Pùvodní znìní ad XXIV./3ß53.

Interpellation

der Abgeordneter Heeger, Jokl, Dr. Haas und Genossen

an den Minister für Schulwesen und Volkskultur betreffend die Unzukömmlichkeiten bei den Schuleinschreibungen in Ostschlesien.

Entgegen den Bestimmungen der Schul- und Unterrichtsordnung, laut welcher die Einschreibungen von den Schulleitern durchzuführen sind,. griffen bei den diesjährigen Schuleinschreibungen; in allen Orten Ostschlesiens die Regierungskommissäre ein in der unverkennbarer Absicht, den deutschen und polnischen Schulen so viel Kinder als möglich zu entziehen und sie den tschechischen Schulen zuzuführen. Die Methoden, die sie dabei anwandten, waren in den verschiedenen Orten verschieden. Der Regierungskommissär in reschen operierte vor allem mit dem Hinweis auf die Staatsangehörigkeit der einzelnen Personen die ihre Kinder in die, deutschen Schulen einschreiben lassen wollten. Sie sind doch Èechoslovake - mit dieser Apostrophierung versuchte er einen Einfluss auf den Willen der Eltern auszuüben. Wo ihm dies nicht gelang, stellt er eine hochnotpeinliche Untersuchung über die Volkszugehörigkeit und Umgangssprache der Eltern und ihrer Kinder an, änderte: eigenmächtig die Angaben der Parteien oder verlangte amtliche Bescheinigungen ihrer Nationalität. Den Umstand, dass ein Teil der ostschlesischen Bevölkerung gewohnt ist, sich als Schlesier (Schlonsaken) zu bezeichnen, benützte er dazu, schlesisch (schlonsakisch) mit èechisch gleichzusetzen und die Kinder dieser Personen der èechischen Schule zuzuweisen. Der Regierungskommissär in Trzynietz handhabe nach gröbere, manchmal ans Groteske streifende Mittel, um die deutsche und polnische Schule zu treffen. Er überprüfte den Stammbaum mancher Personen und stellte phantsievoll da und dort eine èechische Grossmutter fest, er untersuchte den Klang der Namen und erklärte dabei eine Anzahl von Personen, die nie èechisch gesprochen haben, für Èechen; erstellte den Grundsatz auf, dass Familien, die aus Mähren stammen, keine Deutsche seien; er sprach den Trzynietzern im allgemeinen das Recht ab, sich als Deutsche zu bezeichnen; da es in Trzynietz keine Deutche gebe; er erklärte Personen, die er zufällig einmal in der schlesischen Mundart sprechen gehört hatte, als Nichtdeutsche, dies alles und noch mehr zu dem Zwecke, um die Bevölkerung einzuschüchtern und, wo der Versuch fehlschlug, die Aufnahme der Kinder in die deutsche Schule zu verbieten. Der Regierungskommissär in Freistadt kämpfte gleichfalls sehr angestrengt für die èechische Schule. Wer im Vorjahr sein Kind In diese Schule geschickt hatte - dies taten viele Personen, weil sie dazu von èechischen Agitatoren, die damals ihre wirtschaftliche Existenz in den Händen hatten, gezwungen worden waren - und nun zur Einschreibung in die deutsche Schule kam, wurde abgewiesen. Kinder, die die deutsche Sprache nicht vollkommen beherrschten, wurden in die deutsche Schule nicht aufgenommen, auch wenn ihre Eltern sich als Deutsche bezeichneten und die Aufnahme verlangten. Der Regierungskommissär erachtete es hiebei für notwendig, zu erklären, dass der Germanisierung ein Ende gemacht werden müsse. Wohl ist es richtig, dass auch polnische Eltern ihre Kinder in die deutsche Schule schickten und auch heuer schicken wollten und dass insbesondere die Bevölkerung der Dörfer darnach strebt, den Kindern deutschen unterricht in der Stadt zuteil werden zu lassen: aber da spielen ökonomische und soziale Tatsachen mit und besonders der Umstand, dass die Landschulen den Anforderungen der Eltern nicht entsprechen. Solange die Landgemeinden nicht die Mittel haben, ihre Schulen höher zu organisieren, solange an diesen Schulen die deutsche Sprache nicht in ausreichendem Ausmasse gelehrt wird: ebenso wird der Zug in die Stadtschule andauern und das Bestreben, den Dorfkindern die Vorteile des Stadtunterrichtes um jeden Preis zukommen zu lassen. Mit Entschiedenheit muss man sich gegen die gewollte, absichtlich herbeigeführte Entnationalisierung wenden, aber auch dagegen, dass unter Berufung auf die Gefahr der Entnatlonalisierung den Kindern die Möglichkeit eines höher organisierten Unterrichtes genommen wird. Wie ernst es den Regierungskommissären in Ostschlesien mit der Verkündigung des Grundsatzes ist, dass nicht germanisiert, also nicht entnationalisiert werden dürfe, wird klar bei der Betrachtung ihres Vorgehens gegen die polnischen Schulen.

In Deutsch-Leuten, Polnisch-Leuten und Willmersdorf die Vertrauensmänner, die die polnische Bevölkerung zwecks Kontrollierung der Einschreibungen entsendet hatte, aus dem Lokale gewiesen. In Jablunkau wurde polnischen Eisenbahnern, die ihre Kinder in die polnische Schule einschreiben lassen wollten, mit der Versetzung gedroht. Trzynietzer Witwen wurde gedroht; dass ihnen ihre Unterstützungsgelder entzogen werden, wenn sie sich nicht für die öechische Schule entscheiden.

In Lazy und Orlau wurde eine Anzahl polnischer Schüler kurzerhand in die èechische Schule dirigiert und den Eltern Strafen in Aussieht gestellte falls sie sich der Weisung nicht fügen sollten. In Karwin wurde mit der Optionsfrage manövriert; wer sein Kind nicht in die èechische Schule schicke, dessen Gesuch werde nicht günstig erledigt werden. In Altstadt gar wurden Kinder für die èechische Schule gekauft, eines um 180 Kronen.

Dias in einigen wenigen Beispielen ein Bild der heurigen Schuleinschreibung in Ostschlesien. Das Ergebnis sind hunderte von Ansuchen, Reklamationen und Beschwerden bei den einzelnen Verwaltungsstellen; das Ergebnis ist, da nur ein Teil der Eingaben erledigt ist und die Mehrzahl nichts, dass viele Hunderte Kinder die Schulen besuchen, die nicht von den Eltern, sondern von Organen der Regierung bestimmt wurden; das Ergebnis ist, dass eine grosse Anzahl von Kindern überhaupt keine Schule besuchen oder nur kümmerlichen Privatunterricht geniessen. Das Ergebnis ist endlich eins allgemeine Entrüstung unter der ostschlesischen Bevölkerung, die sich vergebens fragt, warum ihre Grundrechte in solch rücksichtsloser Weise verletzt werden. Angesichts dieser Vorkommnisse fragen die Gefertigten:

Ist der Herr Minister nicht der Ansicht, dass jeder Person das Recht vorbehalten werden muss, selbst ihre Nationzugehörigkeit zu bestimmen?

Ist der Herr Minister nicht dar Ansicht, dass das Elternrecht nicht angetastet werden darf und dass alle anderen Richtlinien, nach denen die Einschreibungen vorgenommen werden, zu Willkür und Verwirrung führen?

Ist der Herr Minister nicht der Ansicht, dass die heutigen Einschreibungen in Ostschlesien nicht nur den bescheidensten Anforderungen an die Demokratie widersprechen, sondern auch geeignet sind, einen nachteiligen Eindruck in den Gemütern der auf solch drastische Weise eingeschriebenen Kinder hervorzurufen und dass es notwendig ist, den Akt der Einschreibung des polizeilichen Apparates zu entkleiden?

Ist der Herr Minister nicht dar Ansicht, dass die Organisation der ostschlesischen Schulen: besonders der Landschulen eines Ausbaues bedarf, dass aber dieser Ausbau nicht durch die erwähnten Massnahmen der Regierungskommissäre erzielt werden kann, sondern nach einem unter der Mitwirkung der Bevölkerung zu erarbeitenden Programm?

Ist der Herr Minister bereit, eine Untersuchung über die Vorkommnisse bei den ostschlesischen Schuleinschreibungen zu verlangen und darauf zu dringen dass alle Reklamationen und Beschwerden unter Annerkennung des Elternrechtes sofort erledigt werden?

Prag, den 9. November 1922.

Heeger, Jokl, Dr. Haas.

Schäfer. Häusler, Èermak, Hirsch, Palme, Hackenberg, Hoffmann, Koscher, Dr. Holitscher, Blatny, Grünzner, Uhl, Hillebrand, Kaufmann, Kirpal, Taub, Beutel, Dietl, Leibt, Schweichhart.

 

 

Pùvodní znìní ad XXV./3853.

Interpellation

der Abgeordneten Dr. Kafka, Kostka und Genossen

an die Regierung

betreffend die Praxis der Behörden bei Ausstellung von Pässen.

Nach Begründung der Èechoslovakischen Republik wurde zur Ausfolgung der Pässe die Beweisführung über vollständige Zahlung oder eine Sicherstellung aller rückständigen Steuern verlangt. Dies war dadurch gerechtfertigt; da verhindert werden sollte, dass die Vermögen der einzelnen Staatsbürger ins Ausland verschleppt und die Steuerpflichtigen verhindert werden sollten, ohne vorherige Bezahlung der Sicherstellung der Steuern, ins Ausland zu flüchten.

Diese Praxis hat sich aber weiterhin erhalten, ohne dass hiefür zwingende Gründe vorhanden wären. Dadurch wird den Geschäftsleuten die Möglichkeit genommen, dringende Geschäftsreisen ins Ausland zu unternehmen, und es müssen oft wichtige Geschäftsreisen unterlassen werden, weil die Behörden ohne vorherige Sicherstellung oder Bezahlung aller Steuern die Ausfolgung von Pässen verweigern. Diese Praxis wäre erklärlich, wenn die Steuerbehörden in der Lage wären, den betreffenden Steuerpflichtigen die Steuervorschreibungen rechtzeitig zuzustellen. Da dies aber nicht geschieht, ist es den Steuerpflichtigen beim besten Willen nicht möglich, ihrer Steuerpflicht nachzukommen. Dias führt zu dem unmöglichen und unmoralischen Vorganges dass die Steuerbehörden einfach, falls die Vorschreibungen nicht erfolgt sind, ganz willkürliche Beträge als Sicherstellung von den Passbewerbern verlangen, was mitunter auch zu politischen Extravaganzen der Steuerbehörden führt, indem sie deutschen Passbewerbern ganz andere Beträge zur Sicherstellung vorschreiben, als den èechischen oder slowakischen.

Es ist selbstverständlich, dass die Passwerber die Beträge, welche ihnen das Steueramt ganz willkürlich auferlegt, nicht bezahlen können und infolgedessen auf die Ausstellung von Pässen verzichten und die Abwicklung von Geschäften unterlassen, weil die Steuerbehörden eine Ausreist: erschweren. Dias führt natürlich sowohl zu einer schweren Schädigung des Handels- und Gewerbestandes, als auch zu einer Benachteiligung des Staates da auf diese Art die Steuerquellen gedrosselt werden. Bei den heute herrschenden Verhältnissen wird es wohl niemandem mehr einfallen, wegen rückständiger Steuern aus dem Gebiete der Republik zu flüchten.

Nachdem es den Steuerbehörden allem Anscheine nach unmöglich ist, den Steuerpflichtigen rechtzeitig die, Steuervorschreibungen zuzustellen, wäre die vexatorische Massregel des Ausweises über die erfolgte Sicherstellung oder Bezahlung rückständiger Steuern aufzuheben und so wie es in den anderen Staaten geschieht, dem Passbewerber den Pass ohne Rücksicht auf seine Steuerpflicht und ohne Rücksicht auf seine Steuerrückstände auszufolgen.

Die Unterzeichneten stellen daher die Anfrage an die Regierung:

1. Sind dar Regierung die vexatorischen Massnahmen der Steuerbehörde bei Ausstellung eines Passes bekannt?

2. Ist die Regierung bereit, die Steuern- und Passbehörden anzuweisen, bei der Ausfolgung der Pässe alle Massnahmen zwecks Erleichterung der Ausfolgung dar Reisepässe zu treffen und jede unnötige Erschwerung von Ausreisen zu unterbinden?

Prag, den 9. November 1922.

Dr. Kafka, Kostka,

Dr. Luschka, Schälzky, Dr. Spina, Wenzel, Dr. V. Feierfeil, Scharnagl, Böllmann, Pittinger, Windirsch, Patzet, Køepek, Bobek, Schubert, Zierhut, Dr. Petersilka, Kaiser, Dr. Keibl, Dr. E. Feyerfeil, Knirsch.

 

 

Pùvodní znìní ad XXVI./3853.

Interpellation

des Abgeordneten Schälzky und Genossen

an die Minister des Innern und der Justiz

in Angelegenheit der Beschlagnahme der periodischen Druckschrift Deutsche Zeitung in Freudenthal.

Von der politischen Bezirksverwaltung in Freudenthal wurde die Nr. 79 vom 4. Oktober 1922 der in Freudenthal erscheinenden periodischen Druckschrift Deutsche Zeitung beschlagnahmt.

Der Zensor, der in jeder etwa schärferen Kritik der gegen die Deutschen in diesem Staate gerichteten Massnahmen ein Verbrechen gegen den Staat erblickt, glaubte durch Beschlagnahme folgender Stellen dieselben der weiteren Verbreitung entziehen zu müssen:

Wieder verfiel unsere Folge 78 dem Rotstift des Zensors, in diesem Monat zum zweitenmal. Von oben herab weht setzt wieder ein Wind; der einen so giftigen Atem führt, dass er alles töten will, was deutsch denkt und deutsch fühlt. Wir haben die Häutung dieses Staates schon einignmale durchgemacht, heute aber scheint ganz oben eine Generalhäutung vor sich zu gehen und irgendwo muss es - riechen, stark riechen. Nun, unseretwegen kann der Staat und kann es im Staate stinken soviel es will - wir wünschen, je mehr - desto besser - es soll uns nicht im entferntesten hindern; nach wie vor unsere Meinung öffentlich zum Ausdruck zu bringen, den Kampf weiter zu führen, bis unserem deutschen Volke auch in dieser Republik die Freiheit und das mit brutaler Gewalt entrissene Recht wiedergegeben wird.

Ein tschechischer Verein in Freudenthal. Vor einigen Tagen wurde seitens der hiesigen Tschechen, selbstverständlich alle ortsfremde Personen, die Gründung eines tschechischen Vereines in Freudenthal besprochen. Der Verein soll sieh auf wissenschaftlicher (!) Grundtage aufbauen und eigentlich einen Kulturverein (!) darstellen. Da es bei den Tschechen weder mit der Wissenschaft, noch mit der Kultur weit her ist, dürfte dies wohl nur ein Vorwand sein, in Wirklichkeit wird es sich hier um einen tschechischen Kampfverein handeln. Wir werden diesem selbstverständlich unsere ganz besondern Aufmerksamkeit widmen und unser besonderes Wohlwollen entgegenbringen.

Die Deutsche Zeitung in Freudenthal scheint sich überhaupt einer besonderen Fürsorge und Beachtung des Zensors zu erfreuen, wie deren öftere Beschlagnahme beweist.

Die Gefertigten stellen daher an die Herren Minister des Innern und der Justiz die Anfrage: 1. Ob sie mit diesem Vorgehen des Zensors einverstanden sind?

2. Ob sie gewillt sind, Pressefreiheit gegen willkürliche Uebergriffe der Zensoren zu schützen?

Prag, den 9. November 1922.

Schälzky,

Dr. Luchka, Böhr, Mark. Dr. Petersilka, Dr. W. Feierfeil, Budig, Scharnagl, Patzel, Windirsch, Dr. Kafka. Dr. Spina, Böllmann, Kostka, Bobek, Röttel, Zierhut, Pittinger, Schubert, Heller, J. Fischer, Dr. Hanreich.

 

 

 

Pùvodní znìní ad XXVII./3853.

Interpellation

der Abgeordneten Budig, Schälzky, Böhr und Genossen

an die Minister des Innern, der Justiz und des für Schulwesen u. Volkskultur wegen religionsfeindlicher und rechtswidriger Ubergriffe in Hödnitz (Mähren).

Samstag, den 28. Oktober 1922, hat der Lehrer an der tschechischen Minderheitsschule in Hödnitz, Mähren, eigenmächtig und ohne jemanden zu fragen, in dem von den deutschen Schulkindern mitbenützten Schulzimmer das Kreuz entfernt und an dessen Stelle Bilder des Hus und des Žižka befestigt. Ausserdem hat der Lehrer sich noch andere Eigenmächtigkeiten zuschulden kommen lassen.

Die über die Entfernung des Kreuzes aus dem Schulzimmer erbitterte katholische Bevölkerung in Hödnitz verlangte energisch die Wiederanbringung des Kreuzes und es begab sich, um eventuelle Ausschreitungen zu verhüten, der für Ruhe und Ordnung in der Gemeinde verantwortliche Ortsvorsteher Echsel gemeinsam mit dem Obmann des Ortsschulrates Mossböck in die Schule zum tschechischen Lehrer um die Entfernung der dem grössten Teil der Bevölkerung missliebigen Bildar des Hus und Žižka und die Wiederanbringung des Kreuzes an seiner alten Stelle zu verlangen. Wie es eben die Art schlichter, erregter, in den heiligsten religiösen Gefühlen verletzter Bauern ist, gestikulierten die beiden mit den Händen, ohne jedoch, weder durch Wort noch durch Geste, den Lehrer irgendwie zu bedrohen; und verlangten die Wiederherstellung des früheren Zustandes in jeder Weise. Dies geschah auch und das Volk wahrte die Ruhe.

Am Dienstag, den 31. Oktober; nachmittags aber wurden nun plötzlich durch Gendarmerie die beiden Genannten, welche doch nur in Ausübung übernommener öfentlicher Verpflichtungen bezw. zur Wahrung von Gemeindeinteressen und der öffentlichen Ruhe und Ordnung tätig waren, verhaftet und dem Kreisgericht - in Znaim wegen Verbrechen nach § 98 gleich Schwerverbrechern eingeliefert, wo sie sich heute noch in I-iaft befinden, trotzdem der Untersuchungsrichter deren Enthaftung beantragt hat, welchem Antrag die Ratskammer zustimmte: nur wegen des vollkommen unbegreiflichen Einspruches der Staatsanwaltschaft unterblieb die Durchführung.

Bemerkt wird noch, dass bei der ersten Einvernahme bei dem Gendarmerieposten in Hödnitz der dem dortigen Posten zugeteilte jüngere Gendarm den allgemein, auch bei der Bezirksverwaltung in Znaim, geachteten Ortsvorsteher Echsel herumstiess, was doch sicherlich nicht der Dienstinstruktion entspricht.

Die Gefertigten richten nun an die Herren Minister die Anfrage:

1. Was sagt der Herr Minister für Schulwesen u. Volkskultur zu dieser offenkundigen Verletzung des jüngst erlassenen Verbotes jedweder antireligiösen Propaganda in der Schule, nachdem der tschechische Lehrer selbst eingestanden hat, dass er Hussit sei und aus diesem Grunde das Kreuz entfernt und dafür die Bilder des Hus und Žižka befestigt habe.

2. Was sagt der Herr Minister des Innern dazu, dass ein Ortsvorsteher wegen der Ausübung seiner angelobten Pflicht für Ruhe und Ordnung zu sorgen, bezw. ein Ortsschulratsmitglied in gleicher Ausübung verhaftet und gefänglich eingezogen werden?

Welche Genugtuung wird den beiden Verhafteten gegeben, die doch vollkommen korrekt und gesetzmässig gehandelt haben?

Welcher Bestrafung wird der zitierte Gendarm zugeführt, welcher den Ortsvorsteher Echsel herumstiess?

3. Wird der Herr Justizminister eine Untersuchung darüber einleiten, welche dunkle Kräfte am Werke waren, die die Verhaftung der beiden nach vier Tagen veranlassten, eine Verhaftung und Zurückhaltung, die unnötig war, da die beiden Grundbesitzer durchaus nicht fluchtverdächtig sind.

Wird der Herr Justizminister von der Znaimer Staatsanwaltschaft Aufklärung darüber verlangen, warum die Enthaftung der beiden noch nicht durchgeführt wurde, und wird er die sofortige Enthaftung veranlassen?

Welche Genugtuung wird den beiden für die unverschuldete Längerhaft geboten?

Prag, am 7. November 1922.

Budig, Schälzky, Böhr,

Scharnagl, Zierhut, Dr. Petersilka, Dr. Luschka, Böllmann, Dr. W. Feierfeil, Dr. Kafka, heller, Windirsch, Dr. Spina, Patzet, Kostka, Mark, Bobek, Pittinger, Röttel, Schubert, J. Fischer, Dr. Hanreich.

 

 

 

Pùvodní znìní ad XXVIII./3853.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Spina, Röttel und Genossen

an die Regierung

ln Angelegenheit der von dem Finanzwachmann Pešina des Postens Ober-Lipka; Inspektorat Grulich, in der Nacht vom 4. auf den 5. November l. J. wegen angeblichen Schmuggels erschossenen Staatsangehörigen.

Am 4. November 1. J. hatten sich 7 junge Leute aus den Gemeinden Gross-Mohrau und Nieder-Mohrau über die nahe Grenze nach Preussen begeben, um, wie dies in den Grenzgebieten gebräuchlich ist, dort eine Flasche Wein zu trinken. In der Nacht begaben sie sich zurück und nahmen Kleinigkeiten für den Hausgebrauch mit, wie eine Blechschüssel, einen Topf und Kleinigkeiten von Gewürzen. Die preussische Grenzkontrolle in Böbischau nahm an ihnen eine eingehende Leibesvisitation vor und liess sie anstandslos passieren. Waffen wurden nach ausdrücklicher Aussage des preussischen Postens bei ihnen nicht gefunden.

Als die Jungen Leute ungefähr um 12 Uhr nachts die Grenze bei Herrnsdorf bei Grulich unterhalb des Spieglitzer Schneeberges Passierten, wurden von dem tschechischen Finanzwachmann Pešina in rascher Folge aus der Entfernung von 6 bis 10 Schritten ohne vorangegangenen Anruf auf die ahnungslos dahinschreitenden, also nicht flüchtenden 7 jungen Leute 5 Schüsse aus seinem Dienstgewehr abgegeben. Die Wirkung war eine furchtbare. Der Bauernsohn Johann Bierent aus Gross-Mohrau wuide durch die Brust geschossen und war sogleich tot: ein zweiter namens Habich aus Nieder-Mohrau wurde durch Bauchschuss schwer verwundet und starb bald darnach, ein dritter namens Kotter aus Nieder-Mohrau wurde am Arm und der Schulter schwer verletzt und ringt jetzt im Spital im Mährisch-Rothwasser zwischen Leben und Tot. Ein vierter wurde ebenfalls verwundet. Durch die ärztliche Untersuchung wurde festgestellt, dass die Schüsse aus allernächster Nähe abgefeuert wurden.

In der Nähe des Schiessenden Finanzers Pešina waren die Finanzwachorgane Mokrý und Blecha postiert, welche von den Schüssen nichts gehört haben wollen und erst auf die Hilferufe zu der Unglücksstätte gingen. Den Schwerverwundeten wurde von den drei genannten Finanzwachorganen nicht nur keine Hilfe geleistet, sie wurden weder geborgen, noch verbunden, die Finanzwachorgane eilten auch nicht gleich um Hilfe, sondern liessen den Morgen herannahen, sodass erst um 8 Uhr Hilfe aus Grulich bei der Unglücksstätte eintraf, als die Schwerverwundeten fast verblutet waren.

Von der Kommission wurde neben dem toten Bierent ein Revolver gefunden, aus dem aber kein frischer Schuss abgegeben war. Pešina erklärt, er sei mit diesem Revolver bedroht worden. Diser Behauptung steht der Umstand entgegen, dass auf die ahnungslos Dahinschreitenden blindlings geschossen wurde und dass bei den jungen Leuten bei der genauen Leibesuntersuchung auf dem preussischen Posten keinerlei Waffen gefunden wurden. Seitens tschechischer Bevölkerungskreise in Grulich wird das Gerücht ausgestreut, dass die Deutschen Waffen aus Preussen herüberschaffen, um einen Aufstand zu organisieren. Tatsache ist, dass sich in Bei letzten Zeit in dem nordmährischen und böhmischen Grenzgebiet ein Lockspitzel herumtrieb, der such mit gefälschten Stampiglien deutscher Parteiorganisationen auswies und der Bevölkerung, Waffen zu liefern versprach.

Die furchtbare, durch gar nichts motivierte Bluttat Pešinas und das barbarische Vorgehen der Finanzwachorgane gegenüber den Schwerverwundeten hat in der Bevölkerung der ganzen Gegend die tiefste Empörung hervorgerufen. Wir stellen an die zuständigen Minister folgende Anfragen:

1. Ist die Regierung gesonnen, den Finanzwachmann Pešina, der durch beispiellose Nichtbeachtung seiner dienstlichen Vorschriften blühende junge Menschenleben vernichtet und schwer geschädigt hat, auf das allerstrengste zu bestrafen und seine Tat der gerichtlichen Sühne zuzuführen?

2. Ist die Regierung bereit, für die Angehörigen und Hinterbliebenen der Getöteten ausreichende Vorsorge zu treffen?

3. Ist sie gesonnen, das barbarische Verhalten der èechischen Finanzwachorgane gegenüber den Schwerverwundeten einer entsprechenden Sühne zuzuführen?

4. Ist sie gesonnen, darüber Auskunft zu geben, ob etwa angesichts der lächerlichen Gerüchte über Waffenschmuggel und einen beabsichtigten deutschen Aufstand geheime Instruktionen an die Finanzwachorgane wegen verschärften Waffengebrauches ausgegeben worden sind?

Prag, am B. November 1922.

Dr. Spina, Röttel,

J. Mayer, Bobek, Heller, Böhr, Böllmann, Patzel, Dr. Luschka, Dr. Hanreich, Pittinger, Dr. Radda, Ing. Kallina, Windirsch, Wenzel, Dr. Petersilka, Scharnagl, Køepek, Zierhut, Schubert, Mark, Schälzky, Budig.

 

 

 

 

Pùvodní znìní ad XXIX./3853.

Interpellation

der Abgeordneten Dr. Schollich, Pittinger, Dr. W. Feierfeil, Simm, Dr. Kafka und Genossen an den Minister für Schulwesen und Volkskultur gegen die neuerliche Entziehung deutscher Schulräumlichkeiten in Olmütz für èechische Schulwecke.

Gegen das deutsche Schulwesen in Olmütz wurde seit dem Bestände der Èechoslovakischen Republik ein ganz besonders heftiger systematischer Kampf geführt. Diesem Kampfe sind bisher die 5-klassige Knabenvolksschule und die 5-klassige Mädchenvolksschule in Olmütz, eine Parallelklase bei der Mädchenvolksschule II in Olmütz, die 4-klassige Knabenvolksschule in Olmütz, Neugasse, 2 Klassen der Volksschule in Olmütz-Paulowitz und die einklassige gemischte Volksschule in Olmütz Neretein zum Opfer gefallen, somit 18 Klassen und ausserdem 3 Kindergärten. Von den den Deutschen gehörigen Schulgebäuden wurden 3 Schulgebäude vollständig weggenommen und zwar das Elisabethinum, das Schulgebäude in der Johannesgasse und das Schulgebäude in Olmütz-Neretein.

Ausserdem wurden in 4 andere deutsche Schulgebäude èechische Klassen verlegt und zwar:

Olmütz-Juliusberg   èechische Krippe,

Olmütz-Neugasse   èechische Volksschulklassen,

Olmütz-Paulowitz   èechische Bürgerschulklassen,

Olmütz-Salzergut    èechische Volksschulklassen.

Welche Misstände in sanitärer Beziehung durch diese Einengung hervorgerufen wurden, erhellt daraus, dass die beiden Mädchenbürgerschulen und die Mädchenvolksschule im III. Stockwerke der Realschule notdürftig und elendig untergebracht werden mussten, wo die Kinder unter grösster Staubplage infolge schlechter Fussböden, unter Zug und schlechter künstlicher Beleuchtung leiden. Auch 3 Klassen der deutschen Knabenvolksschule am Juliusberge mussten im 3. Stockwerke der deutschen Lehrerbildungsanstalt untergebracht werden, teilweise in den ehemaligen kleinen Orgelzimmern, sodass die kleinsten Schüler der 1. und 2. Klasse täglich viermal die vielen Stufen in das 3. Stockwerk steigen müssen, was den gesetzlichen Anforderungen bezüglich der Unterbringung der niederen Klassen vollständig widerspricht.

In den letzten Oktobertagen tauchte nun der neuerliche Plan auf, der deutschen Schule am Juliusberge weitere Klassenräume zur Unterbringung èechischer Schulklassen zu entziehen. Der Stadtrat in Olmütz hat auch tatsächlich trotz des Protestas der gesamten deutschen Bevölkerung und trotz begründeten Einwendungen der deutschen Stadträte die Beschlagnahme von 3 Lehrzimmern des deutschen Schulgebäudes am Juliusberge ausgesprochen.

Wie überfüllt dieses deutsche Schulgebäude bereits war, ist daraus zu ersahen, dass 3 Klassen der dort untergebrachten deutschen Knabenvolksschule, wie bereits erwähnt, in die Staatslehrerbildungsanstalt verlegt werden mussten. In dem Gebäude sind derzeit untergebracht 6 Bürgerschulklassen und 4 Volksschulklassen, die deutsche gewerbliche Fortbildungsschule mit 420 Lehrlingen und ein deutscher Kindergarten, Jetzt soll ausser der bereits dort untergebrachten èechischen Krippe noch 3 Klassen der èechischen Bürgerschule dorthin verlegt werden. Zu diesem Zwecke sollen die Lehrmittelkabinette, die Direktionskanzlei und ein Teil der Direktionswohnung mitten im Schuljahre adaptiert werden.

Die deutschen Stadträte haben eingewendet, dass im alten Seminar und im Comenium in Olmütz leere, für Unterrichtszwecke unausgenützte Räumlichkeiten für die èechischen Klassen zur Verfügung stünden. Ausserdem sollen in der èechischen Schule in der Sokolstrasse 5 Lehrzimmer leer stehen, welche für die Erweiterung eines èechischen Mädchenlyzeums reserviert bleiben sollen; das neue èechische grosse Schulgebäude in Olmütz-Hodolein, welches mehr als 3 Millionon Kronen gekostet hat und selbstverständlich zum Teile gleichfalls mit deutschen Steuergeldern errichtet wurde, soll ebenfalls teilweise leer stehen und der Direktor dieser Schule über eine grosse Wohnung verfügen. In dem neuen, den Deutschen weggenommenen und jetzt für èechische Schulzwecke benützten modernen Schulgebäude in der Johannesgasse gibt es auch Konferenzzimmer, Lehrmittelzimmer u. dgl., welche mit gleichem Rechte für die èechische Bürgerschule in Beschlag genommen und adaptiert werden könnten, wie die einem gleichen Zwecke dienenden Räumlichkeiten Im deutschen Schulgebäude am Juliusberge.

Aus diesen Tatsachen ist zu ersehen, dass es sich nur um einen neuen grundlosen Anschlag gegen das deutsche Schulwesen in Olmütz handelt.

Alle geschilderten Massnahmen gegen das deutsche Schulwesen wurden von dem seiner Mehrheit nach èechischen Stadtrat in Olmütz durchgeführt, ohne den früheren deutschen Bezirksschulausschuss und den deutschen Stadtschulausschuss zu befragen oder zu verständigen. Im Gegenteil geht man jetzt daran, auch den letzteren durch Konstituierung eines gemischten Stadtschulrates zu verdrängen.

Wir fragen daher den Herrn Minister, ob ihm diese Schulverhältnisse in Olmütz bekannt sind und ob er bereit ist, die Unterbringung der èechischen Klassen ohne Inanspruchnahme des bereits ohnehin bis zum aussersten eingeengten deutschen Schulwesens in Olmütz durchzuführen, insbesonders die geplante Beschlagnahme dreier Schulräume im deutschen Schulgebäude am Juliusberge zu verhindern; endlich ob der Herr Minister gewillt ist, im Sinne des § 22 des neuen Schulaufsichtsgesetzes vom 9. April 1920, No 292 die Belassung des deutschen Stadtschulrates in Olmütz zu verfügen?

Prag, am 10. November 1922.

Dr. Schollich, Pittinger, Dr. W. Feierfell, Simm, Dr. Kafka,

Dr. Radda, Ing. Kallina, Dr. Petersilka, Zierhut, Windirsch, Dr. Spina, Dr. Lodgman, Køepek, Wenzel, Röttel, Kostka, Patzel, Schälzky, Heller, Dr. Brunar, Dr. Luschka.

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