Pùvodní znìní ad IV./5154.
Interpellation
der Abgeordneten Dr. Spina, Dr. Schollich, Dr. W. Feierfeil, Simm, Dr. Kafka und Genossen
an den Minister für Schulwesen und Volkskultur
wehen der äusseren Bezeichnung und des Siegelgebrauches der deutschen staatlichen Mittelschulen.
An allen deutschen staatlichen Mittelschulen wurde im Laufe des Jahres 1924 hinsichtlich ihrer äusseren Bezeichnung die Aenderung durchgeführt, dass an den Anstaltsgebäuden weisse Blechtafeln angebracht wurden, welche in der Mitte das kleine Staatswappen und darüber in roter Aufschrift die èechische und darunter die deutsche Anstaltsbezeichnung trugen. Zu gleicher Zeit wurden an allen staatlichen deutschen Mittelschulen Amtssiegel eingeführt, welche in der Mitte das Wappen, darüber die èechische und darunter die deutsche Bezeichnung der Lehranstalt tragen. Die Ortsnamenbezeichnung wurde dabei streng nach dem staatlichen Lexikon durchgeführt. Diese Aktion scheint jedoch den Tschechisierungbestrebungen der Schulbehörden noch nicht einheitlich genug durchgeführt worden zu sein, denn das Präsidium des mährischen Landesschulrates hat mit Z. 631 Präs. vom 13. März 1925 an alle Direktionen der deutschen staatlichen Mittelschulen und Lehrerbildungsanstalten folgenden Erlass gerichtet:
An das Ministerium für Schulwesen und Volkskultur ist die Beschwerde eingelangt, dass einzelne Anstalten noch die äussere Gebäudebezeichnung in deutscher Sprache tragen.
Da eine solche Bezeichnung im Widerspruch mit § 1 P. i des Sprachengesetzes steht, ersuchen wir auf Grund des Erlasses des Präsidiums des erwähnten Ministeriums um Mitteilung, welche äussere Bezeichnung das Gebäude der dortigen Anstalt trägt, indem wir in Erinnerung bringen, dass für die äussere Bezeichnung bezw. das Siegel der Anstalten keine Ausnahme von der Ausschaltung der Staatssprache zu Gunsten einer Minderheitssprache nach § 2 des zitierten Gesetzes gilt, dass aber im Hinblicke auf § 5 das Ministerium für Schulwesen und Volkskultur ohne Präjudiz für seine spätere Durchführung auch die Bezeichnung in der Minderheitssprache (Unterrichtssprache zulässt.
Falls die Bezeichnung des Gebäudes der dortigen Anstalt dem oben Gesagten widerspricht, ist sofort Abhilfe zu schaffen, d. h. die Bezeichnung der Anstalt hat zuerst in der Staatssprache zu erfolgen.
Von dem Vollzug ist anher zu berichten.
Wir setzen endlich voraus, dass schon überall dem Erlasse des Min. f. Sch. u. V. vom 30. April 1923, Z. 3590/präs. über die äussere Bezeichnung der staatlichen (Schulämter, der staatlichen Schulen und Anstalten mit dem Staatswappen entsprochen wurde (Vìstník des Min. 1923, S. 276. Mitteilungen Heft 5/23, S. 261).
Der Vorsitzende: Èerný m. p.
Die rechtliche Ueberprüfung dieses Erlasses und des durch ihn gewollten Zustandes der äusseren Bezeichnung und Siegelführung der deutschen Staatlichen Mittelschulen ergibt, dass sie durch die gesetzlichen Vorschriften nicht gerechtfertigt sind. Der Hinweis auf den Widerspruch mit dem § 1 des Sprachengesetzes ist unrichtig, da für die Schulverwaltung der Minderheit durch § 5 Ausnahmsbestimmungen von den allgemein Regeln des Sprachengesetzes geschaffen worden sind. Auch die Vorschriften des § 2, letzter Absatz des genannten Gesetzes haben mit Rücksicht auf die Aufnahmsbestimmungen des § 5 hinsichtlich der äusseren Bezeichnung der deutschen staatlichen Lehranstalten keine Geltung. Die gehandhabte Art der Durchführung der äusseren Bezeichnung sowie des Siegelgebrauches muss weiters als über den Erlass des Ministeriums für Schulwesen und Volkskultur vom 30. April 1923. Z. 3590 hinausgehend bezeichnet werden, denn dieser Erlass und das Gesetz, auf welches es sich stützt, - das Gesetz vom 30. März 1920, Nr. 252 Slg. d. G, u. V. und die Durchführungsverordnung vom 20. August 1920, Nr. 512 Slg. d. G. u. V. handelt nur vom Gebrauche des Staatswappens und Siegels. Es konnte somit von den staatlichen Behörden nur die Anbringung des Staatswappens an den Aushängschildern der deutschen staatlichen Lehranstalten gefordert werden, nicht aber die Bezeichnung der Anstalt in èechischer Sprache. Völlig ungesetzlich aber sind die Anordnungen hinsichtlich der Amtssiegel. Denn hier bestimmt der § 7 der zitierten Reg. Vdg., dass hinsichtlich der Sprache, in welcher die kurze Bezeichnung der Anstalt anzuführen ist, die näheren Vorschriften im der Durchführungsverordnung zum Sprachengesetze enthalten sind. Diese Verordnung ist bis heute nicht erschienen. Die Führung der èechischen Bezeichnung der Zehranstalten bedeutet also auch hier, wie auf allen übrigen Gebieten des Sprachenverkehrs in der Schulverwaltung eine krasse Willkür der èechischen Schulbehörden.
Dem alten, als so undemokratisch hingestellten Oesterreich ist es nicht eingefallen, von èechischen Mittelschulen die äussere Bezeichnung oder gar den Gebrauch des Amtssiegels in deutscher Sprache zu verlangen. Der demokratischen Èechosl. Republik aber bleibt es vorbehalten, diese unsinnige Stichelei gegen das sprachliche Empfinden der deutschen Bevölkerung des Staates ins Werk zu setzen.
Wir fragen daher:
Steht dieses Vorgehen der Behörden im Einklange mit den in der Verfassungsurkunde verheissenen und aus dem Willen der èechoslovakischen Volkes, sich der Gesellschaft der Völker als gebildetes, friedliebendes, demokratisches und fortschrittliches Mitglied anzugliedern, entspringenden Bemühungen, die Verfassung und alle Gesetze im Geiste der im Prinzipe der Selbstverwaltung enthaltenen modernen Grundsätzen durchzuführen?
Ist der Minister gewillt, den diesen Grund Sätzen und den Bestimmungen der Verfassung entsprechenden Zustand auch hinsichtlich der äusseren Bezeichnung und des Siegelgebrauches der deutschen Staatsmittelschulen durchzuführen?
Prag am 8. April 1925.
Dr. Spina, Dr. Schollich, Dr. W. Feierfeil, Simm, Dr. Kafka, Dr. Haureich, Wenzel, Knirsch, Ing. Jung, Budig, Scharnagl, J. Mayer, Schubert, Pittinger, Sauer, Böhr, Mark, Bobek, J. Fischer, Heller, Böllmann, Patzel, Schälzky, Dr. Petersilka, Dr. Luschka, Zierhut.
Pùvodní znìní ad V./5154.
Interpellation
des Abgeordneten Dr. Rudolf Lodgman und Genossen
an den Minister des Innern, den Minister für nationale Verteidigung und den Justizminister
in Angelegenheit der Vorgänge, welche sich am 2. April 1925 aus Anlass des sechzigjährigen Geburtsfestes des Bürgermeisters Dr. Storch in Komotau abgespielt haben.
Aus Anlass der oben erwähnten Feier hatten zahlreiche Hausbesitzer in Komotau zu Ehren des Bürgermeisters in schwarz-roten-gelben Farben geflaggt. Die politische Bezirksverwaltung in Komotau hat aus diesem Anlasse folgendes allgemeines Verbot erlassen:
Auf Grund der kaiserlichen Verordnung vom 20. April 1954, Nr. 96 R. G. Bl. wird aus Rücksicht der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung die Ausschmückung der Gebäude mit Fahnen in schwarz-rot-gelben Farben in Komotau und Oberdorf bis zum Palmsonntag 1925 untersagt. Uebertretungen werden in Gemässheit des § 11 vier zitierten Verordnung geahndet. Politische Bezirksverwaltung Komotau, 2. April 1925. Der Amtsvorstand Dr. Wagner.
Dieses Verbot" wurde erst nachträglich und zwar über Verlangen von einzelnen Personen èechischer Nationalität veranlasst, unter welchen sich insbesondere auch der dem Komotauer Bezirksgerichte zugeteilte èechische Auskultant Dr. Formánek aus Laun befand. Nachdem die Kundmachung angeschlagen worden war, begaben sich Gendarmen in Begleitung von Militärpersonen teils in die betreffenden Häuser, teils vor diese und liessen die Fahnen durch die Militärpersonen entfernen. Dabei wurden teilweise Leitern verwendet, welche aus der Kaserne des Militärs geholt worden waren. Beim Hause Steingasse Nr. 9 (Eigentümer Karl Wohlrab) hat sich z. B. folgender Vorfall abgespielt: Gegen 7 Uhr abends zog eine Gruppe von Soldaten mit einer Leiter von der Kaserne gegen das Haus zu. Sie wurde von einem Oberleutnant angehalten, welcher ihnen das Unrechtmässige ihrer Absicht vorhielt und sie beauftragte, in die Kaserne zurückzukehren. Diesem Auftrage leisteten die Soldaten Folge. Um ungefähr 1/28 Uhr abends kehrte der Gendarmeriewachtmeister neuerdings mit Soldaten zurück und die Soldaten lehnten eine Leiter an das Haus. Als ein Soldat versuchte die Leiter hinauszusteigen, hat sich der Hauseingentümer dies energisch verbeten, worauf auch kein Soldat mehr die Leiter hinanstieg. Die Fahne wurde dann von einem Zivilisten in Anwesenheit des Gendarmeriewachtmeisters herabgeholt.
Wie einwandfrei feststeht, wurden die Fahnen auch von den Häusern Marktplatz Nr. 9 (Eigentümer Stadtgemeinde) Kantstrasse Nr. 1083 (Eigentümer Karl Stopfkuchen) von der Gendarmerie mit Zuhilfenahme und tätiger Mitwirkung von Militärpersonen herabgenommen.
Wir fragen den Herrn Minister des Innern, ob er das Vorgehen der politischen Bezirksverwaltung für berechtigt hält, da dies doch nur auf die Hetzereien einiger èechischer Heissporne zurückzuführen, andererseits aber geeignet ist, die deutsche Bevölkerung, welche doch die Mehrheit in Komotau bildet, in ihren Gefühlen für das Gröblichste zu verletzten?
Wir fragen den Herrn Justizminister, ob er es für richtig hält, dass sich Herr Dr. Formánek an diesem Treiben beteiligt hat, da er doch als richterlicher Beamter sich davor hüten sollte, einseitig gegen die deutsche Bevölkerung Stellung zu nehmen? Wir fragen den Herrn Justizminister, ob er es für recht und billig betrachtet, dass sich die èechische Beamtenschaft ohne Scheu an Massnahmen gegen die deutsche Bevölkerung dieses Staates beteiligen darf, während den deutschen Beamten in ihrer politischen Betätigung alle möglichen Schwierigkeiten und Hindernisse bereitet werden?
Wir fragen schliesslich den Herrn Minister für nationale Verteidigung:
Hält er es für richtig, dass das Militär zu Handlangerdiensten der Gendarmerie missbraucht werde? Hält er es nicht für seine Pflicht, alles zu vermeinden, was auf das Militär auch nur den Schein einer parteiischen Stellung gegen einen Volksstamm dieses Staates werfen könnte? Weiters: Wie kann es der Herr Minister verantworten, dass Militärpersonen zu so gefährlichen Arbeiten, wie es die Herabnahme von Fahnen mittelst Leitern ist, herangezogen werden, zumal die Armee doch offenbar nur zum Schutze des Staates gegen feindliche Angriffe, nicht aber für Handlangerdienste da ist? Wer trägt die Verantwortung für die Sicherheit dieser Personen, da sie doch in keiner Unfallversicherung stehen und daher auch keinen Anspruch auf eine Unfallsrente hätten, wenn ihnen dabei ein Unfall widerführe? Ist diese Verwendung des Militärs mit Zustimmung des Herrn Ministers erfolgt und billigt er sie?
Alle 3 Herren Minister aber fragen wir, ob sie glauben, dass durch derartige Vorgänge die Liebe und Anhänglichkeit zum Staate, sowie Friede und Eintracht zwischen den verschiedenen Volksstämmen dieses Staates gefördert werden?
Prag, den 2. Mai 1925.
Dr. Lodgman, Patzel, J. Mayer, Dr. Brunar, Böllmann, Dr. E. Feyerfeil, Kraus, Dr. Lehnert, Ing. Jung, Sauer, Wenzel, Ing. Kallina, Simm, Böhr, Dr. Keibl, Windirsch, J. Fischer, Zierhut, Matzner, Dr. Radda, Knirsch, Heller.
Pùvodní znìní ad VI./5154.
Interpellation
des Abgeordneten Josef Fischer und Genossen
an den Minister des Innern
in Angelegenheit der Beschlagnahme des Deutschen Landboten vom 20. März 1925.
Die Folge Nr. 23 vom 20. März der periodischen Druckschrift Deutscher Landbote in Karlsbad wurde wegen des Berichtes Unter falscher Flagge über die Karlsbader Vorschusskassa, reg. Gen. m. b. H., beschlagnahmt.
Der beschlagnahmte Artikel lautete:
Unter falscher Flagge.
In Karlsbad haben einige hervorragende Vertreter der tschechischen Minderheit mit Dr. Milan Mixa als Präsidenten an der Spitze, eine Spar- und Vorschusskassa, reg. Gen. m. b. H., gegründet und diesem Institut den Namen Karlsbader Vorschusskassa, reg. Gen. m. b. H. gegeben. In dieser Tatsache wäre gewiss nicht auszusetzen, da es uns Deutschen natürlich fernliegt, der tschechischen Minderheit ein eigenes Geldinstitut etwa nicht zu gönnen. Wir wollen hier lediglich registrieren, dass selbst Funktionäre des bekannten Tschechisierungsvereines Jednota severoèeská sich der sonst gehassten deutschen Sprache bedienen, wenn es gilt. Deutsche für ihre chauvinistischen Zwecke zu missbrauchen. Es geschieht dies auf folgende Art: Die rein tschechische Anstalt, welche tschechisch, deutsch, französisch und englisch protokolliert ist und sich dort Karlovarská záložna nennt, arbeitet in Karlsbad und weiterer Umgebung hauptsächlich mit einsprachig deutschen Drucksorten, Stampiglien und sogar Unterschriften. Sie scheint sich hier durch das Losratengeschäft einführen zu wollen. Die Loskäufer erhalten einsprachig deutsch geschriebene Verkaufsurkunden, auf welchen mit keinem Worte erwähnt ist, dass die Karlsbader Vorschusskassa ein rein tschechisches Institut sei. Sogar die beiden Unterschriften Dr. Vinzenz Janatka. Dir und Eduard Nacovsky führen deutsche Vornamen. Es sind uns einige Fälle bekannt, wo Leute vom Lande und aus Städten in der Umgebung Karlsbads solche Losgeschäfte in der Meinung tätigen, dass es sich um die Landw. Bezirksvorschusskassa in Karlsbad, welche im Volksmund ebenfalls Karlsbader Vorschusskassa genannt wird, handle und mit diesem Umstande scheint die Karlovarská záložna zu rechnen. Sicher ist, dass die Vertreter die Loskäufer nicht aufklären, da sonst nicht Loskäufer Ratenzahlungen bei der Landw. Bezirksvorschusskassa würden erlegen wollen. Die Karlovarská záložna befindet sich derzeit noch in dem Büro des Kreissekretariates der Jednota severoèeská im Militärbadehaus und wird angeblich in ein Geschäftslokal desselben Gebäudes im Fronttrakt übersiedeln. Es wäre sehr angebracht, wenn alle politischen und wirtschaftlichen Organisationen ihre Mitglieder entsprechend aufmerksam machen und aufklären würden, denn nur die aller dümmsten Kälber wählen ihre Metzger selber. Jeder zu den Seinen!
Es ist unerklärlich, dass dieser Artikel dem Rotstifte des Zensors verfallen konnte, wo er doch in mehreren anderen Zeitungen voll veröffentlicht worden war. Der Bericht enthält eine feststehende Tatsache und ist nicht geignet, die genannte Geldanstalt in ihrer Existenz zu gefährden und es wird nur im Interesse der Karlovarská záložna sein, wenn sie nicht mit anderen Geldanstalten verwechselt wird. Da aus diesen Gründen die Beschlagnahme vollkommen ungerechtfertigt erscheint, fragen die Interpellanten an, ob der Herr Minister geneigt ist, zu veranlassen, dass die Pressezensur in Karlsbad in Hinkunft in weniger schikanöser Weise gehandhabt wird?
Prag, am 30. April 1925.
Josef Fischer, Dr. Hanreich, J. Mayer, Dr. Lodgman, Dr. Brunar, Kraus, Dr. E. Feyerfeil, Dr. Radda, Dr. Schollich, Ing. Kallina, Schubert; Dr. Keibl, Matzner, Dr. Lehnert, Heller, Pittinger, Simm, Patzel, Ing. Jung, Knirsch, Wenzel, Dr. Spina, Böllmann.
Pùvodní znìní ad VII./5154.
Interpellation
des Abgeordneten Ing. Othmar Kallina und Genossen
an den Minister für Post- und Telegrafenwesen
in Angelegenheit der durch die Einstellung èechisch-chauvinistischer Briefträger beim Karlsbader Postamte eingerissenen, eines Weltkurortes unwürdigen Zustände.
Bereits im Jahre 1923 haben die Gefertigten in einer Anfrage nach § 67 G. O. und zwar vom 11. Oktober 1923 festgestellt, dass die seit Jahrzehnten während der Kursaison in Verwendung gestandenen Postaushilfsdiener plötzlich entlassen und durch èechische, mit den in Karlsbad herrschenden Verhältnissen vollständig nichtvertrauten Kräften ersetzt wurden. In dieser Anfrage wurde auch festgestellt, dass die nunmehr eingestellten èechischen Aushilfsdiener infolge Unkenntnis der deutschen Sprache nicht in der Lage sind, ihren Dienst klaglos zu versehen. Der Herr Minister hat in seiner Antwort diese gemachten Feststellungen bestritten ohne den notwendigen Gegenbeweis zu führen. Nun häufen sich ständig die Klagen wegen der vollständigen Unzulänglichkeit der neu beim Postamte eingestellten Kräfte und sei heute nur folgender Fall zum Beweise herangezogen;
Laut vorgelegten Original wurde die an die Jugendgemeinde des Bundes der Deutschen in Böhmen zu Handen des Herrn E. Moll in Karlsbad gerichtete Postkarte mit dem Vermerke Ausgerufen - unbekannt an den Absender in Heinrichsgrün zurückgesendet. Nun ist die Ortsgruppe des Bundes der Deutschen in Böhmen in Karlsbad die grösste deutsche Vereinigung dieser Stadt und es ist bezeichnend für die beim Postamte eingerissenen unhaltbaren Zustände, dass diese Karte trotz der genauen Anschrift als unbestellbar zurückgeschickt wurde. Es muss schon im Interesse des Ansehens der Postverwaltung gelegen sein, dass Im Weltkurorte Karlsbad solche Vorfälle sich unter keinen Umständen wiederholen dürfen, da solche èechisch-chauvinistische Übergriffe weiterhin geduldet, geradezu desolate Zustände schaffen müssen.
Die Gefertigten fragen daher an:
1. Ist der Herr Minister bereit, den geschilderten Vorfall auf Grund des beigegebenen Originals untersuchen zu lassen und die Schuldigen zu bestrafen?
2. Ist er weiters bereit, alle Vorkehrungen und Massnahmen zu treffen, dass in Zukunft die Wiederholung solcher Vorfälle unmöglich gemacht wird?
3. Ist er weiters bereit, endlich den ständigen Entlassungen deutscher Angestellter und Beamten beim Karlsbader Postamte Einhalt zu tun. Letzteres nicht nur im Interesse der armen deutschen Angestellten, die so um ihr Brot kommen, sondern auch im Interesse der geordneten Abwicklung des Dienstes, der wie das oben angeführte Beispiel zeigt, durch den ständigen Zuschub èechischer Angestellten nur leidet?
Prag, am 30. April 1925.
Ing. O. Kallina, Szentiványi, Dr. Lodgman, Matzner, Dr. E. Feyerfeil, Palkovich, Dr. Korláth, Füssy, Simm, Dr. Lelley, Wenzel, Dr. Keibl, Kraus, Dr. Lehnert, dr. Radda, Ing. Jung, Patzel, Dr. Schollich, Dr. Körmendy-Ékes, Dr. Jabloniczky, Knirsch.