92. Valecna rada dvorska podava arciknizeti Arnostovi sve dobre zdani o usneseni, kterez byli ucinili zastupcove stavuv z kralovstvi Ceskeho a privtelenych zemi v pricine zaplaceni vojska na Uherskych hranicich.
1581, 30. prosince. - Konc. v rissk. arch. fin. ve Vidni.
Gnadigister Furst und Herr! Der Kriegsrath hat die Schriften, welche die Kais. Mt. jetzt zu Anfang dies Monats Decembris denen Deputierten aus der Kron Beheimb und incorporierten Landen wegen etlicher strittigen Artikel, derselben Lande Granitzbezahlung betreffend, unter nagst alldorten zu Prag gehaltener Zusammenkunft, was auch bemelte Deputierten auf eine und die ander zu Antwort geben lassen, mit Fleiss abgehort und durchsehen, befindt, dass die ganz Handlung an etlich wenigen Punkten, soviel das Kriegswesen und dem Kriegsrath zu bedenken zugehort, gelegen.
Erstlich ist umb den Nachlass der zweien Monat, damit derselb zu Richtigkeit und Gewissheit gebracht werde, am furnehmisten zu thuen, daruber beim Kriegsrath zwo Meinungen furgefallen, die ein, weil hievor bedacht worden, dass dem Kriegsvolk ingemein, daneben den furnehmisten Obristen und Hauptleuten zu verstehen geben und lauter zugeschrieben werden hatte sollen, dass die Kais. Mt. hinfuro ihnen nit mehr durchs ganze Jahr denn zehn Monat, doch in lauter Bargeld und dasselb zu gwissen Terminen, nehmblich alle halbe Jahrsfristen, erlegen lassen; welcher darumben nit dienen wollte, dass derselb sich derwegen anmelden und sein Sachen gleichwohl in ander Weg bestellen mochte.
Welche Ausschreiben aber nach etlicher hin und wieder von der Kais. Mt. und Durchl. gehaltner Erwagung darumben eingestellt und aufgehalten worden, dass man zuvor die freie Disposition derselben Zahlungen fur die Kais. Mt. und in derselben Namen fur E. Furstl. Durchlt. in dem Deputiertentag der Kron Beheimb und incorporierten Lande erhandeln und richtig machen hat sollen, weil zu besorgen, da gleichviel vorher dem Kriegsvolk derwegen zugeschrieben oder mit demselben gehandelt, dass doch das, wann die Kais. Mt. die vollige freie Disposition nit hatten, durch die beninischen Commissari, wie zuvor beschehen, leichtlich zu nichte gemacht und dann von dem Kriegsvolk widersprochen werden mochte.
So nun in dem jetzt gehaltenen Deputiertentag das bei den Abgesandten derselben Kron erlangt und die Disposition bemelter Zahlung Ihrer Mt. freigesprochen und gelassen wirdet, dass hierauf die Kais. Mt. oder E. Furstliche Durchlt. gemelte zuvor bedachte Schreiben an das Kriegsvolk ingemein und an die furaehmisten Hauptleut ergehen liessen und darin vermeldten, dass Ihre Kais. Mt. sich mit wohlgedachter Kron Beheimb und dero incorporierten Land jetzo dahin genadigist vergleichen, dass die beruhrten Lande die Bezahlung auf diesen und keinen andern Weg thuen wurden, in Bedenken, wie ihnen hievor auch mehrmals ausgefuhrt, dass sie sich derselben gegen dem, wie sie etwo hievor mit der Tuchbezahlung allerlei Beschwerungen leiden mussen, daneben oft lang die Zahlungen aufgezogen worden, da sie jetzt lauter Bargeld und dasselb bald und zu ordentlichen Terminen zu empfahen hatten, gar nit zu verweigern, dass demnach Ihre Kais. Mt. oder E. Durchlt. solches ihnen jetzt vorher derwegen gnadigist und schriftlich anmelden wollen, dieweil jetzt in Kurz wiederumb ein Bezahlung eines halben Jahrs hinabkommen werde, welche auf obbemelten Weg, dass namblich funf Monat in Bargeld fur sechs Monat gereicht und abgerechnet sollen werden, gestellt, damit sie dessen ein Wissen, und dann, wann die Zahlung kommt, dieselbe derhalben zu difficultieren nit Ursach hatten, und da je etliche unter ihnen waren (welches sich doch Ihr Mt. nit versehen), die darumben nit dienen wollten, sich die bei Zeiten anmelden und Ihr Mt. andere an ihr Stell auch zeitlich werben und zu der andern Austritt diese neue anstellen mochten.
Und eracht also ein Theil des Kriegsraths, es solle solch Schreiben ein Benugen sein und damit abgestrickt werden, wann die Kriegsleut niemand haben, gegen dem sie sich aufleinen und die Sachen disputiren mochten und doch aus solchem Schreiben Ihr Mt. Meinung klar und ausdrucklich vernehmen, sie werden sich desto williger drein begeben; und da gleich etliche drumben nit dienen wollten, dieselben ihren Abzug ohn wenigem Tumult nehmen mugen.
Andere vom Kriegsrath vermeinen, es solle mit mehrer Ausrichtung beschehen, wann die Kais. Mt. oder E. Durchlt. ein sondere Person hinab schickten, welche das, so oben in Schrift ihnen anzumelden gerathen worden, mundlich und personlich verrichtet; da mangelts aber gleich an der Person, die Ihr Mt. dahin schicken sollen. Der rechten Ordnung nach soll es einer vom Kriegsrath sein, da wissen aber E. Durchlt., dass der vom Thurn gleich im Wegziehen, der von Hofkirchen immerdar schwach, sich auf ihn nit zu verlassen, also der von Konigsperg allein vorhanden ist, da er verschickt, dem von Hofkirchen ein starkere Schwachheit mochte zustehen, dann beim Kriegsrath gar niemand vorhanden sein wurde.
So stunde es zu Ihr Kais. Mt. genadigisten Bedenken, ob sie einen von derselben Hofkammerrathen hinabfertigen und dem den Forgach, Kreishauptmann, oder den Kielman oder diese alle beide zugeben wollten, daruber werden E. Furstliche Durchlt. sich gnadigist ferrer zu bedenken und Ihrer Mt., da sie es fur ein Nothdurft achten, auch anzubringen wissen.
Es sei aber welcher Weg es woll, so werden jetzt bemelte zween, der Forgach und Kielman, dann auch die Oberhauptleut als zu Altsol, zu Karpen, furnehmblich zu ersuchen und zu ermahnen sein, damit sie das dem Kriegsvolk wohl einbilden, dass Ihr Mt. es nit anderst machen, sonder gwisslich bei dieser Ordnung verbleiben werden, sich derhalben keiner vergebentlich darwider aufwerfen, wie denn dessen auch keiner, wenn er diese Zahlung gegen denen, wie sie ihnen zuvor gereicht worden, und wie andere Granitzen dieser Zeit bezahlt werden, thut rechnen, nit zu beschweren oder zu widersetzen hatte.
Darzu gehort nun, dass solches auch gwiss besehen, die Zahlung bald und langest auf Lichtmessen angestellt und die Kriegsleut deren auch also vertrost werden.
Also musste furs ander denen aus Beheimb und Marhern das von Stund an zugeschrieben und sie ermahnt werden, sich auf bemelten Termin gefasst zu machen und zur selbigen Zeit damit auf die Granitzen zu kommen, da sie dann mit der andern Zahlung auf Georgi, wie sonst ihre Termin gestellt sein kunnten, aufkommen und dessen die Kriegsleut zur nagsten Bezahlung ein gwisse Vertrostung empfahen kunnten, sie sich der angestellten Ordnung mit dem Nachlass umb soviel weniger verweigern.
Hierzu gehort dann auch zeitlich zu bedenken, wen Ihr Mt. oder E. Durchlt. als ein Commissari hinabschicken werden sollen, weil der Mustermeister und Musterschreiber allein auf die Vertrostung, die denen aus Behem und incorporierten Landen besehenen, hierzu zu wenig sein mochten.
In dem stehet man auch an, sowohl als mit der Person, welche die erste Behandlung, wie oben gemeldt, thun solle, und wirdet das ferrers Nachdenkens wohl bedorfen.
Furs dritt, die Furlehen zwischen den Zahlungen betreffend, befindt der Kriegsrath, dass die Land darein nit willigen wollen, sonder die auf die nagsten Landtag verschoben. Da ware nun fast gut, da dieselben erlangt kunnten werden, ungefahrlich soviel, als zuvor von der Kammer Kremnitz die Zeit her drauf furgeliehen worden, da die Land keine sondere Personen dazu stellen oder halten wollten, ein solche Summa Gelds allein dem Kammergrafen zur Kremnitz durch sie geliefert wurde, der es gleicher Gestalt, wie er die Lehen aus Ihr Mt. Kammergut bisher dargereicht, also aus demselben Geld, so die Stande zum Furlehen dargeben, darreichte und darvon bis zu den Zahlungen jedesmals Piaitung thate. Hieruber kunnte die Hofkammer vernommen werden, wie viel ein Monat auf solche Lehen gangen, da dann die Raitung auf die vier oder funf zwischen den Zahlungen stehenden Monat leicht zu machen sein wurde.
Was zum vierten die Bereitung der Granitzen und Beratschlagung uber richtiger Bestellung derselben belangt, [wenn] dieselben Lande auch ihre Personen darbei haben wollten, besorgt der Kriegsrath wohl, da man derselben Personen erwarten wurde die Sachen sich noch lang verziehen mussten, aber weil die Zahlung nun sobald beschehen solle, ist das nagst, ihnen den Landen werde angedeut, dass sie etlich, die sie hierzu zu brauchen vermeinen, mit der Zahlung lassen reisen, die kunnen eines und des andern Orts Gelegenheit, Besatzung, Gebau und dergleichen Nothdurften besehen und Ihrer Mt. Commissari, so mitzureisen, kann denselben die bemelten Gelegenheit allenthalben weisen und erklaren, sich auch mit ihnen, da etwo Anderung furzunehmen, gleich am Ort selbst unterreden, und wie es hinfuro bestellt werden solle, berathschlagen.
Sonst acht der Kriegsrath, sei unnoth andere viel Berathschlagung zu halten, sondern man lass es bei der Bestellung und Besatzungen, wie sie itzo sein, bleiben, weniger ists nit, es ware an ein und andern Ort ein mehrers von Kriegsvolk, Erbauung und Munition von nothen; weil man aber auch auf dieses jetzig ordinari kaum gefolgen kann, so muss man aus Noth bei demselben verbleiben.
Allein soviel die Besatzung Uywar antrifft, weil der Kriegsrath nit befind, dass in dieser Tractation derwegen was furkommen, werden Ihr Kais. Mt. sich uber das, so jetzt Jahr verschienen vom Kriegsrath angemeldt und jetzo den 25. Octobris von E. Durchlt. der Kais. Mt. wiederumb zugeschrieben worden, gnadigist entschliessen sollen, so kann dann ein richtiger Uberschlag, was auf die bergstadterisch und andere Granitzort, darauf sie gewiesen, geht, gemacht, ihnen furgehalten und dabei auch gesehen werden, wie weit ihr deren aus Behemb und Marhern Hilfen daher erklecken.
Der Entschluss uber der Besatzung Uywar kunnte am besten genummen werden, wenn Ihr Mt. sich eines gewissen Obristen und mit demselben dann auch einer gewissen Besatzung vergleichen und entschliessen.
Was sie da von Continua des Erzbisthumbs Gran und des Kruschiczen absonderlichen Einkommen melden, ist von nothen, ihnen sonderlich zu nagstkunftigen Landtagen mehrere Erlauterung zu thuen, dass Continuum ein schlechts antrifft, da namblich von 100 Porten nur drei Pferd oder fur jedes Pferd zwen Fussknecht, dieselben aber gar unordenlich und nie in ihrer volligen Anzahl gehalten werden, derhalben sich auf dieselben so gar viel nit zu verlassen; dann dass der Kruschicz keine sondere Einkommen gehabt, die er aufs Kriegswesen zu verwenden schuldig gewesen, sonder was er etwo aus seinen Einkommen furgeliehen, dasselb ist ihm allzeit hernach aus den folgenden Zahlungen erstattet worden.
Mit Uywar kann es bei dem Bescheid, dass Ihr Mt. die 271 Pferd, 200 Trabanten aus des Erzbisthums Einkommen, so lang das nit ersetzt, bezahlen und bei kunftigen Erzbischofen darob sein wolle, dass derselb auch die ordinari Anzahl, wie es die vorigen gehalten, alldort unterhalten solle, verbleiben.
Erbauung Uywar. Dann so werden Ihr Kais. Mt. den Artikel wegen Erbauung Uywar, wes sich die aus Behemb bei den Standen in Hungern zu versehen, auf den von ihnen gestellten Form im Landtag anbringen lassen mugen. Was die Bestellung in Oberhungern betrifft, daruber sein der Hofkammer und des Kriegsraths Gutachten viel und unterschiedlich darbracht und jetzo in dem Memorial, das der Kriegsrath E. Durchlt. ubergeben, auch ein Stuck eingeleibt worden, das stehet allein an dem, dass die Kais. Mt. dero gnadigiste Resolution daruber nehmen, kann dann die mehrer Verordnung bald furgenummen werden.
Die Bauraitungen zu ubernehmen war hoch von nothen, die dann auch auf den Kriegsrath zum Ersehen zu geben, dann umb die mehrer Bauverlag desto mit besserm Grund Ersuchung beschehen mochte.
Das ubrig von wegen Einbringung der Restanten in Beheimb, Marhern, Schlesien, item was denen aus Lausnitz, dass sie ihre Gesandten nit dargeschickt, dass sie ihre Bewilligungen an die furzeigten Ort auch darbringen; item die 1500 Thaler zum Gebau Uywar erlegen sollen, betreffend, werden die Kais. Mt. bei derselben Hofkammer und behmischen Hofkanzlei die Nothdurft gnadigist zu befehlen und fertigen zu lassen wissen. Und thuet E. Furstl. Durchlt. der Kriegsrath sich in Gehorsamen befehlen. Concepta 30. Decembris 81.