Pùvodní znìní ad 2122/IX.

Interpellation

der Abgeordneten Ing. Rudolf Jung und Genossen

an den Eisenbahnminister

wegen einer grossen Unterschlagung bei der Staatsbahndirektion Brünn.

Bei der Brünner Staatsbahndirektion wurde eine Riesenunterschlagung aufgedeckt. Bis zur Stunde hat man festgestellt, dass 433.000 Kronen, also beinahe eine halbe Million unterschlagen wurden. Ein einfacher Vertragsarbeiter hat diesen Riesenbetrug ausführen können. Dies war folgendermassen möglich. Ein ehemaliger Kellner, namens Franz Räbl wurde auf Grund seiner Sokollegitimation im Jahre 1920 bei der Bahnerhaltungssektion Brünn II als Vertragsarbeiter für den Kanzleidienst aufgenommen. Die Deutschen, seit Jahren eingearbeiteten Kanzleikräfte wurden einfach als angeblich unzuverlässige Elemente entlassen und Leute, wie der gerannte Räbl mit Sokollegitimation angestellt. Er erschlich sich durch sein schlaues Verhalten das volle Vertrauen seiner tschechischen Vorgesetzten und des Dienstvorstandes und trotzdem er nicht einmal in einer Kanzlei verwendet werden sollte, so übertrug man ihm alle möglichen Arbeiten, welche nur ganz vertrauenswürdigen Angestellten zugeteilt werden dürfen. Er verfasste Lohnzahlungslisten für die Arbeiter, war mit der ganzen Geldmanipulation betraut, Millionen gingen durch seine Hände. Er nahm eine Stellung ein, die nur einem Beamten zukommt. Einen Aufwand betrieb er aber schon seit Jahren, der einem Einkommen von einem Sektionschef, aber nicht einem Vertrags - Arbeiter mit einem Taglohn von 18 Kronen entsprochen hätte. Das fiel merkwürdiger Weise niemanden auf, dass ein Arbeiter, der von Haus aus ganz mittellos ist, sich einen teueren echten Stadtpelz kaufen und sich zahlreiche Autoausflüge in die Umgebung leisten kann. Man vertraute ihm weiter die ganze Geldmanipulation, war er doch ein Verlässlicher, ein guter Patriot.

Die Staatsbahndirektion und die Bahnerhaltungssetktion wurden gewarnt und aufmerksam gemacht auf den verschwenderischen Lebenswandel des Räbl, man passte angeblich auch etwas auf, aber es dauerte noch Jahre; bevor man dem Betrüger auf seine Schwindeleien kommen konnte.

Ein Bruder von ihm war schon vor Jahren von der Bahn entlassen worden, war einige Zeit in der Irrenanstalt, aber dann wieder als gebessert entlassen, hat ein gerichtliches Attest, dass er unzurechnungsfähig ist, beschäftigt sich trotzdem oder gerade deshalb mit verschiedenen meist nicht einwandfreien Geschäften und bleibt straflos, da er als unzurechnungsfähig nicht gefasst werden kann. Ein würdiges Brüderpaar. Zu bemerken ist, dass die Bahnerhaltungssektion gegen die strenge Vorschrift des Eisenbahnministeriums, einen Vertrags - Arbeiter die Lohnliste arbeiten liess und auch mit der Auszahlungsmanipulation betraute. Die Arbeiter der Strecke werden durch den Streckenvorstand und seinen Stellvertreter ausgezahlt. Die Herren hatten es sich bequem eingerichtet, haben sich die Geldbeträge vom Listenverfasser Räbl in Säckchen abzählen lassen, brauchten also bei der Auszahlung auf der Strecke nur die Geldsäckchen an die Arbeiter verteilen. Stets stimmte es. Diese Bequemlichkeiten seiner Vorgesetzten ausnützend, führte Räbl seine Betrügereien aus. Er bewerkstelligte seine Veruntreuungen auf die Weise, dass er sich in der senkrechten Addition der in der letzten Rubrik eingesetzten Zahlen einen "Riesenfehler" zuschulden kommen liess. So setzte er auf fast jeder Seite einen höheren Betrag ein, was in manchem Monate bis 30.000 Kronen betrug. Da ihm die Vorgesetzten, welche die Auszahlung besorgen mussten, zu ihrer Bequemlichkeit die Abholung des Geldes von der Sektionskasse und die Verteilung der Lohnbeträge in die einzelnen Säckchen überliessen, so konnte er sich jedesmal ungehindert die zugeschriebenen Beträge aneignen. So trieb es Räbl bereits seit dem Jahre 1924 und daraus ist auch der grosse Umfang des Betruges zu erklären.

Bei der Staatsbahndirektion sollen zwar die Lohnzahlungslisten genau kontrolliert werden, doch ist aus diesem Falle zu ersehen, wie die Kontrolle erfolgt. Wäre 1 Krone unrichtig kontiert, so wäre deshalb sicher eine scharfe Rüge verfasst worden und Umkontierungen hätten erfolgen müssen. Aber eine Kontrolle, die einem Schwindel auf die Spur kommen müsste, die wird nicht geübt. Ja die Listen, in welchen die Betrügereien durchgeführt wurden, sollen nur am sogenannten Spiegel als angeblich kontrolliert eingestrichen sein und da Räbl sicher wusste, wie die Kontrolle erfolgt und wer kontrolliert, so konnte er mit immer grösserer Frechheit schwindeln.

Wäre nicht neuerlich eine Anzeige gegen Räbl erfolgt und hätte der kontrollierende Beamte nicht direkt den Auftrag erhalten, die von Räbl verfassten Listen besonders genau zu prüfen, so wäre Räbl bis heute noch auf freiem Fusse.

Die Polizeidirektion führt nun sehr eingehende Verhöre durch und wird hoffentlich nichts vertuscht werden können. Sehr unangenehm ist die Affäre bestimmt für sehr viele und auch für hohe Herren. Die Hauptschuld, dass Räbl ungestört seine Betrügereien ausführen konnte, trifft seine Vorgesetzten bei der Bahnerhaltungssektion, da nur deren Bequemlichkeit es ihm eigentlich ermöglichte, seine Betrügereien auszuführen.

Für den ganzen Fall ist folgendes mehr als bezeichnend: Mit dem Vertragsarbeiter Franz Räbl war und ist der Streckenvorstandstellvertreter und Oberstaatsbahnrat D. per Du, massenhaft war gegen Räbl Klage geführt worden, Missbräuche wurden ihm nachgewiesen, er liess sich von Bediensteten, ja selbst von alten Bahnmeistern Herr Oberrevident benennen, gab sich selbst, besonders in den Bars als Oberstaatsbahnrat aus, liess sich von den Arbeitern als Herr Ingenieur ansprechen und nahm sich wahrscheinlich infolge seiner Freundschaft mit einem wirklichen Oberstaatsbahnrat, der auch sein Vorstandstellvertreter war, Rechte heraus, die sich kein subalterner wirklicher Beamter herausgenommen hätte. Kurz der Herr Ober Staatsbahn rat führte ein Leben, das schon prasserisch genannt werden konnte und trieb es auch in der Kanzlei so, aber nichts konnte das Vertrauen seiner Vorgesetzten erschüttern, denn stets ging er mit dem Sokolabzeichen, das er immer im Amt und Privatleben trug. Kein Mensch traute sich gegen ihn etwas zu sagen, da sie ja sahen, was er sich erlauben konnte, was noch seine Vorgesetzten sehen mussten und nichts gegen ihn unternahmen.

Die Unterzeichneten fragen den Herrn Minister an:

Ist er bereit, diese Unterschlagung, und die Umstände, die dazu führten, genau zu untersuchen und aufzuklären, die Schuldigen zur Verantwortung zu ziehen, und für eine dienstliche Ordnung zu sorgen, die in Zukunft solche Unterschlagungen, die Jahre lang verübt wurden, unmöglich zu machen?

Prag, den 7. März 1929.

Ing. Jung,

Geyer, Dr. Wollschack, Simm, Knirsch, Nitsch, Koczor, Szentiványi, Dr. Holota, Dr. Korláth, Füssy, Schneider, Weber, Dr. Koberg, Matzner, Siegel, Dr. Lehnert, Dr. Schollich, Ing. Kallina, Dr. Keibl, Horpynka, Wenzel.

Pùvodní znìní ad 2122/X.

Interpellation

des Abgeordneten Josef Geyer und Genossen

an den Finanzminister

wegen Benachteiligung der Raucher durch Verkürzung einer Zigarettensorte.

Laut mir zugekommener Information wurden in der staatlichen Tabakfabrik in St. Joachimsthal bei der Erzeugung der "Aegyptischen Zigaretten" 10 neue Zigarettenmaschinen eingestellt, von denen jede täglich 240.000 Stück erzeugt. Bei der Kontrolle zeigte sich eine Verkürzung der mit diesen Maschinen erzeugten Zigaretten von je 2 mm per Stück, was bei der Tagesleistung einer Maschine 48 m, bei 10 Maschinen 480 m Ersparung an Material und Arbeit ausmacht, ohne dass eine entsprechende Verbilligung dieser Rauchsorte eingetreten wäre. Für die Tabakregie ergibt sich daraus bei einer Tagesleistung von 2,400.000 Stück eine "Ersparung" von 20.571.38 Kè täglich, ohne dass durch eine Verbilligung die Raucher ein Aequivalent für diese unlautere Praxis erhielten.

Deshalb stellen die Gefertigten die Aufrage:

1. Erfolgte diese Quantitätsverringerung mit oder ohne Zustimmung und Kenntnis der Generaldirektoren der Tabakregie in Prag?

2. Aus welchem Grunde war es notwendig, an eine Verkürzung dieser populären Zigaretten zu schreiten und warum wurde diese Tatsache nicht öffentlich mitgeteilt?

3. Ist der Herr Minister bereit, erheben zu lassen, ob auch in anderen staatlichen Tabakfabriken ähnliche Kürzungen stattgefunden haben und endlich

4. den Auftrag 2u geben, dass die frühere Quantität wieder hergestellt werde?

Prag, am 7. März 1929.

Geyer,

Dr. Schollich, Weber, Dr. Lehnert, Dr. Koberg, Koczor, Szentiványi, Nitsch, Dr. Keibl, Siegel, Ing. Kallina, Schneider, Ing. Jung, Dr. Wollschack, Wenzel, Knirsch, Simm, Horpynka, Dr. Korláth, Matzner, Füssy, Dr. Holota.

Pùvodní znìní ad 2122/XI.

Interpellation

der Abgeordneten Ing. R. Jung, J. Geyer und Genossen

an den Finanzminister

betreffend die Zuerkennung von Erziehungsbeiträgen an pensionierte Tabakarbeiterinnen.

Auf Grund des § 9, Abs. 7 der Lohnregelung für die Tabakarbeiterschaft kann im Sinne der Bestimmungen des § 144 des Staatsangestelltengehaltsgesetzes den aktiven Arbeiterinnen der Tabakregie ein Erziehungsbeitrag zuerkannt werden.

Diese Begünstigung besteht aber nicht für die nach dem 1. Jänner 1926 in Pension gegangenen Arbeiterinnen, auch wenn sie als aktive Arbeiterinnen den Erziehungsbeitrag bezogen hätten. In Anbetracht der wachsenden Teuerung ist es nun dringend notwendig, diesen nach dem 1. Jänner 1926 in Pension gegangenen Arbeiterinnen in analoger Anwendung der Bestimmungen des § 9. Abs. 7 der Lohnregelung der Tabakarbeiterschaft in berücksichtigungswürdigen Fällen den Erziehungsbeitrag zuzuerkennen, ins besonders dann, wenn der Pensionistin früher als aktiver Arbeiterin das Bezugsrecht zuerkannt worden war. Dass die Gewährung des Erziehurgsbeitrages an die nach dem 1. Jänner 1926 in Pension getretenen Arbeiterinnen der Tabakregie eine Notwendigkeit ist, ergibt sich aus dem Umstande, dass durch die Pensionierung die finanzielle Lage oftmals eine bedeutende Verschlechterung erfährt. Diese Massnahme liefe gleichzeitig parallel mit der von Vertretern der Regierung wiederholt angekündigten und notwendigen finanziellen Besserstellung der staatlichen und öffentlichen Angestellten und Ruheständler.

Die Unterfertigten fragen daher den Herrn Finanzminister an:

Ist er bereit zu veranlassen, dass den nach dem 1. Jänner 1926 in Pension gegangenen Tabakarbeiterinnen in berücksichtigungswürdigen Fällen der entsprechende Erziehungsbeitrag zuerkannt wird?

Prag, den 7. März 1929.

Ing. Jung, Geyer,

Dr. Lehnert, Siegel, Weber, Ing. Kallina, Füssy, Schneider, Dr. Koberg, Dr. Schollich, Dr. Holota, Dr. Wollschack, Matzner, Horpynka, Dr. Keibl, Koczor, Dr. Korláth, Nitsch, Szentiványi, Simm, Knirsch, Wenzel.

Pùvodní znìní ad 2122/XII.

Inrerpellation

des Abg. Ing. Rud. Jung und Genossen

an den Vorsitzenden der Regierung

in Angelegenheit der Umreihung der Stadt Wigstadtl in die Ortsklasse B.

Die Stadt Wigstadtl in Schlesien zählt nach der letzten amtlichen Mitteilung der Gemeinde wohl nur 5983 Einwohner, doch kann auf sie der Punkt 7 des § 12 des Gesetzes 10311926 aus folgenden Gründen angewendet werden:

In der Nähe der Stadt befinden sich die Sommerfrischen Nieder- u. Oberwigstein, Maria Stein, Kreuzberg, Kohlenbaude, Brückenhäusl und das Herzheilbad Johannisbrunn, weshalb die Bahnstation auch Wigstadtl - Johannisbrunn heisst. Dass in Badeorten und ihrer unmittelbaren Nähe die Lebensmittelpreise um etwa 20% höher sind als in anderen Orten, ist eine bekannte Tatsache. Ausserdem wird in der Nachbargemeinde Gross- Glockendorf im Sommer ein Erholungsheim des Revierrates in Mähr. Ostrau durch 4 Monate von mehr als 300 Kindern belegt, wodurch die Beschaffung und Preisbildung der Nahrungsmittel zum Teile ungünstig beeinflusst wird.

Die Beamten und Lehrer von Wigstadtl haben sich mit einer begründeten Eingabe an der Ministerrat gewendet und dieser Eingabe auch eine amtlich beglaubigte Vergleichstabelle der Tarife der Nahrungsmittel in Mähr. Ostrau und Wigstadtl beigelegt. Aus ihr geht hervor, dass die Preise in Wigstadtl in keinem Falle niedriger, in einigen Fällen sogar höher sind als in Mähr. Ostrau.

Die Bekleidung (Schuhe, Kleider und Wäsche) sellt sich um mindestens 20% höher als in Ostrau und Troppau; die Kohle ist wesentlich teuerer als in Ostrau.

Trotzdem im Orte keine Wasserleitung vorhanden ist und die damit verbundene Erleichterung der Haushalte fehlt, sind die Wohnungspreise hoch. Es stellt sich der Preis für eine 2 Zimmerwohnung mit Küche in Neubauten auf über 3000 Kè jährlich und in alten Häusern auf 1800 Kè jährlich, doch sind in diesen Preisen die letzten Erhöhungen nicht inbegriffen: Da im Orte selbst keine Mittelschule vorhanden ist, sind die Ausbildungsmöglichkeiten der Kinder gering und ist diese Ausbildung auswärts mit grossen Kosten verbunden, zumal die exponierte Lage der Stadt ein tägliches Hinfahren nach dem Studienorte, bezw. das Zurückfahren aus diesem unmöglich macht.

Die Mehrauslagen für die erbetene Umreihung in die Ortsklasse B der Aktivitätsgebühren würden betragen:

a) bei der Beamtenschaft jährlich 10.322
b) bei der Lehrerschaft jährlich 22.704
"
c) bei den Bahnbeamten und Bahnbediensteten jährlich 3.552
"
d) bei der Gendarmerie jährlich 2.460
"
zusammen also jährlich 39.038

Aus diesen Gründen stellen die Gefertigten an den Herrn Vorsitzenden der Regierung folgende Anfrage:

Ist er bereit, die angeführten stichhältigen Gründe für die Umreihung der Stadt Wigstadtl in die Ortsklasse B der Aktivitätsgebühren anzuregen und dem gemäss das dem Ministerrat vorgelegte Ansuchen der Beamten und der Lehrerschaft von Wigstadtl einer günstigen Erledigung zu zuführen?

Prag, den 7. März 1929.

Ing. Jnng,

Geyer, Knirsch, Schneider, Szentiványi, Füssy, Ing. Kallina, Dr. Lehnert, Dr. Korláth, Dr. Holota, Koczor, Nitsch, Weber, Siegel, Simm, Wenzel, Dr. Keibl, Dr. Koberg, Dr. Wollschack, Dr. Schollich, Matzner, Horpynka.

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