Pùvodní znìní ad 1548/II.

Interpellation

des Abgeordneten Katz und Genossen

and den Minister für Schulwesen und Volkskultur

in Angelegenheit der Auflassung der deutschen Schulexpositur in Grün zur Volkschule in Lobs (Bezirk Falkenau).

Mit dem Erla des Präsidiums des Landesschulrates in Prag vom 237. April 1925, Z. 727, wurde die Expositur zur Volksschule in Lobs mit dem Standorte in Grün, Bezirk Falkenau) mit Rücksicht auf die geringe Zahl der Kinder aufgelassen. Die Beschwerde des Ortsschulrates wurde mit dem Erla des Ministeriums für Schulwesen und Volkskultur vom 20. Jänner 1926, Z. 4638/I-26 mit der Begründung abgewiesen, da bei der örtlichen Erhebung am 26 März 1892 zwecks Errichtung dieser Expositur keine derartigen Umstände sichergestellt wurden, welche den Schulweg ständig beschwerlich machen würden, und da daher der Vorsitzende des Landesschulrates berechtigt war, die ganzjährige Expositur aufzuheben, für welche nicht einmal bei ihrer Errichtung die gesetzlich erforderlichen Bedingungen gegeben waren. Da sich die Kommunikationsverhältnisse seit dieser Zeit nicht verschlechtert hätten, beweist der Bericht des Gendarmeriepostens vom 16. Juli 1925, Zahl 421, laut welchem sich auch während der Winterszeit bei Schneeverwehungen immer ein freier Weg finden lasse, auf welchem man von Grün nach Lobs und zurück gehen könne.

Über die dagegen eingebrachte Beschwerde des Ortsschulrates in Lobs wurde diese Entscheidug wegen Ungesetzlichkeit behoben. Das Gericht hat ausgesprochen, da in der Behauptung des Ministeriums, da schon im Jahre 1892 zur Errichtung der Expositur nicht die gesetzlichen Voraussetzungen vorhanden waren und da daher schon aus diesem Grunde die Auflassung berechtigt sei, eine Ungesetzlichkeit liege, denn durch die seinerzeitige Errichtung der Expositur wurde zwischen den Parteien res judicata geschaffen und das Ministerium sei jetzt nicht berufen, die Erfüllung der seinerzeitige Bedingungen für die Errichtung der Expositur in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht von neuem zu überprüfen. Infolge dieser Ungesetzlichkeit hat es das Gericht nicht für nötig gefunden, sich mit dem Gendarmerieberichte, auf welchem zum Teile die angefochtene Entscheidung basiert, zu befassen.

Wenn es auch das Oberste Verwaltungsgericht nicht für notwendig befunden hat, sich mit dem Gendarmeriebericht zu befassen, so wird dies umsomehr jene Stelle zu tun haben, auf welcher die Verantwortung für ein klagloses Funktionieren des staatlichen Schulbehördenapparates ruht. Denn gerade bei diesem Berichte konnte ein geradezu unerhörtes Vorgehen des Ministeriums für Shulwessen und Volkskultur sichergestellt werden.

Durch die Akteneinsicht anlälich des Verwaltungsgerichtsstrittes konnte festgestellt werden, da die Behauptung der angefochtenen Entscheidung, das Gendarmeriebezirkskommando Falkenau habe am 16. Juli 1925 den Verbindungsweg zwischen Lobs und Grün als gangbar bezeichnet, vollkommen unrichtig und aktenwidrig ist. Vielmehr hat die Gendarmerie Folgendes berichtet: Anfangs November sind oft groe Schneeverwehungen. Die Gangbarkeit des Weges ist im Winter sehr schlecht. Die Verwehungen nehmen oft groe Ausdehnung an, sie sind oft über einen Meter tief. Für die Schüller wäre der Weg nur vom April bis zum Oktober gangbar, vom November bis zum April jedoch mit Schwierigkeiten verbunden etc.

Es liegt also in dieser Behauptung des Ministerium für Schulwesen und Volkskultur eine ganz unverantwortliche Uterstellung eines unrichtigen Tatbestandes.

Hiemit wurde erwiesen, da sich das Ministerium für Schulwesen und Volkskultur nicht einmal vor Fälschungen scheut, wenn es sich darum handelt, das deutsche Schulwesen, dessen Schutz ihm als oberste Schulbehörde eigentlich obliegen sollte, zu schädigen. Die Unterfertigten stellen an den Herrn Minister für Schulwesen und Volkskultur folgende Anfragen:

1. Ist ihm diese Angelegenheit bekannt und ist er bereit, den Unterfertigten über diese Angelegenheit und das Vorgehen des Ministeriums einen erschöpfenden aufklärenden Bericht zu erstatten?

2. Ist er gewillt, den an dieser Unterschiebung schuldigen Beamten zur gebührenden Verantwortung zu ziehen?

Prag, den 15. März 1928.

Katz,

Heeger, Schäfer, Kaufmann, Zápotocký, Kopasz, Sedorjak, Dietl, Grünzner, Pohl, Dr. Czech, Schweichhart, Chlouba, Èermák, Taub, Hackenberg, Kirpal, de Witte, Roscher, Blatny, Leibl, Schuster, Zoufalý.






Pùvodní znìní ad 1548/VII.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Ernst Schollich und Genossen

and den Minister für Schulwesen und Volkskultur

betreffend die Entziehung der staatlichen Unterstützung für die Zeitschrift Buch und Volk.

Aus dem letzten Rundschreiben des Sonderausschusses für das gesamte Volksbildungswesen in Teplitz Schönau ist zu entnehmen, da das Ministerium für Schönau und Volkskultur die Unterstützung für die bisherige Zeitschrift Buch und Volk eingestellt und Prof. Otto Dreyhausen in Teplitz Schönau mit der Leitung einer neuen Zeitschrift gleicher Bestimmung betraut hat, die unzweideutig die bisherige Funktion von Buch und Volk bei den Bezirks- , Stadt- und Ortsbildungsausschüssen übernehmen soll.

Die plötzliche Entziehung der staatlichen Unterstützung an die Zeitschrift Buch und Volk ohne Angabe von Gründen erscheint unerklärlich, da diese Zeitschrift völlig unparteiisch geführt war, durch ihre qualitative Höhe die Anerkennung magebender heimischer und selbst ausländischer Kreise und Fachleute gelegentlich internationaler Tagungen gefunden hat. Sie hat den Fortschritt des heimischen Büchereiwesens zum Ausdruck gebracht und durch viele praktische Behelfe die Tätigkeit der Buchwarte gestützt und dadurch sehr viel zur gedeihlichen Entwicklung des Büchereiwesens in der Republik beigetragen.

Einer dringenden Erklärung bedürftig erscheint es auch vor allem warum mit der Leitung der neuen Zeitschrift vom Minimsterium für Schulwesen und Volkskultur Professor Dreyhausen betraut wird, der, wie allgemein bekannt, die überwiegende Mehrheit der volksbildenden Körperschaften gegen sich hat, dessen Eignung von berufenen Fachkreisen mehrmals öffentlich bestritten, dessen Tätigkeit von Fachblättern und Tageszeitungen heftig angegriffen und dessen Versagen als Lehrer an Buchwartekursen und in der Bibliothekerschule Fachleuten und Schülern allgemein bekannt ist. Dies alles kann auch dem Ministerium für Schulwesen und Volkskultur nicht unbekannt sein. Umso auffälliger ist es daher, wenn das Ministerium der von Prof. Dreyhausen zu schaffenden neuen Zeitschrift sofort eine geldliche Unterstützung gewährt, diese aber der auerordentlich gut geleiteten, inhaltlich ausgezeichneten Zeitschrift Buch und Volk entzieht.

Die deutsche Öffentlichkeit hat ein Recht, in dieser so wichtigen Angelegenheit klar zu sehen und deshalb fragen die Gefertigten den Herrn Minister für Schulwesen und Volkskultur:

1. Sind Ihnen diese Vorgänge bekannt?

2. Mit welcher Begründung erfolgt die Entziehung der Unterstützung an Buch und Volk?

3. Wieso kommt es, da diese Unterstützung der von Professor Dreyhausen zu gründenden Zeitschrift zugesagt wird?

4. Über wessen Antrag erfolgte die Entziehung bezw. Neuzuweisung und wurden hiebei die in Betracht kommenden deutschen Fachkreise gehört? Wurde der deutsche Büchereiinspektor befragt?

5. Sind Herr Minister bereit, in Hinkunft alle derartigen oder ähnlichen Manahmen nur nach Anhörung der zuständigen deutschen Fachkreise zu veranlassen?

Prag, am 29. Februar 1928.

Dr. Schollich,

Ing. Kallina, Dr. Rosche, Horpynka, Dr. Wollschack, Geyer, Ing. Jung, Knirsch, Dr. Keibl, Dr. Lehnert, Weber, Krebs, Matzner, Siegel, Dr. Koberg, Füssy, Szentiványi, Koczor, Nitsch, Dr. Korláth, Dr Holota, Simm, Wenzel.

Pùvodní znìní ad 1548/VIII.

Interpellation

des Abgeordneten Franz Matzner und Genossen

an den Justizminister

in Angelegenheit des Vorgehens der Justizverwaltung gegen den verunglückten Rudolf Gebauer in Seitendorf.

Rudolf Gebauer, dzt. in Seitendorf, Bez. Freudenthal befand sich im Jahre 1926 in Untersuchungshaft des Landesgerichtes in Troppau. Als Häftling des Gefangenhauses wurde der Genannte in seiner Eigenschaft als Malergehilfe über Auftrag des Gefangenenhausdirektors zur Verrichtung von Malerarbeiten im Gerichtsgebäude des Landesgerichtes Troppau verhalten.

Bei der Verrichtung dieser ihm aufgetragenen Arbeiten ist Gebauer, nachdem er bereits über eine Woche lang diese arbeiten ausführte, ohne sein eigenes Verschulden infolge Brechens der ihm zur Verfügung gestellten Leiter am 30. August 1926 vom 2. Stockwerk in das Erdgescho des Gerichtsgebäudes gestürzt. Durch diese Unglück hat er sich die im abschriftlich beiliegenden Zeugnisse angeführten schweren körperlichen Verletzungen zugezogen.

In der Zeit vom 30. August bis 23. Dezember befand sich Gebauer in Behandlung des Landeskrankenhauses in Troppau und wurde er sodann, als die Verletzungen geheilt waren, als Krüppel entlassen. Bis zu seiner Aufnahme in das städtische Versorgungshaus am 8. Jänner 1927 logierte er in einer Scheuer bei Troppau. Am 4. März 1927 wurde der Genannte wieder obdachlos, da die Justizverwaltung jede Zahlung der Unterhaltungskosten einstellte, bezw. verweigerte.

Erst später erhielt Gebauer einen einmaligen Betrag von Kè 600.-, aber erst dann, als er sich mit sener Unterschrift verpflichtet hatte, keine weiteren Ansprüche zu stellen.

Die Kè 600.- wurden zur Anschaffung eines Reklamewagens verwendet, womit sich der Genannte seinen Lebensunterhalt verdienen wollte, doch mute er wegen seiner Krüppelhaftigkeit auch diesen Plan fallen lassen.

Gebauer, nun am 2. Februar 1928 wegen Bettelei verhaftet, und dafür mit 14 Tagen Arrest, verschärft mit Fasten verurteilt und aus Troppau, wo er sich seit dem Jahre 1897 ununterbrochen aufgehalten, nach Seitendorf von der Polizeidirektion Troppau ausgewiesen.

Überall wo der Genannte auch versucht, sich vor dem gänzlichen Untergange zu retten, findet er taube Ohren oder es heit Sie sind vorbestraft.

Laut Bescheid des Troppauer Landesgerichtspräsidiums vom 2. März 1927, Zahl 1006 wurde ihm die Entscheidung der Justizverwaltung vom 10. Febrer 1927, Zahl 3764 übermittelt, womit seine Ansprüche auf Gewährung der geringfügigen Rente von 240 Kè monatlich abgewiesen wurden.

Ebenso wurde ein Gesuch an den Justizminister vom 27. Mai 1927, mit welchem die nochmalige Untersuchung durch eine einwandfreie Kommission angestrebt wurde, abgewiesen.

Mit Rücksicht darauf, da es sich im vorliegenden Falle um einen vollständig mittellosen und nunmehr zum vollständigen Krüppel gemachten erbarmungswürdigen Menschen handelt, der den Unfall im Dinste der Justizverwaltung erlitten hat und dem gegenüber man sich in unmoralischer Weise nach eingetretenem Unglücke nicht einmal gescheut hat, ihn dahin zu bringen, da er mit der lächerlich geringen Summe von 600 Kè sich befriedigt und für weiterhin auf Ansprüche verzichbereit erklären mute, fragen die Gefertigten den Herrn Minister:

Ist er bereit, die Angelegenheit des Rudolf Gebauer nochmals eingehendst untersuchen zu lassen?

Ist er weiters bereit, in Anbetracht der menschlischen Seite der Angelegenheit ehestens Vorkehrung zu treffen, da für die Existenz Gebauers gesorgt wird?

Prag, am 16. März 1928.

Matzner,

Dr. Lehnert, Dr. Szüllö, Dr. Jabloniczky, Fedor, Dr. Rosche, Gregorovits, Weber, Ing. Kallina, Dr. Keibl, Ing. Jung, Geyer, Krebs, Knirsch, Siegel, Dr. Koberg, Dr. Schollich, Wenzel, Simm, Horpynka, Dr. Wollschack.

Pùvodní znìní ad 1548/IX.

Interpellation

der Abgeordneten Josefine Weber und Genossen

an den Minister für Schulwesen und Volkskultur

in Angelegenheit der Auflassung der deutschen Schulexpositur in Grün zur Volksschule in Lobs (Bezirk Falkenau).

Mit dem Erlasse des Präsidiums des Landesschulrates in Prag vom 27. April 1925, Z. 727, wurde die Expositur zur Volksschule in Lobs mit dem Standorte in Grün (Bezirk Falkenau) mit Rücksicht auf die geringe Zahl der Kinder aufgelassen. Die Beschwerde des Ortsschulrates wurde mit dem Erlasse des Ministeriums für Schulwesen und Volkskultur vom 20. Jänner 1926, Z. 4638/I-26, mit der Begründung abgewiesen, da bei der örtlichen Erhebung am 26. März 1892 zwecks Errichtung dieser Expositur keine derartigen Umstände sichrgestellt wurden, welche den Schulweg ständig beschwerlich machen würden, und da daher der Vorsitzende des Landesschulrates berechtigt war, die ganzjährige Expositur aufzuheben, für welche nicht einmal bei ihrer Errichtung die gesetzlich erforderlichen Bedingungen gegeben waren. Da sich die Kommunikationsverhältnisse seit dieser Zeit nicht verschlechtert hätten, beweist der Bericht des Gendarmeriepostens vom 16. Juli 1925, Z 421, laut welchem sich auch während der Winterszeit bei Schneeverwehungen immer ein freier Weg finden lasse, auf welchem man von Grün nach Lobs und zurück gehen könne.

Über die dagegen eingebrachte Beschwerde des Ortsschulrates in Lobs wurde diese Entscheidung wegen Ungesetzlichkeit behoben. Das Gericht hat ausgesprochen, da in der Behauptung des Ministeriums, da schon im Jahre 1892 zur Errichtung der Expositur nicht die gesetzlichen Voraussetzungen vorhanden waren und da daher schon aus diesem Grunde die Auflassung berechtigt sei, eine Ungesetzlichkeit liege, denn durch die seinerzeitige Errichtung der Expositur wurde zwischen den Parteien res judicata geschaffen und das Ministerium sei jetzt nicht berufen, die Erfüllung der seinerzeitigen Bedingungen für die Errichtung der Expositur in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht von neuem zu überprüfen. Infolge dieser Ungesetzlichkeit hat es das Gericht nicht für nötig befunden, sich mit dem Gendarmerieberichte, auf welchem zum Teile die angefochtene Entscheidung basiert, zu befassen.

Wenn es auch das Oberste Verwaltungsgericht nicht für notwendig befunden hat, sich mit dem Gendarmerieberichte zu befassen, so wird dies umsomehr jene Stelle zu tun haben, auf welcher die Verantwortung für ein klagloses Funktionieren des staatlichen Schulbehördenapparates ruht. Denn gerade bei diesem Berichte konnte ein geradezu unerhörtes Vorgehen des Ministeriums für Schulwesen und Volkskultur sichergestellt werden.

Durch die Akteneinsicht anlälich des Verwaltungsgerichtsstrittes konnte festgestellt werden, da die Behauptung der angefochtenen Entscheidung, das Gendarmeriebezirkskommando Falkenau habe am 16. Juli 1925 den Verbindungsweg zwischen Lobs und Grün als gangbar bezeichnet, vollkommen unrichtig und aktenwidrig ist. Vielmehr hat die Gendarmerie Folgendes berichtet: Anfangs November sind oft groe Schneeverwehungen Die Gangbarkeit des Weges ist im Winter sehr schlecht. Die Verwehungen nehmen oft gro Ausdehnung an, sie sind oft über einen Meter tief. Für die Schüler wäre der Weg nur vom April bis zum Oktober gangbar, vom November bis zum April jedoch mit Schwierigkeiten verbunden, etc.

Es liegt also in dieser Behauptung des Ministeriums für Schulwesen und Volkskultur eine ganz unverantwortliche Unterstellung eine unrichtigen Tatbestandes.

Hiemit wurde erwiesen, da sich das Ministerium für Schulwesen und Volkskultur nicht einmal vor Fälschungen scheut, wenn es sich darum handelt, das deutsche Schulwesen, dessen Schutz ihm als oberste Schulbehörde eigentlich obliegen sollte, zu schädigen.

Die Unterfertigten stellen an den Herrn Minister für Schulwesen und Volkskultur folgende Anfragen:

1. Ist ihm diese Angelegenheit bekannt und ist er bereit, den Unterfertigten über diese Angelegenheit und das Vorgehen des Ministeriums einen erschöpfenden aufklärenden Bericht zu erstatten?

2.Ist er gewillt, den an dieser Unterschiebung schuldigen Beamten zur gebührenden Verantwortung zu ziehen?

Prag, am 15. März 1928.

Weber,

Ing. Kallina, Dr. Koberg, Dr. Rosche, Szentiványi, Nitsch, Füssy, Dr. Wollschack, Krebs, Geyer, Dr. Lehnert, Matzner, Siegel, Dr. Schollich, Dr. Keibl, Horpynka, Wenzel, Koczor, Dr. Korláth, Dr. Holota, Knirsch, Simm, ing. Jung.

Pùvodní znìní ad 1548/XIV.

Interpellation

des Abgeordneten Hans Knirsch und Genossen

an den Minister für nationale Verteidigung

betreffend die Behandlung der Stellungspflichtigen durch Organe einde Assentkommission.

Von Stellungspflichtigen, die sich zur Zeit der Assentierung unterzogen, sind dem Gefertigten vielfache Beschwerden über die Behandlung derselben durch einzelne Organe der Assentkommission zugekommen. Die Beschwerden richten sich vornehmlich gegen die Kommission, die gegenwärtig in den Bezirken Bilin und Dux amtiert. Die Leute werden mit Du angesprochen, grob angeschnautz und die Untersuchung derselben wird vielfach in unfreundlichster Art vorgenommen.

Der Gefertigte bringt dies dem Herrn Minister zur Kenntnis und erlaubt sich die Anfrage, ob er geneigt ist einer derartigen Behandlung der Rekruten entgegenzuwirken?

Prag, den 22. März 1928.

Knirsch,

Dr. Wollschack, Ing. Kallina, Dr. Keibl, Dr. Schollich, Horpynka, Nitsch, Füssy, Szentiványi, Dr. Holota, Dr. Koberg, Dr. Lehnert, Matzner, Wenzel, Geyer, Ing. Jung, Simm, Krebs, Dr. Rosche, Siegel, Weber, Koczor, Dr. Korláth.

Pùvodní znìní ad 1548/XV.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Koberg und Genossen

an den Minister für soziale Fürsorge

betreffend ein Werbeschreiben des Èechoslovakischen Roten Kreuzes in Zuckmantel bei Teplitz-Schönau.

Die Ortsgruppe des Èechoslovakischen Roten Kreuzes in Zuckmantel bei Teplitz-Schönau versendet ein Werbeschreiben in èechischer Sprache folgenden Inhaltes:

Im Jänner des Jahres 1928.

Euer Wohlgeboren!

Kenne Sie unser Gebiet, das von den offenen Wunden der Kohlengruben klafft, voller Rauch und Gase, die die Lungen und die Gesundheit unserer kleinen Kinder am Fue des Erzgebirges vergiften?

Kenne Sie die Kinder unserer Grenzer, Bergleute, Glasarbeiter, Beamten und Lehrer, diese armen Kinder mit kränklichen Gesichtern und eingefallenen Augen?

Kennen Sie die Statistik der Tuberkulose, der Unterernährung und der Zahnkrankheiten in unserem Industriegebiete?

Kennen Sie unsere Armut und wirtschaftliche Abhängigkeit?

Um wieviel glücklicher gegenüber unseren Kindern sind ihre Mitschüler deutscher Volkszugehörigkeit mit ihren Institutionen von reichen Fonden und glänzend ausgestatteten sozialen Fürsorgen!

Um wieviel glücklicher gegenüber unseren Kindern sind ihre Mitschüler im Inneren Böhmens, die in gesunden Gebieten wohnen und die eine viel gröere Möglichkeit haben, der Freigebigkeit und der wohltätigen sozialen Fürsorge des èechischen Herzens dort bei Euch teilhaftig zu sein!

Verübeln Sie uns nicht, da wir Sie an diese Erscheinungen und Umstände erinnern!

Verübeln Sie uns nicht, da wir uns erlauben, Sie flehentlich zu bitten, uns mit einem noch so kleinen Geschenke zu helfen, das èechische Kind am Fu des Erzgebirges in sozialer, gesundheitlicher Hinsicht zu retten!

Wir werden Ihnen dafür dankbar sein und niemals Ihre Güte und Huld vergessen!

Für den Verein des Èechoslovakischen Roten

Kreuzes in Zuckmantel:

Schulleiter Rudolf Kirchner, Vorsitzender.

Lehrer Josef Maudr, Schriftführer,

Polizeiwachtmeister B. Mrázek, Kassier.

Die Gefertigten fragen an, ob der Herr Minister für soziale Fürsorge derartige Briefe des Èechoslovakischen Roten Kreuzes mit dessen angeblicher objektiven Stellung vereinbarlich findet?

Prag, am 21. März 1928.

Dr. Koberg,

Dr. Keibl, Dr. Schollich, Weber, Ing. Jung, Krebs, Matzner, Dr. Lehnert, Dr. Rosche, Knirsch, Simm, Fedor, Gregorovits, Siegel, Ing. Kallina, Horpynka, Geyer, Dr. Wollschack, Wenzel, Dr. Szüllö, Dr. Jabloniczky.


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