930/XX (překlad).

Interpelace poslanců Elstnera, Kreibicha a druhů vládě o těžké krisi ve sklářském průmyslu v Jizerských horách a Krkonoších a o nebeypečí, které mu hrozí.

Již od roku 1922 trpí sklářský průmysl v Jizerských horách a Krkonoších vleklou krisí, jejíž následkem jest především ohromná, až k nesnesitelnosti stoupající bída sklářských dělníků. Tato krise působí však ničivě také na drobné živnostníky a na celý hospodářský život v tomto území. Příslušná ministerstva byla již upozorněna na strašně vážnou situaci četnými projevy, návštěvami, podáními a výklady. V oboru krystalovém, lahviček a prstenů byla nouze zostřena zvíšením výroby smirkového zboží a jejím rozšíření na broušené zboží, což musí vésti přímo ke zničení tohoto průmyslového odvětví. Jako zvláštní příčiny zhroucení veškerého sklářského průmyslu v Jizerských horách a v Krkonoších dlužno ještě uvésti: Vysoké ceny uhlí, také pro uhelnou dávku, vysoké nákladní sazby, daň z obratu, vysoká cla na chemické výrobky potřebné k výrobě skla, jichž nelze doma opatřiti. Tyto nesnáze způsobily takové zatížení výroby, že výrobky našeho sklářského průmyslu nejsou schopny soutěže na světovém trhu. K tomu dlužno ještě přičísti pokračující ztrátu odbytisť, kde dlužno jako zvláštní příklad uvésti Německo, které jako odvetné opatření proti zvýšení československých cel na německé chemické výrobky silně zvýšilo cla na československé výrobky sklářské. Proto klesl vývoz našeho sklářského průmyslu do Německa v roce 1926 o 50 miliónů Kč. Pro nevýjasněné politické styky a poněvadž nemáme obchodní smlouvu se Svazem socialistických sovětských Republik nelze pomýšleti ani na to, že by se proniklo na ruský trh.

Ze všech těchto důvodů tážeme se vlády, je-li ochotna:

1.) Zrušiti uhelnou dávku uhlí, jehož potřebuje náš sklářský průmysl;

2.) snížiti základní sazby pro sklářský průmysl;

3.) zrušiti daň z obratu pro sklářský průmysl;

4.) zahájiti s Německem jednání o snížení cla na německé chemické výrobky a na československé výrobky sklářské;

5.) obnoviti normální diplomatické styky se sovětskou vládou a vyjednávati o obchodní smlouvu;

6.) zakázati výrobu smirkového zboží v oboru krystalovém, lahviček a prstenů;

7.) vypláceti přiměřenou podporu v nezaměstnanosti a začíti prováděti nouzové práce pro sklářské dělníky těžce postižené krisí ?

V Praze dne 17. března 1927.

Elstner, Kreibich, Kopasz, Štětka, Chlouba, Dědič, Vobecká, Čulen, Zoufalý, Landová-Štychová, Harus, dr Gáti, Peter, Juran, Mondok, Sedorjak, Sliwka, Cibulka, Steiner, Major, Vrtaník, Muna, Kolláriková, Schmerda.

930/XXI (překlad).

Interpelace poslance dra E. Schollicha a druhů ministrovi financí o některých daňových předpisech v Německém Brodě.

"České Slovo" ze dne 21. ledna 1927 uveřejnilo podle sdělení časopiseckých zprávu z Německého Brodu, působící podivným dojmem, že totiž národně-demokratický starosta Německého Brodu, stavitel Šupich majitel velké cihelny a pily a několikanásobný milionář, dostal loňského roku daňový předpis jen na 856 Kč, povozník František Roupach, jenž pracuje se 2 nákladními auty a 4 koňmi, jen na 64 Kč, továrník cementových výrobků Prokop jen na 180 Kč a těžký milionář Spurný, jenž jest také členem daňové komise, dostal předpis, pravím na 24 Kč.

Lze pochpiti, že tato zpráva způsobila pochopitelné rozčílení a rozladění u jiných sužovaných poplatníků, kteří nésti musí daňové břemeno skorem nesnesitelné a ničící celé hospodářství. Není zajisté tajemstvím, že daňová břemena jsou nestejně rozdělena podle toho, kdo stojí v čele příslušného berního referátu a podle toho, s jakou ochotou odhadující úředník vychází vstříc onomu poplatníku. Také mezi jednotlivými berními okresy jsou veliké rozdíly. Poukazují v této souvislosti jen na poměně vyšší a silnější zatížení olomouckého okresu proti jiným, n. p. proti brněnskému bernímu okresu. Dále jsme často pozorovali, že se německé obyvatelstvo těší zvláštní přízni berních úředníků a že při placení daní postoupí na první a protěžovaný státní národ, kdežto jinak, zvláště co do práv, musí se v tomto státě spokojiti s postavením nanejvýš skrovným.

Celou veřejnost rozhodně zajímá, aby se dověděla, je-li tato zpráva "Českého Slova" pravdivá a proto se podepsaní táží pana ministra financí, je-li ochoten dáti tuto věc co nejpřísněji a nestranně vyšetřiti a zjištěný materiál oznámiti veřejnosti anebo sděliti, co v té věci bylo zařízeno ?

V Praze dne 10. února 1927.

Dr Schollich, Matzner, inž. Kallina, dr Rosche, Patzel, Wenzel, Knirsch, dr Szüllö, dr Keibl, dr Koberg, dr Lehnert, dr Jabloniczky, Kurťak, Weber, Siegel, Horpynka, Gregorovits, Fedor, Knirsch, Simm, dr Wollschack, inž. Jung, Krebs.

Původní znění ad 930/VII.

Interpellation des Abgeordneten Dr. Keibl und Genossen an den Finanzminister betreffend die Nichtausfolgung der Stücke der 3% - igen Entschädigugnsasanleihe an die berechtigen ehemaligen Kriegsanleihebesitzer.

Durch das Gesetz vom 30. September 1924, Zahl 216 wunde jenen Kriegsanleihebesitzern, welche kein größeres Vermögen als 25.000 Kč besaßen und die sonstigen gesetzlichen Bedingungen enfüllten, für die ihnen abgenommenen österreichischen Kriegsanleihen die Ausfolgung von Entschädigungsrenten versprochen, die mit 3%, beginnend vom 1. Juli 1924 verzinslich sein sollten.

Es handelt sich also in diesem Falle durchwegs um kleine und arme Leute, Beamten, Angestelite, welche sohon durch den Verlust der Verzinsung in den vergangenen Jahren hart betroffen wurden und nunmehr sowohl am Kapitale als auch an der Verzinsung eine weitere Einbuße erleiden werden.

Trotzdem die Ablieferung und Anmeldung zum Umtausch bereits am 30. Juli 1925, also vor fast 2 Jahren erfolgt ist, trotzdem die Finanzbehörden I, Instanz mit der ihnen übertragenen Sichtung der Anmeldungen vollkommen fertig sind, erliegt angeblich die ganze Angelegenheit nunmehr bei der Böhmischen Landesbank als Kontrollbehörde seit geraumer Zeit.

Dadurch wird Erledigung dieser Angelegenheit ungemein hinausgeschoben, zumal erst nach stattgefundener Kontrolle durch die Landesbank sämtliche Anmeldungen der Direktion der Staatsschulden übergeben werden sollen und diese erst die Zuteilung der einzelnen Stücke der Entschädigungsrenten vorzunehmen haben wird.

Aus dieser Tatsache geht hervor, daß die armen Kriegsanleihebesitzer wahrscheinlich noch geraume Zeit werden warten müssen, ehe sie in den Besitz dieser kärglichen sogenannten Entschädigung gelangen werden.

Dies bedeutet für sie einen kaum zu ertragenden wirtschaftlichen Nachteil.

Mit Rücksicht auf vorstehenden Tatbestand fragen die Gefertigten den Herrn Finanzminister an:

1.) Ist dem Herrn Finanzminister vorstehende Tatsache bekannt ?

2.) Was gedenkt er zu veranlassen, damit die in Rede stehende Umtauschaktion ehebaldigst einem gedeihlichen Ende zugeführt werde ?

Prag, am 16. Feber 1927.

Dr. Keibl, Ing. Kallina, Dr. Schollich, Dr. Lehnert, Dr. Rosche, Ing. Jung, Dr. Szüllö, Gregorovits, Matzner, Siegel, Dr. Koberg, Knirsch, Wenzel, Fedor, Weber, Horpynka, Simm, Patzel, Dr. Wollschack, Krebs, Dr. Jabloniczky.

Původní znění ad 930/XI.

Interpellation des Abgeordeten Ing. Rudolf Jung und Genossen an den Minister für öffentlich Arbeiten betreffend den Handel politischer Parteien mit Einfuhrscheinen für polnische Kohle.

Wie aus einem Aufsatz der Zeitschrift "Die Wirtschaft" vom 29. Jänner 1. J. hervorgebt, werden 64 Prozent der Einfuhrscheine für polnische Kohle vom Ministerium für öffentliche Arbeiten einigen politischen Parteien ausgefolgt. Der Aufsatz erschien auch in einem Großteil der Tagespresse, ohne widersprochen zu werden. Es dauf daher angenommen werden, daß seine Ausführungen vollinhatlich zutreffen. Darnach hat trotz eines Protestes der polnischen Regierung, welche den Handel mit Einfuhrscheinen als Verletzung des Tschechoslowakisch-Polnischen Handelsvertrages ansah, eine am 29. Dezember 1926 stattgefundene itzung der Regierungsparteien die Aufteilung der Quoten für den Monat Jänner vorgenommen. Diese Quoten werden folgendermaßen festgesetzt:

 Ober-Schlesien Dombrau:Insgesant
Tschechische Sozialisten 18001200 3000
Tschechische Sozialdemokraten 18001200 3000
Tschechische Nationaldemokraten 24001200 3600
Tschechische Gewerbetreibende 24001200 3600
Tschechische Volkspartei 26001200 3800
Tschechische Agrarier 28001200 4000
Deutsche Agrarier 3772--- 3772
Deutsche Gewerbetreibende 269--- 269
Deutsche Christlichsoziale 3359--- 3359
Slowakische Klerikale 3600--- 3600
Zusammen24.800 720032000

Da für einen Einfuhrschein, welcher auf 17 Tonnenlautet, zwischen 200 und 250 Kč bezahl werden, so ergibt sich für dei genannten politischen Partein eine monatliche Einnahme von ungefähr einer halben Milion Kronen. Es ist dies wohl eine schäne Auffüllung der Parteikassen; es kann aber nichtgeleugnet werden, daß diese Art von Zuwendungen nicht nur den Kohlenpreis verteuert, sondern gleichzeitig eine unerhörte Korrumpierung des öffentlichen Lebens darstell. An dieser Korruption nehmen, wie aus obiger Zusammenstellung hervorgeht, nicht nur die Regierungsparteien, sondern auch zwei sogenannte Oppositionsparteien teil. Allerdings handelt es sich in diesem Falle um frühere Regierungsparteien, die wohl auf diese Weise warmgehalten werden sollen, damit sie über frühere Vorgänge schweigen und andererseite gelegentlich als Ersatz bei einer neuen Regierungsbildung herangezogen werden können. Alles in allem zeigt dieser Handel mit Einfuhrscheinen die grenzenlose Verlotterung des politischen Lebens in diesem Staate. Von einer Reform der öffentlichen Verwaltung wird gesprochen und um eine Korrumpierung des öffentlichen Lebens handelt es sich in Wirklichkeit.

Die Gefertigten stellen an den Herrn Minister folgende Anfrage:

Wie vermag er den Handel politischer Parteien mit Einfuhrscheinen für polnische Kohle zu rechtfertigen ?

Prag, am 8. Feber 1927.

Dr. Schollich, Matzner, Dr. Rosche, Siegel, Weber, Dr. Lehnert, Ing. Kallina, Dr. Keibl, Dr. Koberg, Horpynka, Fedor, Gregorovits, Dr. Szüllö, Dr. Jabloniczky, Dr. Wollschack, Wenzel, Knirsch, Patzel, Simm, Krebs.

Původní znění ad 930/XII.

Interpellation des Abgeordeten Ing. Othmar Kallina und Genossen an den Minister für nationale Verteidigung in Angelegenheit des unter eigenartigen Umständen verstorbenen Josef Hoffmann aus Pressnitz.

Wie den Unterzeichneten mitgeteilt wurde, rückte am 10. August 1925 der 32jährige Monteur und Leiter der städtischen Elektrizitätsanlage in Pressnitz, Josef Hofmann, zur vierwöchentlichen letzten Waffenübung zum I R. T. G. Masaryk 5 in Prag ein. Die Gemeinde Pressnitz hatte den An trag auf Enthebung wegen Unentbehrlichkeit als Alleinbeschäftigter bei der städtischen Elektrizitätsanlage gestellt. Eine Erledigung dieses Ansuchens ist überhaupt nicht erfolgt.

Josef Hoffmann wunde in Prag mit anderen Regimentskameraden als übetzählig zum I. R. 48 in Beneschau zugeteilt. Von dort aus mußte er den Manövermarsch nach Tabor mitmachen. Am 5. September sollte er nach Ableistung seiner Waffenübung wieder in Pressnitz eintreffen, am 4. jedoch langte eine Drahtung vom Regiment 48 aus Beneschau mit der Nachricht ein, daß Josef Hofmann gestorben sei und Begräbnis am Sonntag den 6. stattfinde. Die Anverwandten, die sich sofort nach Beneschau begeben hatten, konnten nur nach oft vergeblicher Bemühung Folgendes feststellen:

Nach Angaben des Sanitätsmajors Dr. Gebka in Beneschau soll Hofmann von diesem am 1. September in Behandlung genommen worden sein und über Magenschmerzen geklagt haben. Er soll jedoch bei Appeitit gewwsen sein. Als sich am 3. September das Fieber steigerte, wurde er mit 39 Grad Fieber in das Zivilspital in Beneschau eingeliefert, wo er am 4. September um 8 Uhr früh gestorben ist. Bei der hiearauf durchgeführten Obduktion soll festgestellt worden sein, daß er an einer schweren Lungenentzündung erkrankt war. Major Dr. Gebka soll diese seine Mitteilungen noch während des Gespräches mit den. Anverwandten des Verstorbenen widerrufen haben und dann gesagt haben, daß Hoffmann erst am 3. September in das Marodenzimmer eingeliefert und sofort dem Zivilspital überliefert worden sei. Durch Reservisten (darunter ein Apotheker), welche den Verstorbenen während der Waffenübung kennen gelernt haben, wurde der Witwe des Verstobenen mitgeteil, daß sie mit Hoffmann am Montag den 31. August 1925 bei der Marodenvisite zusammen gekommen sind und Hoffmann Fiebererscheinungen aufwies und weinte. Am nächsten Tage (Dienstag, den 1. September) kam u. a. der Apotheker wieder zur Marodenvisite und erklärte der diensthabende Arzt, er müsse sofort fort, da es sich um einen schwerkranken Reservisten handle, welcher abtransportiert werden müsse. Er fuhr hier, daß es sich um den ebengenannten Hoffmann handle.

Diese Angaben unterscheiden sich so sehr von den Mitteilungen des Regimentsarztes Dr. Gebka, so daß bisher volle Aufklärung darüber fehlt, ob der bereits in Tabor schwererkrankte Hoffmann sofort ins Marodenzimmer übestellt wurde und dort 2 Tage behandelt wurde oder ob, wie Dr. Gebka im Gespräche mit den Vewwandten zuletzt behauptet, Hoffmann von Tabor aus direkt im Wege des Marodenhauses dem Zivilspital überstellt wurde Auf Grund der bisherigen Aufklärung ist ersichtlich, daß amtlicherseits noch nicht klargestellt wurde, wo sich der schwererkrankte Reservit durch 2 Tage aufgehalten hat.

Von den Anverwandten wurde mitgeteilt, daß Josef Hoffmann vollständig gesund von Pressnitz eingerückt und bischer mit keinen Leiden behaftet war. Er hatte für seine Frau und eine unterstützungsbedürftige Mutter zu sorgen. Von den ob n angeführten Reservisten wurde weiters mitgeteilt, daß sie mit Hoffmann in Beneschau in Barraken untergebracht waren, die jeder Beschreibung spotten und an Menschenunwürdigkeit nicht übertroffen werden konnten. Es war fast kein Stroh vorhanden und je 2 Mann bekamen eine Decke, trotzdem infolge der schlechten Witterung außerordentliche Kälte herrschte. Der Würter im Zivilspital hat weiters mitgeteilt, daß Hoffmann während der militärischen Behandlung trotz 39 Grad Fieber gebadet wurde und während des Badens und die ganze Nacht hindurch sprach und weinte, jedoch vom militärischen Pflegespitalpersonal nicht verstanden wurde, da dieses der deutschen Sprache nicht mächtig war.

Wenn alle diese Angaben auf Richtigkeit beruhen, so liegt eine außerordentlich schwere Verfehlung seitens der militärischen Behörden vor, sodaß man diese von einer schweren Schuld an dem Tode des gesund eingerückten Reservisten nicht freisprechen kann. Die Unterzeichneten fragen daher an:

1.) Ist der Herr Minister bereits, sofort durch einen Vertreter des Landesverteidigungsministeriums eine genaue Untersuchung aller der vorangeführten Umstände, die den Tod Reservisten herbeigeführt haben, durchführen zu lassen ?

2.) Ist der Herr Minister bereit, dem Parlamente eine genaue Untersuchung aller der vorangführten Umstände und das Ergebnis der Untersuchung bekannt zu geben und die Schuldigen der schwersten Verantwortung und Bestrafung zuzuführen ?

3.) Ist der Herr Minister bereit, die Hinterbliebenen dieses im blühenden Mannesalter Dahingeschiedenen der weitgehendsten Unterstützung teilhaftig werden zu lassen ?

Prag, am 10. Feber 1927

Ing. Kallina, Wenzel, Weber, Dr. Keibl, Dr. Koberg, Dr. Schollich, Gregorovits, Fedor, Dr. Lehnert, Metzner, Krebs, Horpynka, Siegel, Dr. Rosche, Ing. Jung, Dr. Szüllö, Dr. Wollschack, Patzel, Simm, Dr. Jabloniczky, Knirsch.

Původní znění ad 930/XIII.

Interpellation des Abgeordneten Hans Krebs und Genossen an die Gesamtregierung betreffend die Genehmigung der Lohnregulierung der Arbeiterschaft der tschechoslowakischen Tabakregie:

Die Lohnverhältnisse der Arbeiterschaft der tschechoslovakischen Tabakregie bedürfen dringend einer Regelung Trotzdem das Gesetz über die Neuregelung der Staatsangestelltenbezüge seit einem halben Jahre in Kraft ist, wurde die Regelung der Bezüge der Arbeiterschaft der tschechoslowakischen Tabakregie nicht durchgeführt.

Die Zendtraldirektion der tschechoslowakischen Tabakregie hat im Einvernehmen mit dem Verwltungsausschusse der tschechoslowakischen Tabakregie bereits eine Vorlage über die Neuregerung der Lohnverhältnisse der Tabakarbeiterschaft der Regierung unterbreitet, doch ist die nach § des Gesetzes über Staatsangestelltenbezüge nohwendige Genehmigung durch die Regierung nicht erfolgt.

Die Gefertigten fragen daher:

Ist die Regierung bereit, die Vorlage über die Regelung der Bezüge der Arbeiterschaft der tschechoslowakischen Tabakregie ehestens zu genehmigen und dadurch den unhaltbaren Zuständen ein Ende zu bereiten ?

Prag, am 15. Feber 1927.

Krebs, Dr. Keibl, Matzner, Dr. Koberg, Ing. Kallina, Dr. Rosche, Dr. Szüllö, Horpynka, Weber, Dr. Schollich, Dr. Wollschack, Wenzel, Dr. Lehnert, Ing. Jung, Siegel, Simm, Patzel, Knirsch, Fedor, Gregorovits, Dr. Jabloniczky.

Původní znění ad 930/XIV.

Interpellation des Abgeordneten Hans Krebs und Genossen an den Minister des Innern berteffend die Vorgangsweise der polit. Bezirksverwaltung in Tetschen gegenüber dem Bürgermeisteremte in Bodenbach.

Das Militärstationskommando in Tetschen verfügte am 27. November 1926, daß eine vom Rotmistr-Manip. Josef Klecka im Hause des Herrn Hegenbarth in Bodenbach (Teplitzerstr. 14.) inne. gehabte Wohnung beschlagnahmt wird. Das Stadtamt hat daraufhin das Mil. Stat. Kdo aufmerksam gemacht, daß die von ihm an das Stadtamt Bodenbach gestellte Forderung der gesetzlichen Grundlage entbehrt. Eine Abschrift dieser Zuschrift an das Mil. Stat. Kdo wurde der pol. Bezirksverwaltung in Tetschen zur Kenntnis übermittelt. Daraufhin hat die pol. Bezirksverwaltung mit folgendem Schreiben an das Bürgermeisteramt in Bodenbach geantwortet:

"Zu der anher vorgelegten Abschrift des d. a. Schreibens an das Militärstationskommando in Tetschen sind anher nähere Gründe bekanntzugeben, warum der Zuschrift dieses Kommandos vom 27. November 1926, Zl. 1355 nicht enisprochen wurde, dem beiliegenden Rekurse sind alle Bezugsakten beizuschließen. - Herr Bürgermeister wind bei dieser Gelegenheit ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, und aufgefordent, sich genau mit den Bestimmungen des Militäreinquartierungsgesetzes, besonders des Gesetzes vom 13. Mai 1924 Slg. 118 und der dieses Gesetz ergänzenden Regierungsverordnung bekannt zu machen, aus welchem klar ersichtlich ist, daß die Gemeinde in den Angelegenheiten der Militäreinquartierung erste Instanz ist und daß sie den vom Gesetze auferlegten Pilichten, ohne es auf weitere Betreibungen ankommen zu lassen, Folge zu leisten hat und die hiesige Behörde mit überflüssigen Eingaben abgesonderten Rekursen und den nur vom Bürgermesteramte in Bodenbach eigenen Verlangen von Rechtsmittelbelehrungen weiter nicht zu belästigen.

Im Wiederholungsfalle wäre ich gezwungen, gegen den Herrn Bürgermeister mit aller Strenge, eventuell auch strafweise einzuschreiten.

Der Vorstand der pol. Bezirksverwaltung:

Pokorny m. p. "

Wir überlassen die Beurteilung des Inhaltes und des Tones dieses Dokumentes dem Minister des Innern und stellen an ihn die Frage:

1.) Ist ihn diese Art der Amtsführung des Chefs der pol. Bezirksverwaltung in Tetschen bekannt und ist er bereit sie zu decken ?

2.) Was gedenkt der Herr Minister vorzukehren, damit die pilitische Bezirksverwaltung sich in Verkehr mit den autonomen Körperschaften einer anderen Umgangs und Tonart befleißigt ?

Prag, am 15. Feber 1927.

Krebs, Dr. Schollich, Gregorovits, Dr. Wollschack, Weber, Dr. Keibl, Ing. Kallina, Dr. Koberg, Siegel, Dr. Lehnert, Wenzel, Ing. Jung, Horpynka, Patzel, Simm, Knirsch, Dr. Jabloniczky, Fedor, Dr. Szüllö, Dr. Rosche, Matzner.

Původní znění ad 930/XV.

Interpellation des Abgeordneten Hans Krebs und Genossen an den Minister des Innern betreffend die Auszahlung von besonderen Weihnachts (Neujahrs) Remunerationen an die politischen Beamten tschechischer Nationalität in den deutschen Sprachgebieten.

Wie wir einwandfrei festzustellen in der Lage waren, haben die politischen Beamten tschechischer Nationalität, welche den Amtsstellen in den deutschen Sprachgebieten zugeteil waren, vor Jahresschluß größere Remunerationen ausgezahlt erhalten, während die deutschen Beamten keinerlei besondere Zulagen erhielten. Die Chefs der pol. Bezirksverwaltungen erhielten Kr. 2200,- , die Beamten Kr. 1200,- bis Kr. 1600,- und die Schreibkräfte 700 Kr. Diese Zulagen erhielten ausschließlich tschechische Beamte, während die deutschen Beamten einfach übergangen wurden. Wie wir weiter feststellen konnten, wird diese einseitige Bevorzugung tschechischer Beamter, bei der Jahresremuneration schon seit einigen Jahren geübt. Sie bedeutet eine unerhörte Zurücksetzung der deutschen Beamten des politischen Dienstes und ist bebesonders deshalb aufreizend, weil sich ein Ministerium gegen den fundamentalen Grundsatz der Verfassung vergeht, daß alle Staatsbürger vor dem Gesetze gleich sind. Wir fragen den Herrn Minister des Innern an:

1.) Womit begründet er die besondere Dotierung der politischen Beamten tschechischer Nationalität in den deutsche Bezirken ?

2.) Warum hat er die deutschen Beamten bei den pol. Bezirksverwaltungen von diesen Jahreszuwendungen ausgeschlossen und sie dadurch vor ihren tschechischen Kollegen zurückgesetzt ?

3.) Auf welche gesetzliche Bestimmungen stützen sich diese besonderen Zuwendungen an die pol. Beamten tschech. Nationalität ?

Prag, am 15. Feber 1927.

Dr. Schollich, Weber, Dr. Koberg, Dr. Rosche, Gregorovits, Dr. Szüllö, Fedor, Ing. Kallina, Wenzel, Ing. Jung, Matzner, Siegel, Dr. Keibl, Dr. Jabloniczky, Horpynka, Patzel, Knirsch, Dr. Wollschack, Simm, Dr. Lehnert.

Původní znění ad 930/XVI.

Interpellation der Abgeordneten Leibl, Schuster und Genossen an den Minister des Innern wegen Unterdrückung von politischen Kundgebungen durch die Bezirksverwaltung in Klattau.

Mit Bescheid vom 3. Feber 1927 hat die politische Bezirksverwaltung in Klattau die Verteilung eines von der deutsche sozialdemokratischen Partei herausgegebenen Flugblattes untersagt, weil angeblich nach § 23 des Preßgesetzes die Verteilung von Druckschriften außerhalb der hiezur bestimmten Lokalitäten verboten ist. Am gleichen Tage verbot dieselbe Behörde die Veranstaltung eines Umzuges nach Abschluß der von der deutschen sozialdemokratischen Partei in Neuern einberufenen Versammlung unter freiem Himmel.

Was das erstere Verbot anbelangt, so widerspricht es in so krasser Weise der ständigen Praxis der Verwaltungsbehödre, daß es überflüssig ist, ein Wort der Kritik darüber zu verlieren. Die Verteilung von Flugzetteln ist nich nur eine dar öltesten, sondern auch heute noch eine der verbreitetsten Waffen im politischen Kampf und es ist sicher nicht zu viel gesagt, wenn man den Versuch, dieses Kampfmittel zu unterdrücken, lächerlichnennt.

Aber auch für das zweite Verbot äßt sich ein vernünftiger Grund nicht finden. Dieselbe Behöde, die den Umzug verbot, hat mit dem gleichen Bescheide eine Versammlung unter freiem Himmel bewilligt und es ist absolut nicht einzusehen, wodurch die öffentliche Sicherheit und das öffentliche Wohl gefährdet werden soll, wenn die Teilnehmer dieser unter freiem Himmel stattfindenden Versammlung nach Abschluß derselben in geschlossenen Zuge abmarschieren.

Wir fragen daher den Herrn Minister:

1.) Sind ihm diese Übergriffe der politischen Bezirksverwaltung in Klattau bekannt ?

2.) Welche Maßnahmen gedenkt der Herr Minister zu treffen, um in Hinkunft eine derartige Einschränkung politischer Kundgebungen zu verhindern ?

Prag, am 16. März 1927.

Leibl, Schuster, Kaufmann, Kirpal, Blatny, Dr. Czech, Šafranko, Pohl, Schäfer, Čermák, Hackenberg, Schweichhart, Katz, Chlouba, Taub, Heeger, Bolen, de Witte, Kubicsko, Grünzner, Štětka, Major.

Původní znění ad 930/XVII.

Interpellation des Abgeordneten Hackenberg und Genossen an den Minister des Innern betreffend das Verbot der Gedenkfeier für März-Gefallenen in Strernburg.

Wie alljährlich, plante man auch heuer am Grabe der Marz-Gefallenen in Sternberg eine Gedenkfeier zu veranstalten u. zw. am Sonntag den 6. März nachmittags, um auch der Arbeiterschaft von Sternberg die Beteiligung an der Feier zu ermöglichen. Von dieser Absicht wurde der politischen Bezirksverwaltung in Sternberg bereits am 17. Februar die gesetzlich vorgeschriebene Anzeige erstattet und um die behůrdliche Bewilligung zur Veranstaltung der Gedenkfeier ersucht.

Mit Erlaß vom 24. Februar 1927, Zl. 44-předs. hat nun aber die politische Bezirksverwaltung Sternberg die Abhaltung einer Gedenkfeier am 6. März verboten und erklärt, daß eine solche Veranstaltung nur für Freitag den 4. März um 3 Uhr nachmittags unter der Bedingung bewilligt werden könne, daß Feierlichkeiten ausschließlich den Chrakter einer Pietät haben und daß jede diesem Charakter widersprechende Kundgebung vermieden wird. Dabei wurden gemeinsame Umzüge zum und vom Friedhofe, sowie das Tragen von Abzeichen und Fahnen verboten und die vorherige Vorlage der Choräle, welche gesungen werden sollen, behufs Erteilung der Genehmigung angefordert.

Das Verbot der Veranstaltung einer Feier am 6. Mätz wurde damit begründet, daß an diesem Tage die Geburtstagsfeierlichkeiten des Herrn Präsidenten der Republik, die auf den 7. März fellen, begangen werden und da die Abhaltung von Trauerkundgebungen an diesem Tage, den Charakter einer Demonstration hätten.

Es braucht wohl nicht hervorgehoben werden, daß es der Bevölkerung von Sternberg ganz ferne gelegen ist, irgend eine Demonstration gegen die Person des Präsident der Republik oder gegen eine Feier des Geburtstages des Herrn Präsidenten zu veranstalten, u. zw. schon nus dem Grunde, weil auch in Sternberg davon überzeugt ist, daß der Präsident der Republik sicher die nationale Undulsamkeit nicht gutheißen hat, welche zu den traurigen Ereignissen des 4. März 1919 führten, bei welchen auch in den Strassen Sternbergs ein Blutvergießen herbeigeführt wurde, bei welchem die Todesopfer fielen.

Wenn die Arbeiterschaft von Sternberg die Gedenkfeier nicht an einem Werktage, sondern an einem Sonntage begehen wollte, so eben nur aus dem Grunde, damit der arbeitenden Bevölkerung die Möglichkeit der Beteiligung gegeben werde und wenn der Arbeiterschaft an Teilnahme an dieser Gedenkfeier soviel gelegen ist, so deshalb, weil die unglücklichen Opfer vom 4. März 1919 durchwegs Angehörige des Arbeiterstandes waren.

Daß dem Bezirkshauptmanne von Sternberg, der Geburtstag des Präsidenten nur ein willkommener Vorwand zum Verbote den Mörz-Gedenkfeier an einem Sonntage war und daß es sich ihm nicht um die Geburtstagfeier, sondern um die Verhinderung der Beteiligung der Arbeiterschaft an der März-Gedenkfeier gehandelt hat, zeigt, daß er auch nicht der Verlegung der Märzfeier auf Sonntag den 13. März zustimmen wollte, Durch das Verbot und durch die Entscheidug über die Art der Feier, het der Bezirkshauptmann von Sternburg aber auch verfügt, daß am Grabe der März-Gefailenen überhaupt nicht gesprochen, oder wenigsten nicht die Ursache des Todes der gefallenen Opfer der Vorgänge von 4. März 1919 besprochen werden soll.

Durch die Berufung auf den Geburtstag des Präsidenten der Republik zur Begründung des Verbotes hat der Bazirkshauptmann dem Herrn Präsidenten sicher keine Ehrung erwiesen und trägt es zur Hebung des Ansehens der Republik auch nicht bei, wenn man verhindert, daß am Grabe der März-Gefallenen über die Vorgänge am 4. März 1919 gesprochen werde, denn das Urteil der Bevölkerung darüber ist, daß es ärger ist als im alten Österreich, wo man der Mänzopfer vom Jahre 1848, auch in Reden am Grabe gedenken durfte.

Die Arbeiter von Sternberg fanden sich nun am Sonntag den 6. März trotzdem in grö0erer Anzahl am Grabe der März-Gefallenen ein, weil sie sich eben an dem vom Bezirkshauptmanne gnädigst ausgewähltem Werktage nicht an der Feier beteiligen konnten und ein Vertrauensmann der Arbeiter schilderte in einigen Worten, warum man in diesem Jahre die Gedenkfeier nicht am Sonntag veranstalten durfte.

Das nahm der Bezirkshauptmann von Sternberg wieder zum Anlasse, schon am nächsten Tage durch die Gendarmerie eine hochnotpeinliche Untersuchung darüber anzuordnen, wer zu dieser "Veranstaltung" aufgefordert hat, und es verlangte der ergebende Gendarm vom Redakteur des Arbeiterblattes "Volkswacht" sogar darüber Auskunft, von wem eine diesbezügliche Notiz in das Blatt eingesendet wurde, welche Auskunft natürlich verweigert worden ist.

Die Gefertigten stellen nun an den Herrn Minister des Innern die Anfragen:

1.) Ist Herr Minister bereit, festzustellen, daß das Verbot der für Sonntag den 6. März geplanten Märzgedenkfeier in Sternberg gesetzlich nicht begründet ist und in der Entscheidung durch den Bezirkshauptmann Dr. Dostál auch nicht, unter Berufung auf irgend eine gesetzliche Bestimmung, zu begründen versucht wurde ?

2.) Welche Vorkehrungen gedenkt der Herr Minister des Innern zu treffen, damit ein solcher Willkürakt eines Bezirkshauptmannes wenigstens für die Zukunft verhindert wird ?

Prag, den 13. März 1927.

Hackenberg, Grünzner, Pohl, Čermák, Leibl, Kaufmann, Schäfer, Kubicsko, Štětka, Kirpal, Dr. Czech, Šafranko, de Witte, Schweichhart, Bolen, Katz, Heeger, Taub, Blatny, Schuster, Chlouba.


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