Již od roku 1922 trpí sklářský
průmysl v Jizerských horách a Krkonoších
vleklou krisí, jejíž následkem jest
především ohromná, až k nesnesitelnosti
stoupající bída sklářských
dělníků. Tato krise působí
však ničivě také na drobné živnostníky
a na celý hospodářský život v
tomto území. Příslušná
ministerstva byla již upozorněna na strašně
vážnou situaci četnými projevy, návštěvami,
podáními a výklady. V oboru krystalovém,
lahviček a prstenů byla nouze zostřena zvíšením
výroby smirkového zboží a jejím
rozšíření na broušené zboží,
což musí vésti přímo ke zničení
tohoto průmyslového odvětví. Jako
zvláštní příčiny zhroucení
veškerého sklářského průmyslu
v Jizerských horách a v Krkonoších dlužno
ještě uvésti: Vysoké ceny uhlí,
také pro uhelnou dávku, vysoké nákladní
sazby, daň z obratu, vysoká cla na chemické
výrobky potřebné k výrobě skla,
jichž nelze doma opatřiti. Tyto nesnáze způsobily
takové zatížení výroby, že
výrobky našeho sklářského průmyslu
nejsou schopny soutěže na světovém trhu.
K tomu dlužno ještě přičísti
pokračující ztrátu odbytisť,
kde dlužno jako zvláštní příklad
uvésti Německo, které jako odvetné
opatření proti zvýšení československých
cel na německé chemické výrobky silně
zvýšilo cla na československé výrobky
sklářské. Proto klesl vývoz našeho
sklářského průmyslu do Německa
v roce 1926 o 50 miliónů Kč. Pro nevýjasněné
politické styky a poněvadž nemáme obchodní
smlouvu se Svazem socialistických sovětských
Republik nelze pomýšleti ani na to, že by se
proniklo na ruský trh.
Ze všech těchto důvodů tážeme
se vlády, je-li ochotna:
1.) Zrušiti uhelnou dávku uhlí, jehož
potřebuje náš sklářský
průmysl;
2.) snížiti základní sazby pro sklářský
průmysl;
3.) zrušiti daň z obratu pro sklářský
průmysl;
4.) zahájiti s Německem jednání o
snížení cla na německé chemické
výrobky a na československé výrobky
sklářské;
5.) obnoviti normální diplomatické styky
se sovětskou vládou a vyjednávati o obchodní
smlouvu;
6.) zakázati výrobu smirkového zboží
v oboru krystalovém, lahviček a prstenů;
7.) vypláceti přiměřenou podporu v
nezaměstnanosti a začíti prováděti
nouzové práce pro sklářské
dělníky těžce postižené
krisí ?
"České Slovo" ze dne 21. ledna 1927 uveřejnilo
podle sdělení časopiseckých zprávu
z Německého Brodu, působící
podivným dojmem, že totiž národně-demokratický
starosta Německého Brodu, stavitel Šupich majitel
velké cihelny a pily a několikanásobný
milionář, dostal loňského roku daňový
předpis jen na 856 Kč, povozník František
Roupach, jenž pracuje se 2 nákladními auty
a 4 koňmi, jen na 64 Kč, továrník
cementových výrobků Prokop jen na 180 Kč
a těžký milionář Spurný,
jenž jest také členem daňové
komise, dostal předpis, pravím na 24 Kč.
Lze pochpiti, že tato zpráva způsobila pochopitelné
rozčílení a rozladění u jiných
sužovaných poplatníků, kteří
nésti musí daňové břemeno skorem
nesnesitelné a ničící celé
hospodářství. Není zajisté
tajemstvím, že daňová břemena
jsou nestejně rozdělena podle toho, kdo stojí
v čele příslušného berního
referátu a podle toho, s jakou ochotou odhadující
úředník vychází vstříc
onomu poplatníku. Také mezi jednotlivými
berními okresy jsou veliké rozdíly. Poukazují
v této souvislosti jen na poměně vyšší
a silnější zatížení olomouckého
okresu proti jiným, n. p. proti brněnskému
bernímu okresu. Dále jsme často pozorovali,
že se německé obyvatelstvo těší
zvláštní přízni berních
úředníků a že při placení
daní postoupí na první a protěžovaný
státní národ, kdežto jinak, zvláště
co do práv, musí se v tomto státě
spokojiti s postavením nanejvýš skrovným.
Celou veřejnost rozhodně zajímá, aby
se dověděla, je-li tato zpráva "Českého
Slova" pravdivá a proto se podepsaní táží
pana ministra financí, je-li ochoten dáti tuto věc
co nejpřísněji a nestranně vyšetřiti
a zjištěný materiál oznámiti
veřejnosti anebo sděliti, co v té věci
bylo zařízeno ?
Durch das Gesetz vom 30. September 1924, Zahl
216 wunde jenen Kriegsanleihebesitzern, welche kein größeres
Vermögen als 25.000 Kč besaßen
und die sonstigen gesetzlichen Bedingungen enfüllten, für
die ihnen abgenommenen österreichischen Kriegsanleihen die
Ausfolgung von Entschädigungsrenten versprochen, die mit
3%, beginnend vom 1. Juli 1924 verzinslich sein sollten.
Es handelt sich also
in diesem Falle durchwegs um kleine und arme Leute, Beamten, Angestelite,
welche sohon durch den Verlust der Verzinsung in den vergangenen
Jahren hart betroffen wurden und nunmehr sowohl am Kapitale als
auch an der Verzinsung eine weitere Einbuße erleiden werden.
Trotzdem die Ablieferung und Anmeldung zum
Umtausch bereits am 30. Juli 1925, also vor fast 2 Jahren erfolgt
ist, trotzdem die Finanzbehörden I, Instanz mit der ihnen
übertragenen Sichtung der Anmeldungen vollkommen fertig sind,
erliegt angeblich die ganze Angelegenheit nunmehr bei der Böhmischen
Landesbank als Kontrollbehörde seit geraumer Zeit.
Dadurch wird Erledigung dieser Angelegenheit
ungemein hinausgeschoben, zumal erst nach stattgefundener Kontrolle
durch die Landesbank sämtliche Anmeldungen der Direktion
der Staatsschulden übergeben werden sollen und diese erst
die Zuteilung der einzelnen Stücke der Entschädigungsrenten
vorzunehmen haben wird.
Aus dieser Tatsache geht hervor, daß
die armen Kriegsanleihebesitzer wahrscheinlich noch geraume Zeit
werden warten müssen, ehe sie in den Besitz dieser kärglichen
sogenannten Entschädigung gelangen werden.
Dies bedeutet für sie einen kaum zu ertragenden
wirtschaftlichen Nachteil.
Mit Rücksicht auf vorstehenden Tatbestand
fragen die Gefertigten den Herrn Finanzminister an:
1.) Ist dem Herrn Finanzminister vorstehende
Tatsache bekannt ?
2.) Was gedenkt er zu veranlassen, damit die
in Rede stehende Umtauschaktion ehebaldigst einem gedeihlichen
Ende zugeführt werde ?
Wie aus einem Aufsatz der Zeitschrift "Die
Wirtschaft" vom 29. Jänner 1. J. hervorgebt, werden
64 Prozent der Einfuhrscheine für polnische Kohle vom Ministerium
für öffentliche Arbeiten einigen politischen Parteien
ausgefolgt. Der Aufsatz erschien auch in einem Großteil
der Tagespresse, ohne widersprochen zu werden. Es dauf daher angenommen
werden, daß seine Ausführungen vollinhatlich zutreffen.
Darnach hat trotz eines Protestes der polnischen Regierung, welche
den Handel mit Einfuhrscheinen als Verletzung des Tschechoslowakisch-Polnischen
Handelsvertrages ansah, eine am 29. Dezember 1926 stattgefundene
itzung der Regierungsparteien die Aufteilung der Quoten für
den Monat Jänner vorgenommen. Diese Quoten werden folgendermaßen
festgesetzt:
Ober-Schlesien | Dombrau: | Insgesant | |
Tschechische Sozialisten | 1800 | 1200 | 3000 |
Tschechische Sozialdemokraten | 1800 | 1200 | 3000 |
Tschechische Nationaldemokraten | 2400 | 1200 | 3600 |
Tschechische Gewerbetreibende | 2400 | 1200 | 3600 |
Tschechische Volkspartei | 2600 | 1200 | 3800 |
Tschechische Agrarier | 2800 | 1200 | 4000 |
Deutsche Agrarier | 3772 | --- | 3772 |
Deutsche Gewerbetreibende | 269 | --- | 269 |
Deutsche Christlichsoziale | 3359 | --- | 3359 |
Slowakische Klerikale | 3600 | --- | 3600 |
Zusammen | 24.800 | 7200 | 32000 |
Da für einen Einfuhrschein, welcher auf
17 Tonnenlautet, zwischen 200 und 250 Kč
bezahl werden, so ergibt sich für dei genannten politischen
Partein eine monatliche Einnahme von ungefähr einer halben
Milion Kronen. Es ist dies wohl eine schäne Auffüllung
der Parteikassen; es kann aber nichtgeleugnet werden, daß
diese Art von Zuwendungen nicht nur den Kohlenpreis verteuert,
sondern gleichzeitig eine unerhörte Korrumpierung des öffentlichen
Lebens darstell. An dieser Korruption nehmen, wie aus obiger Zusammenstellung
hervorgeht, nicht nur die Regierungsparteien, sondern auch zwei
sogenannte Oppositionsparteien teil. Allerdings handelt es sich
in diesem Falle um frühere Regierungsparteien, die wohl auf
diese Weise warmgehalten werden sollen, damit sie über frühere
Vorgänge schweigen und andererseite gelegentlich als Ersatz
bei einer neuen Regierungsbildung herangezogen werden können.
Alles in allem zeigt dieser Handel mit Einfuhrscheinen die grenzenlose
Verlotterung des politischen Lebens in diesem Staate. Von einer
Reform der öffentlichen Verwaltung wird gesprochen und um
eine Korrumpierung des öffentlichen Lebens handelt es sich
in Wirklichkeit.
Die Gefertigten stellen an den Herrn Minister
folgende Anfrage:
Wie vermag er den Handel politischer Parteien
mit Einfuhrscheinen für polnische Kohle zu rechtfertigen
?
Wie den Unterzeichneten mitgeteilt wurde, rückte
am 10. August 1925 der 32jährige Monteur und Leiter der städtischen
Elektrizitätsanlage in Pressnitz, Josef Hofmann, zur vierwöchentlichen
letzten Waffenübung zum I R. T. G. Masaryk 5 in Prag ein.
Die Gemeinde Pressnitz hatte den An trag auf Enthebung wegen Unentbehrlichkeit
als Alleinbeschäftigter bei der städtischen Elektrizitätsanlage
gestellt. Eine Erledigung dieses Ansuchens ist überhaupt
nicht erfolgt.
Josef Hoffmann wunde in Prag mit anderen Regimentskameraden
als übetzählig zum I. R. 48 in Beneschau zugeteilt.
Von dort aus mußte er den Manövermarsch nach Tabor
mitmachen. Am 5. September sollte er nach Ableistung seiner Waffenübung
wieder in Pressnitz eintreffen, am 4. jedoch langte eine Drahtung
vom Regiment 48 aus Beneschau mit der Nachricht ein, daß
Josef Hofmann gestorben sei und Begräbnis am Sonntag den
6. stattfinde. Die Anverwandten, die sich sofort nach Beneschau
begeben hatten, konnten nur nach oft vergeblicher Bemühung
Folgendes feststellen:
Nach Angaben des Sanitätsmajors Dr. Gebka
in Beneschau soll Hofmann von diesem am 1. September in Behandlung
genommen worden sein und über Magenschmerzen geklagt haben.
Er soll jedoch bei Appeitit gewwsen sein. Als sich am 3. September
das Fieber steigerte, wurde er mit 39 Grad Fieber in das Zivilspital
in Beneschau eingeliefert, wo er am 4. September um 8 Uhr früh
gestorben ist. Bei der hiearauf durchgeführten
Obduktion soll festgestellt worden sein, daß er an einer
schweren Lungenentzündung erkrankt war. Major Dr. Gebka soll
diese seine Mitteilungen noch während des Gespräches
mit den. Anverwandten des Verstorbenen widerrufen haben und dann
gesagt haben, daß Hoffmann erst am 3. September in das Marodenzimmer
eingeliefert und sofort dem Zivilspital überliefert worden
sei. Durch Reservisten (darunter ein Apotheker), welche den Verstorbenen
während der Waffenübung kennen gelernt haben, wurde
der Witwe des Verstobenen mitgeteil, daß sie mit Hoffmann
am Montag den 31. August 1925 bei der Marodenvisite zusammen gekommen
sind und Hoffmann Fiebererscheinungen aufwies und weinte. Am nächsten
Tage (Dienstag, den 1. September) kam u. a. der Apotheker wieder
zur Marodenvisite und erklärte der diensthabende Arzt, er
müsse sofort fort, da es sich um einen schwerkranken Reservisten
handle, welcher abtransportiert werden müsse. Er fuhr hier,
daß es sich um den ebengenannten Hoffmann handle.
Diese Angaben unterscheiden sich so sehr von
den Mitteilungen des Regimentsarztes Dr. Gebka, so daß bisher
volle Aufklärung darüber fehlt, ob der bereits in Tabor
schwererkrankte Hoffmann sofort ins Marodenzimmer übestellt
wurde und dort 2 Tage behandelt wurde oder ob, wie Dr. Gebka im
Gespräche mit den Vewwandten zuletzt behauptet, Hoffmann
von Tabor aus direkt im Wege des Marodenhauses dem Zivilspital
überstellt wurde Auf Grund der bisherigen Aufklärung
ist ersichtlich, daß amtlicherseits noch nicht klargestellt
wurde, wo sich der schwererkrankte Reservit durch 2 Tage aufgehalten
hat.
Von den Anverwandten wurde mitgeteilt, daß
Josef Hoffmann vollständig gesund von Pressnitz eingerückt
und bischer mit keinen Leiden behaftet war. Er hatte für
seine Frau und eine unterstützungsbedürftige Mutter
zu sorgen. Von den ob n angeführten Reservisten wurde weiters
mitgeteilt, daß sie mit Hoffmann in Beneschau in Barraken
untergebracht waren, die jeder Beschreibung spotten und an Menschenunwürdigkeit
nicht übertroffen werden konnten. Es war fast kein Stroh
vorhanden und je 2 Mann bekamen eine Decke, trotzdem infolge der
schlechten Witterung außerordentliche Kälte herrschte.
Der Würter im Zivilspital hat weiters mitgeteilt, daß
Hoffmann während der militärischen Behandlung trotz
39 Grad Fieber gebadet wurde und während des Badens und die
ganze Nacht hindurch sprach und weinte, jedoch vom militärischen
Pflegespitalpersonal nicht verstanden wurde, da dieses der deutschen
Sprache nicht mächtig war.
Wenn alle diese Angaben auf Richtigkeit beruhen,
so liegt eine außerordentlich schwere Verfehlung seitens
der militärischen Behörden vor, sodaß man diese
von einer schweren Schuld an dem Tode des gesund eingerückten
Reservisten nicht freisprechen kann. Die Unterzeichneten fragen
daher an:
1.) Ist der Herr Minister bereits, sofort durch
einen Vertreter des Landesverteidigungsministeriums eine genaue
Untersuchung aller der vorangeführten Umstände, die
den Tod Reservisten herbeigeführt haben, durchführen
zu lassen ?
2.) Ist der Herr Minister bereit, dem Parlamente
eine genaue Untersuchung aller der vorangführten Umstände
und das Ergebnis der Untersuchung bekannt zu geben und die Schuldigen
der schwersten Verantwortung und Bestrafung zuzuführen ?
3.) Ist der Herr Minister bereit, die Hinterbliebenen
dieses im blühenden Mannesalter Dahingeschiedenen der weitgehendsten
Unterstützung teilhaftig werden zu lassen ?
Die Lohnverhältnisse der Arbeiterschaft
der tschechoslovakischen Tabakregie bedürfen dringend einer
Regelung Trotzdem das Gesetz über die Neuregelung der Staatsangestelltenbezüge
seit einem halben Jahre in Kraft ist, wurde die Regelung der Bezüge
der Arbeiterschaft der tschechoslowakischen Tabakregie nicht durchgeführt.
Die Zendtraldirektion der tschechoslowakischen
Tabakregie hat im Einvernehmen mit dem Verwltungsausschusse der
tschechoslowakischen Tabakregie bereits eine Vorlage über
die Neuregerung der Lohnverhältnisse der Tabakarbeiterschaft
der Regierung unterbreitet, doch ist die nach § des Gesetzes
über Staatsangestelltenbezüge nohwendige Genehmigung
durch die Regierung nicht erfolgt.
Die Gefertigten fragen daher:
Ist die Regierung bereit, die Vorlage über
die Regelung der Bezüge der Arbeiterschaft der tschechoslowakischen
Tabakregie ehestens zu genehmigen und dadurch den unhaltbaren
Zuständen ein Ende zu bereiten ?
Das Militärstationskommando in Tetschen
verfügte am 27. November 1926, daß eine vom Rotmistr-Manip.
Josef Klecka im Hause des Herrn Hegenbarth in Bodenbach (Teplitzerstr.
14.) inne. gehabte Wohnung beschlagnahmt wird. Das Stadtamt hat
daraufhin das Mil. Stat. Kdo aufmerksam gemacht, daß die
von ihm an das Stadtamt Bodenbach gestellte Forderung der gesetzlichen
Grundlage entbehrt. Eine Abschrift dieser Zuschrift an das Mil.
Stat. Kdo wurde der pol. Bezirksverwaltung in Tetschen zur Kenntnis
übermittelt. Daraufhin hat die pol. Bezirksverwaltung mit
folgendem Schreiben an das Bürgermeisteramt in Bodenbach
geantwortet:
"Zu der anher vorgelegten Abschrift des
d. a. Schreibens an das Militärstationskommando in Tetschen
sind anher nähere Gründe bekanntzugeben, warum der Zuschrift
dieses Kommandos vom 27. November 1926, Zl. 1355 nicht enisprochen
wurde, dem beiliegenden Rekurse sind alle Bezugsakten beizuschließen.
- Herr Bürgermeister wind bei dieser Gelegenheit ausdrücklich
darauf aufmerksam gemacht, und aufgefordent, sich genau mit den
Bestimmungen des Militäreinquartierungsgesetzes, besonders
des Gesetzes vom 13. Mai 1924 Slg. 118 und der dieses Gesetz ergänzenden
Regierungsverordnung bekannt zu machen, aus welchem klar ersichtlich
ist, daß die Gemeinde in den Angelegenheiten der Militäreinquartierung
erste Instanz ist und daß sie den vom Gesetze auferlegten
Pilichten, ohne es auf weitere Betreibungen ankommen zu lassen,
Folge zu leisten hat und die hiesige Behörde mit überflüssigen
Eingaben abgesonderten Rekursen und den nur vom Bürgermesteramte
in Bodenbach eigenen Verlangen von Rechtsmittelbelehrungen weiter
nicht zu belästigen.
Im Wiederholungsfalle wäre ich gezwungen,
gegen den Herrn Bürgermeister mit aller Strenge, eventuell
auch strafweise einzuschreiten.
Der Vorstand der pol. Bezirksverwaltung:
Pokorny m. p. "
Wir überlassen die Beurteilung des Inhaltes
und des Tones dieses Dokumentes dem Minister des Innern und stellen
an ihn die Frage:
1.) Ist ihn diese Art der Amtsführung
des Chefs der pol. Bezirksverwaltung in Tetschen bekannt und ist
er bereit sie zu decken ?
2.) Was gedenkt der Herr Minister vorzukehren,
damit die pilitische Bezirksverwaltung sich in Verkehr mit den
autonomen Körperschaften einer anderen Umgangs und Tonart
befleißigt ?
Wie wir einwandfrei festzustellen in der Lage
waren, haben die politischen Beamten tschechischer Nationalität,
welche den Amtsstellen in den deutschen Sprachgebieten zugeteil
waren, vor Jahresschluß größere Remunerationen
ausgezahlt erhalten, während die deutschen Beamten keinerlei
besondere Zulagen erhielten. Die Chefs der pol. Bezirksverwaltungen
erhielten Kr. 2200,- , die Beamten Kr. 1200,- bis Kr. 1600,- und
die Schreibkräfte 700 Kr. Diese Zulagen erhielten ausschließlich
tschechische Beamte, während die deutschen Beamten einfach
übergangen wurden. Wie wir weiter feststellen konnten, wird
diese einseitige Bevorzugung tschechischer Beamter, bei der Jahresremuneration
schon seit einigen Jahren geübt. Sie bedeutet eine unerhörte
Zurücksetzung der deutschen Beamten des politischen Dienstes
und ist bebesonders deshalb aufreizend, weil sich ein Ministerium
gegen den fundamentalen Grundsatz der Verfassung vergeht, daß
alle Staatsbürger vor dem Gesetze gleich sind. Wir fragen
den Herrn Minister des Innern an:
1.) Womit begründet er die besondere Dotierung
der politischen Beamten tschechischer Nationalität in den
deutsche Bezirken ?
2.) Warum hat er die deutschen Beamten bei
den pol. Bezirksverwaltungen von diesen Jahreszuwendungen ausgeschlossen
und sie dadurch vor ihren tschechischen Kollegen zurückgesetzt
?
3.) Auf welche gesetzliche Bestimmungen stützen
sich diese besonderen Zuwendungen an die pol. Beamten tschech.
Nationalität ?
Mit Bescheid vom 3. Feber 1927 hat die politische
Bezirksverwaltung in Klattau die Verteilung eines von der deutsche
sozialdemokratischen Partei herausgegebenen Flugblattes untersagt,
weil angeblich nach § 23 des Preßgesetzes die Verteilung
von Druckschriften außerhalb der hiezur bestimmten Lokalitäten
verboten ist. Am gleichen Tage verbot dieselbe Behörde die
Veranstaltung eines Umzuges nach Abschluß der von der deutschen
sozialdemokratischen Partei in Neuern einberufenen Versammlung
unter freiem Himmel.
Was das erstere Verbot anbelangt, so widerspricht
es in so krasser Weise der ständigen Praxis der Verwaltungsbehödre,
daß es überflüssig ist, ein Wort der Kritik darüber
zu verlieren. Die Verteilung von Flugzetteln ist nich nur eine
dar öltesten, sondern auch heute noch eine der verbreitetsten
Waffen im politischen Kampf und es ist sicher nicht zu viel gesagt,
wenn man den Versuch, dieses Kampfmittel zu unterdrücken,
lächerlichnennt.
Aber auch für das zweite Verbot äßt
sich ein vernünftiger Grund nicht finden. Dieselbe Behöde,
die den Umzug verbot, hat mit dem gleichen Bescheide eine Versammlung
unter freiem Himmel bewilligt und es ist absolut nicht einzusehen,
wodurch die öffentliche Sicherheit und das öffentliche
Wohl gefährdet werden soll, wenn die Teilnehmer dieser unter
freiem Himmel stattfindenden Versammlung nach Abschluß derselben
in geschlossenen Zuge abmarschieren.
Wir fragen daher den Herrn Minister:
1.) Sind ihm diese Übergriffe der politischen
Bezirksverwaltung in Klattau bekannt ?
2.) Welche Maßnahmen gedenkt der Herr
Minister zu treffen, um in Hinkunft eine derartige Einschränkung
politischer Kundgebungen zu verhindern ?
Wie alljährlich,
plante man auch heuer am Grabe der Marz-Gefallenen in Sternberg
eine Gedenkfeier zu veranstalten u. zw. am Sonntag den 6. März
nachmittags, um auch der Arbeiterschaft von Sternberg die Beteiligung
an der Feier zu ermöglichen. Von
dieser Absicht wurde der politischen Bezirksverwaltung in Sternberg
bereits am 17. Februar die gesetzlich vorgeschriebene Anzeige
erstattet und um die behůrdliche Bewilligung zur Veranstaltung
der Gedenkfeier ersucht.
Mit Erlaß vom 24. Februar 1927,
Zl. 44-předs. hat nun aber die politische
Bezirksverwaltung Sternberg die Abhaltung einer Gedenkfeier am
6. März verboten und erklärt, daß eine solche
Veranstaltung nur für Freitag den 4. März um 3 Uhr nachmittags
unter der Bedingung bewilligt werden könne, daß Feierlichkeiten
ausschließlich den Chrakter einer Pietät haben und
daß jede diesem Charakter widersprechende Kundgebung vermieden
wird. Dabei wurden gemeinsame Umzüge zum und vom Friedhofe,
sowie das Tragen von Abzeichen und Fahnen verboten und die vorherige
Vorlage der Choräle, welche gesungen werden sollen, behufs
Erteilung der Genehmigung angefordert.
Das Verbot der Veranstaltung einer Feier am
6. Mätz wurde damit begründet, daß an diesem Tage
die Geburtstagsfeierlichkeiten des Herrn Präsidenten der
Republik, die auf den 7. März fellen, begangen werden und
da die Abhaltung von Trauerkundgebungen an diesem Tage, den Charakter
einer Demonstration hätten.
Es braucht wohl nicht hervorgehoben werden,
daß es der Bevölkerung von Sternberg ganz ferne gelegen
ist, irgend eine Demonstration gegen die Person des Präsident
der Republik oder gegen eine Feier des Geburtstages des Herrn
Präsidenten zu veranstalten, u. zw. schon nus dem Grunde,
weil auch in Sternberg davon überzeugt ist, daß der
Präsident der Republik sicher die nationale Undulsamkeit
nicht gutheißen hat, welche zu den traurigen Ereignissen
des 4. März 1919 führten, bei welchen auch in den Strassen
Sternbergs ein Blutvergießen herbeigeführt wurde, bei
welchem die Todesopfer fielen.
Wenn die Arbeiterschaft von Sternberg die Gedenkfeier
nicht an einem Werktage, sondern an einem Sonntage begehen wollte,
so eben nur aus dem Grunde, damit der arbeitenden Bevölkerung
die Möglichkeit der Beteiligung gegeben werde und wenn der
Arbeiterschaft an Teilnahme an dieser Gedenkfeier soviel gelegen
ist, so deshalb, weil die unglücklichen Opfer vom 4. März
1919 durchwegs Angehörige des Arbeiterstandes waren.
Daß dem Bezirkshauptmanne von Sternberg,
der Geburtstag des Präsidenten nur ein willkommener Vorwand
zum Verbote den Mörz-Gedenkfeier an einem Sonntage war und
daß es sich ihm nicht um die Geburtstagfeier, sondern um
die Verhinderung der Beteiligung der Arbeiterschaft an der März-Gedenkfeier
gehandelt hat, zeigt, daß er auch nicht der Verlegung der
Märzfeier auf Sonntag den 13. März zustimmen wollte,
Durch das Verbot und durch die Entscheidug über die Art der
Feier, het der Bezirkshauptmann von Sternburg aber auch verfügt,
daß am Grabe der März-Gefailenen überhaupt nicht
gesprochen, oder wenigsten nicht die Ursache des Todes der gefallenen
Opfer der Vorgänge von 4. März 1919 besprochen werden
soll.
Durch die Berufung auf den Geburtstag des Präsidenten
der Republik zur Begründung des Verbotes hat der Bazirkshauptmann
dem Herrn Präsidenten sicher keine Ehrung erwiesen und trägt
es zur Hebung des Ansehens der Republik auch nicht bei,
wenn man verhindert, daß am Grabe
der März-Gefallenen
über die Vorgänge am 4. März 1919 gesprochen werde,
denn das Urteil der Bevölkerung darüber ist, daß
es ärger ist als im alten Österreich, wo man der Mänzopfer
vom Jahre 1848, auch in Reden am Grabe gedenken durfte.
Die Arbeiter von Sternberg fanden sich nun
am Sonntag den 6. März trotzdem in grö0erer Anzahl am
Grabe der März-Gefallenen ein, weil sie sich eben an dem
vom Bezirkshauptmanne gnädigst ausgewähltem Werktage
nicht an der Feier beteiligen konnten und ein Vertrauensmann der
Arbeiter schilderte in einigen Worten, warum man in diesem Jahre
die Gedenkfeier nicht am Sonntag veranstalten durfte.
Das nahm der Bezirkshauptmann von Sternberg
wieder zum Anlasse, schon am nächsten Tage durch die Gendarmerie
eine hochnotpeinliche Untersuchung darüber anzuordnen, wer
zu dieser "Veranstaltung" aufgefordert hat, und es verlangte
der ergebende Gendarm vom Redakteur des Arbeiterblattes "Volkswacht"
sogar darüber Auskunft, von wem eine diesbezügliche
Notiz in das Blatt eingesendet wurde, welche Auskunft natürlich
verweigert worden ist.
Die Gefertigten stellen nun an den Herrn Minister
des Innern die Anfragen:
1.) Ist Herr Minister bereit, festzustellen,
daß das Verbot der für Sonntag den 6. März geplanten
Märzgedenkfeier in Sternberg gesetzlich nicht begründet
ist und in der Entscheidung durch den Bezirkshauptmann Dr. Dostál
auch nicht, unter Berufung auf irgend eine gesetzliche Bestimmung,
zu begründen versucht wurde ?
2.) Welche Vorkehrungen gedenkt der Herr Minister
des Innern zu treffen, damit ein solcher Willkürakt eines
Bezirkshauptmannes wenigstens für die Zukunft verhindert
wird ?