140. Cisar Maximilian II. odpovida arciknizeti Ferdinandovi za jeho zpravu ze dne 13. cervence 1565: o zvyupominani berne v Cechach a za touze pricinou stalem usneseni snemu ceskeho, o vysetreni kralovskych panstvi, o napred slozene berni stavem mestskym a osobami duchovnimi a o vykazani platu ceskemu polnimu "colmistru."
VE VIDNI. 1565, 23. cervence. Orig. v archivu ceskeho mistodrzitelstvi.
Maximilian. Wir haben E. L. bruederlichs Schreiben vom dreizehenden Tag gegenwurtigen Monats Julii in nachvolgenden Sachen an uns ausgangen empfangen, freundlich angehort und verstanden.
Was nun darauf erstlich die behemisch Steuer und Biergeld und was E. L. zu kunftiger schleuniger Erlegung derselben bei den Standen auf jungstem Landtag fur Handlung gethan, belangt, das nemben wir von E. L. zu sonder dankbarlichen und bruederlichen. Gefallen an, dann wir in allweg spuren, dass ihr E. L. unsere Sachen und Notturft ganz treuherzig angelegen sein und an ihrem Fleiss mit nichten was erwinden lassen.
Und dieweil wir dann in nechstem behemischen Landtagsbeschluss befinden, dass durch die Stand einmal bewilligt worden ist alle alte Steuer- und Biergeldsrestanten zwischen hie und Michaelis bei der Execution des Verkaufs und Einziehung der Gueter, welche solchem nicht geleben, zu erlegen; und aber, wie E. L. zu erachten haben, nun das meist kunftig an dieser Vollziehung gelegen sein will, dann als E. L. bewisst ein stattliche Summa an Resten, welcher unzther mit grosser Beschwerung entraten worden, verhanden: so ist demnach unser bruederlichs Gesinnen an E. L., die wollen bedacht und mit Ernst darob sein, damit sich in Einmahnung ermelter Rest beides an Steuer und Biergeld gegen den Ungehorsamen in allweg des Landtagsbeschluss mit der Execution verhalten und hierinnen in Betrachtung des Kriegswesen hochsten Notturft niemanden, wer der sei, verschont, sonder nach Ausweisung desselben gegen ihme verfahren werde.
Im Fall sich auch begab, dass E. L. in dergleichen Sachen Einsehen und ernstliche Verordnung bei den ungehorsamen nicht helfen oder wirken wollte, so wellen uns E. L. desselben alsdann sambt ihrem ratlichen Guetbedunken jeder Zeit berichten und durch unsere behemische Cammer die Einfurderung auch treulich sollicitiren und treiben lassen.
Verrer befinden wir im Landtagsbeschluss vorbehalten und fursehen, dass alle diejenigen, welche mit ihren bei uns habenden Schulden auf Steuer und Biergeld verwiesen seien, aus diesen Gefellen bezahlt werden sollen; nachdem wir uns aber dagegen erindern, dass sich hievor ihr etlich mit Erlegung ihrer Ausstand gleichwol dahin gelend und entschuldigt haben, dass man ihnen auch schuldig sei und derwegen ihre Ausstand vorgehalten haben; weil aber furkummen, dass ihr Ausstand grosser als die Schuld sein mochte: so ist demnach unser bruederlichs Gesinnen an E. L., die wellen mit allen dergleichen Schuldnern, was wir ihnen, doch allein zu verstehen, so auf Steuer und Biergeld verwiesen ist und sie entgegen uns zu thuen sein, ordenlich abraiten und uns dessen aufs furderlichist einen lautern Auszueg und Bericht zuekummen lassen.
Dass E. L. Verordnung gethan, als oft zehen oder zwelf Tausend Thaler an der Steuer einbracht wirdet, dass es hieher geschickt werden solle, an dem haben Sie gar recht gethan, dann solches des Kriegswesen grosse Notturft ist, wellen auch also darob sein, damit allein an der Einforderung kein Mangl sei und wie vorstehet in allweg dem Landtagsbeschluss gelebt werde.
... Die Auswechslung der dreier Rittmeister als nemblich Wenzl Berka, Jan Markwart und Czeniek Daschiczky umb die drei Tausend Gulden, so sie auf E: L. Verordnung hievor aus der behemischen Steuer in Abschlag ihres Anritt und ersten Monatsold empfangen, haben wir bei unserm hungrischen Kriegszahlmeister schon verordnet.
So viel aber unserer behemischen Herrschaften Bereitungscommissari Relation belangt, weil sie noch bei E. L. Beratschlagung steht, so wellen es E. L. befurdern und uns mit derselben ratlichen Guetbedunken auch ehist ubersenden.
Dieweil an der Geistlichen und Statt in Beheim jungst anticipirten Steuer das meist schon heraus geschickt worden, so wellen E. L. den kleinen Rest daran auch furderlich zu Handen bringen und heraus schicken lassen.
Beschliesslich weil der behemisch Kriegszahlmeister und anderer bisher auf Einbringung und Herfertigung der behemischen Steuern ubermessig aufgeloffner Unkosten aus E. L. angezeigten Ursachen auf kunftigen Sanct Matheustag besser dann jetzt abgestellt werden mag, so lassen wir es dabei derzeit auch mit Gnaden verbleiben, doch wellen uns E. L., wie solche Abstellung alsdann beschen solle, auf dieselb Zeit sambt Rat und Guetbedunken gewisslich berichten und vermahnen.