XXXIX. Unedle Metalle und Waren daraus.

 

aus 491

Bleche und Platten (gewalzt, gestreckt), nicht weiter bearbeitet:

 

a)

aus Blei

91.-

b)

aus Zinn oder Britanniametall

91.-

d)

aus Kupfer, Nickel, Aluminium und anderen nicht besonders benannten unedlen Metallen und Metallegierungen, in der Stärke:

 

1.

über 0.5 mm

 

2.

von 0.5 mm oder darunter

224.-

aus 492

Bleche und Platten, vertieft oder gelocht:

 

aus d)

1. Scheiben (Ronden) aus Aluminium

225.-

 

2. Scheiben (Ronden) aus Kupfer oder Messing

350.-

aus 496

Stangen, Stäbe und Drähte (gewalzt, gestreckt oder gezogen):

 

a)

aus Blei

91.-

b)

aus Zinn oder Britanniametall

91.-

d)

aus Kupfer, Nickel, Aluminium und anderen unedlen Metallen und Metallegierungen, in der Stärke:

 

1.

über 0.5 mm

175.-

2.

über 0.25 bis 0.5 mm

224.-

3.

von 0.25 mm oder darunter

252.-

aus 500

Röhren und Walzen, nicht weiter bearbeitet:

 

a)

aus Blei

120.-

d.

aus anderen unedlen Metallen oder Metallegierungen, auf den laufenden Meter im Geeichte:

 

1)

von 1 kg oder mehr

280.-

2.

von veniger als 1 kg

480.-

aus 505

Blei- und Zinnfolien (Stanniol), blank, gemustert, gefärbt oder lackiert; Flaschenkapseln, Tuben und ähnliche Waren aus Zinn, verzinntem Blei oder Bleilegierungen:

 
 

a) Zinnfolien (Stanniol)

720.-

 

b) Bleifolien (Plumbiol), Flaschenkapseln und Tuben aus

576.-

aus 506

Buchdruckerlettern (auch dergleichen Linien, Einfassungen und Zinn, verzinntem Blei oder Bleilegierungen Ornamente):

 

a)

aus Schriftmetall

420.-

aus 509

Metallperlen, auch vergoldet oder versilbert; Kinderspielwaren; Nadeln, äsen, Knöpfe, Schnallen, Hafteln, Fingerhüte und andere kleine Gebrauchsgegenstände; Schreibfedern und Federhülsen aus unedlen Metallen und Metallegierungen; alle diese soweit sie nicht zu Nr. 520 gehören:

 
 

a) Knopfösen und Knopffassungen, Mechaniken für Kragen und Manschettenknöpfe

1500.-

 

b) Bestecke, Löffel und Basteln aus Alpaka; Fragen und Manschettenknöpfe; Kragennadeln, Kragenspangen, Kravattenklammern; Zigarettenstopfer, Zigarettentabatiéren, Tabaklosen; Spritzkorke aus Zinn, verzinntem Blei oder Bleilegierungen

1800.-

510

Herren und Frauenschmuck, weder vergoldet noch versilbert, auch in Verbindung mit gewöhnlichen oder feinen Materialien; soweit derselbe nicht zu Nr. 520 b) gehört

1800.-

511

Galanteriewaren (Nippes und Toilettengegenstände), weder vergoldet nach versilbert, auch in Verbindung mit gewöhnlichen oder feinen Materialien, soweit sie nicht zu Nr. 520 b) gehören

1800.-

513

Bronzepulver und Bronzefarben

1248.-

aus 516

Gußwaren aus Kupfer und anderen nicht anderweitig genannten unedlen Metallen oder Metallegierungen, auch in Verbindung mit gewöhnlichen Materialien, mit Ausnahme der zu Nr. 501 gehörigen groben Guß stücke:

 

a)

roh, auch gefeilt, nicht ornamentiert:

 
 

a) Waggon-, Möbel-, Fenster und Türbeschläge

576.-

 

b) Armaturen

720.-

b)

weiter bearbeitet oder ornamentiert:

 

aus 1.

Kleingußwaren im Stückgewichte von weniger als 50 g, dann alle ornamentierten Gußwaren:

 
 

a) Waggon-, Möbel-, Fenster und Türbeschläge

1440.-

 

b) Armaturen

1800,-

aus 2.

sonstige Gußwaren, gewöhnlich bearbeitet:

 
 

a) Waggon-, Möbel-, Fenster und Türbeschläge

624,-

 

b) Armaturen

780.-

 

Anmerkung. Dergleichen Waren, fein bearbeitet, werden nach Nr. 517 b) verzollt.

 

aus 517

Waren, nicht besonders benannte, aus Kupfer und anderen nicht anderweitig genannten unedlen Metallen oder Metallegierungen, catch in Verbindung mit gewöhnlichen Materialien:

 

a)

gewöhnlich bearbeitet:

 
 

1. Waggon-, Möbel-, Fenster und Türbeschläge; Möbel; Beleuchtungskörper; Kupfer und Messinggeschirr

660.-

 

2. andere mit Ausnahme von Heißwasserautomaten

825.-

b)

fein bearbeitet:

 
 

1. Waggon-, Möbel-, Fenster und Türbeschläge; Möbel; Beleuchtungskörper; Kupfer und Messinggeschirr

1440.-

 

2. andere mit Ausnahme von Heißwasserautomaten

1800.-

 

Anmerkung: Die bei Petroleum-, Spirituskochern und Lötapparaten vorkommenden Dichtungen aus Kautschuk oder Leder bleiben bei der Tarifierung außer Betracht.

 

518

Waren, nicht besonders benannte, aus Nickel, auch in Verbindung mit gewöhnlichen oder feinen Materialien

1800.-

520

Waren aller Art aus Aluminium und aluminiumähnlichen Legierungen, auch in Verbindung mit gewöhnlichen oder feinen Materialien

 

a)

für technische Zwecke

 
 

1. grobe Gußstücke, nicht weiten bearbeitet, nicht ornamentiert

840.-

 

2. andere

1200.-

b)

andere

1875.-


 

 

 

522

Waren aus unedlen Metallen oder Metallegierungen, ganz oder teilweise vergoldet oder versilbert, mit Gold oder Silber plattiert oder in Verbindung mit feinsten Materialien.

 
 

a) Knopfösen und Knopffassungen

3600.-

 

b) Tafelgeräte, Eßbestecke und Löffel

4680.-

 

c) andere

5400.-

 

Allgemeine Anmerkungen zu Klasse XXXIX. Punkt 1. Das Beseitigen der Guß und Preßnähte(grate) durch Abmeißeln, Abschleifen (auch auf Schmirgelscheiben), Feilen oder Bestoßen, sowie das Ebnen von Bruchflächen und das Abstechen der Gußköpfe wird nicht als Bearbeitung angesehen.

 
 

XL. Maschinen, Apparate und Bestandteile derselben aus Holz, Eisen oder unedlen Metallen, reit Ausnahme der in die Klassen XLI und XLII gehörigen.

 

aus 527

Lokomotiven und Tender; Lokomobile:

 

aus b)

komplette fahrbare Lokomobile für landwirtschaftliche Zwecke

288.-

aus 528

Dampfmaschinen und andere nicht besonders benannte Motoren (mit Ausnahme der zu den Klassen XLI und XLII gehörigen Motoren); Arbeitsmaschinen; in untrennbarer Verbindung mit Dampfmotoren (Dampfbagger, Dampfkrane, Dampfhämmer, Dampfpumpen, Dampfspritzen und dergleichen)

 
 

1. Verbrennungs- und Explosionsmotoren; Dampfpumpen; bei einem Stückgewichte von:

 

a)

2 q oder darunter

500.-

b)

mehr als 2 q bis 25 q

400.-

c)

mehr als 25 q bis 100 q

325.-

d)

mehr als 100 q bis 1000 q

275.-

e)

über 1000 q

250.-

 

2. Wasserturbinen bei einem Stückgewichte von:

 

c)

mehr als 25 q bis 100 q

325.-

d)

mehr als 100 q bis 1000 q

275.-

e)

über 1000 q

250.-

529

Werkzeugmaschinen

 
 

a) Sägegattern

270.-

 

b) andere

360.-

aus 530

Landwirtschaftliche Maschinen und Apparate, nicht besonders benannte:

 

b)

Dreschmaschinen

180.-

 

Anmerkung. Schlagleistenstahl, nicht abgepaßt, ist nach Beschaffenheit des Materials abzufertigen.

 

c)

andere:

 

aus Holz (d. i. mit 75% oder mehr Holz)

 

136.-

2.

aus Eisen:

 
 

a) Bodenbearbeitungsmaschinen

132.-

 

b) andere

240.-

 

Anmerkung. Milchseparatoren

432.-

aus 536

Maschinen und Apparate, nicht besonders benannte, aus Holz (d. i. mit 75% und mehr Holz):

 
 

Holzriemenscheiben

180.-

537

Maschinen und Apparate, nicht besonders benannte, aus unedlen Metallen (d. i. mit mehr als 50% unedler Metalle)

400.-

538

Maschinen und Apparate, nicht besonders benannte, andere:

 
 

1. Schmiedeiserne Radiatoren bei einem Stückgewichte von:

 

a)

2 q oder darunter

300.-

b)

mehr als 2 q bis 10 q

280.-

c)

mehr als 10 q

240.-

 

2. Aufzüge und Hebezeuge; Pumpen bei einem Stückgewichte:

 

a)

2 q oder darunter

375.-

b)

mehr als 2 q bis 10 q

350.-

c)

mehr als 10 q

300.-

 

3. Transmissionen im Stückgewichte von:

 

a)

2 q oder darunter

312.50

b)

mehr als 2 q bis 10 q

275.-

 

4. andere (einschließlich sämtlicher Maschinen und Hilfsmaschinen für die Holzstoff-, Zellulose-, Papier und Pappenfabrikation, sowie der hydraulischen Regulatoren), bei einem Stückgewichte von:

 

a)

2 q oder darunter

450.-

b)

mehr als 2 q bis 10 q

420.-

c)

mehr als 10 q

360.-

 

XLI. Elektrische Maschinen und Apparate und elektrotechnische Bedarfsgegenstände.

 

539

Dynamomaschinen und Elektromotoren (mit Ausnahme der Automobilmotoren), auch in untrennbarer Verbindung mit, mechanischen Vorrichtungen oder Apparaten; Transformatoren (rotierende oder ruhende Umformer); im Stückgewichte von:

 

a)

25 kg oder darunter

1188.-

b)

mehr als 25 kg bis 5 q

825.-

c)

mehr als 5 q bis 30 q

708.-

d)

mehr als 30 q bis 80 q

594.-

e)

über 80 q

396.-

aus 540

Telegraphen-, Läute-, Signal und Eisenbahnsicherungsapparate, elektrische; Telephone und Mikrophone (mit Ausnahme von Radiotelegraphen und Radietelephonapparaten); Blitzschutzvorrichtungen (exklusive Blitzableiter); Meß- und Zählapparate, elektrische; im Stückgewichte:

 

a)

von 5 kg oder darüber

2400.-

b)

unter 5 kg:

 
 

1. Telephone, Mikrophone nebst zugehörigen Blitzschutzvorrichtungen

3600.-

 

2. Meß- und Zählapparate, elektrische

3900.-

 

3. andere

4200.-

541

Schalt- und Kontaktvorrichtungen, montierte Sicherungen und dergleichen, elektrische Leitungsapparate; alle diese in Fassungen (Dosen und dergleichen) im Stückgewichte bis zu 250 kg.

2250.-

aus 542

Lampen, elektrische (Bogen-, Glüh und dergleichen Lampen); montierte Fassungen zu elektrischen Lampen; montierte Glaskörper für elektrische Lichterscheinungen:

 
 

a) elektrische Glühlampen

2600.-

 

b) montierte Glühlampensockel

1400.-

543

Apparate, elektrische und elektrotechnische Vorrichtungen (Regulatoren, Widerstände, Anlasser und dergleichen), nicht besonders benannte, im Stückgewichte:

 
 

a) von 10 kg oder darunter

2160.-

 

b) von mehr als 10 kg bis 25 kg

1800.-

 

c) von mehr als 25 kg.

1440.-

 

Anmerkung. Elektrische Koch und Reizapparate;

 
 

Trockenelemente

1200.-

aus 544

Kabel und isolierte Drähte für elektrische Leitungen:

 

b)

ohne Metallbewehrung, mit einer Isolation:

 

1.

von Papier, Asbest und anderen Stoffen (mit Ausnahme von Kautschuk, Guttapercha und Gespinstfäden)

800.-

2.

von Kautschuk oder Guttapercha

1000.-

3.

von Gespinstfäden, auch in Verbindung mit Asbest, Papier und dergleichen, mit Kautschuk, Guttapercha oder deren Ersatzstoffen

1450.-

aus 546

Elektrische Kohlen:

 

b)

ändere:

 
 

im Stückgewicht von 3 kg oder mehr

24.-

 

XLII. Fahrzeuge.

 

aus 547

Lastwagen und Lastschlitten:

 
 

landwirtschaftliche Lastwagen

180.-

550

Fahrräder, komplett, auch zerlegt; fertige Fahrradrahmen, auch in Verbindung mit anderen Fahrradteilen

für 1 Stück: 420.-

553

Automobile, Chassis mit oder ohne Motor, mit oder ohne Karosserie, und Karosserien besonders eingeführt, ohne Rücksicht auf das Gewicht

vom Werte 45%

 

XLIII. Edelmetalle, Edel und Halbedelsteine und Waren daraus; Münzen.

 

aus 568

Silberarbeiten und ändere nicht besonders benannte Waren, ganz oder teilweise aus Silber, auch vergoldet oder in Verbindung mit echten oder unechten Perlen oder Korallen, Edel oder Halbedelsteinen und nachgeahmten Edelsteinen:

 

d)

andere Arbeiten, ferner mit Gold plattierte Silberarbeiten (Doubléware):

für 1 kg

 

1. aus Silber

600.-

 

2. aus Silber mit Gold plattiert

720.-

 

XLIV. Instrumente und Uhren.

 

aus 577

Messwerkzeuge für den gewerblichen Gebrauch usw.:

für 100 kg

a)

Meterstäbe und Gliedermaßstäbe aus Holz

768.-

579

Klaviere, Pianinos, Harmoniums und dergleichen Tasteninstrumente (mit Ausnahme der Orgeln)

1430.-

 

Mund und Ziehharmonikas:

 

aus a)

Ziehharmonikas

720.-

 

XLVI. Chemische Hilfstoffe und chemische Produkte.

 

aus 597

Oxyde und Basen, besonders benannte:

 

l)

Bleiglätte, gemahlen, in Pulverform; Massikot und Mennige

96.-

q)

Wasserstoffsuperoxyd

180.-

aus 598

Säuren, besonders benannte:

 

aus b) 2

Salpetersäure

17.50

c) 1

Schwefelsäure (Schwefelsäurehydrat), nicht rauchende:

18.20

aus f)

Weinsäure

165.-

aus 599

Kalium-, Natrium und Ammoniumsalze, besonders benannte:

 

d)

Soda (kohlensaures Natrium, Natriumkarbonat), roh oder kristallisiert

22.50

aus e)

Wasserglas, festes

54.-

f) 1

Soda, kalziniert

24.-

2

Wasserglas, flüssiges

28.80

aus i) 2

a) doppeltkohlensaures Kali und Natron (Kalium und Natriumbikarbonat, Soda bicarbonata)

72.-

 

b) Natriumhyposulfit, festes (unterschwefligsaures Natron, Antichlor)

100.-

aus k)

Natriumnitrit; kohlensaures Ammoniak

67.20

aus 600

Kalzium-, Strontium-, Baryum und Magnesiumsalze, besonders benannte:

 

aus l)

1. Phosphorsaurer Kalk (Kalziumphosphat), künstlicher

24.-

 

2. Terrar (Zirkondioxyd)

100.-

 

3. Kalziumkarbid

180.-

aus 601

Aluminium-, Eisen-, Chrom-, Nickel und Kobaltvrbindungen, besonders benannte:

 

aus b)

Chromalarm

72.-

608

Schuhwichse:

 

a)

schwarz, nicht flüssig

90.-

b)

andere, auch sogenannte Ledercreme

600.-

621

Verflüssigte Gase, nicht besonders benannte:

 
 

a) Schwefeldioxyd (schweflige Säure)

45.-

 

b) andere

120.-

 

XLVII. Firnisse, Farb-, Arznei und Parfümeriewaren.

 

624

Lackfirnisse (mit Zusatz von Harzen, Terpentin, Mineralöl oder Alkohol)

900.-

626

Farben, nicht besonders benannte

500.-

628

Tinten, Tintenpulver, Siegellack

300.-

aus 630

Arzneiwaren, zubereitete, sowie alle durch ihre Inschriften, Etiketten, Umschläge und dergleichen sich als Arznei-, auch Tierheilmittel ankündigenden Stoffe; zu Heilzwecken vorgerichtete Watten und Verbandmittel:

 
 

a) Arzneiwaren, zubereitete in Form von Syrupen und Lösungen

1200.-

 

b) Watta und Verbandmittel, zu Heilzwecken vorgerichtet

1020.-

 

c) Teer und Medizinalseife

684.-

 

d) Insektenpulver

342.-

 

XLVIII. Kerzen, Seifen und Wachswaren.

 

aus 637

Seife:

 

b)

feine, d. i. parfümierte oder in Täfelchen, Kugeln, Büchsen, Töpfen

648.-

aus 638

Wachskerzen, Wachsfackeln, Wachsstöcke, Nachtlichte, Zündkerzchen:

 
 

Wachskerzen, Wachsfackeln, Wachsstöcke, Nachtlichte

600.-

 

Waren aus bossiertem Wachs

1200.-


 

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