Pùvodní znìní ad 955/III.

Interpellation

der Abgeordneten Dr. Czech, Taub und Genossen

an die Regierung wegen der Handhabung der Radiozensur.

Die Zensurpraxis übertrifft im Radiowesen an Umfang und Inhalt jede andere Zensur in Èechoslovakei, sei es die auf dem Gebiete der Presse oder des Theaters. Diese Radiozensur richtet sich, was die deutschen Sendunden anlangt, in erster Linie, ja fast ausschließ ich gegen die deutsche Anbeitersendung, deren Referenten und Theinco vom "Freien Radiobund in der Èechoslovakei" namhaft gemacht verden, Es ist charakteristisch, daß nicht einmal der Name dieses Bundes jemals im Rundfunk genannt‚ werden darf, daß er gleich bei der ersten deutschen Arbeitersendung konfisziert wurde, obzwar der "Freie Radiobund" der einzige Bund deutscher Arbeiter-Radio-Amateure in der Èechoslovakischen Republik ist, obwohl die Arbeiterschaft einen beträchtlichen Prozentsatz der Abonnenten stellt obwohl der "Freie Radiobund" schon vor einem halben Jahre seiner Mitgliederzahl nach mindestens an die zweite Stelle aller deutschen Radioorganisationen in der Republik aufgerückt ist und obwohl seine Arbeit notwendig da zu fuhrt immer neue Abonnenten zu schaffen.

Schon diese Tatsache allein beweist, daß die Radiozensur politische und zwar im bürgerlichen, arbeitgegnerischen Sinne gehandhabt wird.

Weit mehr aber wird das durch die übrigen Konfiskationen an der deutschen Azbeitersendung bewiesen, deren Vorträge wiederholt vollkommen unmöglich gemacht, oft durch brutale Streichungen entwertet, manchmal durch kleine Tücken und Änderungen zum Teile zum ihren Sinn gebracht werden.

In den Monaten Dezember 1926, Jänner und Feber 1927 hat die Zexisur in folgenden Fälen eingegriffen:

Am 1. Dezember hat sie aus einem Vortrag über Radio als Volksibildtnngsmittel folgende zwei Absätze einfach gestrichen.

"Es gibt eigentlich nur ein Hindernis für den Rundfunk, allgemeines Volksbildungsmittel zu werden, nämlich, daß natürlich auch das Radio Ware ist, daß es bezahlt und heute leider immer noch so hoch bezahlt werden muß daß nur ein sehr geringer. Teil der Arbeiter sich in seinen Besitz setzen kann. Daher erscheint es auch als eine der Hauptaufgaben aller Körperschaften, die die .Popularisierung des Radios anstreben, immer neue Wege zu seiner Verbilligung zu finden und der "Freie Radiolbund in der èechoslovakei", in dessen Namen ich hier spreche, sucht dieser Aufgabe nach bestem Können gerecht zu werden, indem er dem Arbeiter billigen Einkauf der Bestandteile vermittelt und ihn zum Selbstbau seines Appparates anhält."

"Wir müssen uns mit der Anführun dieser Beispiele für den volksbildnerischen Wert des Rundfunks begnügen. Es ist klar, daß der Rundfunk in seiner heutigen Gestalt den Interessen und Ansprüchen der Arbeiterschaft so wie auf jedem Gebiete so auch volksbildnerisch zu wenig entspricht. Das kann nicht anders sein, da sich, der Rundfunk, so wie die meisten Bildunsinstrumente, in den Händen der Besitzklassen und ihres staatlichen Mach tapparates befindet. Es liegt aber durchaus an dir Arbeiterschaft selbst den Rundfunk immer mehr so umzubauen, daß er der Bedürfnissen und Voraussetzungan der Arbeitershaft entspricht. Für das arbeitende Volk gilt bezüglich des Radio die Losung: Das Gute von heute nehmen und danach streben, daß es morgen besser werde. Bei aller Erkenntnis für die Bedeutung des Rundfunk als Quelle der Zerstrenung und Unterhaltung im freudearmen Arbeiterhairs, bei allem Verständnis für Neigungen zum bauen und basteln und für den Machtrausch, buchstäblich im Handumdrehen Zehntausende Kilometer. Länder und Meere, überspringen zu können, hat für den Arbeiter doch neben der politischen, die bildnerishe Bedeutung des Rundfunk obenan zustehen, nach dem alten Wort "Wissen ist Macht" oder nach unserem neuteren Ziel von der geistigen Kampffähigmachurng des Arbeiters."

Am 18. Jänner hat die Zensur aus einem Vortrag über "Heimat und Weit der sudetendeutschen Arbeiter" das Worf "sudentendeutsch" k onseqtrent gestrichen, sodaß beispieisiweise, nur um die Gefährlichkeit der Bezeichnung "sudetendeutsch" zu vermeiden, der Unsinn gesprochen werden mußte, daß die "deutschein" Arbeiter nach Deutschland auswandern.

Am 10, Feber verfiel ein Vortrag "Kulturaufgaben der Presse" volltändig der Beschlagnahme, obwohl er in keiner Weise politisch oder gar parteipolitisch gefärbt war und mit Begriffen wie "bürgerlich", " kapitalistisch", "sozialistisch "‚ "proletarisch" überhaupt nicht operierte.

Am 22. Feber wurde in einem Vortrag über "Neue Bücher für 'das Proletariat" das Wort "Proletariat" schon im Titel und die Bezeichnung "proletarisch" im weiteren Text ausgemerzt.

Die Zustände beim Brünner Sender sind womöglich noch ärger. Anläßlich der Eröffnung der deutschen Sendungen unterdrückte die Brünner Radiozensur die Ansprache des Obmanns des deutsehen Radiobeirates vollständig. Der deutsche Radioheirat, der sich aus Vertretern aller in Betracht kommenden Interessenten und Kulturorganisationen zusammensetzt, wird nicht anerkannt. Dagegen sind die Vertreter einiger deutscher Institutionen in den großen Ausschuß des in seiner überwiegen den Mehrheit natürlich èechischen Radiobeirates aufgenommen worden. Dabei ist aber weder ein Vertreter der Arbeiterschaft, noch ein Delegierter des "Freien Radiobundes" zugezogen worden, ja sogar die Volkshochschule, die große deutsche Volksbildungseinrichtung, in Brünn und in Mähren überhaupt, ist übergangen worden.

Obwohl die deutschen Radiosendungen in Brünn erst vor ganz kurzer Zeit aufgenommen wurden, hat auch die Brünner Zensur bereits 3 Vorträge vollständig unterdrückt. Es waren dies ein Vortrag des Professor Schweitzer über "Arbeiterschaft und Radio", ein Vortrag des 'Senators Professor Pollach über "Arbeiterbildung", ja sogar ein Vortrag dies Dramaturgen des deutschen Theaters Dr. Glück wurde von der Zensur zuerst verstümmelt und dann vom Programm überhaupt abgesetzt.

Während also die Zensur jede, auch die leiseste Regung des Klassanbewußtseins der Arbeiterschaft unter dem Vorwand der politischen Neutralität rücksichtslos unterdrückt, durfte am Samstag den 19. Februar‚ unter den Pressenachrichten des, èechoslovakischen Preßbüros ungehindert folgende eminent parteipolitisch gefärbte Meldung gesandt werden:

"Die Oppositionsparteien, namentlich die deutschen, bemühen sich, den Widerstand der Bevöllkerung gegen die Verwaltungsreform zu erregen, es scheint aber, daß sie damit nicht einmal unter der deutschen Bevölkerung Widerhall finden."

Wenn di Radiosendungen unpolitisch sein sollen, dann darf auch eine Stimmungsmache für die gegenwärtige Regieruingsmehrheit und einzelne ihrer politischen Aktionen im Radio nicht geduldet verden. Wenn aber die an und für sich eiganartigen Propagandamethoden des offiziös en Presseapparates im Radio nicht verboten werden, dann ist umso weniger einzusehen mit welchem Recht parteipolitisch vollkonmen neutrale, lediglich den kulturellen und sozialen Interessen der Arbeiterschaft dienende Sendungen restlos unterdrückt werden.

Wir fragen daher die Regierung:

Ist sie bereit die Unterdrückung der Arbeitersendimgen sofort einzustellen?

Prag, den 15. März 1927.

Dr. Czech,

Taub, Pohl, Schuster, Èermák, Hackenberg, Štìtka, Grürizner, Schweichhart Chlouba, Šafranko, de Witte, Kirpal, Kubicsko, Katz, Steiner, Leibl, Schäfer, Blatny, Heeger, Major, Bolen, Kaufmann.

Pùvodní znìní ad 955/IV.

Interpellation

des Abgeordneten Hans Krebs und Genossen

an den Minister des Innern und

an den Justizminister

betreffend die Zensurpraxis bei der Staatspolizei in Aussig gegenüber der periodischen Druckschrift "Der Tag" in Aussig.

Das Hauptorgan der nationalistischen Arbeiterpartei "Der Tag" in Aussig vird seit Monaten in einem derartigen Umfange mit Konfiskationen bedacht, daß diese den Charakter einer politischen Verfolgung annehmen. Artikel und Zeitungsnotizen, die in anderen Blättern ohne jeden Anstand erscheinen, verden im "Tag" durch den Zensor des Polizeikommissariates Aussig Dr Kouba beschlagnahmt. Selbst Kundgebungen eines Parteitages, Auszüge aus dem Parteiprogramm, ja selbest Kundgebungen die vor Jahren an Parteitagen der nat.- soz. Partei gefaßt wurden und damals unbeanständet erscheinen konnten, werden jetzt - wenn sie in Zeitungssätzen zitiert werden - beschlagnahmt. Alle diese Fälle, die zu beegen wir jederzeit gerne bereit sind, werden aber durch den Fall überboten, der Anlaß zu dieser Interpel1atinn gibt. In der Ausgabe vom Donnerstag den 24. Jänner 1927 veröffentlicht "Der Tag" einen Gerichtssaalbericht mit folgendem Titel:

"Wieder nach dem Schutzgesetz verurteilt. Abgeordneter Hans Kreibs erhäit wegen eines Artikels einen Monat Kerker, verschärft mit zwei Fasttagen."

In diesem Artikel wurde folgende Stelle konfisziert:

"Der "sudetendeutsche Heimatsbund" sei weder eine Geheimotganisation noch bedrohe er die èechoslovakische Republik in ihrem Bestande. Er sei eine kulturelle Organisation, welche die in Osterreich und Deutschland lebenden Sudetendeutsehenumfasse und zur Pflege der Heimatliebe und Verbreitung der Kenntnisse über die Kämpfe der Sudetendetutschen organisiere."

Abgesehen davon, daß diese Stelle auf keinen Fall zu konfiszieren gewesen wäre, wird dieser Fall der Konfiskation umso unbegreiflicher und stellt eine politische Verfolgung sondergleichen dar, als derselbe Artikel im vollen Wortlaut zur gleichen Stunde in der Ausgabe dies "Aussiger Tagblattes" unkonfisziert erscheinen konnte. Wir stehen also vor der Tatsache, daß ein und derselbe Artikel von ein und demshelben Zensor, am gleichen Tage in einem Blatte zugelassen und in einem anderen Blatte unterdrückt wurde.

Diese Zensurverhältnisse sind einfach unhaltbar.

Wir richten daher an die Herren Minister die Anfrage:

1. Sind den Herren Ministern die Zensurmaßnahmen des Zensors der Staatspolizei in Aussig bekannt?

2. Sind die Herren Minister bereit, die zweifellosen Übergriffe des genannten Zensors einer gründlichen Überprüfung zu unterziehen?

3. Sind die Herren Minister bereit diese Misstände abzuschaffen und dafür zu sorgen, daß die Zensur in Zukunft in objektivester Weise erfolgt?

4. Welche Maßnahmen gedenken die Herren Minister zu treffen dämit derartige Vorkommnisse wie sie die Ausgabe des Tagblattes "Der Tag" vom 24. Feber 1927 betroffen haben, sich nicht mehr wiederholen?

Prag, am 14. März 1927.

Krebs,

Dr. Schollich, Dr. Lehnert, Dr. Keibl, Dr. Jabloniczky, Ing. Kallina, Wenzel, Weber, Siegel, Horpynka, Matzner, Dr. Rosche, Dr. Koberg, Patzel, Ing. Jung, Knirsch, Simm, Dr. Wollschack, Fedor, Gregorovits, Dr. Szüllö.

Pùvodní znìní ad 955/V.

Interpetlation

des Abgeordneten Simm und Genossen

an den Minister für Justiz

in der Angelegenheit der Beschlagnahme eines Zeitungsartikels in der Gablonzer "Volkswehr" vom 22. Jänner 1927.

In der Folge 4 der Gablonzer "Volkswehr" vom 22. Jänner 1927 war ein Artikel enthalten, der als Kritik an einem persönlichen Verhalten gedacht war. Trotzdem derselbe keineswegs über das Maß der üblichen Verzeichnung eines Vorfalles hinausging, fand es das Zensurorgan der politischen Bezirksverwaltung in Gablonz a. N. dennoch für nötig, ihn zu beschlagnahmen. Die Grundlosigkeit zu solcher Verfügung ist am besten ersichtlich durch das Studium des nicht veröffentlichten Berichtes selbst. Er lautete:

"Gagblonz a. N. (Baumeister Frýda.) In der letzten Nummer 'der "Volkswehr war die Mitteilung, daß genannter Herr sich früher Frieda, später Frida und jetzt Frýda schreibt und daß er als erster vom Stadtaimte in Gablonz a. N. einen doppelsprachigen Heimatschein verlangt haben soll. Diese Feststellung, mit der wir gaubten. Herrn Frýda eine Gefälligkeit zu erweisen, scheint ihm nun zu unserer größten Überraschung keine besondere Freude gemacht zu haben. Anders könnten wir es nicht verstehen, daß Herr Frýda Parteigenossen von uns, die mit der freundlichen Merke nichts zu tun haben, zur Rede stellt und sie anzurempeln versucht. Weil herr Frýda gern gewußt hätte, wer uns die Mitteilung gemacht hat, daß erals erster den doppelsprachigen Heimatschein verlangt hat, wollen wir ihm zu seiner Beruhigung in Erinnerung bringen, daß er es selbst weitergesagt hat und es durch seine Freunde bekannt geworden ist. Im übrigen kann doch das kein Grund sein, daß Herr Frýda uns irgendwie bös wäre, wo er Ursache hätte wirklich stolz zu sein."

Bei nochmaliger Feststellung unserer Anschanung über die Grundlosigkeit der Beschlagnahme des angeführten Artikels fragen wir den Herrn Minister:

ob er endlich geneigt ist, eine Dienstinstruktion an die Alfsichtsbehörden zu erlassen, welche eine moderne Handhabung der Presseaufsicht gewährleistet?

Prag am 15, März 1927.

Simm,

Dr. Keibl, Dr. Koberg, Weber, Horpynka, Ing. Kallina, Fedor, Dr. Szüllö, Gregorovits, Matzner, Siegl, Dr. Schollich, Dr. Rosche, Dr. Lehnert, Krebs, Patzel, Ing. Jung, Knirsch, Wenzel, Dr. Wollschack, Dr. Jabloniczky.

Pùvodní znìní ad 955/VI.

Interpellation

des Abgeordneten de Witte, Katz und Genossen

an den Minister des Innern

wegen Konfiskation des Karlsbader "Volkswille" vom 24. Feber 1927.

Am 24. Feber 1927 wurde im Leitartikel des sozialdemokratischen Tagblatts "Volkswille" die nachfolgende Stelle konfisziert.

"Was im Vornahre der Pascha von Karlsbad, der Herr Votava, in seinem Machldünkel tat - er verhängte über den Ort Fischern eine Art Ausnahmszustand - das wird, jetzt jeder können, der des Gesetzes Tragweite erfaßt und den ein mussolinisches Gelüst anwandelt."

Der Artikel ist die wörtliche Wiedergabe eines wenige Tage vorher im "Sozialdemokrat", im "Volksfreund", in der "Freiheit", in der "Volkszeitung" (Komotau) und im "Volksboten" (Bodenbach erschienenen Artikels, der in allen diesen Blättern unbeanständet erschienen war. Er wurde auch von der "Volkspresse" (Troppau) und "Volkswacht" (Sternberg) übernommen, ohne daß die zuständige Behörde einen Anlaß zur Konfisikation fand.

Es handelt sich also um einen Willkürakt der Karlsbader Polizei, der umso aufreizender wirkt, als die konfiszierte Stelle keineswegs der schärfste Passus des Artikels gewesen ist. Der konfiszierten Stelle geht beispielsweise folgender Satz unmittlelbar voran:

"Der verrufenste Büttel des Absolutismus, der infamste spitzel des Vormärz müssen einem, heute als weitblickende Demokraten erscheinen, die den Geist des 20. Jahrhunderts vorwegnahmen."

Dies Stelle ist dem Karlsbader Zensor unbedenklich erschienen und es ist damit geradezu der urkundliche Beweis erbracht, daß der unmittelbar darauf folgende Satz nur deshalb der Beschlagnahm verfiel, weil er einen persönlichen Angriff auf den Leiter der Karlsbader Staatspolizei enthält. Es ist aber wohl ein unerträglicher Gedanke, daß das ohnehin sehr bescheidene Maß von Preßfreiheit, das wir in der èechoslovakei genießen, auch noch vom der persönlichen Empfindlichkeit des Zensors abhängig sein soll.

Wir stellen daher die Frage:

1. Ist dem Herrn Minister dieser unerhörte Konfiskationsfall bekannt?

2. Ist er bereit, das Karlbader Polizeikommissariat darüber zu belehren, daß die Pressepolizei keineswegs nach persönlicher Empfindlichkeit, sondern nur nach dem Gesetze gehandhabt werden darf?

Prag, den 15. März 1927.

de Witte,

Katz, Hackenberg, Schweichhart, Grünzner, Heeger, Major, Kubicsko, Èermák, Schuster, Kirpal, Schäfer, Pohl, Blatny, Taub, Dr. Czech, Štìtka, Leibl, Kaufmann, Boten, Chlouba.

Pùvodní znìní ad 955/VII.

Interpellation

des Abgeordneten Hans Knirsch und Genossen

an den Minister des Äußeren

betreffend das Verhalten des èechoslovakischen Vizekonsulates in Linz zum Sudetendeutschen Heimatbunde.

Der Gefertigte hat bereits in seiner am 15. Februar 1. J. im Abgeordnetenhause gehaltenen Rede das vertragsbrüchige Verhalten des èechoslovakischen Konsulates in Linz in Angelegenheit des Sudetendeutschen Heimatbundes in Deutschösterreich besprechen. Wie dem Gefertigten zur Kenntnis gebracht wird, verweigert das genannte Konsulat den Mitgliedern des Heimatbundes auch weiterhin die Einreisebewilligung in die èechoslovakei, wenn sie sich nicht verpflichten, folgende Erklärung zu unterfertigen:

"Ich erkläre hiemit ehrenwörtlich daß ich aus dem Sudetendeutschen Heimatbunde, bezw. Hilfsverein für Deutschböhmen und die Sudetenländer, ausgetreten bin. Ich verpflichte mich gleichzeitig, an keinen Unternehmungen dieses Vereines sowie an keiner gegen die èechoslovakei gerichteten Aktion teilzunehmen oder dieselbe zu unterstützen."

Neben Angabe dieser ehrenwörtlichen Erklärung haben die Betroffenen auch noch eine Bestätigung über den tatsächlichen Austritt aus dem Vereine zu embringen.

Abgesehen von dem naktten Vertragsbruche, den dieses Vorgehen des Linzer Konsulates beinhaltet, stellt sich dasselbe auch als eine Erpressung dar. Man sollte es nicht für möglich halten, daß derartige Methoden im internationalen Verkehr zwischen zwei angeblich befreundeten Staaten möglich sind.

Die Gefertigten richten daher an den Herrn Minister des Äußeren die Anfragen:

1. Betrachtet auch (der Herr Minister die Sudetendeutschen Heimatbände des Auslandes als Organisationen im Sinne des § 17 des Schutzgesetzes?

2. Wenn ja, ist der Herr Minister bereit, dem Abgeordnetenhause das Material zur Kenntnis zu bringen, das die Grundlage zu ei;ner solchen Beurteilung bildet?

Prag, am 29. März 1927.

Knirsch,

Dr. Koberg, Matzner, Dr. Keibl, Siegel, Weber, Ing. Kallina, Krebs, Dr. Jabloniczky, Simm, Ing. Jung, Gregorovits, Horpynka, Fedor, Dr. Szüllö, Dr. Lehnert, Dr. Rosche, Wenzel, Dr. Wollschack, Patzel, Dr. Schollich.

Pùvodní znìní ad 955/XVII.

Interpellation

des Abgeordneten Franz Heller und Genossen

an den Minister für Finanzen und

den Minister für Landwirtschaft

betreffs der Doppelbesteuerung der umsatzsteteuerpauschalierten Kleinlandwirtschaft bei Haus- und Notschlachtungen.

Es mehren sich in letzter Zeit die Beschwerden der klein- und mittelbäuerlichen Bevölkerung über die Beurteilung der von dem Fleischumsatzsteuerpauschale ,befreiten Haus - und Notschlachtungsfälle, seitens der zuständigen Gefällskontrollämter.

Die Fonmulierung der Erlässe ,des Finanzministeriums, welche die Befreiung von Umsatzsteuerpauschale zulassen, ist derart, daß der willkürlichen Auslegung ,dieser Erlässe durch die Gefällskontrolle der weiteste Spielraum gewährtist.

Die willkürliche Auslegung dieser Erlässe führt in der Praxis zu einer schweren Schädigung und Benachteiligung der durch den Notschlachtungsall ohn ehin bet roffenen Viehbesit er, weil diese Auslegungstets von engherzigsten fiskalischen Standpunkt aus erfolgt.

Zur Charakterisierung dieser von den Gefällskontrollämtern gepflogenen ,Praxis ,seien nachstehende Fälle angeführt:

1. Der Landwirt Benjamin Gabriel in Schönlinde-Sonneberg Nr. 338, Bez Rumbung, mußte anfangs Juli 1926 ein Rind notschlachten und wurde das anfallende Fleisch in dem von dortigen Notschlachtungsverein zu diesem Zwecke bestimmten Raum ausge schroten Das Gefällskontrollamt in Rumburg forderte die Zahlung des Fleischumsatzsteuerpauschal es von Kè 96.-. weil das Fleisch nicht bei dem Besitzer des Rindes ausgeschroten wurde.

2. Der Landwirt Anton Krause in Götzdorf Nr. 49, Bez. Niemes mußte am 1. September 1926 eine Kuh notschlachten lassen. Er zahlte die entfallende Fleischsteuer am selben Tage ein, bekam jedoch 8 Tage später vom Gefällskontrollamte in Niemes die ,Aufforderung auch so fort die Umsatzsteuer im Betrage van Kè 75.- einzuzahlen, weil das Fleisch aus dieser Notschlachtug an die Mitglieder des Notschlachtungsvereines abgegeben wurde.

3. Der Landwirt Franz Langer in Höflitz Nr. 30, Bez. Niemes, mußte am 26. September 1926 eine Kuh notschlachten. Das Gefällskontrollamt in Niemes forderte außer der bereits gezahlten Fleischsteuer auch die Bezahlung des Fleischumsatzsteuerpauschales von kè 75.- trotzdem das Rind im Hause des Besitzers geschlachtet und ausgeschroten wurde.

4. Am 21. Oktober 1926 mußte der Landwirt Julius Luschtinetz in Warnsdorf 1/8 über tierärztliche Anordnung eine Kuh notschlachten lassen. Die Schlachlung wurde im städtischen Schlachthof in Warnsdorf vorgenommen, da laut Schlachthofordnung alle noch transportfähigen Tiere nur im Schlachthof geschlachtet werden dürfen. Das aus dieser Notschlachtung anfallende noch genußtaugliebe Fleisch wurde bei dem in der Stadtmitte wohnenden Landwirt Josef Mich. Eger unter stadtpolizeilicher Kontrolle ausgeschroten ,weil der Besitzer des notgeschlachteten Rindes am äußersten Ende der Stadt wohnt. Hieraus ergibt sich daß der zentralgelegene Verkaufsplatz bei dem Landwirt Jos. Mich. Eger durch die dadurch bedingte bessere Absatzmöglichkeit des Fleisches weiteren Verlusten vorbeugen sollte. Das Gefällskontrollamt in Warnsdorf forderte die Zahlung des Fleischumsatzsteuerpauschales im Betrage von 46.20 Kè, weil das Rind im städtischen Schlachthof geschlachtet wurde.

5. Der Häusler Reinhold Runge in Kunnersdorf Nr. 317, Bezirk Zwickau, schlachtete am 23. Dezember 1926 ,ein selbst aufgezogenes Schweinas Hausschlachtung. Nach dem der Hushalt nur den Besitzer und seine Frau umfaßt und der Eigenbedarf deshalb gering ist, verkäufte er eine Hälfte des Schwernes an den Fleischhauer Wächter in Kunnersdorf bei Zwickau, welcher für diese Hälfte die ihm vorgerschriebene Umsatzst euer bezahlte. 3 Tage später forderte das Gefällskontrollamt in Zwickau den Runge auf, für die 2. Hälfte sofort 18 Kè als Fleischumsatzsteuerpauschale zu bezahlen widrigemfalls er wegen Gefällsübertretung bestraft wurde, obwohl Hausschlachtungen laut Erlaß befreit sein sollen.

6. Der Landwirt Adolf Hieke in Neukreibitz Nr. 32, Bezirk Warnsdorf mußte am 4. Janner 1927 abends eine Kuh mit 150 kg Fleischdewicht notschlachten. Die Kuh wurde am 4. Janner um 6 Uhr abends vom Tierarzt Dr. Pollak aus Kreibitz beschaut und die Notschlachtung beistätigt.

Da das Postamt bereits um 5 Uhr nachmittags schließt, zahlte Hieke ,am 5. Jänner 1927 beim Postamte in Teichstadit lie nach dein Tarif entfallende Fleischsteuer von 30 Kè ein Der Empfangsschein wurde jedoch vom Postamte irrtümlicherweise mit dem Poststempeldatum 7. I. 27 versehen, nachträglich jedoch vom Postamt richtiggestellt, da die Geldsendung auch unter dem Datum 5. I. 1927 im Postbuch eingetragen.

Hieke wurde am 26 I. 1927 zum Gefällskontrollamt Warnsdorf vorgeladen und mußte hier Kè 20.- Fleischsteuer nachzahlen, weiter Kè 75.- Umsatzsteuerpauschal entrichten und Kè 100.- Gefällsstrafe wegen angeblich zu wenig eingezahlter Fleischsteuer.

Hieke hat dem Fleischsteuertarif entsprechend für 150 kg Schlachtvieh, d. i. verwendbares und zum Genuß noch tauglich befundenen Fleisches pro kg 20 Heller eingezahlt, wurde jedoch trotzdem bestraft und mußte außerdem noch das Fleischumsatzsteuerpauschal entrichten.

7. Der Häusler Anton Pilz in Skt. Georgenthal Nr. 21, Bezirk Warnsdorf mußte am 12. Jänner 1927 über Auftrag des Staatstierarztes Dr. Wagenknecht eine Kuh notschlachten. Nachdem in dem mehr als bescheidenen Häuschen des Besagten kein Raum zum Abhäuten und Amschlachten des Rindes vorhanden ist, ersuchte er den in der Nähe wohnenden Fleischhauer Franz Griesbach, er möge das Tier in seinem Schlachthause abstechen, abhäuten und ausschlachten.

Nach diesem holte Pilz das Fleisch in sein Haus zurück, wo es am nächsten Tage ausgeschrotet wurde. - Der Häusler Anton Pilz durch die willkürlichen Entscheidung der Gefällskontrollämter beunruhigt, wandte sich vor Durchführung der Notschlachtung an das Gefällskontrollamt in Warnsdorf um Auskunft über die aus dieser Notschlachtung erwachsenden Steuern. Der dortige Amtsvorstand erklärte ihm, daß außer der Fleischsteuer im Betrage von Kè 50.- auch das Fleischumsatzsteuerpauschale von Kè 75.- unbedingt zu zablen ist. Anton Pilz mußte infolgedessen diese Beträge zahlen.

Diese vorangeführten Fälle sind nur ein Bruchteil von den hunderten, in welchen der durch die Notschlachtungen ohnehin schwergeschädigte Kleinlandwirt durch die Gefällskontrollämter zu einer Doppelbesteuerung herangezogen wird.

Ein geradezu ungeheuerlicher Widerspruch ergibt sich daraus, daß der kleine Landwirt bis zu 50 ha, welcher das Umsatzsteuerpauschal entrichtet bei Verkauf eines gesunden Tieres den vollen Schlachtwert erhält und keine Umsatzsteuer hiefür separat zu entrichten hat, während der von Unglück heimgesuchte Landwirt höchstens 50% des vollen Schlachtwert es aus dem notgeschlachteten Tier erlöst (in den weitaus meisten Fällen ist der Prozentsatz viel niedriger) ,und außerdem noch wie zum Hohn auf sein Unglück muß er für das notgeschlachtete Tier nochmals die Umsatzsrteuer bezahlen, obwohl er für seine Landwirtschaft so gut wie der von Unglück nicht heimgesuchte bereits sein Umsatzsteuerpauschal entrichtet hat.

Dieser Vorgang beinhaltet eine schreiende Ungerechtigkeit und Bedrückung der kleinen Landwirtschaft gegenüber anderen Erwerbsgruppen des Volkes.

Als Beweis diene, daß für verschiedene Artikel des Handels und der Industrie ebenfalls die Umsatzsteuer im Pauschal entrichtet wird, ohne daß es jedoch einmal vorgekommen wäre, für diese pauschalmäßig versteuerten Artikel im Falle ihres teilweisen Verderbens und da durch herbeigeführten Minderwertigkeit noch einmal die Umsatzsteuer zur Zahlung vorzuschreiben, wie beim Kleinlandwirt.

Wenn irgendwo, so ist hier das bekannte Zitat:

"Erkläret mir Graf Oerindur diesen Zwiespalt der Natur" ("des Fiskus " wäre hinzuzufüg en) non Platze. Die Kleinlandwirtschaft empfindet diese Ungerechtigkeit umso härter, als die Erzeugung oder der Wertrieb von umsatzsteuerpflichtigen Artikeln der Industrie und des Handels große Gewinne abwirft, während selbst bei normaler Witterung, die Kleinlandwirtschaft nur ein sehr bescheidein es Auskommen, bei vieler Arbeit gewährleisten kann.

Ebenso stellt auch die nochmalige Zahlung von Umsatzst euer bei Haus schlachtungen, selbst wenn ein Teil des anfallenden Fleisches direkt an den Konsumentren abgegeben wird, eine schwere Benachteiligung der Viehzucht treibenden kleinbäuerlichen Landwirtschaft dar, für welche keine Begründung erbracht werden kann.

Zum Beweis diene, daß die umsatzsteuenpauschalierte Landwirtschaft erzeugtes Getreide, Kartoffeln u. dgl. verkaufen kann, zu 1000, 50, 5 oder 1 kg, ohne daß dieselbe nochmals Umsatzsteuer zu zahlen braucht. Daß beispielsweise Kohle von den Werken waggonsweise und auch fuhrenweise abgegeben werden kann, ohne daß die Werke nochmals Umsalzsteuer zu zahlen brauchen.

Nur der Gebirgskleinlandwirt, der außer denn Viehverkaufikeine andere Einnahmsmöglichkeit hat, muß nochmals Umsatzsteuer zahlen, wenn er das Tier stückweise an den Konsumenten weiterverkauft.

Die Kleinlandwirte sind in vielen Fällen gezwungen, wenn auch ungern, selbst zu schlachten, da häufig keine andere Möglichkeit besteht, sich Bargeld für die Wirtschaft, Schuldzinsen und Steuern beschaffen.

Bei allem Viehüberschuß am flachen Lande sind beispielsweise die Schlachthäuser der Städte Nordböhmens mit fremdren Vieh überfüllt, welches dann aus Bequemlichkeitsgründen von Gewerbebetrieb un erster Linie übernomme wird, sodaß der heimische Landwirt sein Vieh nicht oder nicht zeitgerecht, d. i. mit Verlust verkaufen kann.

Die Kleinlandwirtschaft trifft diese Doppelbesteuerung auch deshalb in höchst ungerechter Weise, weil der Staat durch seine sozialpolitischen Maßnahmen: Wuchergerichte, Ausschaltung des Kettenhandels, Marktkontrolle u. dgl. einerseits eine Verbilligung der Lebensmittel herbeiführen will, anderers eits jedoch den Kleinlandwirt durch Doppelbesteuerung straft, wenn derselbe im Sinne dieser sozialpolitischen Maßnahmen als Urproduzent die Erzeugnisse seiner Viehzucht, mit Umgehung der verteuernden Zwischenstufen in verbilligter Form direkt dem Konsumenten verkauft.

Der Kleinlandwirt rkann nicht Schlachtvieh waggonweise an die Schlachthöfe der Verbrauchszentren liefern, ist auf den Einzelverlkauf ange wiesen und durch diese Doppelbesteuerung jenem sich zwischen Erzeuger und Verbraucher einschiebenden Zwischenhandel direkt ausgeliefert, welchen der Staat durch obige sozialpolitische Maßnahmen zu bekämpften vorgibt.

Diesen unlösbaren. Widerpruch in den Regierungsnmaßnahmen empfindet die Kleinlandwirtschaft als eine Verhöhnung ihrer Freiheit und Gleichberechtigung, da man ihr verbietet als Urproduktion ihre Erzeugnisse zu einem billigeren Preise direkt an die Verbraucher abzugeben.

Die Gefertigten fragen deshalb an:

1. Ist dem Herrn Minister für Finanzen die will kürliche und engherzige Auslegung der Ministerialerlässe über die Befreiung der Haus- und Notschlachtungen von der Umsatzsteuer durch die Gefällskontrollämter bekannt?

2. Ist der Herr Minister für Finanzen gewillt, in einem generellen Erlaß festzulegen, daß für die Befreiung der Haus- und Notschlachtungen die Anzeige beim zuständigen Gemeindeamte genügt und zwar bei Notschlachtungen unter Vorlage des tierärztlichen Befundes?

3. Ist der Herr Minister für Finanzen geneigt, anzuordnen, daß in allen Haus- uns Notschlachtungsfällen seit 1. Juni 1926, in welchen von den Gefällskontrollämtern die Zahlung der Umsatzsteuer verlant wurde, diese Steuern und die eventuell im Zusammenhang damit verhängten Strafen aufgrund eines Ansuchensan die zuständigen Finanzbezirksdirektion rückvergütet werden?

4. Ist der Herr Minister für Finanzen gewillt, in diesem Erlaß auch die Unisatzsleuerbefreiung der Hausschlachtungen, bei denen Teile des entfallenden Fleisches direktan den Konsumenten abgegeben werden, klar auszusprechen unterer Bedingung, daß die Fleischsteuer ordnungsmäßig bezahlt, die Fleischbeschau durchgeführt und unter Vorlage der die sibezüglichen Nachweise die Anmeldung beim zuständigen Gern einde amte vor der Ausschrotung des Fleisches erfolgt und das Fleisch zu einem uni 15% billigeren Preise, als der Durchschnittsladen, preis beträgt, an die Konsumenten abgegeben wird?

5. Ist der Herr Minister für Landwirtschaft geneigt, die vorstehenden bescheidenen Forderungen der Kleinlandwirtschaft wärmstens zu befürworten, umsornchr, als ein pekuniärer Ausfall für den Staat nicht zu befürchten ist, da die Personalkosten der Gefällskontrollämter in allen diesen Fällen ungleich höher sind als die hereinzubringenden Stuerbeträge?

6. Ist der Herr Minister für Landwirtschaft geneigt, zu veranlassen, daß die Einfuhr von fremden Vieh in jenem Ausmaße gehalten wird, daß auch der Absatz des heimischen. Viehs gesichert erscheint und nicht zu Selbstschachtungen gegriffen werden muß?

7. Ist der Herr Minister für Landwirtschaft geneigt, alles zu veranlassen, daß auch für die viehproduzierende Gegenden mit geringem Eigenverbrauch, wie Böhmerwald, Slovakei etc, eine hessere Absatzmöglichkeit durch Frachtbegünstigungen u. dgl. geschaffen wird, da durch die Nichtverkäuflichkeit des Schlachtviehes selbst zu den dortigen niedrigen Preisen von 2-5 Kè per Lebendgewicht, die Landwirtschaft dieser Gebiete verschulden und zugrunde gehen muß.

8. Ist der Herr Minister für Landwirtschaft geneigt, alles zu veranlassen, daß die Einhaltung der veterinärpolizeilichen Vorschriften durch den Viehhandel, schärfstens kontrolliert wird, da besonders durch den Fremdviehhandel der Ausbreitung aller Tierseuchen Vorschuib geleistet, die heimische Landwirtschaft schwer geschädigt und die Häufigkeit der Notschlachtungen hervorgerufen wird.

Prag, am 15. März 1927.

Heller,

Hodina, Nitsch, Halke, Wagner, Schubert, Oehlinger, Budig, Böhm, Scharnagl, Platzer, Mayer, Zierhut, Windirsch, Szent-Ivány, Füssy, Dr. Korláth, Koczor, Dr. Holota, Weisser, Böllmann.

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