Pùvodní znìní ad VII./3181.

Interpellation

der Abgeorneten Dr. Kafka, Kostka und

Genossen

an den Minister für Post und Telegraphenwesen

wegen Verweigerung der Hinausgabe doppelsprachiger Postcheckhefte u. Konto. auszüge an die Kontoinhaber des Postcheckamtes und der Postsparkassa.

 

 

Nach Errichtung des Postcheckamtes und des Postsparkassaamtes wurden an die Kontoinhaber lediglich èechische Postcheckhefte und Kontoauszüge hinausgegeben. Da es sich herausstellte, daß diese dem Sprachengesetze widersprechen und überdies eine außerordentliche Schädigung des gesamten Handelsstandes herbeiführten, wurde nach zahlreichen Beschwerden dem Begehren der deutschen Postcheckinhaber stattgegeben und aufgrund einer Verordnung die Hinausgabe zweisprachiger Postcheckhefte und zweisprachiger Kontoauszüge verfügt in der letzten Zeit wurde jedoch von dieser Praxis wieder Abstand genommen und es wurden lediglich èechische Postcheckhefte und Kontoauszüge an die Kontoinhaber versendet. Über Beschwerde der betroffenen deutschen Kontoinhaber erklärte das Postcheckamt, daß aus wirtschaftlichen Gründen lediglich einsprachige èechische Postcheckhefte und Kontoauszüge in Zukunft hinausgegeben würden. Die Begründung, daß dies aus wirtschaftlichen Gründen geschehen ist, ist selbstverständlich vollkommen unrichtig, denn die deutschen Postcheckinhaber, das sind hauptsächlich deutsche Handelsleute und Großindustrielle, sind der èechischen Sprache nicht mächtig und können auch nicht verhalten werden, sich ein Personal halten, welches der èechischen Sprache mächtig ist. Es ist daher selbstverständlich, daß ihnen die èechischen Drucksorten des Postcheckamtes zum größten Teile unverständlich sind, was zur Folge haben muß, daß Irrtümer und Fehler vorkommen, welche das Handelsleben ungemein schädigen. Es wird aber auch das Postcheckamt in hohem Maße damit beschwert werden, da infolge der Mißverständnisse ununterbrochen Beschwerden und Klagen einlaufen werden, durch welche die Tätigkeit des Postcheckamtes behindert und die Arbeitslast erhöht werden wird. Es muß daher im Interesse einer glatten Abwicklung des Handelsverkehrs verlangt werden, daß an diejenigen Kaufleute und Industriellen, welche darum ansuchen zweisprachige Kontoauszüge und Postcheckhefte aus gefolgt werden. Es kann auch nicht als Begründung angenommen werden, daß beim Postcheckamte die Verzeichnung unmöglich ist ober Kobtoinhaber ein zweisprachiges Postcheckheft und Kontoauszug verlangt denn in jedem großen Geschäftsunternehmen, in jeder großen Bank, in jeder großen Fabrik werden Verzeichnisse darüber geführt, m welcher Sprache mit der betreffenden Kundschaft zu verkehren ist. Da das Postcheckamt ein rein kaufmännisches Unternehmen ist und bei diesem Amte ein nationales Moment überhaupt nicht in Betracht kommen darf, muß es möglich gemacht werden, daß diejenigen Kaufleute, welche zweisprachigen Verkehr wünschen, auch tatsächlich zweisprachige Drucksorten und Erledigungen erhalten

Die Unterzeichneten stellen daher an den Herrn Minister für Post und Telegraphenwesen die Anfragen:

1. Sind dem Herrn Minister für Post und Telegraphenwesen die oben genannten Verhältnisse bekannt?

2. Wurde die Verweigerung der Hinausgabe zweisprachiger Postcheckhefte und Kontoauszüge im Einvernehmen mit dem Herrn Minister für Post und Telegraphenwesen verweigert?

3. Welche Maßnahmen gedenkt der Herr Minister für Post und Telegraphenwesen zu unternehmen, um den berichtigten Wünschen der deutschen Postcheckinhaber nach Hinausgabe zweisprachiger Drucksorten und Kontoauszüge Rechnung zu tragen?

Prag, am 16. November 1921.

Dr. Kafka, Kostka,

Pittinger, Budig, Schälzky, Dr. Lodgman, Patzel, Röttel, Dr. Spina, Ing. Jung, Böhr, Dr. Petersilka, Dr. Haureich, Dr. E. Feyerfeil, Zierhut, Simm, Scharnagl, Dr. Radda, Ing. Kallina, Schubert, Bobek.

 

Pùvodní znìní ad VIII. 3181.

Interpellation

der Abgeordneten Schweichhart, Leibl

und Genossen

an die Gesamtregierung

betreffend Abänderung des Gesetzes vom 12. August 1921, Sammlung d. G. u. V. Nr. 313 über die Erneuerung von Kleinpachtungen.

Das genannte Gesetz entspricht den berechtigten Interessen der Kleinpächter in keiner Weise, denn es betet den Verpächtern die Handhabe zu den verschiedensten Chikanen, vor allem zu Kündigung der Pachtverträge und zur riesigen Erhöhung der Pachtpreise. Werden die Pachtungen aufgekündigt, so ist die ganze wirtschaftliche Existenz vieler Kleinlandwirte in Frage gestellt, zumal diese ausschließch auf den Erwerb ihrer Pachtwirtschaft angewiesen sind. Der Notstand der kleinen Landwirte und Kleinpächter ist nicht um ein Haar geringer als derjenige der Mieter

Deshalb fordern wir für die Feldpachtungen den gleichen nachhaltigen gesetzlichen Schutz, wie ihn die Mieter durch das Gesetz vom 8. April 1920, Slg. d. G u. V. Nr. 275 über den Schutz der Mieter genießen. Insbesondere fordern wir daher durchgreifenden gesetzlichen Schutz: 1. gegen Kündigung und 2. gegen eine Steigerung der Pachtzinse. Was die Forderung 1. betrifft, so stellt wohl das Gesetz über die Erneuerung der landwirtschaftlichen Kleinpachte den Grundsatz der Unkündbarkeit für 3 Jahre auf, allein dieser Grundsatz besteht, insoweit Bauernpachtungen in Betracht kommen, nur auf dem Papier denn das Gesetz läßt von diesem Grundsatz so viel Ausnahmen zugunsten der Grundbesitzer zu, daß dieser wenn er nur mit genügender Schlauheit zu Werke geht, jedem Kleinpächter die Pachtung wegnehmen kann Stirbt z. B. ein Grundeigentümer oder übergibt er den Bauerngrund, so kann der Sohn dem Kleinpächter sofort kündigen.

Möglich noch schlechter ist es um den Schutz der Kleinpächter gegen die Steigerung des Pachtzinses bestellt Durch die Verordnung des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung vom 8. Oktober 1920, Slg. d. G. u. V. Nr. 586 wurden für Kleinpachtungen, nach der Bonität der Pachtgrundstücke abgestufte Maximalpachtzinse festgesetzt, welche sich eingelebt und bewährt haben. Den Grundbesitzern wurde darin ein 75%iger Zuschlag zu dem Friedenspachtzins, demnach um 55% mehr, als den Hauseigentümern, gewährt und eine 6%ige, somit eine sehr anständige Kapitalsverzinsung gewährleistet. Würde den Hauseigentümern mit einmal gestattet werden, beliebig hohe Mietzinse zu verlangen, welcher Sturm der Entrüstung würde sich in der ganzen Öffentlichkeit dagegen erheben?

Das Gesetz vom 12. August 1921, Slg. d. G. u. V. Nr. 313 über die Erneuerung der landwirtschaftlichen Kleinpachte hebt aber kurzer Hand die Maximalzinse auf und gestattet hiedurch den Verpächtern, beliebig hohe Pachtzinse zu fordern. Die Wirkungen zeigen sich bereits, indem die Grundeigentümer das 4 - 5 fache der bisherigen Pachtzinse fordern.

Wir protestieren aufs Schärfste gegen diese Zurücksetzung der Kleinpächterklasse gegenüber der Klasse der Grundbesitzer und gegen die Mißachtung ihrer Notlage und stellen folgende Mindestforderungen auf:

1. Sofortige Wiederinkraftsetzung der Maximalpachtzinse, wie diese durch die Verfügung des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung vom 8. Oktober 1920, Slg. d. G. u. V. Nr. 586 festgesetzt worden sind.

2. Sofortige Aufhebung der odiosen Vorschrift des § 2 lit b) des Gesetzes vom 12. August 1921, Slg. d. G. u. V. Nr. 313, wonach bei einem jeden Todesfalle des Grundeigentümers, oder wann immer dieser die Wirtschaft dem Kinde übergibt, dieses die Pachtung sofort aufkündigen kann.

3. Abänderung der Vorschrift desselben Paragraphen 2 lit. a) dahin, daß nur ein solcher Grundeigentümer die Pachtungen aufkündigen darf wenn er seinen ganzen höchstens 15 Hektar betragenden Grundbesitz mit seiner Familie selbst bewirtschaftet.

Endlich sollen

4. Pachtungen von Teilflächen, die nicht größer sind als 800 Quadratklafter (1 Strich) nicht kündbar sein; denn einem Bauern mit 60 oder 100 Hektar und mehr macht es so wenig aus, ob er einen oder selbst mehrere Striche Felder für 3 Jahre in Pacht belassen muß, während von der Pachtung des einen Striches die wirtschaftliche Existenz gerade der ärmsten Kleinpächter abhängt.

Die Unterfertigten stellten hiemit die Anfrage:

Ist die Regierung bereit, in kürzester Frist eine Novellierung des Gesetzes vom 12. August 1921 über die Kleinpachtungen im obigen Sinne dem Parlamente vorzulegen?

Prag, den 16. November 1921.

Schweichhart, Leibl, Hackenberg, Dietl, Pohl, Dr. Holitscher, R. Fischer, Blatny, Deutsch, Hillebrand, Dr. Haas, Häusler, Dr. Czech, Taub, Uhl, Kiroal, Kaufmann, Hausmann, Beutel, Jokl, Heeger.

 

Pùvodní znìní ad IX. /3181.

Interpellation

des Abgeordneten Josef Mayer und Genossen

an den Ministerpräsidenten und den Minister des Innern

in Angelegenheit von Zeitungsbeschlag nahmen.

In der deutschen Zeitung Bohemia vom 2. November 1921 ist am Kopf zu lesen: Mit Rücksicht auf die derzeit herrschenden Verhältnisse und die jetzt geübte Handhabung der Zensur sehen sich die gefertigten Redaktionen genötigt, bis auf weiteres von jeder Stellungnahme zu den politischen Ereignissen abzusehen.

Diese Entschuldigung, von den größten deutschen Tageszeitungen unterfertigt, beweist hinlänglich, in welch nicht zu rechtfertigender und unverantwortlicher Weise vonseiten der Regierung in der letzten Zeit die öffentliche Meinung geknebelt wurde.

Besonders auffallend hat sich in dieser Richtung die Karlsbader Behörde in geradezu straffälliger Weise hervorgetan. Artikel, die in anderen Blättern unbeanständet erschienen sind, werden im Deutschen Landboten beschlagnahmt. So verfielen am 26. Oktober in der Nr. 86 folgende Bemerkungen dem Rotstift der überwachenden Behörde:

Zu einem Mehr ist kein Landwirt verpflichtet und er soll dies den Schergen der Regierung, die ihn in dieser Richtung unberechtigt behelligen, mit einem entsprechenden Nachdruck einfach sagen.

..... der Slovakei einzukassieren. Ich glaube, an Entschlossenheit läßt diese Äußerung nichts zu wünschen übrig. Auch wir sind entschlossen, nur das zu geben, was die Parteien zugestanden haben, ein Mehr wird uns auch mit Gewalt nicht entrissen werden können.

Diese Zeilen sind aus einem Aufsatz herausgerissen der sich mit der fortgesetzten Zwangswirtschaft befaßt und der auf die Übergriffe der Prager Behörden bei der Vorschreibung des Kontingentgetreides hinweist, die Landwirte zu Leistungen verpflichten wollen, zu welchen die Regierung bei unserer Staatsform ohne Einvernehmen mit den politischen Parteien auf keinen Fall berechtigt ist.

Die Knebelung der öffentlichen Meinung geht aber noch weiter. So wurde die Deutsche Landpost vom 1. November d. J., Nr. 245, deshalb beschlagnahmt, weil sie eine Entschließung des Karlsbader Kreisparteitages zur Mobilisierung zum Abdruck brachte, die einfach die Stimmung einer großen politischen Partei wiedergibt und die der Öffentlichkeit vorzuenthalten die Regierung schon mit Rücksicht auf die Bedeutung dieser Partei nicht berechtigt ist.

Die Entschließung hat folgenden Wortlaut:

Der Kreistag des Bundes der Landwirte in Karlsbad hat den Bericht des Abg. Mayer über die jüngsten Ereignisse im Parlament mit Entrüstung zur Kenntnis genommen und verwahrt sich auf das entschiedenste dagegen, daß das deutsche Volk in diesem Staate in ein Abenteuer mit hineingezogen werden soll, das offenkundigem Mutwillen und unverantwortlichem Größenwahn entsprungen ist. Vom Standpunkt der deutschen Landwirtschaft erhebt der Kreistag Einspruch, daß die Landwirtschaft zu Leistungen herangezogen werden soll, die sie nicht einzuhalten vermag. Der Kreistag verwahrt sich gegen jede Art von Zwangswirtschaft, die jezt auf diesem Wege wieder eingeschmuggelt werden soll, er verwahrt sich gegen jede Leistung, die vonsejte des Staates, zum Nachteil für die Gesamtbevölkerung, zu Rüstungszwecken von den Landwirten gefordert wird, er verwahrt sich aber auch gegen jede wie immer geartete Leistung, die nicht sofort und zum vollen Werte entschädigt wird. Der Karlsbader Kreistag als Vertreter des deutschen Landvolkes verlangt die sofortige Rückgängigmachung der so mutwillig erfolgten Mobilisierung und lehnt jede freiwillige Mitarbeit an diesem frevelhaften Beginnen ab.

Die Gefertigten fragen an: Ist die Regierung bereit, diese unerhörte Knebelung der deutschen Presse in Hinkunft hintanzuhalten? Ist sie bereit, die schuldtragenden Beamten zur Verantwortung zu ziehen und dafür zu sorgen, daß diese in Hinkunft derartige Übergriffe sich versagen?

Prag, am 3. November 1921.

J. Mayer, Dr. Hanreich, Køepek, Dr. Radda, Simm, Dr. Keibl, Ing. Kallina, Dr. Baeran, Böhr, Ing. Jung, Schälzky, Röttel, Heller, Zierhut, Kaiser, Schubert, Windirsch, Pittinger, Dr. Spina, Bobek, Dr. Schollich.

 

Pùvodní znìní ad X/3181.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. Jung und Genossen

an den Justizminister

wegen Beantwortung einer Anfrage, betreffend die Denunziation einer Landesbeamtin.

Am 16. Juni 1. J. stellten die Abgeordneten Ing. Jung und Genossen an den Justizminister folgende Anfrage:

Anfrage der Abg. Ing. Jung und Genossen an den Justizminister wegen Denunziation einer deutschen Landesbeamtin durch Beamte des Bezirksgerichtes in Troppau.

Die Landesbeamtin Rosa Hein gehört als Vertreterin der deutschen nationalsozialistischen Partei dem Wuchergerichte an Trotzdem dieser Umstand den Behörden bekannt ist, erhielt sie eine rein èechische Einladung zu einer Tagung des Wuchergerichtes. Die Genannte sandte daher diese Einladung mit dem Vermerk zurück: In einer mir unverständlichen Sprache, zurück! Daraufhin haben nun die Bezirksrichter Vièánek und Kanzleileiter Kischner diese Einladung mit dem erwähnten Vermerk in offenkundiger denunziatorischer Weise im Dienstwege durch die èechischen Vorgesetzten des Fräulein Hein, mit einer Übersetzung versehen, an diese gesandt. Es geschah dies, obzwar die Genannte ihre genaue Wohnungsadresse angegeben hatte.

Da Fräulein Hein bisher alle Zustellungen stets in ihre Wohnung erhielt, weil sie ja als Vertreterin einer politischen Partei und nicht als Landesbeamtin dem Wuchergerichte angehört, ist es klar, daß durch dieses denunziatorische Vorgehen des Bezirksrichters Vièánek und des Kanzleileiters Kischner beabsichtigt wurde, ihr bei ihren èechischen Vorgesetzten zu schaden.

Ein solcher Vorgang kann nicht genug verurteilt werden, umsomehr, als die Genannte als Vertreterin einer deutschen politischen Partei unstreitig das Recht besitzt, auf deutsche Zuschriften zu dringen.

Die Gefertigten fragen daher an:

1. Ist der Herr Minister gewillt, den Bezirksrichter Vièánek und den Kanzleileiter Kischner wegen dieses Vorfalles zur Rechenschaft zu ziehen?

2. Ist er weiters gewillt, Vorsorge zu treffen, daß sich derartige Fälle in Hinkunft nicht mehr wiederholen?

Auf diese Anfrage erteilte der Justizminister Dr. Popelka folgende Antwort:

Antwort des Justizministers auf die Anfrage des Abgeordneten Ing. Jung und Genossen wegen Denunziation einer deutschen Landesbeamtin durch Beamte des Bezirksgerichtes Troppau.

Die Einladung der Landesbeamtin Rosa Hein in Troppau bezog sich auf ihre Funktion als Mitglied des Wuchergerichtes, zu dessen Sitzung sie von demselben eingeladen wurde.

Es stand daher die Ausfertigung dieser Einladung in der Staatssprache da sie in den Wirkungskreis des Gerichtes fiel, im Einklange mit den Bestimmungen des § 1, Z. 1, des Gesetzes vom 29. Feber 1920, Slg. d. G. u. V. Nr. 122.

Das Vorgehen der Gerichtsorgane bei der Zustellung der Einladung im Wege des Vorgesetzten der Hein war im Interesse des ungestörten Dienstvollzuges im Amte, welchem die Hein angehört, zweckmäßig und entsprechend und geschah in Analogie der Bestimmungen des § 158 St. P. O., wobei nur das Versehen geschah, daß die Einladung dem Ansuchen um Zustellung nicht in einem verschlossenen Umschlag beigelegt worden war.

Im Übrigen liegt aber kein Grund für die Annahme vor, daß das Vorgehen des Bezirksrichters Vièánek und des Oberoffizial Kischner inkorrekt gewesen wäre, und bildet dasselbe daher in keinerlei Richtung eine Grundlage zu irgendwelcher Verfügung.

Der frühere Justizminister stellte sich also, wie aus seiner Antwort hervor geht, auf den Standpunkt, daß Einladungen in èechischer Sprache an deutsche Mitglieder des Wuchergerichtes auch in Gemeinden mit überwiegend deutscher Bevölkerung, wie Troppau, in Ordnung seien.

Die Gefertigten sind der Meinung, daß es sich hier um eine merkwürdige Auslegung des Sprachengesetzes vom 28. Feber 1920 handelt.

Die Gefertigten fragen daher an: Erklärt sich der Herr Minister mit dieser Stellungnahme seines Vorgängers einzuverstanden?

Prag, am 15. November 1921.

Ing. Jung,

Simm, Knirsch, Patzel, Dr. Kafka, Dr. Lodgman, Dr. E. Feyerfeil, Ing. Kallina, Pittinger, Dr. Keibl, Schubert, Dr. Hanreich, Szcntiványi, Dr. Baeran, Dr. Radda, Kraus, Dr. Lelley, Kaiser, Röttel, Dr. Petersilka, Windirsch.

 

Pùvodní znìní ad XI./ 3181.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Ernst Schollich

und Genossen

an den Justizminister

wegen Beschlagnahme der Neutitscheiner Volkszeitung vom 12. August 1921.

Aus der 91. Folge der Neutitscheiner Volkszeitung vom 12. August 1921 wurden folgende 2 Stellen beschlagnahmt:

An die deutsche Bevölkerung von Stadt und Land!

Deutsche Mitbürger!

In den Tagen des 14. und 15. August (Sonntag und Montag - Feiertag) findet in den Mauern unserer deutschen Stadt gegen den Willen der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung ein Sokolfest statt; die Tatsache an sich, in einer deutschen Stadt ein Sokolfest mit öffentlichen Aufzügen und die jüngsten blutigen Ereignise in den deutschen Städten Aussig und Postelberg bedeuten eine grobe Taktlosigkeit und arge Provokation der deutschen Bevölkerung, zumal die Sokoln aus ihrer ausgesprochenen Deutschfeindlichkeit keinen Hehl machen.

Daß die berufenen Behörden trotz der in den Friedensverträgen staatlicherseits übernommenen Pflichten zum Schutze der Minoritäten untätig zusehen, bei Unternehmungen, die offenkundig gegen die deutschen Staatsbürger gerichtet sind, bzw. dieselben noch werktätig und indirekt fördern, muß sich jeder Deutsche gut merken! Ein Staat, der dazu mitwirkt, öffentliche Unruhe und Ärgernis zu stiften und eine große Anzahl Staatsbürger anderer Zunge vergewaltigen zu lassen, kann sich den Titel eines Rechtsstaates wohl nicht mehr beilegen!

Die Deutschen der Stadt und Umgebung werden das ungeheure Unrecht mit der Ruhe des Klügeren, der nachgibt, zu ertragen wissen!

Um aber den eigentlichen Zweck des Sokolfestes zu vereiteln, der darin besteht, die deutsche Bevölkerung zu unüberlegten Handlungen herauszufordern, sei allen, die deutsch fühlen und denken, jung und alt, auf das Dringendste nahegelegt, am kommenden Sonntag und Montag bereits frühzeitig die Stadt zu verlassen und an den nationalen Festen der Umgebung teilzunehmen, In der ausgestorbenen Stadt mögen die Nachfahren jener, die das èechische Volk an den Errungenschaften deutschen Geistes emporbrachten, in schnödem Undank gegen ihre einstigen Wohltäter toben und eifern! Jede Gewalttat, die sie gegen deutsches Hab und Gut verüben werden, wird ein Schandfleck bleiben in dem Schilde ihres Volkes!

Den deutschen Geschäftsleuten wird empfohlen, 10% vom Reinerträgnisse, das sie in jenen Tagen erzielen, für den deutschen Kulturverband abzuliefern!

Sämtlichen Deutschen legen wir nochmals dringendst ans Herz. jeder Gelegenheit, mit den Sokoln zusammen zu kommen, aus dem Wege zu gehen!

Wir weichen der rohen Gewalt und fühlen uns doch turmhoch über jenen, welche es notwendig haben, solche Mittel anzuwenden! Der Prachtbau deutscher Kultur, die ganze Welt umspannend, ist mit dem Sokolfeste nicht in Vergleich zu bringen!

Beabsichtigter Schildersturm! Gerüchtweiseverlautet in den Kreisen der deutschen Bevölkerung, daß es auch im ungeschriebenen Programmpunkt im Sokolfeste sein soll, die deutschen Geschäfts und Firmenschilder, sowie die sonstigen deutschen Aufschriften in der Stadt zu entfernen bzw. die Schilder und Tafelnzuvernichten das Kaiser Josefs - Denkmal abzutragen usw. Auf die Anfragen vieler Leser unseres Blattes, wie sie sich diesen Absichten gegenüber zu verhalten haben sei das Nachfolgende mitgeteilt: Das gewaltsame Entfernen, Herunterreißen und Zertrümmern von Firmentafeln, Schildern usw. bildet, falls der Schaden, welcher hierdurch entstanden ist oder in dem Vorsatze des Täters gelegen ist, 200 Kè übersteigt oder nicht, das Verbrechen bezw. die Übertretung der öffentlichen Gewalttätigkeit, strafbar mit schwerem Kerker von 6 Monaten bis zu 10 Jahren, bezw. mit Arrest von 1 bis zu 3 Monaten. Der Fall der Bestrafung der einzelnen Übeltäter durch das Gericht kann nur eintreten, wenn im Zuge der Strafverhandlung durch Zeugen bewiesen wird, wer die Beschädigung vorgenommen hat, was bekanntlich bei einem Massenauftreten von Demonstranten meist eine Sache der Unmöglichkeit ist. Wie uns mitgeteilt wurde, sind so wohl seitens der Stadtgemeinde als auch seitens der politischen Bezirksverwaltung Sicherheitsvorkehrungen in Aussicht genommen und namentlich ein starkes Gendarmerieaufgebot konsigniert. Da indessen bekannt ist, daß auf die zum eist èechische Gendarmerie kein Verlaß ist, sobald es sich um Demonstrationen gegen die Deutschen handelt, so ist die Frage berechtigt wie weit der Selbstschutz zulässig ist? § 2 des geltenden Strafgesetzes sagt: Eine Handlung oder Unterlassung wird nicht als Verbrechen zugerechnet, wenn die Tat in Ausübung gerechter Notwehr erfolgte. Gerechte Notwehr ist aber nur dann anzunehmen, wenn sich aus der Beschaffenheit der Personen, der Zeit, des Ortes, der Art des Angriffes oder aus anderen Umständen mit Grund schließen läßt, daß sich der Täter nur der nötigen Verteidigung bedient habe um einen rechtswidrigen Angriff auf Leben, Freiheit oder Vermögen von sich oder von anderen abzuwehren. Das Herunterreißen und Zertrümmern von Schildern und Aufschrifts Tafeln ist ein rechtswidriger, weil durch die §§ 85 und 468 St. - G. verbotener Angriff auf das Vermögen des Eigentümers, und es befindet sich der letztere oder ein Dritter in Ausübung gerechter Notwehr und bleibt straflos, wenn er gegen diejenigen, welche die Schilder. Aufschriftstafeln usw. herunterreißen, beschädigen, mit Gewalt vorgeht; es macht hiebei keinen Unterschied und bleibt als Notwehr immer straflos, ob sich die Täter eine Sachbeschädigung in größerem oder kleinerem Maße zuschulden kommen lassen. Auch das bloße Herunterreißen eines Schildes von der Wand ist eine solche Sachbeschädigung, wegen welcher unter Umständen gegen den Schilderstürmer straflos von der Waffe Gebrauch gemacht werden kann! Derjenige, der sich zu seiner Entschuldigung auf Notwehr beruft, muß durch Zeugen nachweisen können, daß er sich bloß der nötigen Verteidigung bedient habe um einen rechtswidrigen Angriff abzuwehren. Es würde sich jedoch empfehlen in Ausübung des Notwehrrechtes und des Selbstschutzes statt Waffen lieber photographische Apparate zu empfehlen und am Stadtplatz für grelle Beleuchtung, insbesonders für Blitzlicht zu sorgen, um das Tun von Dunkelmännern aufzuhellen.

In dem Inhalte beider Verlautbarungen an die deutsche Bevölkerung von Neutitschein kann nichts staatsgefährlfiches erblickt werden daß die Beschlagnahme rechtfertigen würde. Daß die Veranstaltung eines Sokolfestes in einer zu 70% deutschen Stadt eine große Taktlosigkeit und eine Provokation der Deutschen ist, wird wohl selbst bei national einseitiger Beurteilung zugegeben wer den müssen.

Andererseits wird wohl auch die Berechtigung der Notwehr bei Beschädigung des Eigentums und des Besitzes zugegeben werden oder sollen vielleicht die deutschen Steuerträger ruhig zusehen, wenn sich chauvinistischer Hussitismus an deutschem Eigentume vergreift.

Die Gefertigten fragen daher den Herrn Minister!

1. Wie rechtfertigt der Herr Minister eine solche Beschlagnahmepraxis, die wohl eines demokratischen Staates unwürdig ist?

2. Sind Sie endlich bereit, den Herren Staatsanwälten eine vernünftigere Praxis im Sinne von Meinungsfreiheit und Demokratie zu empfehlen?

Prag, am 16. November 1921.

Dr. Schollich,

Dr. Baeran, Matzner. Dr. Keibl, Ing. Kallina. Zierhut, Simm, Dr. Medinger. Dr. Hanreich, Dr. E. Feyerfeil, Schubert, Schälzky, Mark, Böhr, Dr. Brunar, Dr. Radda, Kraus, Windirsch, Dr. Spina, Køepek, Knirsch.

 

Pùvodní znìní ad XII./3181.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Edwin Feyerfeil und Genossen an die Regierung wegen Verwendung der Kredite zur Linderung der Wohnungsnot.

Es wurden deutschen Gemeinden ihre Ansuchen um Bausubventionen in vielen Fällen abgelehnt, dagegen wurde èechischen Gemeinden oft nicht bloß ein Bau, sondern eine große Zahl von Neubauten bereitwilligste subventioniert.

Da die deutschen Steuerträger wohl ein Recht darauf haben, daß die Subventionen nach Maßgabe ihrer Volkszahl und Steuerleistung auch deutschen Gemeinden zugute kommen. fragen die Unterzeichneten die Regierung, ob diese geneigt ist, dem Parlamente eine Liste der bisherigen Subventionen vorzulegen, aus der die Zahl der Subventionen, ihre Höhe im einzelnen Falle und die Bautenzahl der namentlich anzuführenden Gemeinden hervorginge.

Prag. den 16. November 1921.

Dr. E. Feyerfeil,

Ing. Kallina, Dr. Brunar, Dr. Keibl, Dr. Luschka, Dr. Medinger, Dr. Hanreich, Dr. Lehnert, Bobek, Dr. Baeran, Dr. Schollich, Dr. Radda, Kraus, Windirsch, Schubert, Simm, Mark, Schälzky, Dr. Spina, Zierhut, Pittinger.

 

Pùvodní znìní ad XIII./3181.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Brunar und Genossen

an den Minister des Innern

in Angelegenheit der Mißhandlung und Beleidigung eines ehemaligen Angehörigen des deutschen Selbstschutzes.

Anläßlich der Auflösung des deutschen Selbstschutzes in Oberschlesien kehrte Herr Walter Knappe am 1. Juli 1921 als ehemaliger Freiwilliger eines deutschen Selbstschutzbataillons in sein Elternhaus nach Troppau zurück und überschritt die deutsch èechische Grenze bei Piltsch an diesem Tage um 9 Uhr abends.

Bei dieser Gelegenheit wurde er von der èechischen Gendarmeriewache angehalten. Da er weder Paß noch Übertrittsschein hatte wurde er beanständet und verhört. Im Verlaufe dieses Verhöres fragte ihn der betreffende Postenführer in freundlicher Weise, ob er beim Selbstschutz gewesen wäre und versprach ihm in diesem Falle ihn ohne Anzeige und Paßschwierigkeit gehen zu lassen: er wolle nur die Wahrheit wissen. Kaum hatte jedoch Herr Knappe seiner Versicherung vertrauend, die Frage beiaht so wurde er von ihm zweimal geohrfeigt und deutsches Schwein geschimpft. Hierauf wurde er zum Gendarmeriepostenkommando in Katharein abgeführt wo man ihn nach Aufnahme eines Protokolles entließ. Auch hier suchte man ihm durch Andeutungen über Verabreichung von Prügel Angst einzuflössen. Die Strafuntersuchung gegen Knappe ist im Zuge. Die Anzeige wurde von dem Gendarmen Duda erstattet, der Knappe auch mißhandelt haben dürfte.

Unter Hinweis auf die vorstehende Schilderung fragen die Gefertigten den Herrn Minister des Innern.

1. Ist der Herr Minister geneigt, dieses unerhörte Vorgehen der Gendarmerie zu untersuchen und den schuldigen Postenführer zur strengsten Verantwortung zu ziehen?

2. Ist der Herr Minister des Innern geneigt, die schlesische Landesregierung aufzufordern, daß sie ihren Erlaß wegen Verfolgung der èechischen Staatsbürger, welche im deutschen Selbstschutz gedient haben, zurücknimmt, und die untergeordneten Organe anweist, Staatsbürger, die im deutschen Selbstschutz gedient haben, nicht wie gemeine Verbrecher zu behandeln?

Prag. den 4. August 1921.

Dr. Brunar,

Dr. Baeran, Matzner, Dr. Keibl, Køepek, Wenzel, J. Mayer, Röttel, Böhr, Dr. Hanreich, Dr. Spina, Dr. Medinger, Ing. Kallina, Dr. Schollich, Dr. Lodgman, Dr. E. Feyerfeil, Bobek, Mark, Simm, Heller, Schubert.

 

Pùvodní znìní ad XIV./3181.

Interpellation

der Abgeordneten Ernst Grünzner, Anton Schäfer und Genossen

an den Minister des Innern

betreffend die Erlaßung der Durchführungsverordnung zum Gesetze vom 12. August 1921, Slg. d. Gesetze und Verordnungen Nr. 289.

Mit dem Gesetze vom 12. August 1921, Slg. d. G. u. V. Nr. 289, wurden den Gemeinde und Bezirksangestellten dieselben Zulagen und Aushilfen zuerkannt wie sie aus Gründen der Teuerung den Staatsangestellten gewährt werden.

Zahlreiche Gemeinden und Bezirke weigern sich jedoch, ihren Angestellten diese Zulagen und Aushilfen auszuzahlen mit der Begründung, daß nach § 4 des Gesetzes die Regierung erst im Verordnungswege bestimmen werde, wann das Gesetz in Kraft trete.

In Anbetracht dieses Sachverhaltes stellen die Gefertigten die Anfrage:

Ist der Her Minister bereit, die im § 4 des Gesetzes vom 12 August 1921, Slg. d. G. u. V. Nr. 289 angekündigte Verordnung ehestens zu erlassen?

Prag, am 16 November 1921

Grünzner, Schäfer, Hirsch,

Hausmann, Leibl, Hackenberg, Häusler, R. Fischer, Dr. Haas, Blatny, Taub, Palme, Dietl, Uhl, Heeger, Èermak, Dr. Czech, Schweichhart, Beutel, Kirpal, Kaufmann.

 

Pùvodní znìní ad XVII./3181.

Interpellation

der Abgeordneten Beutel, Èermak, Grünzner, Kirpal und Genossen

an den Minister des Innern und den

Justizminister,

wegen Konfiskation des in Aussig erscheinenden sozialdemokratischen Tagblattes Volksrecht.

In der Nummer 247 vom 31. Oktober 1921 des in Aussig erscheinenden sozialdemokratischen Tag Blattes Volksrecht wurde in dem unter dem Titel Gegen die mitteleuropäische Reaktion und die Kriegsgefahr veröffentlichten Berichte über eine Versammlungsrede die folgende Stelle beschlagnahmt:

Noch weniger aber wird die Arbeiterschaft ihre Zustimmung zu irgendwelchen Gewaltmaßnahmen oder gar zu einem Kriege geben, wenn es gelten sollte:, die vollständige Erfüllung des Trianoner Vertrages durchzusetzen. Es bleibt also für die Arbeiterschaft die Frage offen, was wir gegen die zum Teil durchgeführte Mobilisierung und gegen die drohende neue Kriegsgefahr zu tun imstande sind. Auch hier muß wiederum gesagt werden, daß auch heute kaum 10 Prozent der Arbeiter der politischen Partei angehören. Würde ich sehen, daß die Massen, die uns heute noch fernstehen, politisch reif wären, dann wäre ich der erste, der zur Weltrevolution aufruft und schon jetzt der Errichtung der kommunistischen Gesellschaft das Wort redet. Wir sind heute aber nur in der Lage, uns mit allen parlamentarischen Mitteln, mit großen und gewaltigen Demonstrationen gegen eine Kriegsgefahr zu wehren. Redner verweist auf die von den Abg. Gen. Dr. Czech und Gen. Dr. Heller im außenpolitischen Ausschuß und im Senat gehaltenen Reden, die von der Regierung die Rückgängigmachung der Mobilisierung und umfassende Schutzmaßnahmen für die Arbeiterschaft fordern. Die politischen Machtverhältnisse hindern uns daran, einen größeren Einfluß auf de Regierung dieses Staates auszuüben. Wir müssen deshalb in großen und gewaltigen Kundgebung, gegen die Mobilisierung und gegen alle Kriegsvorbereitungen des Klassenstaates protestieren und die Arbeitermassen weiterhin in große geschossene Organisationen vereinen und für den Sozialismus, der die vollste Gewähr gegen alle künftigen Kriege bietet, schulen.

In der Nummer 249 vom 3. November 1921 derselben periodischen Druckschrift wurde der ganze, unter den Titel Wir fordern die sofortige Demobilisierung veröffentlichte Artikel ebenfalls beschlagnahmt. Derselbe hatte den folgenden Wortlaut:

Wir fordern die sofortige Demobilisierung! Unser Zentralorgan schreibt: Zehn dunkle und schwere Tage liegen hinter uns, finsteres.

 

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