Pùvodní znìní ad XVI/229.

Interpellation

der Abgeordneten Ing. R. Jung, Dr. Luschka und Genossen

an den Ministerpräsidenten

wegen Verpachtung des Restgutes Fürstenhof an die Stadtgemeinde Troppau.

Seit dem Jahre 1920 bemüht sich die Stadtgemeinde Troppau, bei der Aufteilung des im Stadtgebiete liegenden Großgrundbesitzes berücksichtigt zu werden. Die ersten Schritte wurden bereits im April 1920 unternommen. Die im Jahre 1920 eingebrachten Eingaben blieben unbeantwortet, da nach Mitteilung des Staatsbodenamtes die Bewerbung um beschlagnahmten Boden erst nach jeweiliger Einleitung des Zuteilungsverfahrens zulässig sein sollte. Anfangs 1921 erließ das Bodenamt eine Kundmachung, wonach Ansuchen um zuteilung von beschlagnahmten boden des Lichtenstein'schen und Hoch- und Deutschmeister'schen Besitzes eingebracht werden können. Eine zweite Kundmachung bezeichnete die Bewerbung um zerstreut liegende Grundstücke der beiden genannten Großgrundbesitze als zulässig. Die vom Bürgermeisteramte aufsuche wurden jedoch abgelehnt. Auch die im Jahre 1923 eingeleiteten Schritte, Grund zu erwerben, führten zu keinem Erfolg. Als zu Beginn des Jahres 1924 das Bürgermeisteramt erfuhr, daß das Staatsbodenamt Vorbereitungen zwecks Durchführung des Zuteilungsverfahrens hinsichtlich des Lichtenstein'schen Besitzes in Troppau treffe, hat es neuerliche Verhandlungen angebahnt. Ebenso sprach es am 18. Feber 1924 Grundstücke an, welche zum beschlagnahmten Grundbesitz der Troppauer Zuckerraffinerie-A. G. gehörten. Auch diese Schritte führten nicht zum Ziele. Zwar führten die Verhandlungen mit dem Lichtenstein'schen Forstamt in Jägerndorf wegen Verkaufes von Grundstücken zu einem Übereinkommen, welches die Stadtvertretung am 8. Jänner 1925 genehmigte. Dieses Übereinkommen wurde nach Genehmigung durch die Landesverwaltungskommission dem Bodenamt übermittelt.

Eine Erledigung ist bisher nicht erfolgt, doch teilte in einer am 17. September 1925 stattgefundenen Besprechung über die Richtlinien des Zuteilungsplanes betreffend die Grundstücke des sogenannten Fürstenhofes der Leiter der Distriktsstelle des staatlichen Bodenamtes in Olmütz, Werner, mit, daß die an der Feldgasse gelegenen Grundstücke an Baugenossenschaften abgegeben und 18 ha als Reserve für die Stadterweiterung dem bisherigen Gutsinhaber belassen werden, während das Restgut Fürstenhof vorläufig auf 10 Jahre verpachtet werden soll. Über diese Besprechung wurde am 26. September dem Bürgermeisteramt die Abschrift eines Protokolls übermittelt. Kurze zeit danauf wurde tatsächlich die Verpachtung des Rstgutes Fürstenhof ausgeschrieben. Einem Beschluß der Stadtvertretung entsprechend, trat die Stadtgemeinde Troppau als Bewerberin auf.

Diese war am 29. November 1925. Seit dieser Zeit verlautete über das weitere Schicksal des Fürstenhofes nichts, bis vor kurzem bekannt wurde, daß er nicht verpachtet, sondern in das Eigentum einer bevorzugten Persönlichkeit übertragen werden soll.

Gegen ein derantiges Vorgehen des Bodenamtes, das nicht nur den Bestimmungen des Zuteilungsgesetzes widerspricht, sondern auch die von den Organen des Bodenamtes anerkannte Notwendigkeit, für die Erweiterungsmöglichkeit der Stadt zu sorgen, völlig außeracht läßt, hat sich die Troppauer Stadtvertretung in einer Entschließung auf das schärfste ausgesprochen. Diese Entschliessung wurde einstimmig, also auch mit den Stimmen der tschechischen Stadtvertreter angenommen. Schon aus diesem Umstand ist ersichtlich, daß es sich hier tatsächlich um ein allgemein anerkanntes öffentliches Interesse handelt.

Die Gefertigten stellen daher an den Herrn Ministerpräsidenten folgende Anfrage:

Ist er bereit diese Angelegenheit auf das strengste untersuchen zu lassen, die oben gekennzeichneten Machenschaften zu verhindern und dafür zu sorgen, daß die protokollarisch festgelegte Verpachtung des Restgutes Fürstenhof durchgeführt wird;

Prag am 20. April 1926.

Inž. Jung, dr. Luschka,

Eckert, dr. Spina, Stenzl, Patzel, dr. Mayr-Harting, Wenzel, Scharnagl, Krebs, Simm, Bobek, Heller, dr. Petersilka, Böllmann, dr. Wollschack, Oehlinger, Zajicek, Budig, dr. Feierfeil, Knirsch, Hodina, Krumpe, Tichi.

Pùvodní znìní ad XVII/229.

Interpellation

der Abgeordneten Kunz, Bartel und Genossen

an den Minister des Innern

und an den Minister für Schulwesen und Volkskultur

betreffend unbefugte Werbung für eine tschechische Minderheitsschule in Jauernig, Schlesien.

Vor den Osterfeiertagen erschien in der Stadt Jauernig in Schlesien der Gendarmeriewachmeister Johann Futera - dienstlich adjustiert zumeinst -in den Wohnungen deutscher Eltern und forderte sie auf, ihre schulpflichtigen Kinder im Alter von 6 bis 8 Jahren in die in Jauernig neuzuerrichtende Schule mit tschechischer Unterrichtssprache einschreiben zu lassen. Dabei ließ er sich die Geburtsdaten der Kinder angeben und schrieb sie in ein Verzeichnis ein. Durch Vorstellungen, daß der Schulbesuch ganz kostenlos sei, daß die Kinder unterstüzt und beschenkt werden, daß talentierte Kinder unentgeltlich weiterstudieren können, daß sie binnen drei Jahren die tschechische Sprache, die zu ihrem Fortkommen unbedingt notwendig sei, perekt erlernen und daß das Tschechische, welches in den hiesigen Schulen gelehrt werde, nicht das richtige sei, suchte er die Eltern für die Einschreibung in die Minderheitsschule zu gewinnen. Obwohl die Eltern keine schriftliche Zustimmungserklärung abgaben und auch nicht gewillt sind, ihre Kinder die tschechische Schule besuchen zu lassen, betrachtete der Wachtmeister die gemachten Angaben über die Daten der Kinder als bindend. Die Richtigkeit des Gesagten kann bestätigt werden.

Nach der letzten Volkszählung gehören in Jauernig 99,8% der Bevölkerung zur deutschen nation und soll der Ort nur 2 schulpflichtige Kinder besitzen. In den hiesigen deutschen Volks- und Bürgerschulen ist der unobligate tschechische Unterricht seit drei Jahren, vom 3. Schuljahre angefangen, eingeführt.

Die Gefertigten stellen an den Herrn Minister des Innern und an den Herrn Minister für Schulwesen und Volkskultur die Anfrage:

1.) Ist den Herren Ministern diese Agitation, welche auf eine neuerliche Schädigung unseres deutschen Schulwesens hinarbeitet, bekannt, bezw. ist diese Agitation im Auftrage staatlicher Behörden erfolgt;

2.) Wenn dies nicht der Fall ist, was gedenken die Herren Minister zu tun, daß dergleichen gesetzwidrige, die Bevölkerung beunruhigende Agitationen in Hinkunft unterbleiben und die schuldigen Organe zur Verantwortung gezogen werden?

Prag, am 21. April 1926.

Kunz, Bartel,

Krumpe, Schubert, Zajicek, dr. Luschka, dr. Spina, Zierhut, Fischer, Wagner, Mayer, Heller, Hodina, Böllmann, Weisser, Budig, Greif, dr. Feierfeil, dr. Petersilka, Scharnagl, Oehlinger, Bobek, dr. Mayr-Harting.

Pùvodní znìní ad XVIII/229.

Interpellation

des Abgeordneten F. Heller und Genossen

an den Minister für Schulwesen und Volkskultur

betreffs des Handarbeitsunterrichtes an Volksschulen.

Bei der Durchführung des Abbaues von Staatsbeamten und Abgestellten wurden auch Hunderte von Handarbeitslehrerinnen zwangsweise pensioniert oder entlassen.

Dadurch ruht in vielen Schulgemeinden der handarbeitsunterricht für Mädchen vollständig, obwohl das Gesetz vom 13. Juli 1922 Slg. Nr. 226 den Unterricht in weiblichen Handarbeiten nach § 1 für Volksschulen und § 3 für Bürgerschulen ausdrücklich als Pflichlehrgegenstand festgesetzt.

Es ist somit durch den schablonenhaften Abbau der Handarbeitslehrerinnen offenkundig das angeführte Gesetz vom 13. Juli 1922 Nr. 226, verletzt worden und wirken sich die Folgeerscheinungen dieser Gesetzesverletzung mit besonderer Härte an den wirtschatlich schwächsten Schichten des Volkes aus.

In den Städten und großen Industrieorten besteht trotz des Abbaues immer noch die Möglichkeit, durch Zusammenziehung von Schulklassen den Mädchen einen wenn auch weniger individuellen Unterricht in weiblichen Handarbeiten zu geben. In den von Arbeitern und Kleinlandwirten bewohnten Gebirgsdörfern mit ihren meist einklassigen Schulen ist diese Möglichkeit nicht gegeben und wachsen die Mädchen nun ohne Unterricht in dem für sie mit am wichtigsten Fach auf.

Es zeugt von unsozialer Härte, daß man den Mädchen der ärmeren Kreise, welche fast ausnahmslos sofort nach zurückgelegter Schulzeit ihren Unterhalt, ob innerhalb oder außerhalb der Familie, in angestrengter Arbeit verdienen müssen, die Möglichkeit nimmt, sich in weiblichen Handarbeiten auszubilden.

Für die Frau des Arbeiters, des Gewerbetreibenden und Landwirtes ist die Kenntnis des Strickens, Stopfens, Nähens usw. ungleich wichtiger als Geographie- und Geschichtsstunden, da das Wohlergehen der Familie von ihrer Sorgfältigkeit und Tchtigkeit im Haushalt abhängig ist.

Die Gefertigten fragen deshalb an:

1.) Sind dem Herrn Minister diese durch die Verletzung des Gesetzes vom 13. Juli 1922 Nr. 226 entstandenen unsozialen Härten bekannt?

2.) Ist der Herr Minister gewillt, diese Härten zu beseitigen, in dem der obligatorische Unterricht in weiblichen Handarbeiten für Mädchen, an allen Volksschulen dem Gesetz entsprechend sofort wieder eingeführt wird?

Prag, am 8. April 1926.

Heller,

Wesser, Ziehut, dr. Spina, Böllmann, Wagner, Schubert, Hodina, Stenzl, Szent-Ivány, Nitsch, dr. Korláth, dr. Holota, Kurak, Füssy, Koczor, Halke, Mayer, Fischer, dr. Hanreich, Tichi, Eckert.

Pùvodní znìní ad XIX/229.

Interpellation

des Abgeordneten Böhm und Genossen

an die Finanzminister

und Innenminister

betreffend Umnlagenwirtschaft im Steuerbezirke Bensen, politischer Bezirk Tetschen, für das Jahr 1925.

Die Gemeinden des Bezirkes Bensen sowie der Bezirk selbst bauen ihren Haushalt auf die Steuervorschreibungen auf und beschließen nach diesem die Umlagenprozente. Sie bekommen die Umlagen trotz dieses Vorganges nicht ausbezahlt. Im Bezirke Bensen erhalten für das Jahr 1925 laut beiliegenden Ausweise 23 Gemeinden nicht weniger als 241.732 Kronen Gemeindeumlage, der Bezirk als solcher für das Jahr 1924 und 1925 265.020 Kronen auf Grund des steuerämtlichen Ausweises über die Zinssteuer und den übrigen Steuern.

Der vom Steueramte angefertigte Verteilungsplan, nach welchem die Umlagen aufgeteilt werden, ist für die Gemeinden und den Bezirk insofern ungünstig, weil in diesem auch die Einkommensteuer enthalten ist. Im Verteile sind nur die Vorschreibungen enthalten und gerade bei der Einkommensteuer sind sehr viele uneinbringliche Posten, auf welche keine Rücksicht genommen wird, deshalb der Staat auf Grund dieses Verteilungsplanes von den Umlagen einen großen Teil für sich behält. Ein gleiches Verhältnis besteht auch bei den Gemeinden und erhalten diese seit 5 Monaten keine Gemeindeumlagen, weil sie der Staat an sich zieht. Der Bezirk Bensen sollte im Jahre 1926 für die Monate Jänner und Feber 100.000 Kè Umlagen erhalten, doch erhielt er nur 22.000 Kè, von welchem Betrage nur die Gehälter und kleinere Auslagen bezahlt werden können, sodaß alle übrigen Verpflich tungen unerfüllt bleiben. Die Vorstellungen des Bezirkes und der Gemeinden bleiben unerledigt und finden keine Berücksichtigung.

Unter solchen Umständen ist eine geregelte Geschäftsführung in den Gemeinden und dem Bezirke unmöglich und die Gefertigten fragen deshalb:

Sind die Herrn Minister geneigt, im Interesse der Ordnung und klaglosen Wieterführung der Gemeindegeschäfte diese unhaltbaren Zustände in den Gemeinden des Bezirkes Bensen sowie im Bezirke selbst durch geeignete Maßnahmen abzustellen? Ausweis über die Umlagenwirtschaft im Bezirke Bensen im Jahre 1925:

Ortschaft
Beschlossene Umlagen
Erhaltene Umlagen
Rückstände
Algersdorf
33.686,-
18.242,-
15.444,-
Altschokau
4.684,-
3.046,-
1.638,-
Bensen
334.858,-
295.324,81
39.534,-
Biebersdorf
9.560,-
4.817,17
4.743,-
Franzenthal
41.137,-
22.019,92
19.118,-
Großbocken
18.506,-
5.875,03
12.631,-
Gorßwöhlen
10.234,-
6.372,69
3.862,-
Güntersdorf
25.270,-
12.274,48
12.996,-
Habendorf
3.035,-
956,18
1.196,-
Hochdobern
29.637,-
5.253,11
24.384,-
Karlsthal
7.995,-
4.677,-
3.318,-
Kleinschockau
8.722,-
5.567,73
3.155,-
Kleinwöhlen
42.708,-
6.173,54
36.535,-
Mertendorf
16.736,-
11.483,-
5.253,-
Niederebersdorf
24.024,-
12.880,-
11.144,-
Oberebersdorf
26.070,-
12.515,98
13.555,-
Parlosa
5.032,-
878,-
4.154,-
Reichen
21.692,-
7.523,-
14.169,-
Schönau
26.775,-
11.670,34
15.105,-
Tschiaschel
5.233,-
3.617,94
1.616,-
Voitsdorf
5.556,-
2.834,-
2.722,-
Wernstadt
74.887,-
73.887,43
1.000,-

Prag, am 12. April 1926.

Böhm,

dr. Spina, Schubert, Hodina, Heller, Eckert, Tichi, Stenzl, Weisser, Platzer, Böllman, Wagner, Fischer, Ziehut, Mayer, Halke, Szent-Ivány, Nitsch, dr. Korláth, dr. Holota, Kurak, Füssy, Koczor.


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