Pùvodní znìní ad 1495/XIX.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. R. Jung und Genossen

an die Gesamtregierung

wegen Unterstützung der Blinden.

Durch die Grosse Zahl der erbindeten Kriegsopfer ist die Zahl der unglücklichen Blinden seit der Kriegszeit bedeutend gestiegen und die Blindenfürsorge erfordert besondere Vorkehrungen von Seiten des Staates. Sollen die Blinden nicht bettelnd sondern arbeitend ihren Lebensunterhalt verdienen können, dann genügen auch die bestehenden Blinden-fürsorgeorganistionen in ihrer bisherigen Tätigkeit selbst mit den verhältnismässig sehr geringen staatlichen Unterstützung nicht.

Es gibt heute bloss zwei ausgesprochene, d. h. den Blinden vom 1. bis zum letzten Hadngriff zugängliche Handwerke, nämlich Korbflechten und Bürstenbinden. Es ist naturgemäss, dass der Blinde bei grösstem Fleiss und grösstem Eifer auch in diesen Handwerken dem Nichtblinden an Leistungsfähigkeit, nicht voll gleich kommt. Damit nun den Blinden in ihren einzig zugänglichen Handwerken nicht durch eine erdrückende Konkurrenz, die Konkurrenz sehender Bürstenbinder und Korbflechter, jede Lebesmöglichkeit genommen wird,wäre es im Interesse der staatlichen Blindenfürsorge gelegen, wenn die Regierung die Staatsämter beauftragen würde, ihren Bedarf an den Erzeugnissen der obgenannten beiden Blindenhandwerke lediglich bei den Verkaufstellen der Blindenfürsorgeorganisationen zu dekken. Es ist dies wohl ein sehr leicht zu erfüllendes Gebot der Menschlichkeit, würde dem Staat ersparen bedeutend höhere Mittel als bisher der Blindenfürsorge zuwenden zu müssen und würde im äussersten Fall ein Schutzgesetz für das Blindenhandwerk erübrigen.

Die Gefertigten fragen daher die Gesamtregierung, ob sie geneigt ist, unverzüglich an die Staatsämter die Weisung ergehen zu lassen, ihren Bedarf an Erzeugnissen der Blindenhandwerke lediglich aus den Verkaufstellen der Blindenfürsorgeorganisationen zu decken?

Prag, den 13. März 1928.

Ing. Jung

Dr. Keibl, Szentiványi, Ing. Kallina, Dr. Zehnert, Weber, Koczor, Dr. Schollich, Katzner, Nitsch, Krebs, Knirsch, Dr. Korláth, Wenzel, Horpynka, Dr. Wollschack, Simm, Füssy, dr. Holota, Geyer, Dr. Koberg, Dr. Rosche, Siegel.

Pùvodní znìní ad 1495/XXI

Interpellation

des Abgeordneten Hugo Simm, Ing. Jung und Genossen

an den Minister für Schulwesen und Volkskultur

in Angelegenheit der Auflassung der deutschen Schulexpositur in Grün der Volkschule in Lobs (Bezirk Falkenau).

Mit dem Erlasse des Präsidium des Landesschulrates in Prag vom 27. April 1925, Z. 727, wurde die Expositur zur Volksschule in Lobs mit dem Standorte in Grün (Bezirk Falkenau) mit Rücksicht auf die geringe Zahl der Kinder aufgelassen. Die Beschwerde des Ortsschulrates wurde mit dem Erlasse des Ministeriums für Schulwesen und Volkskultur vom 20. Jänner 1926, Z. 4638/I-26, mit der Begründung abgewiesen, dass bei der örtlichen Erhebung dieser Expositur keine derartigen Umstände sichergestellt wurden, welche den Schulweg ständig beschwerlich machen würden, und dass daher der Vorsitzende des Landesschulrates berechtigt war, die ganzjährige Expositur aufzuheben, für welche nicht einmal bei ihrer Errichtung die gesetzlich erforderlichen Bedingungen gegeben waren. Dass sich die Kommunikationsverhältnisse seit dieser Zeit nicht verschlechtert hätten, beweist der Bericht des Gendarmeriepostens vom 16. Juli 1925, Z. 421, laut welchem sich auch während der Winterszeit bei Schneeverwehungen immer ein freier Weg finden lasse, auf welchem man von Grün nach Lobs und zurück gehen könne.

Ueber die dagegen eingebrachte Beschwerde des Ortsschulrates in Lobs wurde diese Entscheidung wegen Engesetzlichkeit behoben. Das Gericht hat ausgesprochen, dass in der Behauptung des Ministeriums, dass schon im Jahre 1892 zur Errichtung der Expositur nicht die gesetlichen Voraussetzungen vorhanden waren und dass daher schon aus diesem Grunde die Auflassung berechtigt sei, eine Ungesetzlichkeit liege, denn durch die seinerzeitige Errichtung der Expositur wurde zwischen den Parteien res indicata geschaffen und das Ministerium sei jetzt nicht berufen, die Erfüllung der seinerzeitigen Bedingungen für die Errichtung der Expositur in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht von neuen zu überprüfen. Infolge dieser Ungesetzlichkeit hat es das Gericht nicht für nötig befunden, sich mit dem Gendarmerieberichte, auf welchem zum Teile die angefochtene Entscheidung basiert, zu befassen.

Wenn es auch das Oberste Verwaltungsgericht nicht für notwendig befunden hat, sich mit dem Gendarmerieberichte zu befassen, so wird dies umsomehr jene Stelle zu tun haben, auf welcher die Verantwortung für ein klagloses Funktionieren des staatlichen Schulbehördenapparates ruht. Denn gerade bei diesem Berichte konnte ein geradezu unerhörtes Vorgehen des Ministeriums für Schulwesen und Volskultur sichergestellt werden.

Durch die Akteneinsicht anlässlich des Verwaltungsgerichtsstrittes konnte festgestellt werden, dass die Behauptung der angefochtenen Entscheidung, das Gendarmeriebezirkskommando Falkenau habe am 16. Juli 1925 den Verbindungsweg zwischen Lobs und Grün als gangbar bezeichnet, vollkommen unrichtig und aktenwidrig ist. Vielmehr hat die Gendarmerie Folgendes berichtet: Anfangs November sind oft grosse Schneeverwehungen. Die Gangbarkeit des Weges ist im Winter sehr schlecht. Die Verwehungen nehmen oft grosse Ausdehnung an, sie sind oft über einen Meter tief. Für die Schüler wäre der Weg nur vom April bis zum Oktober gangbar, vom November bis zum April jedoch mit Schwirigkeiten verbunden , etc.

Es liegt also in dieser Behauptung des Ministeriums für Schulwesen und Volkskultur eine ganz unverantwortliche Unterstellung eines unrichtigen Tatbestandes.

Hiemit wurde erwiesen, dass sich das Ministerium für Schulwesen und Volkskultur nicht einmal vor Fälschungen scheut, wenn es sich darum handelt, das deutsche Schulwesen, dessen Schutz ihm als oberste Schulbehörde eigentlich obliegen sollte, zu schädigen.

Die Unterzeichneten stellen an den herrn Minister für Schulwesen und Volkskultur folgende Anfragen:

1. Ist ihm diese Angelegenheit bekannt und ist er bereit, den Unterfertigten über diese Angelegenheit und das Vorgehen des Ministeriums einen erschöpfenden aufklärenden Bericht zu erstatten?

2. Ist er gewillt, den an dieser Unterschiebung schuldigen Beamten zur gebührenden Verantwortung zu ziehen?

Prag, am 13. März 1928.

Simm,Ing. Jung,

Geyer, Dr. Schollich, Matzner, Dr. lehnert, Ing. Kallina, Dr. Koberg, Siegel, Weber, Horpynka, Dr. keibl, Dr. Korláth, Dr. Rosche, Krebs, Nitsch, Knirsch, Wenzel, Dr. Wollschack, Szentiványi, Dr. Holota, Füssy, Koczor.

Pùvodní znìní ad 1495/XXII.

Interpellation

des Abgeordneten Schäfer und Genossen

an den Minister für Schulwesen und Volkskultur

wegen der beabsichtigten Auflassung der Webereifachschule in Starkstadt.

In Starkstadt besteht seit dem jahre 1880, sonach seit nahezu 50 jahren, eine Webereifachschule, die nun aufgelassen werden soll. Diese Schule war zur Zeit des Umsturzes von 50 Schülern besucht, es sank dann die Schülerzahl im Jahre 1920 auf 29, seither ist sie aber in ständigem Ansteigen begriffen, sodass sie im Jahre 1927 eine Frequenz von 60 Schülern aufwies. Damit ist die Lebensfähigkeit der Schule erwiesen. Sie ist aber auch eine Notwendigkeit für die entwickelte Industrie des Gebietes, da auch in erreichbarer Nähe sich eine solche Anstalt nicht befindet.

Auch die Gemeinde Startstadt hat für die Erhaltung dieser Schule grosse Opfer gebracht und würde durch die Auflassung dieser Anstalt auf das Allerhärteste betroffen. Auch eine Reihe von Lehrkräften - es sind derzeit 5 Lehrer und 2 Hilfslehrer dort tätig - würde durch die Aufhebung der Schule arbeitslos werden. Aus allen diesen Gründen wäre die Auflassung dieser Schule eine schwere Schädigung sowohl der Textilindustrie des Gebietes, als auch der Gemeinde Starkstadt.

Wir fragen daher den Herrn Minister, ob er bereit ist, dafür Sorge zu tragen, dass diese Unterrichtsanstalt erhalten bleibt.

Prag, den 15. März 1928.

Schäfer,

de Witte, Schuster, pohl, Leibl, Schwiechhart, Blatny, Grünzner, Karpíšková, Dietl, Pik, Katz, Heeger, Taub, Hackenberg, Svoboda, Tomášek, Dr. Czech, Kaufmann, Kirpal, Roscher, Ing. Neas.

Pùvodní znìní ad 1495/XXIII.

Interpellation

der Abgeordneten Grünzner, Taub und Genossen

an die Regierung

wegen der Regelung der Rechtsverhältnisse der Angestellten und Pensionisten anlässlich der Durchführung der Verwaltungsreform.

Anlässlich der Beratung des Gesetzes über die Organisation der politischen Verwaltung hat der Senat unter anderem auch folgende Resolutionen beschlossen:

7. Die Regierung wird wufgefordert, für die Zwecke der Ruhe- und Versorgungsgenüsse der Bediensteten der Selbstverwaltungsverbände der Gemeinden dahin zu wirken, dass aus diesen Korporationen ein einheitlicher Pensionsfonds gebildet werde, damit die wünschenswerte Unifizierung der Ruhe- und Versorgungsgenüsse eintrete und infolgedessen der Uebertritt aus einem Verbande in einen anderen ermöglicht werde.

8. Die Regierung wird aufgefordert, behufs Ueberleitung der Beamten der Selbstverwaltungsverbände in das Staatssystem für die Erlassung entsprechender Richtlinien zu sorgen, die die Ueberleitung nicht nur erleichtern, sondern auch für alle Selbstverwaltungverbände einheitlich gestalten sollen.

In diesen Richtlinien ist genau nach dem Gesetze Slg. Nr. 103/26 vorzugehen.

9. Die Regierung wird aufgefordert, der Nationalversammlung einen Antrag auf Abänderung des Gesetzes vom 17. December 1919, Slg. d. G. u. V. Nr. 16 ex 1920 vorzulegen und zwar in dem Sinne, dass zur Regelung der Minimalbezüge der Angestellten in den Landgemeinden mit entsprechend grösserer Einwohnerzahl geschritten werde.

10. Die Regierung wird aufgefordert, einen Antrag auf Abänderung der Gesetze Nr. 443 und 444 ex 1919 vorzulegen, soweit es sich um die Ruhe- und Versorgungsgenüsse der autonomen Bediensteten handelt und zwar in dem Sinne, dass die erwähnten Bezüge nach Tunlichkeit den Ruhe- und Versorgungsgenüssen der Staatsbediensteten angepasst werden.

Wir fragen die Regierung, was sie unternommen hat oder zu unternehmen gewillt ist, um diese Resolutionen durchzuführen?

Prag, am 15. März 1928.

Grünzner, Taub,

Karpíšková, Dietl, Schäfer, Kaufmann, Heefer, Dr. Czech, Pohl, Pik, Dr. Dérer, Ing. Neas, Tomášek, Schuster, Schweichhart, Brodecký, Svoboda, de Witte, Leibl, Blatny, Roscher, Kirpal, Katz, Hackenberg.

Pùvodní znìní ad 1495/XXIV.

Interpellation

der Abgeordneten Dr. Czech, Taub und Genossen

an die Regierung

wegen Erlassung der Geschäftsordnung für die Bezirks- und Landesvertretungen.

Nach dem Gesetze über die Organisation der politischen Verwaltung hat die Regierung die erste Geschäftsordnung für die Bezirks- und Landesvertretungen durch Regierungsverordnung zu erlassen. Ist diese Regelung an und für die Bezirks- und Landesvertretungen durch Regierungsverordnung zu erlassen. Ist diese Regelung an und für sich undemokratisch, so ist es ein ganz unerträglicher Gedanke, dass diese Geschäftsordnung, wie es scheinbar beabsichtigt ist, im letzten Moment vor dem Inkrafttreten des Gesetzes, bezw. vor Zusammentreten der autonomen Vertretungskörperschaften überraschend herausgegeben wird; um so jede Stellungnahme der Oeffentlichkeit und der politischen Parteien unmöglich zu machen. Wenn auch die überragende Stellung des Landespräsidenten, bezw. Bezirkshauptmannes, welche die autonomen Organe zu blossen Beiräten herabdrückt, schon im Gesetze festgelegt wird, so wird es doch vielfach von den Einzelheiten der Geschäftsordnung abhängen, ob ein geordneter Geschäftsgang, eine allseitige Information der Mitglieder und eine gründliche Durchberatung der Verhandlungsgegenstände möglich ist, oder ob die autonomen Körperschaften in ihren Rechten und Wirkungsmöglichkeiten noch wieter beschänkt werden sollen. Die Geschäftsordnung ist aber auch deshalb von Wichtigkeit, weil durch sie der Sprachengebrauch in den Landes- und Bezirksvertretungen geregelt werden soll, welche Regelung insbesonders für die Angehörigen der nationalen Minderheiten geradezu entscheidend dafür werden kann, ob sie überhaupt wirksam in die Verhandlungen einzugreifen vermögen.

Aus allen diesen Gründen ist es nötig, dass diese wichtige Regierungsverordnung nicht überraschend vorgelegt wird.

Daher fragen die Unterfertigten:

Ist die Regierung bereit, die Regierungsverordnung, durch welche die Geschäftsordnung der Landes- und Bezirksvertretungen, sowie der Sprachengebrauch in diesen Körperschaften geregelt wird, ehestens auszuarbeiten und vor ihrer Kundmachung dem Verfassungsausschuss, sowie den juristischen Fachkorporationen zur Begutachtung vorzulegen?

Prag, den 15. März 1928.

Dr. Czech, Taub,

Zoufalý, ermák, Kopasz, de Witte, Schuster, Pohl, Schäfer, Dietl, Katz, Roscher, hackenberg, Blatny, Schweichhart, Leibl, Grünzner, Heeger, Kaufmann, Kirpal, Chlouba, Zápotocký.




Související odkazy



Pøihlásit/registrovat se do ISP