Ètvrtek 10. bøezna 1921

Mit Skepsis treten wir auch in die Verhandlung der heute vorliegenden Ver ordnungen und Gesetze ein. Unsere Mei nung, daß eine ideale soziale, kulturelle, aufbauende Tätigkeit lediglich in einem nationalen Einheitsstaate möglich ist, die, meine Herren, zu ändern, haben wir noch keine Veranlassung gehabt und wir wer den nur fortfahren in dem Bestreben, die augenblicklich bestehenden Zustände einer Änderung zuzuführen. Auf alle Details dieses Gesetzes einzugehen, betrachte ich selbstverständlich nicht als notwendig, und zwar deshalb, weil es zunächst einmal in der beschränkten Bedezeit nicht möglich ist, und weil es auch zwecklos wäre, da ja eine noch so eingehende Begründung gewisser für uns nicht günstiger Bestimmungen dieses Gesetzes ganz ohne Wirkung bliebe.

Meine Aufgabe, die ich hier namens meiner Partei zu erledigen habe, ist lediglich die, Kritik zu üben, die Sie znr Kentnis nehmen wollen oder auch nicht. Auch im letzteren Falle soll mir das keinen Schmerz bereiten, weil es nicht der erste Fall dieser Art hier zu Lande wäre. Ganz richtig erkannten die Schöpfer des vorliegenden Gesetzes, daß die ganze Frage der Wohnungsnot eine Frage des Erbauens neuer Wohnungen ist und in weiterer Folge auch eine finanzielle Frage, und sie versuchten, in dieser Erkenntnis, das finanzielle Problem zu lösen. Ob glücklich oder nicht, wird ja die nächste Zukunft beweisen. Der Versuch des Lösens der finanziellen Seite des ganzen Problems der Wohnungs - bezw. Baufrage zeigt sich in der Auflegung der staatlichen Losanleihe. Die Bewilligung, die das Haus der Regierung zur Beschaffung einer Milliarde Kronen geben soll, dient zur Linderung der Wohnungsnot. Der Ertrag der Losanleihe soll verwendet werden zunächst einmal zur Deckung der Auslagen, welche gemäß dem Finanzgesetze vom Jahre 1921 für Wohnungshäuser bewilligt werden, zweitens zur Dotierung des Wohnungsfondes für Staatsaugestellte und drittens zur Gewährung von Krediten im Sinne des Gesetzes über die weitere Förderung des Baugewerbes, also für Kleinwohnungsbauten, welche im Jahre 1921 von Gemeinden, Bezirken oder gemeinnützigen Bauvereinigungen unternommen werden, sowie für Zubauten und Aufbauten an Häusern, die von anderen Personen im Jahre 1921 durchgeführt werden. Aus diesem Grunde könnten wir selbstverständlich gegen das Gesetz über die staatliche Losanleihe, nicht sein, weil diese staatliche Losanleihe ja die Mittel beschaffen soll, die der Linderung der Wohnungsnot dienen.

Wir können aber doch nicht mit reiner Freude an die Beratung dieses Gesetzes denken, weil wir uns von seinen zukünf tigen Wirkungen für uns nichts besonderes versprechen. Zunächst einmal zweifeln wir überhaupt an dem ErfolgederganzenAktion aus sehr begreiflichen Gründen: Diese Los anleihe wird, wie jede andere vom Staate bisher versuchte Anleihe unsere Meinung nach ein Fiasko erleben. Ich kann diese Tat sache nicht voraussehend konstatieren, ohne den Grund für eine solche Meinung anzugeben. Meine Herren, der furcht bare Fluch, den die Herren und Damen dieses Hauses, die als Gesetzgeber haupt sächlich in Betracht kommen, auf sich geladen haben durch die unglückselige Behandlung der Kriegsanleihefrage, dieser fruchtbare Fluch wird eben fortzeugend Böses gebären und muß es tun.

Das wird sich auch bei dieser Losanleihe totsicher einstellen. Das ist un sere Prognose für dieses Gesetz. Sie haben das Vertrauen zu staatlichen Anleihen ganz und gar untergraben, und zwar gerade durch die Behandlung der Kriegsanleihe, einer besonders in unserem Volkskörper soweit verbreiteten Anleihe, die Sie durch das famose Kriegsanleiheübernahmsgesetz vom 24. Juni 1920 mit einer so furchtbaren Lösung oder eigentlich Unlösung bedacht haben. Wir haben Ihnen seinerzeit bei Behandlung dieser Frage im Hause nicht wenigemale gesagt, daß der Fluch solcher Tat sich einstellen wird. Und nun hat er sich schon eingestellt und wird sich auch noch weiterhin einstellen. Jeder, sowohl der Einzelne im Staate, als der Staat selbst unterliegt dem kategorischen Imperativ der Verpflichtung. Darüber haben Sie sich hinweggesetzt. Es ist das gleich bedeutend mit dem Hinwegsetzen über jede gute Sitte.

Wir bedauern das eigentlich; wir bedauern, daß das bei der Losanleihe eintreten wird, aus dem einfachen Grunde, weil wir aus unserem Innern heraus dieser Losanleihe einen Erfolg wünschen, da sie dazu verwendet werden soll, die Wohnungsnot zu mildern und zu lindern; aber wir sehen voraus, daß diese Tatsache gar nicht eintreten kann. Aber selbst wenn die Losanleihe wider unser Erwarten ein entsprechendes Ergebnis zeitigen sollte, so erhoffen wir dennoch nicht viel von ihr. Wir wissen, daß in diesem Staate die Methode der einseitigen Verteilung der Mittel fortdauernd von lhnen weitergeübt werden wird und daß wir auch von der Losanleihe, selbst wenn sie zu einem befriedigenden Ergebnis führt, wie von allen anderen Mitteln, die zur Lösung der Wohnungsfrage zur Verfügung gestellt werden, nicht viel haben werden. Es wird einen fortgesetzten Kampf unsererseits brauchen, um nur zur Befriedigung des Notwendigsten zu kommen, um nur nicht ganz leer ausgehen zu müssen.

Wir haben trotz aller Urgenzen und aller parlamentarischen Interventionen bis heute noch nicht erfahren, in welcher Art und Weise die bisher vom Staate zur Verfügung gestellten Mittel verteilt wurden. Ich weiß aber mit Sicherheit, daß weder eine deutsche Gemeinde, noch ein deutscher Bezirk, noch eine deutsche Organisation von diesen Mitteln je nur einen Heller gesehen haben. Und da können wir selbstverständlicherweise auch diesem Gesetz nicht mit Vertrauen entgegensehen. Da können Sie es sich vorstellen, daß wir nur eine geringe Freude empfinden, wenn wir diesem Gesetz etwas nähertreten sollen. Wir kommen in diesem Staate über eine Kritik nicht hinaus, weil Sie noch nicht die Methode gelernt haben, die einzig und allein in diesem Staate angewendet werden müsste, die Methode der Gleichheit und Gerechtigkeit. In einem Staate von einer solchen völkermäßigen Zusammensetzung, wie dieser Staat, müßte die Methode der Gerechtigkeit und Gleichheit für alle Bürger in die Praxis umgesetzt werden. Und das ist bisher noch immer nicht geschehen.

Von deutscher Seite sind Ihnen gerade für diese Frage andere Lösungsmöglichkeiten vorgeschlagen worden. Es wird vielleicht nicht zum Schaden für diesen Staat sein, die in nationalökonomischer Beziehung doch gewiß nicht zu unterschätzenden Kenntnisse und das Wissen deutscher Fachkreise in Zukunft bei Beratung so wichtiger Fragen zu benützen. Es ist doch nicht abzuleugnen, daß das Plus an volkswirtschaftlichen Erfahrungen auf deutscher Seite liegt. Das soll keine Überhebung sein, das ist eine ganz logische Erscheinung und die Folge der Struktur unseres Volkes, das gewerblich und industriell traditionell zu einer hohen volkswirtschaftlichen Erfahrung gelangt ist. Und diese Erfahrung sollten Sie in Zukunft benützen. Das ist der gute Rat, den wir Ihnen geben, nicht zum Schaden Ihres Staates.

Es erübrigt nur noch, unsere Forderung nochmalsklarzulegen. Wir verlangen, daß die aus der Losanleihe resnltierenden und alle anderen Mittel, die vom Staate zur Lösung der Wohnungsfrage zur Verfügung gestellt werden, einer gerechten schlüsselmäßigen Verteilung zugeführt werden. Ich teile auch ganz und gar die Bedenken meines Vorredners Koll. Schälzky, der meinte, daß die staatlichen Organe, denen ein großer Teil der Realisierung dieses Gesetzes und der Verordnung zustehen wird, in Hinkunft die in ihren Händen befindliche Gewalt zu unseren Ungunsten mißbrauchen werden. In dieser Beziehung werden wir wachsam sein. Was die Abstimmung anbelangt, werden wir uns an dieser nicht beteiligen. Es ist das nicht so sehr ein Protest gegen das Gesetz, als ein Protest gegen die Art und Weise, wie wir in diesem Hause behandelt werden und wie wir in diesem Hause zur Beratung von Gesetzen und Verordnungen zugezogen werden. (Souhlas a potlesk na levici.)

5. Øeè posl. Hirsche (viz str. 2517. protokolu):

Hohes Haus! "Die Regierung wird aufgefordert," so beginnt die Resolution, mit der sich im Augenblicke das Haus zu beschäftigen hat. Wir sind gegenüber solchen Entschließungen ungemein mißtrauisch. In dieser Resolution heißt es weiter, daß die Regierung aufgefordert wird, das Bodenamt zu beauftragen, mit aller Eile Fürsorge zu treffen für die Angestellten und Beamten des Großgrundbesitzes, der jetzt beschlagnahmt wird. Auch gegenüber dieser Eile müssen wir doch ein wenig mißtrauisch sein.

Es ist zunächst zu dieser Resolution zu sagen, daß im sozialpolitischen und im landwirtschaftlichen Ausschuße einmütig dieser Entschließung zugestimmt wurde. In dieser Entschließung wird nun verlangt, daß, so wie ich es jetzt angedeutet habe, für die Angestellten und Beamten des beschlagnahmten und des zu beschlagnahmenden Großgrundsbesitzes vorgesorgt wird, und daß ihnen Schutz zu Teil werde. Schutz der Existenz wird verlangt. In der Resolution wird ferner darauf hingewiesen, daß, falls die Angestellten und Arbeiter Boden verlangen, ihnen möglichst weit entgegengekommen werden soll. Das ist alles sehr hübsch. Weiter wird gesagt, daß man diesen Leuten mit Kredit aufhelfen soll. Weiters sollen durch ein eigenes Büreau die Verhältnisse dieser Gruppe von arbeitenden Menschen erhoben werden. Einer der Referenten hat hier darauf hingewiesen, daß es sich vielleicht um 40.000 Menschen handle. Das ist gewiß eine ganz bedeutende Zahl von Angestellten und Arbeitern.

Wie hat nun die Regierung, wie hat das Parlament oder die frühere revolutionäre Nationalversammlung sich zu diesen Dingen gestellt? Man hat einfach den Boden beschlagnahmt, ohne sich um die Verhätnisse, um die Existenz aller dieser Leute zu kümmern. Man ist in der jüngsten Zeit daran gegangen, zunächst für die pensionierten alten und siechgewordenen Angestellten und deren Hinterbliebenen hier ein Gesetzchen zu machen, das eine kleine Abschlagszahlung für diese Leute und einen kleinen Fortschritt bedeutet. Aber jetzt geht es um das Schicksal Tausender und Abertausender von Menschen. Und nun soll erst die Regierung aufgeforderr werden, das Bodenamt zu beauftragen, in diesem Sinne Vorschläge zu machen. Es ist doch recht merkwürdíg. Wir sind der Meinung, daß man längst schon in diesem Sinne hätte wirken müssen, damit auch nicht einer dieser Menschen in Not und Elend komme.

Wer soll nun - und das ist das Entscheidende in dieser Frage - über das Schicksal dieser Gruppe von Menschen bestimmen? Das Bodenamt. Wer sittz nun im Bodenamte? Wer ist das Bodenamt? Das ist wohl das Entscheidende, mit dem wír uns heute zu beschäftigen haben. Die beiden Referenten haben, so ließ ich mir sagen, der Meinung Ausdruck gegeben, daß das ganze Haus in dieser Entschließung einmütig sei. Es geht ihnen, den Regierungsparteien, das Herz über vor Wohlwollen für alle diese Menschen und es heißt nun, man werde alles tun, um diese Gruppe von Menschen zu helfen. Es muß zunächst festgestellt werden, daß bei der Beschlagnahme es sich vornehmlich und überwiegend um deutschen Großgrundbesitz, also um Deutsche handelt, die auf diesen Gründen beschäftig sind, um deutsche Arbeiter und Angestellte. Wir haben wiederholt in diesem Hause darauf hingewiesen, daß der Zustand, wie er in diesem Bodenamte besteht, vollkommen unhaltbar ist. Wir haben bereits im Juni 1920 im Hause einen Antrag eingebracht - es war dies der Antrag der Abgeordneten Hahn, Leibl, Schweichhart, Heeger und Genossen - in welchem wir ausdrücklich auf die Unhaltbarkeit dieses Zustandes hinwiesen und verlangten, daß das Gesetz vom Juli 1919 in dem Sinne abgeändert wird, daß die Tätigkeit des Bodenamtes beaufsichtigt werde von einem Verwaltungsausschuß, der von der Nationalversammlung auf die Dauer eines Jahres gewählt wird; die Anzahl der Mitglieder des Ausschußes bestimmt die Nationalversammlung; im Falle der Auflösung der Nationalversammlang dauert die Funktion provisorisch bis zum Zusammentritt der neuen Nationalversammlung fort und erlischt mit dem Tage des Zusammentrittes u. s. w. Der Antrag ist vom Hause, von den Parteien der Mehrheit, von jenen Parteien, die verantwortlich sind für die Handlungen der Regierung, abgelehnt worden. Wir haben dann, da der Antrag abgelehnt worden ist, einen weiteren Antrag im Hause eingebracht, der gleichfalls von diesen Parteien niedergerungen wurde. Wir müssen heute neuerdings sagen, daß der Zustand, wie er jetzt im Bodenamte herrscht, für uns völlig unhaltbar ist. Wir haben bereits vor einigen Wochen, vor drei oder vier Wochen, bei Beratung des Gesetzes über die pensionierten Angestellten neuerdings mít allem Nachdruck darauf hingewiesen, daß wir ernstlich und energisch fordern müssen, daß im Bodenamte die Deutschen und vornehmlich die Vertreter des deutschen arbeitenden Volkes, der deutschen Sozialdemokratie vertreten sein müssen und daß das Bodenamt in seiner heutigen Besetzung völlig unmöglich ist.

Aber die sehr verehrten Damen und Herren der Mehrheit haben für das, was die deutschen Arbeiter und Angestellten sagen, keine Ohren. Sie hören sonst sehr gut, aber das, was wir sagen, was gewiß nicht nationalistisch, sondern lediglich bedingt ist durch die Existenz- und Schicksalsfrage der arbeitenden Klassen, findet bei den Èechen kein Gehör. Es geht jedoch um das Schicksal und die Existenz Tausender und Abertausender arbeitender Menschen. (Výkøik: Es sind doch nur Deutsche!) Es sind nur Deutsche, aber es sind Menschen, die hier in diesem Staate arbeiten und das Recht haben, gehört zu werden. Die Leute, die durch Jahrzehnte auf diesen Gütern gearbeitet und gerobotet haben, die dafür gesorgt haben, daß die Bevölkerung ernährt werden kann, sollen nun plötzlich der Willkür gewisser Elemente preisgegeben werden. Dieser Zustand ist auf die Dauer für uns unerträglich. Wir müssen heute die Parteien, die die Träger der Regierungsgewalt sind, die Herren, die so sehr von der Demokratie in diesem Staate geredet haben, wir müssen die Referenten ernstlich fragen, wie sie sich zu dieser Frage stellen. Wir müssen ganz ernstlich eine Antwort von den Herren Referenten bekommen, ob denn endlich die Geneigtheit bei den Mehrheitsparteien vorhanden ist, daß das Bodenamt reformiert wird. Die Leute, die im Bodenamt sitzen, haben das Recht verwirkt, weiter über das Schicksal dieser großen Fragen entscheiden zu können. Die Bodenreform ist eine der wichtigsten, grundlegendsten Fragen für die weitere Entwicklung dieses Staates. Wir können nicht zulassen, daß in dieser Frage von Leuten entschieden wird, die längst nicht mehr das Recht haben, im Bodenamte zu sitzen. (Souhlas na levici). Die Leute sind ernannt worden von der seinerzeitigen, sagen wir revolutionären, Nationalversammlung, von den Herrschaften, die sich damals selbst ernannt haben bei dem Aufbau des neuen Staates, und es wäre schon aus Schicklichkeitsgründen notwendig gewesen, daß das neue Haus nun auch diesen Ausschuß neu gewählt hätte.

Wenn die Herren nicht hören wollen, so werden sie schon sehen, daß wir auch andere Mittel in Anwendung bringen können, damit auch die Minorität in diesem Staate zu Gehör kommt. Es ist dies für uns nicht eine Frage des Redens, die Frage ist für uns von ganz entschiedener Bedeutung. Wir müssen fordern, daß im Bodenamte endlich auch die deutschen Arbeiter und Angestellten zu Worte kommen. Nur unter dieser Voraussetzung werden wir für diese Entschließung stimmen. Wir sind aber überzeugt, daß es mit der Entschließung allein nicht getan ist. Wenn die Regierungsparteien wollen, sind sie auch in der Lage, das entsprechende Gesetz zu machen. Hier handelt es sich um die Fürsorge, um das Schicksal Tausender und Abertausender Arbeiter und Angestellter. Wir wollen sehen, ob das Bodenamt raschest reformiert wird, ob die Regierungsparteien gewillt sind, unseren berechtigten Wünschen Gehör zu schenken. Nur unter dieser Voraussetzung und mit dieser Einschränkung stimmen wir für die Entschließung. (Potlesk na levici.)

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