Pondìlí 3. kvìtna 1875

Und weil der Antrag des H. Dr. Zintl ganz besonders dahin geht, die einklassigen Schulen mehr als jetzt zu berücksichtigen, deshalb, werde ich in zweiter Reihe für diese Anträge stimmen.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand das Wort?

Abg. Dr. Volkelt: Ich bitte.

Oberstlandmarschall: H. Dr. Volkelt hat das Wort. Doch, ich bitte, der H. Statthalter.

Se. Exc. der H. Statthalter: Der Grundsatz, welchen ich im Namen ber Regierung auszusprechen die Ehre hatte, hat einige Entgegnungen erfahren. Der hochverehrte Abgeordnete Jahnel meint, die Exekutive des Landesschulrathes werde durch das Erforderniß der Zustimmung des Landesausschusses nicht beirrt werben, keine Hindernisse erfahren, weil ja eben schon die Klassisicirung der Schulen erfolgt fei. Ich gebe ihm hierin vollkommen Recht, wenigstens glaube ich, daß die Hindernisse auf ein Minimum werben reduzirt werden. Ich will noch weiter gehen und will behaupten, daß möglicherweise bei einer gründlichen Prüfung der Sachlage, der Akten, gar kein Widerstreit zwischen dem Landesschulrathe und dem Landesausschuß stattfinden werde. Allein die Gesetze sind eben nicht für den gegenwärtigen Landesausschuß und für den gegenwärtigen Landesschulrath, sie sind für längere Zeiten bestimmt und das Prinzip, an welchem die Regierung festhält, glaube ich, ist so wichtig, baß an demselben nicht gerüttelt werden sollte. Die Kompetenzen sollen beiderseits klar ausgesprochen und strikte befolgt werben.

Wenn bei dieser Gelegenheit der viel geschmähte Landesschulrath abermals hören mußte, daß das h. Haus gebeten wurde, "uns aus den Händen dieses Landesschulrathes zu retten, " so erlaube ich mir zu bemerken, baß ber Landesschulrath kraft Reichsgesetzes besteht, und daß jener Angstruf wohl eben bort besser anzubringen wäre, wo bas Reichsgesetz zu Stande gekommen ist.

Oberstlandmarschall: Der Herr Abg. Dr. Volkelt hat das Wort.

Abg. Dr. Volkelt: Hoher Landtag! Das gegenwärtig bestehende Gesetz ist im Oktober 1870 in Wirksamkeit getreten, und es läßt

sich beinahe konstatiren, daß von dem Augenblicke an, die Agitation für eine Veränderung dieses Gesetzes, für eine neuerliche Regelung dieser Rechtsverhältnisse in Zug gerathen ist.

Es kann vielleicht der Grund dieser Bewegung darin gesucht-werden, daß bei der Votirung des gegenwärtig bestehenden Gesetzes nicht alle Verhältnisse derartig gewürdigt wurden, wie es nothwendig ist, und daß man vielleicht in Betreff der Bestimmung der niedrigsten Gehaltsklasse doch etwas zu niedrig gegriffen hat. Ein derartiges Vorkommen wurde von Seife der Gesetzgebung damals bereits im Voraus dadurch schon gegeben, und wurde dadurch die Möglichkeit von Aenderungen gegeben, daß in dem Gesetze selbst zwischenweilige Veränderungen der Klaffen zugelassen worden sind, und wie ich bereits in diesem h. Haufe erwähnt habe, haben die Landesschulbehörden von diesem Rechte in ausgiebiger Weife u. z. im Interesse der Schulen und im Interesse der Gemeinden Gebrauch gemacht. Ich hatte die Ehre dem h. Landtag hier mitzutheilen, daß beim ins Lebentreten des neuen Gesetzes vom J. 1870, 866 Gemeinden in der 4. Klasse mit 300 fl. -und im J. 1875 bloß 8 Gemeinden in der 4. waren. Es sind also 800 Gemeinden in bessere Klassen versetzt worden und die Lehrergehalte um 100 fl. aufgebessert. Ich hatte die Ehre dem h. Landtag mitzutheilen, daß bei dem ins Lebentreten des Gesetzes vom. J. 1870, 562 Gemeinden in der 2. Klasse waren, und im J. 1875 1378 Gemeinden, das ist mithin wieder eine Versetzung von 800 Gemeinden aus der niederen in eine höhere Klasse. Ich hatte die Ehre hier mitzutheilen, daß im J. 1870, 52 Gemeinden in der 1. Klaffe waren, gegenwärtig. 230 Landgemeinden in der 1. Klasse sich befinden.

Wenn man bedenkt, baß die Gesammtzahl der Schulgemeinden in Böhmen 4055 ist und daß der Landesschulrath innerhalb 5 Jahren 1900 aus schlechteren in bessere Klassen versetzt. und jeder Gemeinde; beziehungsweise jedem Lehrer in dieser Gemeinde 100 fl. zum Gehalte zugegeben hat, so glaube ich, hat der Landesschulrath von dem zustehenden Recht-, das Gesetz zu korrigiren und zwar im Interesse der Lehrer zu korrigiren, gewiß sehr ausgiebig Gebrauch gemacht. Mit Rücksicht daraus habe ich auch erklärt, es könne Sich meiner Ansicht nach nicht darum handeln, ein Gesetz zu schaffen, wo eine ganz neue Systemisirung der Lehrergehalte Statt finden solle, sondern es handelt sich nur um die Regulirung, weil es doch unmöglich ist und wie es aus einzelnen Thaten sich ergibt, auch wirklich eingetreten ist, daß doch noch nicht jene vollkommen gleiche Stellung wie erwünscht ist, stattgefunden hat und daß Ausgleichungen noch eintreten sollen. Wenn diese Ausgleichungen dann eingetreten find, bann glaube ich, ist die Regulirung der Gehalte der Lehrer wenigstens für einige Zeit derartig gegeben, daß eine Reihe von Jahren zugewartet werden kann, bevor man an ein Solches,

ich muß gerade sagen, zumal kostspieliges und gewagtes Experiment geht, bann meine Herren, ich muß aufmerksam machen. Wenn es sich darum handelt, überhaupt jene Position der Lehrergehalte oder Selbst jene Position, welche für die Angelegenheit ausgegeben wirb, irgend etwas zu sagen, so ist ber Multiplikator immer so außerordentlich groß, baß bei nur kleinen Summen bas Endresultat sehr bedeutend sein wird. (Bravo 1) Die Kommission hatte bei ihren Vorschlägen und namentlich bei dem neuen §. 18. sich an den früher bestandenen §. 18 gehalten und hat eben die Eintheilung der Gemeinden in verschiedene Klassen in Vorschlag gebracht. wobei in erster Linie die Bevölkerungszahl und dann noch andere Verhältnisse als maßgebende Faktoren beigetreten sind. Ich muß gestehen, daß Erfahrungen, welche in Betreff des Gesetzes gemacht worden Sind, in den 5 Jahren doch noch keine so ausreichenden sind, daß mau von dem Eintheilungsgrunde abgehen sollte, dessen Wirkungen man jetzt kennt, man müßte anfangen ganz von neuem zu studiren, um nach 5 Jahren wieder auf dem Standpunkte zu stehen wie heute, um sagen zu können, daß der neue Eintheilungsgrund dieses und dieses Resultat erzielt hat. Das neue Reichsschulgesetz überließ es den Ländern dafür zu sorgen, in welcher Weife die Gehalte der Lehrer gestellt werden sollen und es sind in dieser Beziehung verschiedene Versuche in einzelnen Ländern des Kaiserthums gemacht worden. Man hat z. B eine fire Summe für Schullehrer aufgenommen (wie in Dalmatien), man hat in Oberösterreich das Princip adoptirt, welches von Seite "des Dr. Grégr angenommen werden will, daß lediglich die Bevölkerungszahl maßgebend ist, man hat endlich kombinirte Eintheilungsgrunde, wie sie unserem Gesetz zu Grunde liegen, auch in mehreren anderen Läutern zur Grundlage der weiteren Eintheilung gemacht. Mir ist es bekannt, daß gerade in dem Lande, welches als das Schulfreundlichste bekannt ist und wo die von Dr. Trojan gewünschte Eintheilung lediglich nach der Bevölkerungszahl gegenwärtig und ausschließlich gilt, sich bereits Wünsche rege machen nach dem neuen Eintheilungsgrande, indem mau findet, daß jener Eintheilungsgrund allen Verhältnissen nicht entspricht. Es ist auch außerordentlich Schwierig und es bleibt kaum etwas anders übrig, als daß der Exekutive ein gewisser Spielraum gelassen werden muß, daß die Exekutive in die Lage kommt, alle Verhältnisse zu berücksichtigen, um mit Rücksicht auf diese Verhältnisse die Eintheilung zu treffen.

Ich komme nun auf das, was eigentlich im ganzen §. das Schwierigste ist, nämlich auf die Geldfrage. Das rasche Steigen der Bedürfnisse für das Volksschulwesen hat nach und nach in diesem h. Hause und vielleicht auch außerhalb desselben die Besorgniß rege gemacht, daß diese Steigerung sich berartig fortsetzen wird, um endlich zu einer Summe zu gelangen, die vielleicht nicht zu erschwingen wäre.

Es fällt mir nicht ein, der Schule etwas an den Mitteln zu entziehen, die sie zu dem Bestande braucht und ich bin fest überzeugt, baß es nicht ein leer gesprochener Satz ist, daß jeder Gulden, der auf Schulen aufgewendet wird, desser als in jeder andern Richtung angelegt ist, weil, wenn die Schulkenntnisse das Volk durchbringen bis in die untersten Schichten, man auf Staatsbürger rechnen kann, welche mit Verstand und ruhiger Ueberlegung sämnitliche Verhältnisse im Reiche und Lande würdigen und darnach ihr Leben und ihre Handlungsweise einrichten. Bei allemdem glaube ich doch, daß, namentlich wie die Verhältnisse gegenwärtig stehen, die rasche Entwickelung, welche das Volksschulwesen genommen hat, bis zu einem gewissen Punkte doch in Einklang zu bringen ist mit den Mitteln, welche dafür zur Verfügung stehen. Es ist darauf hingewiesen worden, daß. Wenn es sich darum handelt, eine neue Eintheilung, überhaupt eine neue Verfügung in das Gesetz aufzunehmen, über Rechtsverhältnisse der Lehrer, welche dann später ihren Ausdruck in Ziffern finden wird, daß man sich bemüht vorerst klar zu stellen, wie hoch sich diese Auslage leläuft.

Ich selbst habe mich in dieser Beziehung nicht unbedeutenden Arbeiten unterzogen und kann das h. Haus versichern, daß eine absolute Ziffer nicht zu finden ist, weil es nicht möglich ist sie zu finden. Das Schulwesen an und für sich, die Errichtung neuer Schulen, die Vergrößerung-bereits bestehender Schulen ist in einer berartigen raschen Entwickelung begriffen, daß, wenn wir heute irgend eine. Ziffer zur Grundlage unserer Berechnung machen, in demselben Augenblicke, wo wir unsere Berechnung anstellen, sie auch nicht mehr absolut richtig ist. Es ist von Seite der Kommission die Berechnung ausgestellt worden, und liegt dem h. Hause vor, die Kommission hat sich bemüht, vollkommen unparteiisch etwas herzustellen, daß man sagen kann, es ist die ideal konstruirte Schule nach Maßgabe des neuen Gesetzes, und man findet die Ziffern, Welche keineswegs erschreckend groß sind, daß, was an Gesammtbedarf sich mehr herausstellt, etwa 294000 fl. beträgt. Ich von meinem Standpunkt kann nicht unterlassen, darauf hinzuweisen, daß dies nicht die einzige Ziffer ist, welche sich als Mehrbedarf herausstellen wirb, es wirb außer dieser Ziffer noch dasjenige kommen, was im Uebergangsstadium noch nothwendig sein wird, indem der neue §. dieses Gesetzes allen Lehrern die Bezüge sichert, welche sie bisher haben. Und es ist gerade dieses Moment von Seite des Hrn. Bar. Scharschmidt hervorgehoben worden und in dieser Richtung ist noch ein Antrag in Aussicht gestellt worden.

Dazu kommt noch ferner das eine, daß durch die Vermehrung der Schulen selbst, auch diese Ziffer wird geändert werden und wenn das h. Haus zu den von Seite der Kommission ermittelten Ziffern immer noch ein namhaftes Perzent zuschlägt, dürfte es diesen Aufwand nicht ganz erreichen, der feiner

Zeit erforderlich sein wird, um die Schulen in jenen Stand zu versetzen, damit der gegenwärtig in Antrag gebrachte Gehalt für die Lehrer gegeben Werben könne.

Was nun die Eintheilung der Gemeinden selbst u. z. den Zusatz, den die Kommission gegenwärtig beantragt, daß nämlich blos 100 Gemeinden in die erste, 250 Gemeinden in die zweiten, 1400 in die dritte, während alle übrigen in die vierte Klaffe rangirt werden sollen, anbelangt, so gebe ich gern zu, daß in dieser Eintheilung eine gewisse Willkühr liegt. - So lange die Eintheilung nicht von den berufenen Organen stattgefunden, ist nicht gut möglich sich darüber auszusrechen. - Wenn der Hr. Abgeordnete Dr. Grégr erklärt hat, daß nach der Bevölkerung kaum 74 Gemeinden in die erste und kaum 203 Gemeinden in die 2. Klasse der Schulen eingereiht werden sollen, so ist damit nicht ausgeschlossen, daß wenn der Landtag ausspricht, baß die erste höchstens 100, die zweite 250 Gemeinden umfallen soll, daß eben nur dieselben Gemeinden hineinkommen. Es ist ganz richtig; will man eben nicht von vornherein erklären, jetzt etwas geschaffen zu haben, das vollkommen wie eine chinesische Mauer dasteht, und sich nicht ändern darf, so darf man nicht die volle Ziffer erschöpfen, und es muß den Erwägungen des Landesschulrathes und des Landesausschusses, insofern er bazu berufen fein wirb, bei einer Eintheilung der Gemeinden in Klassen mitzuwirken, überlassen bleiben, welche Gemeinden in die höheren Klassen zu versetzen wären, deren sämmtliche Verhältnisse es auf solche absolut bringende Weise erfordern, daß es ihnen nicht verweigert werden kann.

Wenn ber h. Landtag erklärt hat, 100 Gemeinden können in die erste Klasse versetzt werden, so ist nicht damit gesagt, daß sie in diese Klasse versetzt werden müssen. Es war nur die Maximalgränze, innerhalb welcher man sich im Einvernehmen mit der Schulbehörde zu halten haben wirb.

Es wurde namentlich von Seite der h. Regierung betont, daß ein von ber Kommission jetzt adoptirter Zusatz zum §. 18 eine Alterirung der Schulregierung enthalte, beziehungsweise daß dadurch gewissermaßen ein Hinderniß gelegt wird, für die Durchführung der Eintheilung seitens der Schulregierung selbst. Wie die Verhältnisse gegenwärtig stehen (und es wurde dies auch in diesem h. Hause betont) ist die Ausübung des Budgetrechtes des Landes in Betreff der Ausgaben für Schulen wirklich auf ein sehr geringes Maß eingeschränkt, indem der Bedarf für Schulen von der Schulbehörde erhoben und nur die Beibringung der Mittel dem Lande überlassen ist.

Wenn heute von Seite der Kommission der Antrag gestellt wird, daß nur eine bestimmte Anzahl von Gemeinden in die erste, eine bestimmte Zahl von Gemeinden in die zweite und eine bestimmte Zahl von Gemeinden in die dritte und eine bestimmte Zahl von Gemeinden in die vierte Klaffe einzutreten haben, so Scheint mir das eben

kein Eingriff in die Schulregierung zu sein, sondern es heißt das blos soviel: Nachdem wir nicht in der Lage sind jedesmal ein Präliminare derartig für das nächstfolgende Jahr votiren zu können, daß innerhalb des bewilligten Praliminars erst die Organisation Seitens des Landesschulrathes Stattfinden könne, so machen wir von unserem Budgetrechte anderweitigen Gebrauch. (Präsident läutet. )

Daß wir dem Landesschulrathe alle jene Summen zur Verfügung stellen, welche bei Berechnung von 100 Gemeinden in die erste Klasse, bei Berechnung von so und soviel Gemeinden in der zweiten, dritten und vierten Klasse so und soviel ausmachen würden.

Mit einem einzigen Worte: es ist die Zustimmung, welche verlangt wird, daß sie gegeben werde von Seite des Landesausschusses, ist eine Ausübung des Budgetrechtes des Landtages in der Beschränkung der Mittel, welche eben der Landesschulbehörde zur Verfügung gestellt werden.

Ich muß gestehen, ich habe die Befürchtung auch nicht, daß wenn heute die Zustimmung des Landesausschusses zu einer derartigen Klasseneintheilung gesordert wird, die Entwicklung der Schule und überhaupt die Handhabung der Schulgesetze seitens der Schulbehörden irgend wie alterirt, oder im geringsten nur gehemmt würde.

Der Landesausschuß wird sich eben in der Richtung hin ganz gewiß vor Augen halten, daß die Exekutive nämlich die eigentliche Schulregierung, die Leitung der Schule Sache der Schulbehörde ist, und Seine Angelegenheit wird es lediglich Sein als verantwortliches Organ dieses h. Hauses und des ganzen Landes dafür zu- sorgen, daß die Landesfinanzen nicht in einer zu übermäßigen Weife angestrengt werden. - Ich finde nun mit Rücksicht auf dieses Alles in den Anträgen der Kommission das Material vorhanden, das bei einer vollkommen gesicherten Fortentwickelung des Schulwefens andererseits auch den Steuerträgern Rechnung trägt; und indem ich in der Richtung hin diese Anträge der Kommission als eine Wohlthat für das Land begrüße, glaube ich darauf hinweisen zu sollen, daß ich mich diesen Anträgen anschließe und für dieselben Stimmen werde.

Abg. Haßmann: Ich erlaube mir den Antrag auf Schluß der Debatte zu stellen.

Oberstlandmarschall: Es wird der Schluß der Debatte beantragt.

Ich bitte Diejenigen, Welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht).

Er ist angenommen.

Es ist Niemand mehr eingeschrieben und der H. Berichterstatter hat das Wort.

Berichterstatter Dr. Ruß: Ich möchte mir erlauben, einige von jenen Gründen, welche in der Debatte über die §§. 18 und 19 gegen den Vorschlag der Kommission vorgebracht worden sind, zu widerlegen. Der H. Abg. Dr. Grégr hat mir die Freundlichkeit erwiesen, mir zuzumuthen, daß

ich um Gründe verlegen sei, welche gegen seinen Antrag sprechen.

Der Grund,. warum ich wenig über die Amendements, welche die Kommission verworfen hat, vorbrachte, liegt wesentlich darin, daß ich am Beginne der Debatte sprach, daß viele Amendements vergebracht worden sind, und da ich die (Zeit des h. Landtages nicht ungebührlich in Anspruch nehmen darf. Ueber den Vorbehalt, welchen Abg. Freiherr von Schardchmidt gemacht hat, werde ich bei Besprechung des §. 80 Gelegenheit haben, einiges zu bemerken wenn mir die Formulirung dessen vorliegen wird, was er beantragt.

Was die Bemerkung des H. Abg. Dr. Habermann anbelangt, so war es Niemandem Schmerzlicher, als dem Berichterstatter der Kommission, daß er in einer so wichtigen Frage der Volkserziehung auf den finanziellen Standpunkt gedrängt zu werden, nicht etwa durch die Amendements oder die Debatte, sondern gedrängt durch die wahre, wirthschaftliche Lage des Landes und die Qualität des Budget Selbst. So dringenden Verhältnissen und Umständen kann sich auch derjenige nicht entziehen, der mit warmer Begeisterung der Volksschule zugethan ist.

Der H. Abg. Dr. Habermann, glaube ich, befindet sich im Irrtbume, wenn er vermeint, daß durch die Anträge der Kommission eine Zurücksetzung der Landgemeinden gegenüber den Städten stattfindet. Wie am Schlusse des gedruckten Berichtes über die §§. 18 und 19 zu finden ist, erhalten die Lehrer am Lande, welche an den einklassigen Schulen sich befinden, die durchfchnittlich höchste Aufbesserung von je 50 ff. per Kopf, während die übrigen Lehrer mit 16 1/2 fl. Aufbesserung sich zufrieden geben sollen. Hier kann von einer Zurücksetzung der Landgemeinden gegenüber den Stadtgemeinden nicht die Rede fein.

Aber, meine Herren, Sie mögen den Lehrern an den einklassigen Schulen und in den Dörfern stellen, wie Sie wollen, ja vielleicht besser als in den Städten, Sie werden doch die meiste Lehrernoth an den einklassigen Schulen haben, weil jeder selbstverständlich die schwierige Stelle aufgibt und sich an eine leichtere begibt, wo er eine leichtere und würdige Nebenbeschäftigung findet. Gegen die Anträge des Dr. Grégr ist es wohl dem Berichterstatter erlaubt, auf die vorgebrachten Ziffern zu erwidern. Vor Allem möchte ich einige meritorische Einwendungen widerlegen.

Es läßt sich nicht läugnen, daß die Vorschläge der Kommission hinsichtlich der Maximal-Ziffer der Gemeinden in den einzelnen Klaffen mit forgfältiger, Berücksichtigung des Umstandes aufgestellt worden sind, daß gar keine Schulgemeinde nöthig haben wird in eine niedrigere Klaffe versetzt zu werden. Es sind nämlich, wenn die Ziffern, welche die Kommission gebracht hat, verglichen werden Wollen, heute 243 Gemeinden in der 600 Klasse und Sollen in die 600 und 700 Klaffe 350 Gemeinden kommen; also nahezu 100 Gemeinden, welche eine Erhöhung

erfahren. 1378 Gemeinden sind in der 500 Klasse und es sollen in die 500 Klasse 1400 Gemeinden kommen, also ebenfalls wieder eine Vermehrung der Gemeinden in dieser Klasse,

Es sind derzeit 3247 Schulgemeinden an der 400 Klasse und 88 in der 300 Klasse und es sollen die 400 Klasse nun 2306, also eine geringere Anzahl kommen: folglich muß jene Anzahl, welche zwischen 2306 und der Summe jener zwei eben genannten Ziffern differirt, in die höhere Klasse versetzt werden. Ich kann also nicht verstehen, wie eine Aufregung unter den Schulgemeinden entstehen soll. Es ist, meine Herren, nicht das Interesse der Gemeinden in einer höheren Gehaltsklasse zu sein, sonbern bessere Lehrkräfte zu haben, gleichviel ob die Lehrer einen höheren ober niedrigeren Gehalt beziehen. Und so lange die systemisirten Lehrerstellen nicht mit definitiven Lehrern besetzt werden können, so lange wird, mögen die Lehrergehalte an den untersten Stufen noch so hoch stehen, die Noth an Lehrern in den untersten Klassen am größten sein. Warum die Kommission in die 1. Klasse 100 angenommen hat, beruht mehr auf einem administrativen Grunde als auf einem finanziellen.

Es bestehen 103 Schulbezirke und die Kommission hat geglaubt, eine solche Maximalziffer ins Gesetz einstellen zu sollen, daß es nicht vom vornherein einer großen Anzahl von Schulbezirken unmöglich gemacht werde, daß auch nur Eine Gemeinde und zwar die Hauptgemeinde des Bezirkes in die 1. Klasse versetzt werden kann. Ich glaube, die Aufregung unter den Schulbezirken und Schulgemeinden würde eine sehr große werden, wenn ein geringerer Betrag von Schulgemeinden in die 1. Klasse kommen sollte, als die Ziffer von 100. Allein wenn es richtig wäre, daß in den einzelnen Bezirken eine Anzahl von Gemeinden vielleicht wirb zurückversetzt werben müssen, die derzeit dort wirkenden Lehrer können nichts darunter leiden. Allein, meine Herren, wenn es einzelne Bezirke gibt, in denen die Klasse zu 400 fl. nicht mehr vorkommt, und wenn man die Aufregung jener Gemeinden fürchtet, welche jetzt schon die 500 fl. Klasse haben, müßte man einen andern Schluß ziehen und das wäre der, daß in derselben Weise im ganzen Laube alle Klaffen zu erhöhen sind. Das ist eine so ungeheuere Mehrbelastung des Landes, daß die weitgehendsten Anträge, welche heute gestellt worden sind, ich sage die weitgehendsten sich nicht auf jenen Standpunkt zu stellen vermochten.                                        

Die Lehrer und die Lehrkräfte, welche wir heute haben, werben durch die Aufbesserung der untersten Klaffen nicht besser werden, auch nicht mehr Individuen werben wir dem Lehrerstande zuführen, wir werden sie vielmehr zuführen dadurch, daß wir mehr Stipendien schaffen für die Lehrerbildungsanstalten.

Ich habe schon in der Generaldebatte die Ehre gehabt, nachzuweisen, welchen Nulleffekt die

Erhöhung der Lehrergehalte in Niederösterreich herbei geführt hat, ein Effekt, der vom dortigen Landtage nicht erwartet wurde. Der Prozentsatz der nicht besetzten Stellen ist größer als vorher; es kann also eine Vermehrung der Lehrer durch diese Erhöhung nicht bestimmt vorausgesetzt werben. Wie stellen sich nun die Ziffern, welche der Herr Abg. für Tepel beantragt hat? Die Summe, welche der Summe der Kommission auf Seite 4 von 2. 855. 000 fl. entgegengestellt werden muß, nämlich die Summe des Abg. Dr. Zintl von 2, 937. 500 fl. ist um 82. 500 fl. niedriger also nicht um 12. 000 fl. Abgesehen davon, daß, wie schon gesagt wurde, die letzte Klasse um 50 fl. erhöht worden ist, würde auch und darauf muß bei der Erhöhung der Gehalte am meisten Rücksicht genommen werben, der Pensionsfond um ein Ungeheueres mehr belastet werben. Der Pensionsfond, welcher große Zuschüsse vom Lande erhält und dessen Bedürfnisse sich nicht deswegen blos Steigern würden, weil die den Ruhegenuß Beanspruchenden selbst sich vermehren würden. Sondern weil mit der Mehrbesetzung systemisirter Stellen die Interkalarien, welche dem Pensionsfonde zustießen, geringer werden, würde bedeutend höhere Erfordernisse haben. Allein auch die Ziffern, welche der H. Abg. Dr. Grégr mit seinem Antrage beabsichtigt, scheinen nicht richtig zu Sein. Einmal betreffend die größere Belastung nach dem Antrage des Dr. Grégr; sie wird abermals bedeutend höher u. z. doppelt hoher als nach dem Antrage des Dr. Zintl; ich werde das mit Ziffern beweisen. Er sagt: 74 Gemeinden in der 700 fl. Klasse mit 500 Lehrern gibt 350. 000 fl. Ich mache darauf aufmerksam, baß ber Durchschnitt hier falsch ist. Die ersten 74 Schulgemeinden u. z. die höchsten, welche die meisten Schulen und die meisten Klassen haben, haben mehr als 500 Lehrer u. z. deshalb, weil, wenn die 13 Stadtschulbezirke davon abgezogeen werden, haben zusammen nach der Tabelle des L. -A. 187 Lehrer und dann bleiben für die übrigen Gemeinden nur 313 Lehrer. Nun sind aber im ganzen Lande in Landschulbezirken 215 fünf- und mehrklassige Schulen. Ich bitte daraus den nothwendigen Schluß zu ziehen, wie die Gegenüberstellung von 74 Gemeinden mit 500 Lehrern unrichtig ist.

Angenommen ste wäre richtig, es würben also 203 Gemeinden zu 600 fl. mit 800 Lehrern, erfordern 480. 000 fl. und zu 500 fl. den Rest der Lehrer von 4400 a 500 fl. zustimmen 2, 200000 st.

Dies gäbe zustimmen 3, 030. 000 fl. und gegen dem gegenwärtigen Vorschlag der Kommission um 175. 000 fl. mehr.

Was den Antrag des Abg. Jahnel anbelangt, so hat er vor Allem der Kommission vorgeworfen, sie habe ihre Behauptungen nicht zu begründen vermocht, daß die Durchführung seines ursprünglichen Antrages eine schwierige, ja vielleicht eine unmögliche ist. Wenn, meine Herren, der ursprüngliche Antrag des Abg. Jahnel angenommen werden sollte und 10% von den Lehrern rund 570 in. die

1. Klasse genommen werden sollten und diese Maximalziffer erreicht ist, jedoch die Gehaltsklasse nach der Schulgemeinde sich richten muß, wie kann eine neue Klaffe errichtet werden ? Das wäre nicht möglich. Die Errichtung einer neuen Klasse bedarf der Anstellung eines neuen Lehrers. Der LehrerProzentsatz ist in dieser Klasse voll, einen andern Lehrergehalt als den für die bestimmte Klasse, kann der Lehrer nicht bekommen, ich weiß also nicht, was die durchführende Landesschulbehörde hatte in einem solchen Falle thun sollen; was das Budgetrecht damit zu thun hat, daß man den Gehalt nach Lehrerprozenten im ganzen Lande zu vertheilen hat, war mir nicht verständlich; es muß auch ein Mißverständniß in der Ausdrucksweise des H. Abg. vorgekommen sein. Aber auch jetzt ist der Wunsch des H. Abg. Jahnel deshalb nicht richtig, weil seine Schlußfolgerung eine unrichtige ist, daß eine Variabilität dadurch herbeigeführt werde, welche wünschenswerth wäre.

Ich will dasselbe nicht ableugnen. Aber ich mache eine Gegenrechnung. Er sagt: es wurde in jedem Jahre eine Anzahl von Schulgemeinden mehr errichtet und diese werden den Proc. Satz in jeder einzelnen Klasse ändern, d. h. nicht den Proc. -Satz, sondern die durch, eben diesen Proc. -Satz resultirende Anzahl von Schulgemeinden in jeder Klasse.

Seit dem J. 1870-1875 sind nun 414 Schulen zugewachsen. Nun sind das nicht eben so viel Schulgemeinden; denn es sind namentlich in Stadtschulbezirken die Schulanstalten wiederholt getrennt Worden; dadurch Sind nicht neue Schulgemeinden entstanden. Nehmen wir aber an, es wären in diesen 5 Jahren 400 Schulgemeinden entstanden, so wären es in jedem Jahre 80, oder von den rund 4000 Schulgebäuden 2% jährlich. So War es bisher; jetzt ist die Vermehrung der Schulgemeinden außerordentlich gering, weil die wichtigsten Bedürfnisse in dieser Richtung durch die letzten 5 Jahre befriedigt wurden.

Aber nehmen wir an, es würde diese 2°/0 Erhöhung fortschreiten, welcher Unterschied im Prozentsatz würde dadurch beispielsweise in der ersten Klaffe hervorkommen? 0-03°/o von 1 1/2 °/0 würde in der 1. Kl. das Resultat sein. Sie sehen, meine Herren, daß bei der geringen Vermehrung von Schulgemeinden im Jahre die Basis des Antrages des Abg. Jahnel hinfällig wird, indem die von ihm gewünschte Variabilität nicht erreicht wird.

Es ist freilich gegen die Anwendung einer Maximalziffer vorgebracht worden: Wenn dieselbe erreicht ist, hört jede Schulregierung vollständig auf, es wird unmöglich noch eine Nivelirung der verschiedenen Unterschiede,. welche nach und nach emporwachsen, herbeizuführen sein.

Wir geben uns der Hoffnung hin, daß die Maximalziffer nicht so aufgefaßt werden darf, daß die als Anfangsziffer betrachtet wird, es soll eine solche sein, welche in den nächsten 10 Jahren der Landesbehörde die Möglichkeit gibt, solche zwischenweilige Veränderungen vorzunehmen. (Richtig!)

Denn wenn das Gesetz nicht diese Absicht hätte, so würde es ein nonsens sein; der Landesbehörde die zwischenweilige Berichtigung in diesen 10 Jahren überhaupt zuzugestehen.

Indem ich daher die Anträge, welche rücksichtlich der Ziffer gestellt worden find, um das h. Haus nicht zu ermüden, mit diesen wenigen Argumenten empfehle, obliegt mir noch auf die Einwendungen Sr. Ex. des H. Statthalters zurückzukommen. Ich glaube nun freilich, daß dem Landesschulrath allein die Exekutive zusteht, allein was der L. -Aussch. in diesen Dingen thun soll, ist nicht so sehr Sache der Administration und der laufenden Verwaltung; es hat das mit den Lehrern gar nichts zu thun, denn die Bestellung von Lehrern wird vom L. -A. in gar keiner Weife beeinflußt; und in welche Klaffe ein Lehrer kommen soll, das hängt regelmäßig davon ab, für welche Gemeinde er selbst das Anstichen Stellt.

Ich möchte vielmehr hinweisen, auf eine schon bestehende gesetzliche Beschränkung des Landesschulrathes. Dies ist der Fall im §. 34 d. Res. v. 24. Feber 1873, wo es heißt, daß wenn das Budget für ein Vertvaltungsjahr nicht zu Stande kommt, der Landesschulrath das Recht hat, die Summe des vorjährigen Budget zu verlangen, aber auch nur diese Summe. Die Beschränkung ist also eine sehr bedeutende und es ist damals bei der Berathung des Gesetzes nicht vorgekommen, daß es als ein Eingriff in die Exekutive des Landesschulrathes angesehen worden wäre.

Ich glaube sogar, daß durch das G e f e tz sämmtliche Gemeinden des Landes u. z. namentlich in die einzelnen Klaffen eingereiht werden könnten und daß auch dagegen ein Einspruch nicht erhoben werden könnte. Ja ist denn, nachdem Böhmen für eine solche Ausführung des Gesetzes jedenfalls zu groß ist, ist denn der Antrag, wie ihn der H. Abg. Dr. Grégr gestellt hat, etwas Anderes als eine vollständige Beschränkung des Landesschulrathes in der Klasseneintheilung ?

Ist die Bestimmung des oberöster. Gesetzes, welches nur nach der Bevölkerungsziffer vorgeht, Etwas anderes, als daß der Landesschulrath in Betreff der Klasseneintheilung gar nichts mehr zu sagen hat? Und hat man dort eine Beschränkung, der Exekutive darin gefunden? Ich glaube nicht. Ich glaube daher, daß mit Rucksicht auf die Größe des Landes Böhmen an Stelle des Landtages, dessen" Gestion eine zu schwerfällige wäre, sein Vertrauenskörper, sein permanenter Kontrollausschuß durch das Gesetz als derjenige bezeichnet werden kann, der die Zustimmung zu dieser einmaligen rein finanziellen Maßregel zu geben hat. Ich glaube, daß selbst eine empfindliche Exekutive das über sich ergehen lassen könnte und darf es deßhalb sagen, weit ich selbst ein lebhaftes Gefühl habe für die Centralverwaltung und eine ernste Schulregierung in Land und Reich und weil ich selbst nichts mehr bedauere, als daß durch die derzeitige Organisation der Landesschulräthe

eben diese Centralregierung dem Ministerium fast gänzlich aus der Hand gewunden ist.

Indem ich daher nochmals die Anträge der Kommission in ihrer Gränze empfehle und auf das, Worauf ich hinsichtlich der Erhöhung der Lehrergehalte in Prag bereits in der Generaldebatte hingewiesen habe, zurückverweise, habe ich nur noch einen Grund dem gegenüber anzuführen, daß es mir nicht recht begreiflich ist, wie man für die Volksschulen in Prag 800 fl. verlangen kann, und nicht gleichzeitig für die Bürgerschulen mindestens den Betrag von 900 fl. oder 1000 fl. das wäre eine Folge der Annahme des Antrages des H. Abgeordneten Dr. Grégr.

Daß wir nun den ersten Schritt thun müßten und der 2. Schritt nothwendig gethan werden müßte; daß wir nämlich auch für die Bürgerschulen eine höhere Klaffe bestimmen müßten. Dann ist noch eine andere Ungerechtigkeit vorhanden; warum soll in Karolinenthal und Smichow eine Solche Erhöhung nicht stattfinden, wo doch dieselben lebensörtlichen Verhältnisse bestehen, wie in Prag selbst. Ich möchte glauben, baß dem Antrage des H. Dr. Grégr, wie schon die Kommission beantragt, abermals nicht zugestimmt werden Solle und empfehle im Sinne des Zustandekommens dieses Gesetzes, welches dem Lande die Beruhigung gewährt, daß seine Finanzen nicht übermäßig belastet werden ohne jede Ingerenz seiner Mitglieder selbst, empfehle ich im Interesse des Zustandekommens des Gesetzes aufs wärmste dem h. Landtage die Annahme der §§. 18 u. 19, wie sie von der Kommission nach reiflichen, wiederholten und eingehenden Berathungen beantragt werden. (Bravo. )

Oberstlandmarschall: Ich schreite nun zur Abstimmung u. z. kommt vorerst natürlich §. 18 zur. Abstimmung. Gegen denselben liegen durchaus keine Anträge vor. Derselbe lautet:

Die Schulgemeinden werden nach der Bevölkerungszahl, sowie nach dem Durchschnittspreise der wichtigsten Lebensbedürfnisse und' anderen örtlichen Verhältnissen in 4 Klassen eingetheilt.

Diese neuerliche Eintheilung sämmtlicher Schul gemeinden, deren Revision von 10 zu 10 Jahren, sowie deren zwischenweilige Berichtigung wird nach Anhörung der Bezirksschulräthe vom Landesschulrathe mit Zustimmung des Landesausschusses vorgenommen.

Sn. akt. Sládek ète:

§. 18. Obce školní rozdìlí se dle poètu obyvatelstva, jakož i dle prùmìrných cen nejdùležitìjších vìcí k živobytí potøebných a jiných pomìrù místních na ètyry tøídy.

Školní rada zemská vyslechnouc školní rady okresní se svolením zemského výboru veškeré obce školní takto na novo rozdìlí, rozdìlení toto po každých deseti letech prohledne a mezitím v nìm opravy vykoná.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen, welche für diesen §. stimmen, sich zu erheben.

Kteøí jsou pro ten èlánek, nech povstanou.

(Geschieht. ), Er ist angenommen. O b e r st l a n d m ar s ch a l l: Ich bitte diejenigen, welche diesem Antrage zustimmen, sich zu erheben.

Kteøí jsou pro ten návrh, nech vstanou.

(Geschieht). Er ist angenommen.

Zu §. 19 liegen verschiedene Anträge vor, und zwar vorerst zum ersten Satz besteht der Antrag der Kommission und ein Abänderungsantrag des H. Dr. Zintl. Der Abänderungsantrag des H. Dr. Zintl geht in der Abstimmung voraus; fällt dieser, so kommt zur Abstimmung der erste Satz, wie ihn die Kommission beantragt. Der Antrag des H. Dr. Zintl lautet: "Der Jahresgehalt; welchen ein Lehrer in Gemeinden der I. (höchsten) Klaffe anzusprechen hat, beträgt 700 Gld.; in Gemeinden der II. Kl. 600 Gld; in Gemeinden der III. Kl. 500 Gld. und in Gemeinden der IV. (untersten) Kl. 450 Gld.

Snìm. akt. Sládek: Návrh posl. p. Dr. Zintla zní: Služné roèní, na které uèitel v obcích

I.  (nejvyšší) tøídy má právo, èiní 700 zl, v obcích

II.   tø. 600 zl., v obcích III. tøídy 500 zl., a v obcích IV. (nejnižší) tø. 450 zl.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen, die dem Antrage zustimmen, sich zu erheben.

Dr. Trojan: Ich möchte mir zur Abstimmung etwas zu bemerken erlauben. Wenn H. Dr. Grégr 3. Klassen beantragt, so können wir doch nicht früher über den Antrag mit 4 klassen abstimmen.

Oberstlandmarschall: Ich bitte, H. Dr. Grégr hat ja keinen Antrag gestellt. Die Kommission hat den Antrag des H. Dr. Grégr fallen lassen und H. Dr. Grégr hat heute keinen neuen Antrag gestellt.

Dr. Grégr: Ich habe mich ausgesprochen, daß ich meinen Antrag aufrecht halte.

Oberstlandmarschall: Ich bitte, Sie haben mir keinen Antrag übergeben, Sie haben mir blos den Antrag wegen der Schullehrer in Prag hervorgehoben. Ich kann nur diejenigen Anträge zur Abstimmung bringen, welche am Präsidententische liegen.

Abg. Jahnel: Ich halte es für nothwendig, früher den II. Theil des Antrags zur Abstimmung zu bringen, darüber nämlich, ob die Eintheilung der Schulgemeinden nach fixen Ziffern, ober nach gewissen Percentsätzen zu erfolgen hat, weil die Entscheidung darüber Einfluß haben wird darauf, ob die Herren für Klaffen mit 400, 500, 600 fl. stimmen werden oder nicht.

Abg. Aßmann: Ich glaube, daß die Eintheilung bezüglich der Klassen gar nicht mehr Gegenstand der Abstimmung fein kann, weil durch §. 18 ja schon 4 Klassen angenommen sind.

Oerstlandmarschall: Es hantelt sich nur um den Ausdruck der Ziffern. In, ber letzten Klasse.

werben vom Hrn. Dr. Zintl 450 fl. beantragt. Die Einwendung, daß ein Antrag des Hrn. Dr. Grégr besteht, kann ich nicht zugeben.

Abg. Heinrich: Ich war auch der Meinung, daß, wenn wir unsere Anträge nicht ausdrücklich Zurückgezogen haben, diese durch das bloße Fallenlassen von Seite der Kommission noch nicht erledigt sind.

Oberstlandmarschall: Es versteht sich ja von selbst, daß, wenn die Kommission den Antrag stellt, daß die Anträge fallen sollen, der Betreffende sie noch einmal stellen muß; sonst existiren sie für heute nicht, und wir kennen sie sonst nicht weiter. Also damit kein Mißverständniß bei der Abstimmung stattfinde, werde ich die ersten 3 Klassen, welche gleichlautend sind, mit dem Antrage der Kommission Zuerst zur Abstimmung bringen. Dieselben sind für die I. Kl. 700 fl., für die II. Kl. 600, und für die III. Kl. 500 st.

Snìm. akt. Sládek: Služné pro I. tø. èiní 700 zl., v obcích II. tø. 600 zl., v obcích III. tø. 500 zl.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.

Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozdvihnou ruce. (Stane se. )

Er ist angenommen.

Nun kommt der Antrag des Hrn. Dr. Zintl für die IV. Kl. zuerst zur Abstimmung, wenn der fällt, so kommt dann der Antrag der Kommission. Für die IV. Klasse beantragt Hr. Abg. Dr. Zintl 450 st.

Snìm. akt. Sládek: Pro IV. tø. navrhuje p. Dr. Zintl 450 zl.

Oberstlandmarschall: Ich bitte jene, die diesem Antrage zustimmen, sich zu erheben.

Kteøí jsou pro ten návrh, nech vstanou.

(Geschieht. ) ES ist die Minorität. Ich bitte nun über die IV. Kl. abzustimmen, wie sie die KornmiSston beantragt, nämlich mit 400 st.

Snìm. akt. S1 á d e k: V obcích IV. (nejvyšší) tøídy 400 zl.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen, die dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.

Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozdvihnou

ruku.

(Geschieht. Er ist angenommen.

Wir kommen nun zum II. Absatz des §. 19. Für diesen II. Absatz bestehen 3 Anträge, u. z.

1.   der Antrag des Hrn. Abg. Jahnel, welcher eine percentweise Abtheilung der Klassen beantragt und

2.   der Antrag des Hrn. Dr. Zintl, welcher eine veränderte Eintheilung nach Ziffern beantragt und endlich 3. der Antrag der Kommission.

Ich erachte den Antrag des H. Dr. Jahnel als den weitergehenden.

Abg. Dr. Zintl: Ich ziehe meinen Antrag Zurück, nachdem der Antraft auf 450 st. gefallen ist.

Oberstlandmarschall: Dann besteht bloß der Antrag des H. Jahnel und der der Kommission und bringe ich den Abänderungsantrag des H. Jahnel

vorerst zur Abstimmung; Wenn der fällt, so kommt der Antrag der Kommission. Derselbe lautet:

"Es dürfen jedoch in die I. Kl. 1 1/2°/0 in der II. Kl. höchstens 4 1/2°/0 und in der III. Kl. 37% der Schulgemeinden eingereiht werden.

Snìm. akt. Sládek: Z veškerých obcí školních nebudiž vøadìno více než 1 1/2°/o do první tøídy, do II. tø. ne více než 4 1/2% a koneènì do III. tø. ne více než 37%.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen, die diesem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.

Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozdvihnou ruku.

(Geschieht. ) ES ist die Minorität.

Nun kommt der Antrag der Kommission zur Abstimmung. Er lautet: Es sind jedoch von sämmtlichen Schulgemeinden nicht mehr als 100 in die L, nicht mehr als 250 in die IL, und nicht mehr als 1400 in die III. Kl. einzureihen.

Snìm. akt. Sládek: Z veškerých obcí školních nebudiž však vøadìno více než 100 obcí v tø. I., aniž více než 250 v tø. II., aniž koneènì více než 1400 obcí v tø. III.


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