Ètvrtek 17. bøezna 1927

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 65. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní

republiky Èeskoslovenské

v Praze ve ètvrtek dne 17. bøezna 1927.

Øeè posl. Schmerdy (viz str. 135 tìsnopisecké zprávy):

Das in Verhandlung stehende Gesetz über die Bauförderung ist nichts anderes als ein weiterer Beweis des Klassencharakters der jetzigen Regierung. Die deutsch-èechische Koalition hat nicht die Absicht, die Wohnungsnot der armen arbeitenden Schichten zu beseitigen, den Wohungswucher und die Bodenspekulation zu beheben, sondern sie will es mit Hilfe dieses Gesetzes ermöglichen, daß sich die bemittelten Schichten auf Kosten der Allgemeinheit bereichern. Die ganze Gesetzesvorlage bedeutet ihrem Inhalte nach ein Geschenk an die Bourgeoisie, die durch Enteignung von Staats- und Gemeindegründen sich bereichern kann. Dabei wird den privaten Grund- und Bodenbesitzern Tür und Tor für eine wucherliche Bauplatzspekulation geöffnet. Der Klassencharakter des ganzen Gesetzes ist schon dadurch gegeben, daß große Massen der armen Bevölkerung in elenden Hütten, Kellern, und Dachwohnungen ein fürchterliches Dasein fristen müssen, während die Bourgeoisie daran geht, sich auf Grund dieser Vorlage Villen zu bauen. Wohl wird im Motivenbericht sowie von den Berichterstattern von einer abnormalen Zeit und einer Krise im Baugewerbe gesprochen, doch wird nichts unternommen, die Wohnungsmisere, die sich schon zu einem Skandal entwickelt hat, zu beheben. Es wird in diesem Staate für die Allgemeinheit keine Wohnungspolitik, sondern private Hausbaupolitik betrieben, die nicht davor zurückschreckt, Staats- und Gemeindegrund für ihre Zwecke auszunützen und der privaten Bodenspekulation Vorschub zu leisten. Nirgends treten die Vorrechte der Bourgeoisie so kraß zu Tage, wie gerade auf dem Gebiete des Wohnungswesens. Die schönsten und gesündesten Viertel werden von der Bourgeoisie bewohnt, die reinsten, mit Gärten und Bäumen bepflanzten Straßen sind von der besitzenden Klasse bevölkert. Die arbeitende arme Bevölkerung ist dagegen in die Vorstädte verjagt, die ein Herd von Epidemien und Laster werden, wie wir es in allen Staaten ohne Ausnahme sehen. Die bürgerlichen Familien bewohnen mit allem möglichen Komfort ausgestattete Wohnungen, deren Zimmeranzahl die Insassen übersteigt und schaffen sich so alle Annehmlichkeiten des Familienlebens. Die Arbeiter hingegen werden in einzelnen Zimmern, kleinen Kammern, Dach- und Kellerwohnungen alter, verfallener, jeder sanitärer Vorschrift hohnsprechender Häuser zusammengepfercht oder hausen in Baracken, Scheunen und allen möglichen Magazinen, die ein schreiendes Verbrechen der heutigen kapitalistischen Zeit bedeuten. Den ganzen Tag der Fabriksluft, Staub und Rauch ausgesetzt, muß der Arbeiter die ganze Nacht in einem Raume zubringen, wo häufig 5 bis 8 Personen schlafen.

Es ist daher nichts Verwunderliches, wenn statistisch nachgewiesen wird, wie schnell die Menschen in den Arbeitervierteln sterben, deren Arbeitstag lang, Arbeit schwer, Lohn gering, Wohnung zu eng und deren Leben zu zu kurz ist. Einige Erhebungen in dieser Richtung eine heftige Anklage gegen die bürgerliche Wohnungsfürsorge, die eigentlich ein brutales Massenmorden ist. So beträgt die Sterblichkeit in England 22 Personen auf 1000. In den Vierteln der Bourgeoisie sinkt sie auf 17, in den eigentlichen Arbeiterbezirken steigt sie auf 36 und in den Vierteln der ärmsten Bevölkerung bertägt sie sogar 40 bis 50. In Belgiens Hauptstadt in Brüssel stirbt einer von 29, in den besten Bourgeoisievierteln einer von 53, d. h. die Sterblichkeit in den Arbeitervierteln ist zweimal so hoch wie in denen des Bürgertums. Die mittlere Lebensdauer der Bourgeoisie, die in hellen, trockenen und warmen Wohnungen lebt, ist fast 11/2mal länger als die der Vorstadtbewohner, die auf Grund ihrer elenden sozialen Lage gezwungen sind, in finsteren nassen Löchern zusammengepfercht zu hausen. In Budapest betrug die mittlere Lebensdauer der Personen, die im Alter über 5 Jahre gestorben sind, bei ein bis zwei Bewohnern auf ein Zimmer 47,16 Jahre, bei zwei bis 5 Bewohnern auf ein Zimmer 39,51 Jahre, bei 5 bis 10 Bewohnern auf ein Zimmer 37,10 Jahre und bei 10 und mehr Bewohnern auf ein Zimmer 32,03 Jahre. Aus diesen Ziffern, die in der Èechoslovakei nicht viel anders sind, ersehen wir: Je schlechter die Wohnverhältnisse, desto größer die Sterblichkeit, desto kürzer das Leben.

Noch mehr wächst die Sterblichkeit unter den Arbeiterkindern im Verhältnis zu der Bourgeoisie. Beim Bürgertum, wo auf 1 Person ein Zimmer entfällt, sterben Kinder bis zu einem Jahre viermal in der Anzahl weniger als in Wohnungen, wo auf jedes Zimmer drei Bewohner entfallen. Im Alter von 1 bis 5 Jahren ist die Sterblichkeit in den Bourgeoisiewohnungen zweimal geringer als unter den Arbeitern. Die Arbeiter müssen in ihren verpesteten dunstigen Wohnungen nicht nur durchschnittlich um 15 Jahre früher sterben, sondern sie müssen dieses Vergnügen auch noch sehr teuer bezahlen. Der Wohnungszins verschlang immer einen großen Teil des Arbeitsverdienstes, u. zw. ungefähr 15 bis 25% des gesamten Monatseinkommens und dabei sind die Ausgaben ständig im Steigen begriffen. Alle statistischen Erhebungen haben ergeben, daß je geringer die Einnahme, desto größer der Prozentsatz für die Wohnung; je größer die Einnahme, um so kleiner die Ausgabe in Prozenten für die Wohnung, die bei der Bourgeosie ungefähr sechsmal geringer ist. Die große Teuerung, die elenden Verdienstmöglichkeiten und die Wohnungsnot versuchen die breiten Massen dadurch auszugleichen, daß sie zu dem Mittel der Untermieter greifen, um so ein wenig ihr Budget in Ordnung zu bringen. Durch Einschränkung auf das äußerste vermieten sie ihre ohnedies kleine Behausung an Fremde. Die daraus entspringenden Nachteile liegen klar auf der Hand. Kinder beiderlei Geschlechtes müssen mit den Eltern und oft mit Fremden im gleichen Raume schlafen, und dieser Zustand ist so die Ursache der Zerrüttung des Familienlebens, der ökonomischen und moralischen Grundlage der Familie, aber insbesondere der heranwachsenden Jugend. So sagt Forel: "Wenn Vater, Mutter und Kinder in derselben Stube nicht nur wohnen, kochen und essen, sondern auch schlafen und oft sogar in gleichem Bett zusammen liegen, bleibt für das Schamgefühl wohl keine Stelle übrig. Die Kinder wohnen direkt dem Begattungsakte ihrer Eltern bei und werden von frühester Jugend in schmutzigster Weise mit den sexuellen Verhältnissen bekannt." Die Früchte der jämmerlichen Wohnungsverhältnisse bleiben denn auch nicht aus. Wer durch die engen, elenden Wohnungen der Vorstadtbewohner geht, in welchen die Armut haust und in denen die Kinder aufwachsen, der wird leichter eine Erklärung für so manches Verbrechen finden. Es ist nicht so schwer, von hoher Warte aus gegen Unsittlichkeit und Unmoral Worte zu finden, als in dumpfen, engen Wohnungen, in Not und Entbehrungen allen Verlockungen zu widerstehen. Dies sollten sich insbesondere die Christlichsozialen aller Nationen ins Gewissen rufen und daran ermessen, welches Verbrechen sie durch ihre Politik an dem Armen begehen. Doch das Gewissen der deutschèechischen Koalitionsparteien zu wekken, erscheint bei den heutigen Verhältnissen in diesem Parlamente ganz hoffnungslos. Denn was sie einstens parlamentarische Sitten und Demokratie nannten, enthüllt sich immer mehr als eine brutale Diktatur der kapitalistischen Klasse, der nicht das Wohl und Wehe der gesamten Bevölkerung im Sinne liegt, sondern die maßlose Ausbeutung und Profitsucht auf Kosten der sozial Schwachen. Ihre Sozialpolitik sinkt zur Komödie herab und nur hin und wieder unternehmen sie den Versuch, durch kleine unwesentliche Konzessionen die Massen zu täuschen, um sie mit dem heutigen System auszusöhnen.

Auch die in der Debatte stehende Vorlage ist nichts anderes als ein Täuschungsmanöver, hinter dem sich die Profitsucht des Privatkapitalismus verbirgt. Sie verbergen Ihre Intentionen hinter das Wort Provisorium und wollen so den Anschein erwecken, als ob Sie die Absicht hätten, ernstlich an eine Lösung der Frage zu schreiten, was Sie ja gar nicht wollen, und in der privatkapitalistischen Welt ja auch nicht möglich ist. Es ist nicht richtig, wenn behauptet wird, daß wir uns in einer abnormalen Zeit befinden, wo eine Baukrise eingetreten ist, die der Krieg verursacht hat. Denn Tatsache ist, daß wir schon vor dem Kriege, also einer Ihrer Meinung nach normalen Zeit, eine Wohnungsmiserie aufzuweisen hatten, die vielen Volkswirtschaftlern Veranlassung gab, sich mit dieser Frage zu befassen. Die trostlosen Wohnungsverhältnisse der armen Bevölkerung und die hieraus entspringenden sanitären und sozialen Gefahren veranlaßten zur Veranstaltung von vielen Kongressen, die schauerliche Bilder der Betroffenen entrollten. Wohl gab es leerstehende Wohnungen, auf den Haustoren prangten die Ankündigungen "Zu vermieten", doch der Arbeiter war durch die Hungerlöhne gezwungen, in Löchern zu wohnen, da er die Mittel für eine gute gesunde Wohnung nicht aufbringen konnte. Der jetzige Zustand ist nicht viel anders, auch jetzt gibt es viele freistehende Wohnungen, die aber durch wucherische Mieten und riesengroße Ablösungsgebühren oder Baubeiträge für die Arbeiterschaft zu erhalten unmöglich sind. So sind Hausbesitzer-, Bau- und Wohnungskrisen eine ständige Begleiterscheinung der kapitalistischen Wirtschaftsordnung, die durch Kriege und Wirtschaftskrisen jeweils verstärkt werden. So kennt Prag in den Jahren 1869 bis 1902 drei gewaltige Baukrisen, die vorwiegend durch wucherische Bauspekulation hervorgerufen wurden und die den Verfasser einer Studie über die Mietzinse und Bodenwerte in Prag, Dr Mildschuh, zu der Feststellung zwingen: "Denn die Spekulanten - es sind meist reiche Leute, Advokaten, Fabrikanten, Geschäftsleute, Financiers, die ihr Kapital festlegen können - kaufen den Boden meist, nicht um ihn bald wieder weiterzuverkaufen,... es ist der spekulative Geist jener Zeit, der die Bodenpreise erhöht." So weit sich feststellen läßt, gelangten in den Jahren 1869 bis 1873 mindestens 110 Joch, d. i. ca 700.000 Quadratmeter in Holešovic-Bubna in den Besitz von Spekulanten.

Denselben Spekulantentum mit Baugründen leisten Sie durch dieses Gesetz Vorschub, in dem nach § 1 desselben in erster Reihe Staatsgründe für den Privaten enteignet wer den sollen. Dadurch werden alle privaten Gründe in der nächsten Umgebung automatisch steigen und durch Zurückhaltung im Preise heraufgetrieben. Der Staat erhält für seinen Besitz, wie es im Abs. 2 § 1 heißt, den ortsüblichen Verkaufspreis, während die angrenzenden privaten Bodenspekulanten auf Kosten des Staates Wucherpreise erzielen werden. Die Bodenspekulative beginnt damit, daß sie sich in den Besitz verfügbaren Landes setzt und einen weiten Ring um die Stadt legt. Mit der Steigerung der Bodenpreise erhöhen sich auch die Herstellungskosten der Häuser, umsomehr, da auch die gesamte Bauindustrie durch Kartelle eine Erhöhung der Verkaufspreise der Baumaterialien erreicht und infolgedessen die Mieten unerschwinglich werden.

Mit der Vorlage wird also an den bestehenden Verhältnissen nichts geändert, sondern die Wohnungskrise als schleichende Krankheit der kapitalistischen Wirtschaftsordnung stabilisiert. Während die Regierung für den Militarismus jährlich Milliarden heraus wirft, hatte sie bis heute im ganzen nur 2 4 Milliarden für die Bauförderung übrig. Sogar die christlichsoziale "Deutsche Presse" ist zu dem Ausspruche "eine furchtbare Anklage der Zivilisation" gekommen, aber trotzdem werden die deutschen Christlichsozialen für dieses Gesetz stimmen und mit demagogischem Janusgesicht Sozialpolitik mimen. Wie wirkungslos das Gesetz für die Wohnungssuchenden sein wird, zeigen uns die Ziffern von Prag. Nach den Ausweisen des städtischen statistischen Amtes ergibt die Bautätigkeit in Groß-Prag während der letzten drei Jahre folgendes Bild: 1924 wurden 1278 Baubewilligungen erteilt, 1925 3196 und 1926 5329. Trotz der zahlreichen Neubauten wurden 1926 nur 5116 neue Wohnungen gewonnen, 1925 5359. Da wir in Prag ca 20.000 Wohnungssuchende haben, so wird nur ungefähr 5000 Petenten entsprochen. 15.000 drücken sich als Untermieter unter den schlechtesten Bedingungen durch und bei 10.000 Menschen hausen in Baracken um Prag, die eine ständige Gefahr von Epidemien sind.

Aber nicht nur die vollständige Unzulänglichkeit des Gesetzes zur Behebung der Wohnungsmisere kommt zum Vorschein, sondern auch der antisoziale Charakter. Während bis jetzt in allen Bauförderunggesetzen die Bestimmungen über Preisgerichte enthalten waren, die die Aufgabe hatten, dem Preiswucher der Bauindustrie einen Riegel vorzuschieben, sind sie aus dieser Vorlage verschwunden. Dem Bauindustriekapital soll kein Haar gekrümmt, der Profitsucht freie Bahn gelassen werden. In dem Augenblicke, wo dem Baukapitalismus, den Bodenspekulanten keine fetten Gewinne winken, sind sie an der Bautätigkeit des interessiert, und darin liegt die Unmöglichkeit der Lösung der Wohnungsmiserie im kapitalistischen Staate. Sie müssen also entweder auf Kosten des Staates und der Gemeinde oder auf Kosten der Mieter durch Abbau des Mieterschutzes und wucherische Mietzinse dem Baukapital fette Gewinne zuschanzen.

Anders begegnen sie den Bauarbeitern in diesem Gesetze. Das Kapitel II der Vorlage spricht von den Lohnschiedsgerichten, die eine bedeutende Verschärfung gegen die Lohnbewegungen der Arbeiterschaft und ihrer Gewerkschaften bedeuten. Mit Hilfe dieser Bestimmungen soll der Versuch unternommen werden, durch bürokratisch-fascistische Methoden jede Lohnbewegung abzuwürgen. Das Organ des Ministerpräsidenten Švehla, der "Venkov", brachte vor nicht langer Zeit eine Abhandlung über die Funktion der Gewerkschaften, in welcher dem Bestreben Ausdruck gegeben wird, die Gewerkschaften in den Dienst der Öffentlichkeit und des Staates zu stellen, es sollen also die Gewerkschaften nach Mussolinischem Muster zu Staatsorganen herabgesetzt werden, um so dem schwankenden Kapitalismus die Stabilisierung leichter zu ermöglichen. Diese Bestrebungen finden in dem Kapitel II der Vorlage bereits ein bedeutendes Entgegenkommen; denn die Fassung dieser Paragraphen ist nichts anderes als die Konkretisierung fascistischer Methoden. Die Entscheidung der Lohnkämpfe soll der Bürokratie ausgeliefert werden. Das System des Polizeistaates, das in die berüchtigte Verwaltungsreform gelegt wurde, findet auch bei den erwähnten Schiedsgerichten volle Anwendung. Wenn der Einwand erhoben wird, daß auch in den früheren Gesetzesvorlagen Schiedsgerichte enthalten waren, so ist darauf zu erwiedern, daß die Fassung der einzelnen Paragraphe dieses Kapitels in der heute verschärften reaktionären Zeit eine ganz andere Bedeutung erlangten. Zu deutlich stehen uns die Wirkungen des Schutzgesetzes, des Terrorgesetzes, die Auslieferung von Abgeordneten, die Klassenjustiz in diesem Staate vor Augen. Nicht anders wird die Wirkung dieser Gerichte sein.

Nach dem § 13 sind die interessierten Organitionen verpflichtet, alle Massenstreite, die aus dem Arbeitsverhältnis entspringen, dem Schiedsgerichte vorzulegen. Wie die Zusammensetzung der Schiedsgerichte aussieht, sagt uns der § 14, wo an der Spitze der Senate ein Berufsrichter steht, der ebenfalls das Stimmrecht besitzt, und gegen deren Entscheidung es kein Rekursrecht gibt. Wenn man bedenkt, daß der Senat aus zwei Arbeitgeber- und zwei Arbeitnehmervertretern besteht, dem Berufsrichter das Stimmrecht zusteht, so kann man sich sehr leicht die Entscheidungen dieser so zusammengesetzten Senate vorstellen. Damit der Erfolg der Schiedsgerichte für die Bourgeoisie ganz sicher ist, wurde gleichzeitig ein ganzer Polizeiordnungskodex in Form von Geldstrafen hinzugefügt, die der Berufsrichter als Vorsitzender aus eigener Machtvollkommenheit erteilen kann, ohne daß gegen diese ein Beschwerderecht besteht. Wenn z. B. die Arbeitervertreter gezwungen sind, energisch die Forderungen der im Kampfe stehenden Arbeiter zu vertreten, so können nach Gutdünken des Vorsitzenden, wenn er darin eine Störung der Ruhe erblickt, die Beisitzer mit je 300 Kronen bestraft werden. Oder sind die Arbeiter nach der Sachlage gezwungen, die Verhandlungen zu verlassen, so können sie mit einer Geldstrafe von 300 Kronen, bei Nichterscheinung bis 2000 Kronen belegt und zum Ersatz der Verhandlungskosten verurteilt werden. Solcher Geldstrafen gibt es noch mehrere, die einfach vom Vorsitzenden diktiert werden und gegen die keine Berufung erhoben werden kann. Daß die Bestimmungen gegen die Arbeiter ausgelegt werden, ist bei der heutigen politischen Atmosphäre erklärlich.

In der Fassung der Schiedsgerichte liegt ein bestimmtes System, das in der Verwaltungsreform wiederkehrt, wo man mit brutalen Polizeivorschriften, die von Bürokraten gehandhabt werden, jeder Lohnkampf der Bauarbeiter abgewürgt werden kann. Das ist, wie aus dem wenigen hier Angeführten ersichtlich ist, ein trockener Fascismus. Die revolutionäre klassenbewußte Arbeiterschaft, die in der kommunistischen Partei organisiert ist, wird den schärfsten Kampf gegen diese bürokratisch-fascistischen Methoden zur Abwürgung von Lohnkämpfen aufnehmen und das reaktionäre Polizeiknüppelsystem der deutsch-èechischen Regierung entlarven.

Und nun will ich mit einigen Worten die Vorkehrungen streifen, die im proletarischen Sovjetrußland zur Behebung der Wohnungsnot getroffen wurden. Die proletarische Revolution vollführte eine vollständige Umwälzung durch. Die Sovjetmacht trat an die Nationalisierung der großen Besitzungen und der Bauindustrien heran, setzte die Wohnungszinse nach dem Einkommen fest. In größeren Städten wurde eine systematische Einquartierung der Arbeiter aus den Kellerräumen in die bürgerlichen Villen und großen Häuser durchgeführt. Außerdem werden die Arbeiter systematisch mit Möbeln und Hausgeräten versehen. Die nationalisierten Häuser werden vor Vernachlässigung geschützt. Indem aber die Sovjetmacht in ausgedehntem Maße die Nationalisierung des großkapitalistischen Hausbesitzes betreibt, hält sie es für nötig, die Interessen des kleinen Hausbesitzes aus den Reihen der Arbeiter, Angestellten und kleinen Leute zu schützen. Die Wohnungsabteilungen der Sovjets üben die Evidenzhaltung der freien Wohnungen und verteilen sie nach einem bestimmten Plane. Die Anzahl und der Rauminhalt der Häuser wird festgestellt und die Wohnungen an Familien und Einzelpersonen dementsprechend vergeben. Und wenn in Sovjetrußland noch Merkmale der Wohnungsnot sind, ist dies darauf zurückzuführen, daß die Lotterwirtschaft des alten zaristischen Staates nicht so rasch überwunden werden kann. Während in Sovjetrußsland eine große Bautätigkeit sich entwickelt, werden die kapitalistischen Staaten von Wohnungsnot und Baukrisen erschüttert. Es muß die Arbeiterschaft, aber auch die ganze Bevölkerung erkennen, daß die Wohnungsfrage in einem kapitalistischen Staate allein nicht gelöst werden kann, sondern ihre Bekämpfung nur eine Teilaktion gegen den Kapitalismus ist und mit der Bekämpfung des Kapitalismus wird auch die Wohnungsnot bekämpft. (Potlesk komunistických poslancù.)

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