73. Die bohm. Stande zeigen dem Kurf. Johann Friedrich von Sachsen an, dass sie die von ihm vorgeschlagene Zusammenkicnft zur Erneuerung der Erbvertrage und Bundnise zwischen Sachsen und Bohmen wegen der diesem Konigreiche drohenden Kriegsgefahren nicht beschicken konnen, aber sich so verhalten wollen, als ob jene Vertrage wirklich erneuert waren, und dass sie den Konig um die Vermittlung eines Friedens zwischen dem Kaiser und ihm dem Kurfursten gebeten haben. Auch haben sie nach Mahren, Schlesien und in beide Lausitze um schleunige Hilfe geschrieben, bisher aber keine Antwort bekommen.
PRAG, 6. April, 1547. – Cop. d. Grossh. Ges.-Arch. in Weimar. Reg. J. Nr. 1–4. Fol. 60–76.
Durchlauchtigster, hochgeborner Furst, gnedigster Herr! Viel Grus und alle Wolfart wunschen E. Churf. G. wir von Gott dem Almechtigen. Gnedigster Herr! Wir haben aus E. Churf. G. Antwort vornommen, das E. Churf. G. gnediglich vormerken, dass wir des Furhabens und Gemuth seind, dass wir die Erbvortrag und Buntnus zwuschen der Kron Behem und dem Haus zu Sachsen wollen helfen erhalten, domit auch alle der Feinde hindernus abgeschnitten, auch alle tuckische Practiken vorkommen, des uns E. Churf. G. den Weg gnediglich furschlagen, dass von beiden Teilen etzliche Personen mit Befehlich an einen bestimbten Ort abgefertigt sollen werden, solche Erbvortrag zu vorneuen, auch andere Hendel mehr zu beratschlagen und furzunemen, wie dann solchs weiter E. Churf. G. Schrift in sich helt. Und sollen darauf E. Churf. G. wissen, doss an uns gar kein Mangel ist, auch itzo bald in dieser Zeit, do es nur muglich wer, demselben allen nachzusetzen und solchs zum End zu bringen. Aber es fallen uns itzo treffliche Vorhinderungen fur, dann wir werden durch gewisse Kundschafter berichtet, dass grosse Haufen Kriegsvolk von etzlichen Orten, zufurderst aber ausm Baierland ins Konigreich Behem Einfall zu thun in Furhaben sein sollen, uns und die Kron Behem zu vorheren, und solchs aus keiner andern Ursach, dann dass wir als eindech-tige Leut der Bundnus und Vortreg, so etwan zwuschen der Kron Behem und dem Haus Sachsen durch die Konige von Behem seliger Gedechtnus und unsere Voreltern aufgericht und bekreftigt, und als ehrliebende, unserm durchlauchtigsten Konig wider Euer Churf. G. und derselben Underhanen Hulf zu thun und das christliche Blut zuvorgiessen uns nicht wollen gebrauchen, auch durch keinerlei Weis darzu haben wollen vormugen lassen. Darzu ist auch das ein Hindernus, dass wir auch doheim und im Konigreich Beheim unter uns selbst Feinde haben, fur denen wir uns nicht weniger dann fur den auswertigen Feinden, welche ihren Zug uf uns feindlich gerichtet, besorgen. Derhalben bitten wir E. Churf. G., doss sie diesen Aufzug die Erbvortrag zu vorneuen aus keiner andern Ursach, dann die Sach an ihr selbst ist, beschehn gnediglich vormerken und vielmehr solchs der Zeit und Noth zurechnen, do wir gedrungen und genotigt werden zu diesen fehrlichen Leuften uns mit Kriegsvolk vorfasst zu machen und dieselben ins Feld zu fertigen fur unser, unser Weiber Kinder und der ganzen Kron Behem Wolfart zu wachen.
Nichtsdestweniger aber wollen wir uns denselben Erbvortragen noch nicht anders dann als weren dieselben albereit wiederumb vorneuert und bestetigt, jegen E. Churf. G. und derselben Underthanen, als ehrlichen und frommen Leuten zustehet, halten und erzeigen. Seind auch hinwieder zu E. Churf. G. der Zuvorsicht, dieweil uns diese Gefahr von unsern widerwertigen keiner andern Ursach halben obliegt, dann das wir aus rechtmessigen Bedenken uns in Kustung zu begeben und E. Churf. G. mit Krieg anzugreifen und das unschuldige christliche Blut zuvorgiessen, wie oben gemelt, uns gewegert und nit gewollt haben, E. Churf. G. und derselben Haubtleute und Kriegsrath werden uns nit vorlassen, sondern mit aller Kriegshulf und Ersetzung uns behulflich sein, so seint wir auch hinwieder bedacht, dieweil wir numehr von niemands uns einiges Trosts zuvortrosten, sondern nur als ein Raub dem Feinde furgeworfen des Undergangs und Vorterben teglich gewarten mussen (welchs Gott der Vater unsers Herrn Jesu Christi durch sein Gottliche Gnad gnediglich abwende) dass wir so viel uns in allen Kreften muglich durch Christi Hulf E. Churf. G. nicht zuvorlassen gedenken noch wollen. Wollen auch E. Churf. G. nit unangezeigt lassen, dass wir in nechstverschienen Tagen an die Konigl. Mt. eine Schrift abgefertigt, darinnen wir Sein Kon. Mt. underthenigst bitten, dass dieselb sich in den Handel schlagen und Sequestration [Bei diesem Worte ist am Rande folgende Bemerkung verzeichnet: Diez Wort "sequestrirn" will sich hie mit seinem rechten Verstand nicht wol reumen, darumb muss man in der behemischen copej sehen, was im dieaelbte Sprach vor ein Deutung gibet; hie stehet es gar improprie.]zwuschen Kais. Mt. und E. Churf. G. sein wolle, domit ein gotlicher Fried gemacht und also von "Vergiessung christlichs Bluts aufgehort und Mass getroffen werd, und forthin der Kristen Macht durch solche Greulicheit nit lenger geschwecht werde. Deshalben wir dann auch bitten, do zwuschen dem Kaiser und E. Churf. G. etzliche Furschleg zum Frieden dienlich beschehen wurden, dass dieselb uns auch bedenken und unser darinnen nicht vorgessen wollen, domit wir auch forthin in Frieden leben mogen. So auch E. Churf. G. forthin etwas an uns schreiben wollen, bitten E. Churf. G. wir solchs in Latein mit beigelegter deutzscher Translation, wie es dann auch von uns beschicht. Wollen auch E. Churf. G. nit vorhalten, dass wir diese Tag das Marggrafthumb Mehren, Herzogthumb Slesien und die Marggrafthumben Ober- und NiederLusatien umb eilende Hulf angesucht und gebeten haben, doch haben wir bis anher von ihnen keine Antwort bekommen. Geben zu Prag Mitwoch nach Palmarum den sechsten des Monats
Aprilis Anno 47.
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Die sondern Personen in diesen fehrlichen Leuften von den Standen der Cron Behem auserwelt und der Rath und Gemein der Alten, Neuen und Kleinen Stadt Prag. |
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