Kinder aus Mischehen:
Brabec Anton, Mutter deutsch,
Brabec Karl, Mutter deutsch,
Ježek Anton, Mutter deutsch,
Uhliø Franz, Mutter deutsch,
Brabec Martha, Mutter deutsch,
Hroch Anna, Mutter deutsch
Ježek Marie, Mutter deutsch,
Ježek Friederike, Mutter deutsch,
Hossner Franz, Mutter deutsch,
Schindler Emil, Vater deutsch,
Öser Theresia, Vater deutsch;
Öser Marie, Vater deutsch,
Schindler Anna, Vater deutsch,
Hofmann Eduard, Mutter deutsch, Stiefvater èechisch.
Willomitz (Kaaden) 24 deutsche Kinder, 7 aus gemischten Ehen, 25 èechische Kinder.
Deutsche Kinder:
Gerstendörfer Josef,
Gerstendörfer Ernst,
Gerstendörfer Frieda,
Schiller Hugo,
Schiller Gisela,
Recht Edwin,
Schuldis Rosa,
Fischer Anna,
Herr Ernst,
Zedlitzer Marie,
Ott Emil,
Schuh Heinrich,
Legler Rosa,
Kraus Friederike.
Keil Josef,
Frisch Ernst,
Schmid Rudolf,
Langhanns Hermann,
Langhanns Anna,
Hippmann Theodor,
Kauer Anton,
Schack Berta,
Schack Wenzel,
Kraus Marie.
Kinder aus Mischehen:
Tenk Franz, Mutter deutsch,
Tenk Josef, Mutter deutsch,
Tenk Franziska, Mutter deutsch,
Tenk Anna, Mutter deutsch,
Hawelka Leopoldine, Mutter deutsch;
Hawelka Anton, Mutter deutsch,
Sobotka Anna, Mutter deutsch.
Fischern (Karlsbad) 14 deutsche Kinder, 7 aus gemischten Ehen, 16 èechische Kinder, von denen jedoch nur 6 in Fischern, sonst im Karlsbader Bezirk zuständig.
Deutsche Kinder:
Kreiml Franz,
Pech Anna,
Wild Franziska.
Hoyer Paul,
Lugert Rudolf,
Wild Anton,
Bogner Heinrich.
Erlbeck Wilhelm,
Kretschmann Rudolf.
Lifka Oskar,
Pech Walter,
Kraus Margarete,
Kreiml Walter,
Gerschon Marie.
Kinder aus Mischehen:
Neubert Johann,
Heidrich Robert, Vater deutsch,
Ruppert Jaroslav,
Wagner Ida, Vater deutsch,
Marek Magdalena.
Faust Franz,
Cihlaø Marie.
Jaronin (Krumau) 4 deutsche Kinder, 7 aus gemischten Ehen, 26 èechische.
Deutsche Kinder:
Winzig Marie,
Winzig Anna,
Winzig Theresia
Jungwirth Mathilde.
Kinder aus Mischehen:
Prüher Marie, Vater deutsch,
Prüher Jakob, Vater deutsch,
Prüher Franz, Vater deutsch,
Prüher Hedwig, Vater deutsch,
Winzig Josef, Vater deutsch,
Winzig Johann, Vater deutsch,
Winzig Franz, Vater deutsch.
Schüttenitz (Leitmeritz) 19 deutsche Kinder, 7 èechische Kinder, 1 aus gemischten Ehen, 2 slovakische Kinder.
Deutsche Kinder:
Stefan Henriette.
Bittner Elsa,
Pacher Berta,
Schröter Berta,
Speck Adele,
Thiele Wenzel,
Speck Rudolf,
Maschke Josef,
Maschke Rudolf,
Maschke Wenzel,
Sauer Helene.
Alb Auguste,
Michall Marie,
Ullrich Margarete,
Tiez Martha
Speck Margarete,
Böhm Reinhold,
Böhm Marie,
Kuckuck Marie.
Kinder aus Mischehen:
Maresch Max, Vater deutsch.
Slovakische Kinder:
Kaèer Johanna,
Kaèer Katharine.
Buchau (Luditz) 4 deutsche und 4 èechische Kinder, von letzteren nur 1 heimatszuständig in Buchau; die Väter der deutschen Kinder sind Eisenbahnangestellte.
Deutsche Kinder:
Öhm Heinrich,
Öhm Rudolf,
Klapperer Alois,
Kraus Alois.
Èechische Kinder:
Schulz Paula, Vater Eisenbahnangestellter,
Rùžièka Anna, Vater Eisenbahnangestellter, nicht in Buchau heimatszuständig,
Garnold Zdenka, Stiefvater Eisenbahnangestellter, nicht in Buchau heimatszuständig,
Moskal Fritz, Vater Gendarm, nicht in Buchau heimatszuständig.
Für ein einziges heimatszuständiges èechisches Kind wurde daher eine eigene èechische Minderheitsschule errichtet.
Chiesch (Luditz) 15 deutsche Kinder, 1 aus gemischter Ehe, 6 èechische Kinder.
Deutsche Kinder:
Soukup Karl,
Hassmann Rudolf,
Hassmann Anton,
Erdreich Ludwig,
Fischer Josefa,
Schück Marie,
Weps Frieda,
Zink Marie,
Pflügner Wenzel,
Pflügner,
Neuerer Emma,
Neuerer Marie,
Suchy Anna,
Neuerer Rudolf,
Weigert Anton.
Aus gemischter Ehe:
Kodera Franz, Vater deutsch.
Luditz: 3 deutsche Kinder, 3 èechische Kinder, nicht in Luditz heimatszuständig, 10 Kinder aus gemischten Ehen.
Deutsche Kinder:
Braun Anton (Vater Bahnarbeiter),
Braun Anna,
Braun Franziska.
Kinder aus Mischehen:
Jindra Marie, Mutter deutsch,
Drušinec Anton, Mutter deutsch, Vater Kroate,
Drušinec Brigitta, Mutter deutsch, Vater Kroate,
Urban Marie, Mutter deutsch,
Klieber Marie, Vater deutsch,
Klieber Anton, Vater deutsch,
Klieber Josef, Vater deutsch,
Setlich Josefa, Mutter deutsch,
Setlich Marie,
Mutter deutsch,
Setlich Antonie, Mutter deutsch.
Lischin (Mies) 10 Kinder aus gemischten Ehen, 6 èech. Kinder.
Kinder aus Mischehen:
Stengl Margarete, Vater deutsch,
Stengl Karl, Vater deutsch,
Stengl Franz, Vater deutsch,
Stengl Anton, Vater deutsch,
Schlaffer Anna, Vater deutsch,
Schlaffer Antonie, Vater deutsch,
Schlaffer Josef, Vater deutsch,
Fischer Jaroslaus, Vater deutsch,
Sewora Franz, Mutter deutsch,
Wartlik Marie, Vater deutsch.
Hainspach (Schlackenau) 9 deutsche Kinder, 10 aus gemischten Ehen; 14 èechische, von diesen keines in Hainspach zuständig.
Deutsche Kinder:
Hentschel Anna,
Friedrich Anna,
Hocke Anna,
Maschke Anna,
Pøihoda Marie,
Pøihoda Elisabeth, Vatter Marie,
Paul Johann,
Winkier Marie.
Kinder aus Mischehen:
Velechofsky Erich, Mutter deutsch,
Müller Josef, Vater deutsch,
Hampel Emil, Vater deutsch,
Mistr Marie, Vater deutsch,
Hille Anna, Vater deutsch,
Weber Josef, Vater deutsch,
Hrubeš Josef, Mutter deutsch,
Hrubeš, Karl, Mutter deutsch,
Elias Marie, Mutter deutsch (jetzt Pešir),
Kuchaø Rudolf, Mutter deutsch.
Nixdorf (Schlackenau) 14 deutsche Kinder, 6 aus gemischten Ehen, 4 èehische Kinder.
Deutsche Kinder:
Diessner Reinhold,
Diessner Franz,
Adam Marta,
Friedrich Marta,
Halbich Marie,
Hofmann Marie;
Dittrich Oskar,
Hentschel Wilhelm,
Hegenbarth Franz,
Tettersch Dora
Gottelt Hilda,
Körner Hedwig,
Michel Hedwig,
Oppitz Josef.
Kinder aus Mischehen:
Kühnert Marie; Vater deutsch,
Riedel Josef, Vater deutsch,
Volejnik Wilhelm, Mutter deutsch,
Libal Karl, Mutter deutsch,
Weigelt Arnold, Mutter deutsch,
Skála Jan, Mutter deutsch.
Schluckenau, 29 deutsche Kinder, 8 èechische Kinder und 6 aus gemischten Ehen.
Deutsche Kinder:
Eiser Theresia,
Jäntsch Elisabeth,
Kuhn Anna,
Klinger Elisabeth,
Kümpfel Heinrich,
Lehnert Marie,
Liebsch Marie,
Liebsch Johann,
Müller Anna,
Müller Robert,
Müller Franz.
Paul Anna,
Pilz Marie,
Pietschmann Adolf,
Rochau Emilie,
Rönelt Franz,
Seifert Marie.
Scheffler Friedrich,
Weber Elisabeth,
Weber Emil,
Weber Theresia,
Wagenleitner Elisabeth,
Wagenleitner Wilhelm,
Wünsche Franz,
Zekel Rudolf,
Marschner Franz,
Palme Eduard,
Salm Josef,
Tranzel Anna.
Kinder aus Mischehen:
Pflaume Franz, Vater deutsch,
Reinisch Reinhold, Vater deutsch,
Radvanovsky Reinhold, Vater deutsch,
Strunz Karl, Vater deutsch,
Pokorny Johann, Mutter deutsch,
Simaèek Wenzel, Mutter deutsch.
Hartmanitz (Schüttenhofen) 9 deutsche Kinder, 5 aus gemischten Ehen, ca 12 èechische Kinder, davon jedoch nur 1 aus Hartmanitz.
Deutsche Kinder:
Adamovsky Helene,
Puchinger Marie,
Penner Rupert,
Engl Oswald,
Edenhofer (Mädchen),
Petraschka Erich,
Wolf.
Foreith Emilie,
Foreith Ignaz.
Kinder aus Mischehen:
Weber Heinrich, Vater deutsch,
Weber Anna, Vater deutsch,
Weber Theresia, Vater deutsch,
Nausch Alois, Vater deutsch,
Weber Franz, Vater deutsch.
Èech. Kind aus der Schulgemeinde Hartmanitz: Klasek Marta.
Seewiesen (Schüttenhofen) 21 deutsche Kinder, 5 aus gemischten Ehen, 4 èechische Kinder des èech. Müllers Beneš.
Deutsche Kinder:
Altmann Hermine,
Brandl Emilie,
Dillinger Wenzel,
Dillinger Otto,
Haninger Amalie,
Kopp Oswald,
Kopp Anna,
Kopp Franz.
Kollross Hermine.
Kern Marie,
Lerach Friedrich,
Lerach Franz,
Legl Karoline,
Nausch Rupert,
Pauli Rosalie,
Galler Theresia,
Galler Hedwig,
Schaffhauser Ignaz,
Wastl Marie
Wastl Sophie,
Wastl Amalie.
Kinder aus Mischehen:
Lauda Frieda, Mutter deutsch,
Maydl Marie, Mutter deutsch,
Wlèek Anton, Mutter deutsch,
Köppl Peter, Mutter deutsch.
Köppl Karl, Mutter deutsch,
Grulich (Senftenberg) 2 deutsche, 12 aus gemischten Ehen, 10 èechische Kinder.
Deutsche Kinder:
Peschl Raimund,
Sapper Franz.
Kinder aus Mischehen:
Ullrich Franz, Vater deutsch,
Ullrich Josef, Vater deutsch,
Èeèek Olga, Mutter deutsch,
Fajt Heinrich, Mutter deutsch,
Fajt Ernst, Mutter deutsch,
Koèi Zdenka, Mutter deutsch,
Koèi Karl, Mutter deutsch,
Mareš Josef, Mutter deutsch,
Mareš Emilie; Mutter deutsch,
Blechta Alfred, Mutter deutsch,
Kulik Marie, Mutter deutsch,
Menzel Rudolf, Vater deutsch.
Linsdorf (Senftenberg) 6 deutsche Kinder, 5 Kinder aus Mischehen, 11 Kinder èechisch, davon 4 Kinder einer zugewanderten èechischen Familie, deren Vater schon gestorben ist (Filip).
Deutsche Kinder:
Effenberger Anton.
Fischer Emil,
Langer Anton.
Maly Karl,
Vogel Valentin,
Kaufmann Agnes.
Kinder aus Mischehen:
Èernohous Karl, Mutter deutsch,
Kaschka Agnes, Mutter deutsch.
Nožka Rudolf, Mutter deutsch,
Fogl Josef, Mutter deutsch,
Fogl Marie, Mutter deutsch.
Wichstadtl (Senftenberg) 4 deutsche Kinder, 2 aus gemischten Ehen, 12 èechische Kinder.
Deutsche Kinder:
Hördler Rudolf,
Bannert Gertrud,
Netuschil Alfred,
Rücker Franz.
Kinder aus Mischehen:
Albel Anna, Vater deutsch,
Køivohlavek Josef, Mutter deutsch.
Haselbach (Taus) 37 deutsche Kinder, S aus gemischten Ehen, 1 èechisches Kind.
Deutsche Kinder:
Letz Richard,
Kreutinger Barbara,
Schober Marie,
Fellner Marie,
Irber Vinzenz,
Fladerer Adolf,
Herbig Robert,
Lang Barbara,
Lang Anna,
Wagner Stephanie,
Gerl Konrad,
Wagner Georg,
Ring Rudolf,
Geiger Margareta,
Kumschir Theresia,
Geiger Karl,
Geiger Marie,
Wirth Theresia,
Pelz Anna,
Glasauer Anna,
Glasauer Barbara,
Knopf Ida.
Koch Franz,
Frei Karl,
Klein Marie,
Schöpfer Anna,
Schröpfen Franz,
Klein Siegfried,
Ascherl Ernestine,
Pilmeier Therese,
Prechtl Barbara,
Portner Amalia.
Riess Johan,
Wirth Franziska,
Böhm Marie,
Stengl Franz,
Ring Fritz.
Kinder aus Mischehen.
Riess Karl, Vater deutsch,
Riess Marie, Vater deutsch,
Riess Anton, Vater deutsch,
Tragl Franz, Vater deutsch,
Herbrich Heinrich, Vater deutsch,
Machata Ferdinand, Mutter deutsch,
Zurek Katharina, Mutter deutsch,
Dvorak Johann, Mutter deutsch.
Es wurde also dortselbst für ein einziges èechisches Kind sogar eine 2klasslge èechische Minderheitsschule errichtet.
Tepl 8 deutsche Kinder, 2 èechische Kinder:
Deutsche Kinder:
Wohlrab Karl, Vater Briefträger,
Wohlrab Marie, Vater Briefträger,
Pimpl Marianne, Vater Briefträger,
Reich Emma,
Plescher Anna,
Plescher Karl,
Plescher Theresia,
Harnisch Karl.
Èechische Kinder:
Lepiè Johann und
Lepiè Henriette (Vater Evidenzkapitän gestorben, die Mutter will nach Pilsen übersiedeln, wurde aber zum Verbleib verhalten, damit wenigstens 2 èech. Kinder für die Schule da sind).
Bensen (Tetschen) 31 deutsche Kinder, 6 aus gemischten Ehen, 5 èechische Kinder.
Deutsche Kinder:
Fürtig Ernst,
Fertig Hilda,
Grüsel Marieane,
Grüssel Josef,
Glässner Hermann,
Rollfinger Alfred,
Werner Wilhelm,
Querka Elfrieda,
Mildner Gertrud,
Ulbrich Leopald,
Jahnel Irene,
Portsch Josef,
Steinsberg Friedrich,
Parsche Emil,
Parsche Heinrich,
Thürme Rudolf,
Knechtl Richard,
Weigl Otto,
Frind Marie,
Führer Hedwig,
Weber,
Flietel Martha,
Bittner Friedrich,
Riedel Alfred,
Steinemayer Johann,
Böhm Otto,
Jahnel Ernst,
Worzfeld Oskar,
Gulich Franz,
Preiss,
Schollmann.
Kinder aus Mischehen:
Jahnel Marie, Vater deutsch,
Ptaèek Olga, Mutter deutsch,
Danihelka Aloisia, Mutter deutsch,
Danihelka Franz, Mutter deutsch,
Sajskršmid Franz, Mutter deutsch,
Pletka.
Kreibitz (Warnsdorf) 14 deutsche Kinder, 13 aus gemischten Ehen, 5 èechische Kinder.
Deutsche Kinder:
Hölzel Marie,
Worm Anna,
Mitscherling Marie,
Machek Erich,
Liebsch Alfred,
Richter Rudolf,
Krahl Gustav,
Weihrauch Gustav,
Richter Karl,
Worm Richard.
Frind Josef,
Hackel Josef,
Strobach Josef,
Christof Franz.
Kinder aus Mischehen:
Fork Emilie, Mutter deutsch,
Fork Franziska, Mutter deutsch,
Cuc Anna, Mutter deutsch.
Kopetzky Marie, Mutter deutsch,
Gallina Marie, Mutter deutsch,
Cuc Marie, Mutter deutsch,
Štepan Josef, Mutter deutsch.
Dvoøak Franz, Mutter deutsch,
Vlastnik Emanuel, Mutter deutsch,
Nittel Rudolf, Mutter deutsch,
Fork Franz, Mutter deutsch,
Hausdorf Franz, Mutter deutsch,
Svoboda Martin, Mutter deutsch.
Dieses Verzeichnis liesse sich noch beliebig erweitern. So wird z. B. die èechische Minderheitsvolksschule in
Gesen (Kletten) von 11 deutschen und nur von 9 èechischen Kindern besucht, trotzdem in unmittelbarer. Nachbarschaft die èechische Volksschule in Czachrau besteht.
In Heumoth (Neuhaus) sind von 20 Kindern der èechischen Minderheitsvolksschule 8 nachweisbar deutsch.
Eine einwandfreie Ueberprüfung würde den Besuch deutscher Kinder wohl in fast jeder bestehenden èechischen Minderheitsschule nachweisen.
Die Hauptursache für diese unerhörte Erscheinung ist die konstante Werbung durch èechische Agitatoren, welche sich geschickt den Wunsch der deutschen Bevölkerung, dass ihre Kinder èechisch lernen, zunutze machen. Hiefür gibt es viele Beweise, welche übrigens dem Schulministerium in speziellen Interpellationen zur Kenntnis gebracht wurden, ohne dass darauf eine Antwort erfolgt wäre. Diese Agitation vermag sich unter der Aegide desr Behörden frei auszuleben, ohne mit den Paragraphen des Schutzgesetzes in Konflikt zu geraten, während deutscherseits jeder Versuch, den Entlang der Kinder an deutschen Schulen zu verhindern, mit allen Mitteln disziplinärer und strafgesetzlicher Art verfolgt wird. Unterstützend in dieser Hinsicht wirkt auch die Nichtbewilligung der Einführung des unverbindlichen èechischen Sprachunterrichtes an deutschen Schulen, welcher von den Schulen und Landesbehörden immer bedeutende Schwierigkeiten bereitet werden. Das Ministerium geht hier mit voller Absicht vor. Da es bekannt ist, dass es heute nach sechsjähriger Wirksamkeit des Minderheitsschulerrichtungsgesetzes vom 3. April 1919, Nr. 189 S. d. G. u. V. in der ganzen Republik keine Gemeinde mehr gibt, wo bei Vorhandensein von 40 èechischen Kindern noch keine èechische Volksschule besteht, müssen eben deutsche Kinder für diese zu errichtende Schule gewonnen werden. Das ermöglicht einerseits die Ausbreitung des èechischen Elementes in den deutschen Gemeinden und anderseits die Schwächung der deutschen Sehteen durch den Entzug von Kindern, welche dadurch zur Auflassung oder Reduzierung reif gemacht werden, was beides im bekannten Plan der èechischen Schulpolitik liegt. Die weiteren nicht in unserer Bevölkerung selbst liegenden Gründe sind der wirtschaftliche und politische Druck, der sich in erster Linie bei den Staatsangestellten, besonders bei den Eisenbahnangestellten auswirkt. Nicht zuletzt die vollständig unentgeltliche Beistellung der Lehr- und Lernmittel in den èechischen Minderheitsschulen, sowie ausreichende aus Staatsmitteln bezahlte und daher leicht zu deckende Beschenkung der Kinder mit Kleidungsstücken. Die einseitige Bevorzugung der èechischen Minderheitsschulen in dieser Beziehung ist durch nichts zu rechtfertigen.
Alle diese Umstände vermochten den heute schon ins Unerträgliche gesteigerten Besuch deutscher Kinder in èechischen Minderheitsschulen herbeizuführen, welcher in Wahrheit ein vollständig ungesetzlicher Zustand ist. Die nach § 1 des Gesetzes vom 3. April 1919, Nr. 189 Slg. d. G. u. V. errichteten Minderheitsschulen sind nach der klaren Fassung des Gesetzes solche Schulen, welche für eine ganz bestimmte Nationalität errichtet werden, und daher auch nur von den Kindern dieser Nation besucht werden können. Der § 1 dieses Gesetzes sagt: Eine öffentliche allgemeine Volksschule kann in jeder Gemeinde errichtet werden, in welcher sich nach einem dreijährigen Durchschnitt mindestens 40 schulpflichtige Kinder befinden, wenn in der Schulgemeinde keine öffentliche Schule mit der Unterrichtssprache besteht, welche die Muttersprache dieser Kinder ist. Die Unterrichtssprache einer solchen Volksschule muss mit der Muttersprache der betreffenden Kinder identisch sein. Daraus geht hervor, dass für die Errichtung einer solchen Minderheitsschule nur die Kinder der betreffenden Muttersprache in Betracht gezogen werden können und dass diese Minderheitsschulen also nur für die Kinder jener Muttersprache bestimmt sind und nur von diesen besucht werden dürfen, welche mit der Unterrichtssprache der Schule übereinstimmen. Die Kinder einer anderen Nation sind sohin vom Besuch derartiger Schulen gesetzlich ausgeschlossen.
Das Gesetz selbst erklärt daher die Minderheitsschulen als für eine ganz bestimmte Nationalität qualifizierte Schulen, welche Qualifizierung imstande ist, das ansonsten mit Ausnahme von Mähren in der Republik geltende Elternrecht, den Besuch der Schule durch ihre Kinder frei zu bestimmen, auszuschalten, bezw. welche sogar dieses Recht im gegebenen Falle gesetzlich ausschalten muss. Es besteht kein Zweifel, dass auch das Elternrecht an gewisse formale gesetzliche Voraussetzungen geknüpft war und ist, die es war nicht ausschalten, aber bestimmten allgemeinen Bedingungen unterwirft. Solche formale Bestimmungen enthalten alle Schulgesetze und beziehen sich diese auf das Schulpflichtige Alter, auf bestimmte Aufnahmsvoraussetzungen, auf grundsätzliche territoriale Grenzen, auf den Pflichtschulbesuch n. dgl. Es kann also das Elternrecht auch in dieser Beziehung als ein qualifiziertes bezeichnet werden. Es fragt sich nun, ob bei diesen formalen Einschränkungen auch die Nationalität eine Rolle spielt, ob also der Besuch öffentlicher Volks- und Bürgerschulen hinsichtlich der Nationalität der Kinder irgend welcher Einschränkung unterworfen ist.
Bezüglich des früheren Zustandes muss diese Frage verneint werden, weil es damals nur eine Kategorie von Volks- und Bürgerschulen gab, nämlich die allgemeinen öffentlichen, auf Grund der Schulerrichtungsgesetze in den einzelnen Ländern errichteten Landesschulen, auch dann, wenn sie gemäss Artikel XIX des Staatsgrundgesetzes als Nationalitätenschulen errichtet wurden. Für diese Schule bestand ausnahmslos keine Beschränkung der Aufnahme. Jedes innerhalb des Schulsprengels wohnende schulpflichtige Kind musste aufgenommen werden, ohne Rücksicht auf die Nationalität und Abstammung. Einen gesetzlichen Begriff der Nationalitätenschulen gab es nicht. Diese Schulen waren gleichbedeutend mit den übrigen öffentlichen Landesschulen und unterschieden sich nur im einzelnen Falle durch die Unterrichtssprache von der Schule der Majorität.
Heute nach der Erlassung des Gesetzes vom 3. April 1919, Nr. 189 Slg. d. G. u. V. und vom 9. April 1920, Nr. 292 Sig. d. (i. u. V. sind die Verhältnisse ganz anders, weil neben die alte Kategorie der öffentlichen Landesschulen die Kategorie der gesetzlich anerkannten Minderheitsschulen getreten sind, welche nach dem oben Gesagten Schulen sind, welche für eine bestimmte Nationalität qualifiziert sind. In diesem Falle muss also auch die Nationalität, als das Ausschlaggebende für eine Minderheitsschule, auf die formale Einschränkung des Elternrechtes einen Einfluss ausüben. Es muss also bei sämtlichen heute bestehenden Minderheitsschulen das Elternrecht in dem Falle ausgeschlossen sein, wo die Muttersprache des Rindes mit der Unterrichtssprache der Minderheitsschule nicht übereinstimmt, denn es kann sich nur auf solche Schulen beziehen, welche nicht kraft ihrer gesetzlichen Errichtung für eine ganz bestimmte Nationalität qualifiziert worden sind.
Das Ergebnis diesem gesetzlichen und rechtlichen Betrachtung ist also, dass im Geltungsgebiet des Minderheitsschulgesetzes die èechischen Minderheitsschulen nicht von deutschen Kindern und umgekehrt die deutschen Minderheitsschulen nicht von èechischen Kindern besucht werden dürfen. Es dürfen also in Minderheitsschulen nur jene Kinder aufgenommen werden, deren Muttersprache mit der Unterrichtssprache identisch ist.
Nach all dem Gesagten steht unzweifelhaft fest, dass die èechische Minderheitsschulen nur zur Unterrichtung jener Kinder bestimmt sind, deren èechische Nationalität unzweifelhaft feststeht, und dass der Besuch dieser Schulen durch Kinder anderer Nationalität dem Wesen der Minderheitsschulen widerspricht. Trotzdem ist der Besuch der èechischen Minderheitsschulen durch deutsche Kinder, wie oben in einzelnen Fällen nachgewiesen ist, ein ungeheurer. Auf èechischer Seite dagegen wird streng darauf gesehen, dass keine èechischen Kinder eine deutsche Schule besuchen. Den deutschen Privatvolksschulen ist bei sonstiger Schliessung die Aufnahme nichtdeutscher Kinder untersagt worden. Den deutschen Kindern des Hultschiner Ländchens wird der deutsche häusliche Privatunterricht sowie der Besuch benachbarter deutscher Schulen, der mangels des Bestehens einer öffentlichen deutschen Schule dortselbst notwendig war, verboten. In Schlesien, wo ein Reklamationsverfahren gesetzlich nicht anerkannt ist, werden deutsche Kinder aus den deutschen Volksschulen herausreklamiert und mittels behördlicher Erkenntnisse in èechische Schulen gezwungen. In Mähren ist die fälschliche Reklamation deutscher Kinder eine Plage der Bevölkerung geworden und konnte erst durch zahlreiche günstige Erkenntnisse des Obersten Verwaltungsgerichtes in geregeltere Bahnen gelenkt werden. Die deutschen Ansuchen um Errichtung von Minderheitsschulen werden jahrelang durch das Ministerium hinausgezogen, da eingehende Untersuchungen über die Nationalität der für diese Schulen in Betracht kommenden Kinder durchgeführt werden mussten. In Böhmen aber darf schrankenlos sogar mit der Unterstützung der Behörden die Agitation unter den deutschen Kindern; zum Besuche èechischer Minderheitsschulen betrieben werden und wird dieser Besuch ohne Rücksicht auf die entgegenstehenden gesetzlichen Vorschriften geduldet und gefördert. So wird unter dem Schutze der Regierung auf eine offenkundige Weise die verfassungsrechtlich verpönte Entnationalisierung gewaltsam und auf Schleichwegen ins Werk gesetzt.
Die Unterfertigten fragen daher den Herrn Minister für Schulwesen und Volkskultur:
1. Wie rechtfertigt er den, den ausdrücklichen gesetzlichen Bestimmungen widersprechenden Besuch deutscher Kinder in èechischen Minderheitsschulen, welcher auch nach der Rechtsanschauung des Obersten Verwaltungsgerichtes mit dem verfassungsmässig festgelegten Grundsatze, dass jedes Kind in die Schule seiner Nationalität gehört, nicht in Einklang zu bringen ist?
2. Ist er bereit, diesen ungesetzlichen Besuch allgemein zu untersagen und seine Organe anzuweisen, die Ausschulung der deutschen Kinder aus den èechischen Minderheitsschulen sowohl von Amtswegen wie auch über allfällige Reklamationsanträge deutscherseits sofort zu veranlassen?
Prag, am 12. März 1925.
Schäfer, Hoffmann,
R. Fischer, Heeger, Wittich, Schweichhart, Jokl, Schuster, Kirpal, Leibl, Dietl, Grünzner, Häusler, Taub, Hillebrand, Hackenberg, Dr. Czech, Kaufmann, Dr. Haas, Roscher, Uhl, Schiller.
Pùvodní znìní ad XI./5089.
Interpellation
des Abgeordneten Josef Mayer und Genossen
an den Minister für nationale Verteidigung
in Angelegenheit der Nichteinrückung von Mannschaften bei der Mobilisierung im Jahre 1921.
Sicheren Nachrichten zufolge fällt es heute den Militärbehörden ein, nach 4 Jahren dienstpflichtige Militärpersonen zur Verantwortung zu ziehen, weil sie bei der Mobilisierung im Jahre 1921 angeblich nicht rechtzeitig eingerückt sind. In den meisten Fällen stellt sich heraus, dass die Verfolgung schon deshalb nicht zu Recht besteht, weil die Leute wohl pünktlich zur Stelle waren, weil aber infolge der masslosen Unordnung bei den Militärbehörden die Präsenzeintragungen meist verspätet erfolgt sind. Wer damals Gelegenheit hatte, die heillose Misswirtschaft bei den Truppenkörpern zu beobachten, der wird dies bestätigt finden und es ist wahrlich nicht angebracht, dass man für diese Unordnung die dienstpflichtigen Militärpersonen verantwortlich machen will. Tatsache ist, dass damals z. B. in Eger unter den Eingerückten Anlass zu grossen Beschwerden deshalb war, weil weder die Abfertigung bei der Präsentierung, noch die Verköstigung und Bequartierung der Leute klappte. Es steht deshalb der Militärbehörde schlecht an, für ihre eigene Schlamperei heute nach 4 Jahren die eingerückte Mannschaft verantwortlich machen zu wollen.
Die Gefertigten verlangen von dem Herrn Minister, dass er unverzüglich die jetzt angeordneten Bestrafungen jener Leute zurückziehe.
Prag, am 12. März 1925.
Josef Mayer,
Heller, Windirsch, Sauer, Böllmann, Dr. Luschka, Schälzky, Böhr; J. Fischer, Dr. Brunar, Pittinger, Dr. Hanreich, Schubert, Bobek, Zierhut, Dr. Keibl, Dr. Lodgman, Dr. Schollich, Ing. Kallina, Kraus, Dr. Lehnert, Dr. Radda.
Pùvodní znìní ad XII./5089.
Interpellation
der Abgeordneten Josef Fischer, Josef Mayer, Alois Stenzl und Genossen an den Minister für Schulwesen und
Volkskultur
in Angelegenheit der Subventionierung der Musikschule in Petschau.
Mit dem Erlasse des Ministerium für Schulwesen und Volkskultur vom 24. November 1924, Z. 89722 wurde das Kuratorium der Musikschule in Petschau in Kenntnis gesetzt, dass der bisher alljährlich bewilligte Staatsbeitrag von 24.000 Kè, aus budgetären Gründen für das Jahr 1924 auf 5000 Kè herabgesetzt wurde und dieser Betrag zur Auszahlung gelange.
Durch diese Kürzung des Staatsbeitrages ist der weitere Fortbestand dieser, nicht nur allein für die Stadt Petschau, sondern für ganz Westböhmen so wichtigen Lehranstalt ganz in Frage gestellt, da die bisher zur Verfügung stehenden Mittel in keiner Weise geeignet sind die finanziellen Erfordernisse der Musikschule zu decken. Schon vor dem Bestande dieser Lehranstalt waren die Musikern aus Petschau und Umgebung weit und breit berühmt, sie durchzogen ganz Europa und in allen Badeorten der Welt waren Petschauer-Musiker zu finden, die Folge davon war, dass diese Leute einen ziemlich guten Verdienst mit nach Flause brachten und dadurch auch die Existenz ihrer Familie gesichert war.
Die Errichtung der Musikschule in Petschau vor 30 Jahren entsprang daher einem dringenden Bedürfnis und heute ist dieses Institut eine wichtige aber auch berühmte Anstalt geworden; aus welcher schon zahlreiche tüchtige Kräfte hervorgegangen sind; die ein Unterkommen in allen grösseren Musikkapellen gefunden haben. Die Schule selbst weist alljährlich 120-180 Zöglinge auf, die nicht nur aus Petschau, sondern aus ganz Böhmen stammen und die Folge davon ist, dass durch die Aufnahme dieser Schüler in Kost und Logis zahlreiche Familien dadurch einen Erwerb finden und auch Handel und Gewerbe eine bessere Einnahmsquelle zu verzeichnen haben. In der Stadt Petschau selbst ist gar keine Industrie vorhanden, das Gewerbe findet nur in geringen Masse sein Fortkommen., der Ackerbau und die Viehzucht kommt bei der gebirgigen Lage gar nicht in Betracht und die Bevölkerung ist auf den geringen Verdienst angewiesen, den sie in der Umgebung und in den Badeorten findet. Die Stadtgemeinde, selbst ist nicht mehr in der Lage den bisher geleisteten Aufwand für die Erhaltung der Schule zu decken, dieselbe besitzt kein eigenes Vermögen und muss alle Bedürfnisse durch Umlage decken, sodass für das Jahr 1925 bereits 138% zur Hauszinssteuer und 332% zu den restlichen Steuern ohne die Schulumlagen eingehoben werden, ebenso ist auch der Bezirk Petschau durch seine hohen Umlageprozente nicht in der Lage einen grösseren Beitrag zur Erhaltung der Schule zu leisten.
Da nun die jährliche Erhaltung der Schule, trotz aller Kürzungen noch immer einen Aufwand von 129.610 Kè erfordert, Stadt und Bezirk nicht au der Lage sind diese Erhaltungskosten aus eigenen aufzubringen, die sonst noch vorhandenen Mittel und Beiträge als sehr gering bezeichnet werden müssen, der weitere Fortbestand dieser Musikschule als eines der dringendsten Bedürfnisse bezeichnet werden muss, so erlauben sich die Gefertigten die Anfrage zu stellen:
1. Ist der Herr Minister für Schulwesen und Volkskultur geneigt im Interesse der Erhaltung einer so wichtigen Lehranstalt, für das Jahr 1925 einen grösseren Beitrag aus Staatsmitteln zu bewilligen?
2. Ist er geneigt, dafür einzutreten, dass eine so wichtige Lehranstalt, wie es die Musikschule in Petschau ist seitens der hohen Regierung auch weiterhin mit ausgiebigen Mitteln unterstützt und der weitere Fortbestand derselben gesichert ist?
Prag, am 11. März 1925.
J. Fischer, J. Mayer, Stenzl,
Pittinger, Dr. Kafka, Ing. Jung, Dr. Luschka, Wenzel, Windirsch, Dr. Brunar, Patzet, Schälzky, Dr. Spina, Sauer, Simm, Kostka, Böhr, Böllmann, Schubert, Knirsch, Bobek.