265. Nejvyšší kancléř království Českého císaři zprávu dává o svém jednání s nejvyššími úředníky zemskými, kteří trvají při svém dřívějším prohlášení, že nemohou napřed zaplatiti, jakož se žádá, berní válečnou na rok 1603 svolenou, nejsouce sněmem k tomu zmocněni, kteří však se nabízejí, se chtějí ručiti za 100.000 tolarů, kteréž by sobě císař na potřeby válečné vypůjčil.

1602. — Opis v c. a k. státn. arch. ve Vídni. (Bohemica, fase. 3.)

Allergnädigister Kaiser, Künig und Herr! Auf E. Kais. Mt. gnädigisten Befehlen ist den anwesenden obristen Landofficierern des Kunigreichs Beheimb durch mich, den obristen Kanzler, nachlängs angezeigt worden, wie dass E. Mt. ihr unterthänigistes und treuherziges Anerbieten, in deme sie sich für ein Hundert Tausend Thaler in Bürgschaft (doch mit gewissen und E. Kais. Mt. gehorsambist referierten, auch in sonderbarer Schrift verfassten Conditionen) einlassen wollten, zu kaiserlichen und küniglichen Gnaden annehmben, aber beineben ihnen gnädigist nit verhalten, dass die Noth des Erbfeinds halber (welicher allem einkombenen Bericht nach mit ganzer Macht auf E. Kais. Mt. Länder herauszeuhet) je so gross und gewaltig, dass Sie unumbgänglich ein mehrere Summa Gelds zu Befürderung des Kriegswesens bedürftig sein, gnädigist begehrend, es wollten obbemelte obriste Landofficierer auf Mittel und Wege bedacht sein, damit die ganze Summa (soviel des künftigen sechzehenhundert und dritten Jahres bewilligte Hilfen austragen möchten) aufgebracht und antieipiert und hierin E. Kais. Mt. aus unterthünigister Lieb und Affection zu desto besseren Beschützung und Beschirmung der Christenheit gewillfahret werde, in sonderbarer Anmerkung, dass mit Hilf des Allmächtigen und zu Enthebung E. Mt. getreuen und lieben Unterthanen von so steten und grossen Contributionen die Kriegssaclien in Ungern zu einem gewünschten und diesem, auch andern christlichen Ländern guten und nutzlichen Friedewesen mügen gebracht und dirigiert werden.

Welches alles die obristen Landofficierer nit allein zur Nothdurft verstanden, sondern es auch in ihrer ileissigen Erwägung gehabt und bitten E. Kais. Mt, ihren allergnädigisten Kaiser, Künig und Herrn, sie sambtlichen zum gehorsambisten, der allergnädigisten Zuversicht zu ihren Personen zu sein, was ihnen nur menschund müglichen zu thun wäre, dass sie an ihrem äusseristen Vermügen das wenigiste nit unterlassen, sondern E. Kais. Mt. gnädigistem Willen sich gar gerne aecomodieren wollten; alldieweiln aber E. Kais. Mt. aus ihrer jüngsten der Anticipation halber ubergebenen gehorsambisten Schrift soviel in kaiserund küniglichen Gnaden abnehmben mügeu, dass sie zur Anticipation des künftigen sechszehenhundert und dritten Jahres bewilligten Hilfen von den Ständen dieses Kunigreichs mit dem Landtag (wie in dergleichen Fällen pfleget observiert und gehalten zu werden) gar nit gevollmächtigt, sein, noch auch sich dessen für sich selbsten (in deme sie es gegen jetzt gedachten Ständen bei künftigem gemeinem Landtage nicht künnten verantworten) unterstehen und anmassen dürften, gleichwohl aber zu Erweisung und Darthuung ihres unterthänigisten getreuen Gemüths, welches sie schuldpflichtigist gegen E. Kais. Mt. als ihrem allergnädigisten Kaiser, Künig und Herrn tragen, sich in die Bürgschaft für ein Hundert Tausend Thaler mit den angedeuten Conditionibus gutwillig einzulassen zugesagt und versprochen haben: als hätten sie gehorsambist verhofft (wie auch noch) E. Kais. Mt. wurden mit diesem ihrem unteithänigisten Anerbieten (sintemal sie ein mehrers aus angezogenen ehaften Ursachen und, dass zur Anticipation von ihnen keine Mittel erfunden mögen werden, sie nit thuen könnten) allergnädigist zufrieden sein und soliches von ihnen mit kaiserund küniglichen Gnaden annehmben. Und weilen dann vielgemelten obristen Officierern ausser solchen Fürschlags in etwas höhers, es sei anticipando (welches dann mit Vorwissen und Willen aller dreien Stände bei gemeinem Landtag besehenen müsste) oder in andere Weg sich einzulassen weder verantwortlichen noch möglichen ist: so bitten sie E. Kais. Mt. zum allerunterthänigisten, dieselbe wolle sie bei dieser ihrer ganz billichen Entschuldigung als ein loblicher christlicher Kaiser gnädigist verbleiben lassen und ihr allergnädigister Kaiser, Kunig und Herr allezeit sein und verbleiben. Dero sie sich dann allerunterthänigisten und gehorsambisten befehlen thuen.




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