soldat, der sich mit hier statt mit zde meldet, zu acht Tagen Arrest verurteilt werde. Allem Anscheine nach scheint hier eine Weisung der Zentralmilitärbehörden vorzuliegen, daß so vorzugehen ist. Wir fragen den Herrn Minister für nationale Verteidigung:

Ist er geneigt, die angeführten Fälle untersuchen zu lassen und die vorgekommenen Übergriffe zurückzuweisen?

Ist er geneigt, an die angeführten Truppenkörper die Weisung ergehen zu lassen, daß das Recht der Soldaten auf Gebrauch der Muttersprache unbedingt zu wahren ist?

Ist er geneigt, dafür zu sorgen, daß ehestens der Abschnitt des Dienstreglementes, der das Beschwerderecht der Soldaten behandelt, dahin geändert wird, daß jedermann das Recht hat, unter Ausschaltung des sogenannten Dienstweges seine Beschwerden dem Truppenkommandanten unterbreiten kann.

Prag; den 23. November 1921.

Jokl, Heeger, Häusler,

Hillebrand, Dr. Czech, Dr. Haas, Hausmann, Beutel, Uhl, Roscher, Deutsch, Pohl, Schweichhart, Leibl, R. Fischer, Palme, Schuster, Kaufmann, Hackenberg, Blatny, Taub.

Pùvodní znìní ad XXIV./3201.

Interpellation

des Abgeordneten Franz Køepek und Genossen

an den Ministerpräsidenten

wegen der Erhöhung der Getreideabgabe.

In der Not und dem Elend des Volkes bei diesem Weltkriege spielte die Ernährungsfrage eine entscheidende Rolle. Die in Verkennung aller vernünftigen Grundlager der Volkswirtschaft eingesetzte Zentralenwirtschaft hat so furchtbare Entartungen gezeigt, daß der Kampf gegen dieselbe ein allgemeiner wurde. Im Juni 1921 kam es endlich dahin, daß durch eine Verordnung des Gesamtminisiriums maßvollere Zwangsforderungen bezüglich der Getreidelieferungen herausgegeben werden, wobei die Regierung erklärte, daß die Getreidezentrale zu liquidieren habe. Diese Erklärung wurde geradezu als eine Erlösung aufgefaßt. Die deutschen Landwirte haben das in dieser Verordnung vorgeschriebene, zu liefernde Getreidequantum, dem Zwange folgend, reserviert, das darüber hinausgehende Quantum aber verkauft, um wenigstens die teilweise Bezahlung zur Tilgung jener enormen Abgaben und Steuerleistungen zu verwenden, die dieser Staat gerade jetzt vom Realbesitz in unerhörter Höhe fordert. Und nun erscheint bei Anbruch des Winters eine neuerliche Weisung, welche die Zentralenwirtschaft; anstatt sie aufzuheben, in erhöhtem Maße wie zur Kriegszeit anspannt und vom Landvolke Getreidelieferungen fordert, die weit über das Quantum der Verordnung vom 30. Juni hinausgehen. Diese Tat der Regierung ist geeignet, nicht nur Unruhe und Verbitterung in allen Kreisen der Landwirtschaft zu erzeugen, sie muß auch naturgemäß den Widerstand des gesamten Landvolkes hervorrufen, welcher Widerstand nach Logik und Vernunft berechtigt ist, weil man Unmögliches fordert. Das zwangsweise mehr geforderte Quantum an Brotgetreide ist derzeit zum größten Teile nicht mehr in den Händen der Produzenten, denn die Steuerwirtschaft dieses Staates hat es verursacht, daß dieses Getreide in Geld umgesetzt werden maßte, und dazu waren die Landwirte nach der Verordnung der Gesamtregierung vom 30. Juni 1921 vollauf berechtigt. Es ist eine unverantwortliche Handlungsweise der Regierung, wenn jetzt durch diese zwangsweise Mehrforderung an Getreide die Landbevölkerung nach jahrelanger. Drangsalierung durch die verwerflichste Zentralenwirtschaft, neuerlich aufgepeitscht wird. Aber nicht nur auf das Landvolk als solches bezieht sich diese geradezu aufreizende Tat der Regierung. In Tausenden und abermals Tausenden Fällen müßten von derselben such Familien getroffen werden, welche in einem ganz anderen Lager stehen als der Rund der Landwirte. Diese Bevölkerungsschichten, welche dem landwirtschaftlichen Arbeiter- und Industriestande angehören - wir verweisen nur auf die ungeheure bedeutende Ausdehnung der landwirtschaftlichen Zuckerindustrie - wird nicht gesonnen sein, zugunsten der neuen Regierungsforderung sich ihr Deputatgetreide und Winterbrot für ihre Familien schmälern zu lassen. Es ist also tatsächlich weder von landwirtschaftlichen Arbeiter, noch im Bauernhause das verlangte Überquantum zu holen und nichts zu erwarten als ein ernster Widerstand, dem auch an Entschlossenheit in den Arbeiterfamilien nichts fehlen wird.

Wenn die Regierung bei ihrer Abhängigkeit von der Partei- und Mehrheitsverhältnissen sich genötigt sieht, das Getreidequantum der neuen Vorschreibung zu beschaffen, so darf das, nachdem der Ausnahmszustand eines Krieges nicht mehr vorliegt, nicht durch Zentralwirtschaft, Gewalt und einseitige Beschränkung des gleichen Rechtes aller Staatsbürger gemacht werden, sondern da gibt es in der demokratischen Republik noch andere Wege. Und ein solcher Weg ist der Weg des Kaufes, allerdings nicht in den Bauernhäusern, wo es nicht vorhanden ist, sondern an jenen Stellen, wo es sich befindet. Auf diesen Weg weist auch die Haltung der bezüglichen Kommisionen bei den politischen Behörden bereits hin.

Die Getreidekommissionen bei den Bezirkshauptmannschaften haben nämlich die Unmöglichkeit der Befolgung und Durchführung dieser neuen Getreidelieferungsforderung erkannt. Diese erfahrenen Leute, welche keine faktiösen Oppositionsmänner sind, weil sie jahrelang fachmännisch gearbeitet haben, sind einfach auseinandergegangen und dem zuständigen Beamten ist nichts anderes übrig geblieben, als der vorgesetzen Behörde mitzuteilen, daß ihm die Durchführung dieser neuen Maßnahme unmöglich ist. Das ist der heutige Stand dieser traurigen Frage, deren wirtschaftliche und politische Tragweite der Regierung bekannt sein maß.

Das deutsche Landvolk ist nicht im Stande, dieser Forderung nachzukommen und wenn in einer demokratischen Volksrepublik durch Zwang und Gewalt die Hand auch noch gelegt werden sollte, an das selbsterbaute tägliche Brot, dann wird die Regierang durch solche Maßnahmen nur selbst einen Widerstand hervorrufen der als Notwehr berechtigt ist und der über die Kreise der Landwirte hinaus sich weit in das Lager der Landarbeiter und der landwirtschaftlichen Industriearbeiter erstreckt.

Die Gefertigten stellen daher an den Herrn Ministerpräsidenten die Frage:

1. Sind dem Herrn Ministerpräsidenten diese Maßrahmen bekannt, welche über die Bestimmungen der Verordnung des Gesamtministeriums vom 30. Juni hinausgehen?

2. Ist der Herr Ministerpräsident geneigt, seine Macht für die endliche Liquidierung der Geitredezentrale einzusetzen und das Land dadurch von einer Erscheinung zu befreien, welche ihm nach dem Urteile der ganzen gebildeten Welt nicht zur Ehre gereicht?

3. Ist der Herr Ministerpräsident geneigt, als Vorsitzender des Gesamtministeriums dafür zu sorgen, daß das produzierende Landvolk in seinen Rechten beschützt, mit notorisch unmöglichen Forderungen nicht weiter drangsaliert und in seiner für das ganze Volksleben unentbehrlichen Arbeit gehemmt oder gestört wird?

Prag, am 13. November 1921.

Køepek, Pittinger, Dr. Spina, Windirsch, J. Mayer, Böhr, Heller, Bobek, Dr. W. Feierfeil, Simm, Patzet, Dr. Medinger, Dr. Radda, Matzner, Ing. Kallina, Dr. Luschka, Dr. Hanreich, Röttel, Schubert, Böllmann, Dr. Keibl, J. Fischer, Kaiser, Dr. Kafka, Zierhut.

 

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