XXX. Holz und Holzwaren; Drechsler- und Schnitzstoffe und Waren daraus.

 

aus 294

Brennholz

frei

295

Bau- und Nutzholz

 
 

a) rund, beschlagen; zugeschnittenes Reifholz, auch mit Schloss; Rohre, roh

frei

 

b) in der Längsrichtung gesägt, geschnitten, gespalten, nicht weiter bearbeitet

frei

frei

 

c) weiter bearbeitet: gehobelt, genutet, gespundet oder getränkt; vorgerichtetes Faßholz; Holzdraht, Holzwolle

4.-

 

Holzmehl

3.-

aus 239

Holzleisten (für Möbel, Rahmen u. dgl.):

 
 

b) gebeizt, gefärbt, gefirnißt, lackiert, poliert; grundiert, mit Masse belegt oder mit Verzierungen aus Masse

30.-

aus 301

Stöcke aus Holz oder Rohr

 
 

a) unbearbeitet, roh

frei

 

b) grob bearbeitet

 
 

1. roh

4.50

 

2. gebeizt, gefärbt, gefirnißt

15.-

 

c) fein bearbeitet

36.-

aus 302

nicht besonders benannte, aus gewöhnlichem Holz, auch Waren gehobelt (glatt oder profiliert), grob gedrechselt oder grob geschnitzt, auch verleimt, verfugt oder in anderer Weise zusammengebaut:

 
 

aus a) aus weichem Holz

 
 

aus 1. Faßspunde aus Fichtenholz, roh

6.-

 

aus 2. Jalousiebrettchen, gefärbt, gebeizt, gefirnißt, lackiert, poliert

14.-

 

aus b) aus hartem Holz oder mit gewöhnlichem Holz furniert:

 
 

aus 1. Faßpipen, roll

13.50

 

Buchenstäbe, zylindrisch grob gedrechselt, roh

15.-

 

Fässer, roh

12.-

 

Möbel und Möbelteile aus gebogenem Holz, roh

14.-

 

aus 2. Möbel und Möbelteile aus gebogenem Holz, gefärbt, gebeizt, gefirnißt, lackiert, poliert

16.-

 

Uhrenkästen und Tische zu Nähmaschinen, gefärbt, gebeizt, gefirnißt, lackiert, poliert

16.-

aus 303

Waren, nicht besonders benannte aus feinen Hölzern oder mit solchen furniert usw.:

 
 

Möbel und Möbelteile aus gebogenem Holz mit eingebrannten oder gepreßten Verzierungen

16.-

aus 304

Waren, nicht besonders benannte, aus Holz, mit fein durchbrochener oder mit eingelegter Arbeit usw.:

 
 

Rouleaux aus Holzdraht mit zahlreichen Gespinstfäden

35.-

 

Souvenirs (Reiseandenken)

40.-

aus 305

Waren, nicht besonders benannte, aus Holz mit überzögen aller Art:

 
 

Rouleaux aus Holzdraht, zum überwiegenden Teile oder ganz mit Gespinstfäden bedeckt

50.-

 

Souvenirs (Reiseandenken)

70.-

aus 306

Drechsler und Schnitzstoff:

 
 

aus b) künstliche, roh, auch Blöcken, Plagten, Stäben oder Röhren, auch geschliffen, mattiert:

 
 

2. Kunsthorn, Kunstharze

30.-

aus 307

Waren aus Drechsler und Schnitzstoffen auch in Verbindung mit feinen Stoffen:

 
 

aus a) aus Zelthorn (Zelluloid) oder Zellon:

 
 

aus 2. andere:

 
 

Bürstengriffe

150.-

 

aus b) aus Kunsthorn oder Kunstharz:

 
 

Rauchrequisiten (Pfeifen, Zigarren-, Zigarettenspitzen, Mundstücke hiezu u. dgl.)

200.-

 

Bürstengriffe

150.-

 

aus c) aus Bernstein usw.:

 
 

Knöpfe aus Perlmutter

270.-

 

aus d) aus Bein, Horn und anderen natürlichen Schnitz-Stoffen

 
 

Knöpfe aus Büffelhorn

75.-

 

Knöpfe aus Steinnuß

90.-

 

Pfeifenmundstücke

120.-

 

XXXI. Glas und Glaswaren.

 

aus 314

Email- und Glasurmasse

frei

316

Hohlglas, nicht raffiniert (ungeschliffen, ungemustert, ungelocht, unabgerieben, ungepreßt), auch mit Eingeriebenen Stöpseln oder abgeschliffener Böden oder Rändern:

 
 

a) in seiner natürlichen Farbe, jedoch nicht weiß oder halbweiß

4.50

 

Anmerkungen:

 
 

1. Hieher gehören braune Eierflaschen ohne Rücksicht auf einen etwaigen Zusatz von Farbstoffen.

 
 

2. Mineralwasserflaschen mit einem Inhalt von mehr als einem Liter für Brunnenunternehmungen auf Erlaubnisschein

4.-

 

b) weiß, auch halbweiß (durchsichtig) Rohgewicht

11.-

Rohgewicht

 

c) farbig (in der Masse gefärbt oder überfangen)

16.-

Rohgewicht

317

Hohlglas, raffiniert:

 
 

a) geätzt, geschliffen, gemustert, gelocht, abgerieben oder geschnitten:

 
 

1. in seiner natürlichen Farbe oder weiß (durchsichtig)

20.-

 

Anmerkung: Derlei Hohlglas mit abgeriebenen Montierungsflächen zur Befestigung von Metallreifen, -deckeln oder -fußen (Montierungsglas) auf Erlaubnisschein

10.-

 

2. farbig (in der Masse gefärbt oder überfangen)

24.-

 

Anmerkung: Derlei Hohlglas mit abgeriebenen Montierungsflächen zur Befestigung von Metallreifen, -deckeln oder -füßen (Montierungsglas) auf Erlaubnisschein

12.-

 

b) bemalt, vergoldet, versilbert; mit Glas übersponnen oder mit Auflagen von Glas versehen

26.-

 

Anmerkung: Derlei Hohlglas mit abgeriebenen Montierungsflächen zur Befestigung von Metallreifen, -deckeln oder -füßen (Montierungsglas) auf Erlaubnisschein

16.-

319

Gepreßtes, gepreßt geblasenes oder massives Glas, nicht besonders benanntes, roh, auch mit abgeschliffenen Rändern oder Böden, naturfarbig oder weiß (durchsichtig)

17.-

 

Anmerkung: Derlei raffiniertes oder farbigas Glas ist nach Nr. 317 zu verzollen.

 

320

Spiegel und Tafelglas, roh, ungeschliffen, nicht poliert, nicht gemustert, nicht gebogen, nicht belegt:

 
 

a) 1. Spiegelglas, gegossen oder geblasen

frei

 

2. Rohes Gußglas in der Stärke von 5 mm oder mehr, nicht gefärbt

4.50

 

b) anderes:

 
 

1. maschinell gezogenes Spiegel und Tafelglas (sogenanntes Fourcaultglas) in der Stärke von 5 mm oder mehr

frei

 

2. sonstiges

13.-

Rohgewicht

321

Spiegel und Tafelglas, geschliffen, poliert, gemustert, gebogen, auch gefärbt oder überfangen:

 
 

a) nicht gefeldert, nicht belegt:

 
 

1. Kathedral und Ornamentglas

20.-

Rohgewicht

 

2. anderes

frei

 

b) gefeldert, nicht belegt

22.-

Rohgewicht

 

c) belegt, bemalt, vergoldet oder versilbert, auch durch Auftrag en oder Einbrennen von Farben gemustert

24.-

Rohgewicht

323

Drahtglas

16.-

Rohgewicht

325

Gläser für Taschenuhren, auch geschliffen

frei

 

Brillengläser und andere optische Gläser, geschliffen

140.-

326

Glasperlen, Glaskorallen, Glaskügelchen, Glasknöpfe, Glasbehänge, massive, Glasgespinste:

 
 

a) aus weißem oder farbigem Glas:

 
 

1. Glasgespinst für technische Zwecke

20.-

 

2. andere

4.80

 

b) bemalt, vergoldet oder versilbert

18.-

 

c) Nachahmungen echter Perlen und Arbeiten daraus

240.-

327

Unechte Steine, ungefaßt

 

328

Herren und frauenschmuck aus Glas; Arbeiten aus Glasperlen (mit Ausnahme der Nachahmungen echter Perlen), aus unechten Steinen, Glasplättchen, Glasgespinst u. dgl.:

 
 

a) ohne Verbindung oder in Verbindung mit feinen Stoffen:

 
 

1. Arbeiten aus Glasperlen (mit Ausnahme der Nachahmungen echter Perlen), aus unechten Stein, Glasplättchen, Glasgespinst u, dgl.; nicht in Verbindung mit anderer. Stoffen

 
 

2. andere

 
 

b) in Verbindung mit feinsten Stoffen

 

329

Glas und Emailwaren, nicht besonders benannte

 
 

a) in Verbindung mit feinsten Stoffen

 
 

b) in Verbindung mit feinen Stoffen:

 
 

1. in Verbindung mit Kautschuk, Leder oder mit ornamentierten, nicht vernickelten Bestandteilen aus Eisen oder unedlen Metallen

 
 

2. in Verbindung mit anderen feinen Stoffen

 
 

c) 1. Demijons

 
 

2. sonstige

 
 

XXXII. Steine und Steinwaren.

 

aus 331

Steine:

 
 

aus b) auf mehr als drei Seiten gesägt, jedoch sonst roh oder bloß roh behauen; Steinplatten in der Stärke von 16 cm oder mehr, bloß gesägt

 
 

aus Granit

 
 

Schiefer, natürlicher:

 
 

a) in Platten, bloß geschnitten; anderer Tafelschiefer:

 
 

Dachschiefer

 
 

b) weiter bearbeitet, auch geschliffen, geschwärzt, liniert:

 
 

Griffel

 
 

2. Schiefertafeln, auch in Rahmen von rohem Holz

 
 

3. anderer

 

aus 333

Steinplatten in der Stärke unter 16 cm (mit Ausnahme von Schieferplatten und Lithographiesteinen)

 
 

aus a) roh (behauen, gesägt):

 
 

aus 2: aus Granit

3.-

 

aus b) weiter bearbeitet, auch geschliffen oder poliert:

 
 

aus 2: aus Granit

 

335

Nicht besonders benannte Arbeiten aus Granit, Porphyr, Syenit und ähnlichen harten Steinen:

 
 

a) behauen, gesägt oder gestockt:

 
 

1 schlicht profiliert oder schlicht gearbeitet; nicht gedreht

3.60

 

2. andern profiliert, verziert oder gedreht

7.20

 

b) ganz oder teilweise geschliffen, poliert, vergoldet oder versiloert

20.-

aus 337

Wärmeschutzmassen aus Kieselgur, auch gemengt mit Asbest, Haaren, Sägespänen u. dgl.:

1.-

 

a) ungeformt

0.80

339

Zement

 

aus 340

Kalk:

 
 

b) gebrannt, gelöscht (Ätzkalk)

0.20

343

a) Mühlsteine

1.20

 

b) Litographiesteine

beze cla

aus 346

Künstliche Schleif- und Walzsteine:

 
 

a) aus Schmirgel öder künstlichen harten Schleifmitteln

16.-

 

XXXIII. Tonwaren.

 

aus 352

Ziegel, nicht feuerfeste, aus Ton (Lehm), ungebrannt oder gebrannt:

 
 

a) nicht weiter bearbeitet:

 
 

1. Mauer und Pflasterziegel, gewöhnliche.

0.08

 

2. Dachziegel, gewöhnliche

0.16

 

3. Dachfalzziegel und Hurdis

0.90

 

4. Verblender und Schwimmziegel

0.50

 

5. andere Hohlsteine, Lochsteine, Lochplatten und Fassonziegel

0.50

354

Ziegel und Platten, feuerfeste:

 
 

a) Dinas-, Magnesit-, Bauxit und Graphitziegel und platten

im Gewicht:

 
 

1. von 5 kg oder mehr

 
 

2. unter 5 kg

 
 

b) andere im Gewicht:

 
 

1. von 10 kg oder mehr

 
 

2. unter 10 kg

 

355

Klinker und Bodenbelagplatten in der Stärke:

 
 

a) 1. von über 80 mm

 
 

2. von 80 mm bis 30 mm

 
 

b) unter 30 mm bis 15 mm

 
 

c) unter 15 mm

 

356

Wandbelagplatten, auch Spaltviertel, glasiert (Fliesen):

 
 

a) einfarbig

 
 

b) mehrfarbig, bemalt, auch vergoldet oder versilbert

 

aus 357

Röhren:

 
 

b) Tonröhren, glasiert; Röhren aus gewöhnlichem Steinzeug oder feuerfestem Ton

 

358

Bauverzierungen (auch aus Terrakota), glasiert oder unglasiert

 

359

Öfen und Ofenbestandteile

 
 

a) grob gearbeitet und ohne Verzierung

 
 

Anmerkung: Blaue Sparherdkacheln, auch mit weißer Nut, wenn sie an der Bruchfläche ein ziegelartiges Aussehen haben, sind nach dieser Nr. zu verzollen.

 
 

b) 1. Ofenkacheln, nur dunkelgrün oder dunkelbraun glasiert, auch verziert, jedoch grob gearbeitet, wenn sie an der Bruchfläche ein ziegelartiges Aussehen haben.

 
 

2. andere

 

360

Retorten, Tiegel, Muffeln, Kapseln und andere technische Waren

 
 

a) aus Graphit

 
 

b) aus feuerfesten Stoffen oder gewöhnlichem Steinzeug

 

361

Gewöhnliches Töpfergeschirr; nicht besonders benannte Waren aus gewöhnlichem Steinzeug:

 
 

a) aus gewöhnlichem Steinzeug

2.-

 

b) aus gemeiner, sich farbig brennender Tonerde

1.40

 

Anmerkung: Gewöhnliches Töpfergeschirr mit weißlichem Bruch und durch Aufspritzen oder Auftupfen von Farben einfach verziert (sog. Znaimer Töpfergeschirr) wird nach Nr: 361 b) verzollt.

 

362

Porzellan:

 
 

a) weiß

16.-

 

b) farbig, bemalt, versilbert oder vergoldet

26.-

363

Tonwaren, nicht besonders benannte:

 
 

a) Steingutwaren für technische und hygienische Zwecke, soweit sie nicht unter Nr. 453 fallen

7.-

 

b) andere:

 
 

1. weiß (elfenbeinv, eiß)

9.-

 

2. farbig, bemalt, versilbert oder vergoldet

18.-

 

XXXIV. Eisen und Eisenwaren.

 

374

Walzen aus nich schmiedbarem Guß:

 
 

a) roh

6.-

 

b) bearbeitet

 
 

1. Walzen für die Papiermaschine, grob vorgeschruppt

12.-

 

2. andere

18.-

375

Röhren und Röhrenverbindungsstücke aus nicht schmiedbarem Guß

beze cla

 

Röhren aus Schmiedeeisen, nahtlos oder geschweißt, auch gezogen, auch mit Gewinden oder Muffen (ausgenommen geschweißte Rohre der Nr. 377); Wellrohre:

 
 

a) Präzisionsstahlrohre

14.-

 

b) andere

beze cla

 

Anmerkung: Nach Nr. 376 b) werden auch Rohmaste für Bahnund Beleuchtungszwecke aus abgesetzt gewalzten (sich verjüngenden) Röhren verzollt, auch wenn sie außer dem Anstrich mit Lochungen und aufgezogenen Schutzringen versehen sind.

 

aus 381

Blechwaren:

 
 

aus b) 2. aus Blech in der Stärke unter 2 mm, in anderer Weise gewöhnlich bearbeitet, auch verzinkt, verzinnt, verbleit:

 
 

Tisch-, Haus-, Küchengeräte; Emballagen

45.-

 

aus b/3: aus Blech in der Stärke unter 2 mm, sonst fein bearbeitet, wie mit anderen unedlen Metallen überzogen oder poliert, mit eingepreßten oder gestanzten Mustern, emailliert, fein angestrichen, lackiert, bemalt, bedruckt

 
 

Tisch-, Haus-, Küchengeräte; Emailgeschirr

66.50

 

Emballagen

70.-

384

Eisenbahnachsen und -radeisen, Eisenbahnräder und -radsätze

14.-

aus 388

Werkzeuge:

 
 

aus e) Schaufeln

22.-

389

Nägel und Drahtstifte:

 
 

a) roh oder gewöhnlich bearbeitet

 
 

1. Hufnägel

15.-

 

2. Schuhnägel (ausgenommen handgeschmiedete)

 
 

a) Tacks

15.-

 

b) andere

20.-

 

3. andere nicht besonders benannte Nägel; Drahtstifte

16.-

 

b) fein bearbeitet, dann alle mit Köpfen aus gewöhnlichen Stoffen

36.-

 

handgeschmiedete Schuhnägel

26.-

aus 391

Ketten und Kettenglieder, mit Ausnahme der gegossenen und der Gelenkketten

 
 

a) 1. roh oder gewöhnlich bearbeitet mit einer Gliederstärke

 
 

a) von 2 mm bis 6 mm

20.-

 

b) über 6 mm

17.-

 

2. andere mit einer Gliederstärke:

 
 

a) von 2 mm bis 6 mm

28.-

 

b) über 6 mm

25.-

aus 393

Drahtwaren

 
 

aus c) nicht besonders benannte

 
 

Tisch-, Hausund Küchengeräte:

 
 

1. roh oder gewöhnlich bearbeitet

 
 

a) aus Draht in der Stärke von 15 mm oder mehr

20.-

 

b) aus Draht unter 15 mm Stärke

34.-

 

2. andere

40.-

aus 395

Kleine Gebrauchsgegenstände, auch in Verbindung mit feinen Stoffen:

 
 

aus a) Ösen, Schnallen und Hafteln:

 
 

1. lackiert

100.-

 

2. andere, auch in Verbindung mit feinen Stoffen

120.-

aus 398

Federn:

 
 

c) Möbelfedern

30.-

 

Messerschmiedwaren und deren Bestandteile:

 
 

aus a) Fleischhackmaschinen

50.-

 

aus b) 2. Taschenmesser

150.-

407

Waren aus nicht schmiedbarem Guß, nicht besonders benannte:

 
 

a) roh, gescheuert oder grob angestrichen, bei einem Stückgewicht

 
 

1. von 100 kg oder mehr

 
 

a) Herd-, Ofen und Kanalisationsguß

3.50

 

b) andere

4.-

 

2. unter 100 kg bis 40 kg

 
 

a) Herd-, Ofen- und Kanalisationsguß

3.50

 

b) andere

4.-

 

3. unter 40 kg bis 5 kg

 
 

a) Herd-, Ofen- und Kanalisationsguß

5.-

 

b) andere

6.-

 

4. unter 5 kg

 
 

a) Herd-, Ofen- und Kanalisationsguß

6.50

 

b) andere

7.50

 

b) in anderer Weise gewöhnlich bearbeitet, bei einem Stückgewicht:

 
 

1. von 100 kg oder mehr

12.-

 

2. unter 100 kg bis 40 kg

14.-

 

3. unter 40 kg bis 5 kg

16.-

 

4. unter 5 kg

18.-

 

c) fein bearbeitet, bei einem Stückgewicht:

 
 

1. von 100 kg oder mehr

 
 

2. unter 100 kg bis 40 kg

 
 

3. unter 40 kg bis 5 kg

 
 

4. unter 5 kg

 

408

Kunstguß und anderer Zierguß, auch in Verbindung mit schmiedbarem Eisen

 
 

a) roh oder bloß gescheuert

32.-

 

b) in anderer Weise gewöhnlich oder fein bearbeitet

48.-

 

Anmerkungen zu a) und b)

 
 

1. Untergestelle und Türen für Ofen, roh, gescheuert, auch grob angestrichen

15.-

 

2. Balken und Gestelle für Wagen, roh, gescheuert, auch grob angestrichen

20.-

 

3. Die bloße auf derlei Falken und Gestellen für Wagen eingegossene Bezeichnung der Tragfähigkeit zieht noch nicht deren Verzollung als Kunstguß oder Ziergußnach sich.

 

409

Waren aus schmiedbarem Eisen, nicht besonders benannte:

 
 

a) roh, gescheuert oder grob angestrichen, bei einem Stückgewicht

 
 

1. von 25 kg oder mehr

10.-

 

2. unter 25 kg bis 3 kg

12.-

 

3. unter 3 kg bis 0.5 kg

14.-

 

4. unter 0.5 kg

16.-

 

b) in anderer Weise gewöhnlich bearbeitet, bei einem Stückgewicht

 
 

1. von 25 kg oder mehr

20.-

 

2. unter 25 kg bis 3 kg

22.-

 

3. unter 3 kg bis 0.5 kg

24.-

 

4. unter 0.5 kg

28.-

 

c) fein bearbeitet bei einem Stückgewicht

 
 

1. von 25 kg oder mehr

28.-

 

2. unter 25 kg bis 3 kg

32.-

 

3. unter 3 kg bis 0.5 kg

36.-

 

4. unter 0.5 kg

40.-

aus 410

Eisenwaren in Verbindung mit feinen Stoffen:

 
 

Nägel mit Köpfen aus feinen Stoffen

60.-



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