Priloha k tesnopisecke zprave
o 95. schuzi senatu Narodniho shromazdeni republiky Ceskoslovenske
v Praze v utery dne 24. ledna 1922.
1. Rec sen. Lowa.
Hoher Senat! Bereits bei der Beratung des Gesetzes, das wir heute verlangern sollen, haben wir dagegen gestimmt, und zwar aus zwei Grunden: erstens einmal aus einem prinzipiellen Grunde, weil wir wissen, daß mit der Umgebung eines Ortes mit einer chinesischen Mauer der Wohnungsnot nicht gesteuert werden kann, diese damit nicht aufgehoben wird, und zweitens deshalb, weil wir uns nicht entschliessen konnen, fur eine Verordnung oder fur ein Gesetz zu stimmen, das die Regierung ermachtigt, aufgrund einer Verordnung eine Einschrankung der Ubersiedlunesfreiheit zu bestimmen. Das waren also die Grundsatze, die uns damals veranlaßt haben, gegen das Gesetz vom 17. Marz 1921 zu stimmen.
Nun sollen wir heute dieses Gesetz verlangern, durch das wir naturlich nicht die geringsten Vorteile erreicht haben. Erstens, wel wir mit der Einschrankung der personlichen Freiheit den arbeitenden Standen und Familien die Moglichkeit genommen haben, dorthin zu gehen, wo sie arbeiten und Verdienst finden konnen. Es hat eine große Anzahl von Orten gegeben, die damals diese Einschrankung erhielten und die sieh aufgrund dessen darnach gerichtet haben. Außerdem hat damals auch das Gesetz uber die Beschlagnahme der Wohnungen noch existiert. Es wurde also in verschiedenen Gemeinden die Wohnungsnot dadurch erleichtert, daß diese aufgrund dieser Verordnung den Zuzug von fremden Parteien verhindern, und dadurch, daß sie sich andererseits durch Beschlagnahme von Wohnungen helfen konnten, so daß die zustandigen Familien auch tatsachlich in Wohnungen untergebracht werden konnten, Aber schon damals haben wir gesehen, welche verheerenden Folgen diese Verordnung mit sich gebracht hat. Gerade in jenen Orten, die die Einschrankung der Freizugigkeit erhalten hatten und in denen infolgedessen ein Zuzug unmoglich war, konnten sich die Arbeiter und deren Familien in den Orten, wo sie ihre eigentliche Beschaftigung hatten, nicht niederlassen, sondern sie mußten sich in der Nahe dieser Orte ansiedeln. So kam es, daß die Wohnungsnot in jenen Orten, die an der Grenze dieser Orte mit eingeschrankter Freizugigkeit gelegen sind, ins Ungeheuere gestiegen ist. Und wenn die Berichterstatterin sagt, daß es in Prag Wohnungen gibt, in denen drei bis vier Familien in einem Zimmer wohnen, so kann ich noch ein anderes Lied von der Wohnungsnot singen. Denn gerade irr jenen deutschen Gegenden, die bei der letzten Verordnung ausgenommen wurden, herrschen die argsten Zustande. In einem Zimmer wohnen funf bis sechs Familien, funfzehn bis zwanzig Personen. Sie sollten nur einmal in jene Gegeniden gehen, wo die Bergarbeiter zuhause sind, bei denen gerade die schrecklichsten Verhaltnisse herrschen. Eben aus diesem Grunde finden wir, daß durch dieses Gesetz, wie ich schon sagte, der Wohnungsnot nicht geholfen werden kann. Und deswegen konnen wir nicht fur dieses Gesetz sprechen, sondern mussen dagegen stimmen.
Das Verfassungsgesetz sagt, daß die Freizugigkeit nicht eingeschrankt werden soll, es gewahrt also jedem Staatsburger die Moglichkeit, sich niederzulassen, wo er will. Er kann seine Wohnung in jeder beliebigen Gemeinde nehmen. Das Gesetz vom 14. Marz schrankt diese Freizugigkeit wieder ein. Es sagt: Du darfst nicht wohnen wo du, willst, sondern wenn du in. eine bestimmte Wohnung ubersiedeln willst, mußt du erst um die Bewilligung ansuchen! Wir sehen, daß wir da mit dem Verfassungsgesetz in Widerspruch kommen, und deswegen mussen wir von unserem politischen Standpunkt aus dagegen sein.
Wenn die Regierung durch das Gesetz im § 1 ermachtigt wird, im Verordnungswege den Gemeinden die Moglichkeit zu geben, die Einreisebewilligung nur unter gewissen Bedingungen erteilen zu konnen, so werden wir uns mit aller Gewalt dagegen wehren, weil wir ja gesehen haben, welche Folgen das hat. Nun hatten dann, als dieses Gesetz bekannt wurde, naturlich,alle jene Gemeinden, welche schon fruher aufgrund der Verordnung vom 22. Janner 1919 um diese Beschrankung angesucht halten, naturlich nichts anderes zu tun, als neuerdings um die Bewilligung dieser Beschrankung der Einreisebewillugung anzusuchen. Ich habe eine ganze Menoe von Gesuchen in der Hand, in welchen darauf hingewiesen, wird, daß es fur die Gemeinde geradezu eine Notwendigkeit ist, daß sie eine solche Einschrankung bekommt. Die Antwort auf alle diese Gesuche der Gemeinden war wenigstens in den deutschen ist es so, bei den, cechischen habe ich keule Ahnung davon, weil ich erstens nicht in Verbindung zeit ihnen stehe und zweitens leider die Sprache nicht verstehe - daß die Verordnung vom 15. Juli 1921, Sammlung der Gesetze 215, erschienen ist, durch die nun dreißig Stadten in der ganzen cechoslovakischen Republik die Moglichkeit gegeben wird, die Ubersiedleng einschrarken zu konnen. Darunter sind in. Bohmen im ganzen drei deutsche und funf cechische Gemeinden. Die deutschen Gemeinden sied: Leitmeritz, Aussig und Reicherbere. Die cechischen Gemeinden sind: Prag, Pilsen, Pardubitz, Koniggratz, Budweis. In der ganzen cechoslovakischen Republik halben also nur dreißig Stadte die Bewilligung bekommen, wahrend sie alle ubrigen Tausende und Tausende, unter denen gewiß eine ganze Anzahl von Gemeinden mit starker Bevolkerung und ungeheuerer Wohnungsnot ist, nicht erhalten halben.
Nun stellen Sie sich einmal vor, wie das bei jenen Gemeinden wirken muß, die in unmittelbarer Nahe von Aussig, Reichenberg und Leitmeritz liegen! Wenn man schon solche Einschrankungen hier schaffen will, dann darf man diese Bewilligung nicht nur dreißig Gemeinden in der ganzen Cechoslovakei, davon funf Gemeinden in ganz Bohmen geben, wahrend man sie allen anderen Gemeinden nicht gewahrt. Das ist unserer Uberzeugung nach kein Standpunkt, den man unterstutzen kann, und auch aus diesem Grunde werden wir dagegen stimmen.
Nun kommt noch etwas anderes in Betracht. Schon bei Beratung des Baugesetzes, alls der Minister meinte, daß wir aufgrund der Bauanleihe in der Lage sein werden, genugend Bauteen auffuhren zu konnen, und daß wir bald keine Wohnungsnot haben werden, habe ich dem Herrn Finanzminister gesagt, daß er sich gewaltig irrte, und daß er mit dem Milliardenuberschuß, den er erwartet und von dem er einen Betrag von 150 Millionen fur die Erbauung von Beamtenwohnungen aussetzen will, wahrscheinlich kein Gluck haben wird, u. zw, deshalb, weil das Volk, nicht nur das deutsche, das Vertrauen zu diesem Staat verloren hast. Dieses Vertrauen hat der Staat dadurch verloren, daß er damals die Kriegsanleihe nicht eingelost!hat. Und solange er die Schulden, die er damals ubernommen hat, nicht einlost, wird er kein Gluck haben. (Sen. Wallo: Pravdu mate!)
Und was ich damals gesagt habe, das ist eingetreten. Denn statt dieses Tausende Millionen-Ubeschusses sind ja, wie wir vom Herrn Berichterstatter im Ausschuß gehort haben, kaum 30 Millionen hereingekommen. Und wenn man die Kosten dieser Anleihe von diesem Betrag abzieht, so kommt man darauf, daß von dem Ertrag auch nicht eine Hutte gebaut werden kann.
Wir haben durch das Baugesetz und durch die begunstigte Bauarbeit vom 15. Mai 1920 die Moglichkeit, daß gebaut werden kann. Aber die Regierung hat sich auch bereit erklart, daß sie jenen Gemeinden und Bausenossenschaften BurgschaftserklarunEen abgibt. Aber mit dieser Burgschaftserklarung ist naturlich auch kein Haus gebaut worden. Trotz aller Bemuhungen ist man bis heute nicht in der Lage, mit eineue Bau zu beginnen. In meiner Gemeinde z. B. haben wir Bewilligungen vom Ministerium fur offentliche Arbeiten. und vom. Ministerium fur sozialie Fursorge bekommen. Wir haben die schonsten Versprechungen, aber Geld haben wir nicht bekommen. Und ohne Geld und mit Burgschaftserklarungen kann. man die Bauarbeiter nicht bezahlen, kann man kein Haus aufrichten, Es wird notwendig sein, ein anderes Baugesetz zu schaffen. Darin stimme ich.der Referentin vollkommen bei, daß wir ein Bauzwangsgesetz schaffen mussen, weil wir sehen, daß es Falle gibt, daß jemand in der Laie ist, Hauser zu bauen und es nicht tut, sondern im Gegenteil etwas ganz anderes tut. Im Mieterschutzgesetz § 1, Abs. 4, heißt es (cte): >Wenn der Vermieter die behordlilche Bewillieung zu einer nutzlichen Baufuhrung nachweisen kann, so ist dies ein Grund zur Kundigung.< Nun haben wir in den meisten Stadten solche nutzliche Baufuhrungen bewilligt bekommen. Dem Vermieter ist die Bewilligung gegeben worden, seinen Wohnparteien zu kundigen, diese mußten ausziehen, die nutzliche Bauweise wurde durchgefuhrt, aber wenn das Haus fertig war, hat man gesehen daß der Zweck abgeandert war. Das Haus stand da, aber im ganzen Haus konnte nicht eine einzige Partei mehr einziehen, weil sich Banken hineingesetzt hatten. So haben wir gesehen, daß das Mieterschutzgesetz manchmal zum Fluche geworden ist, weil durch die verschiedene Auslegung des Gesetzes die Moglichkeit gegeben war, mit Umgehung desselben die Mieter aus dem Hause herauszubringen und die Wohnungen fur industrielle oder gewerbliche Zwecke zu verwenden, obwohl es heilst, daß Wohnungen nicht zu gewerblichen Zwecken verwendet werden durfen. Hatten wir tatsachlich ein Bauzwangsesetz, so konnten wir die Banken hindern, sich die besten Hauser im Zentrum der Stadt auszusuchen und den Industrieunterneh mungen die Moglichkeit zu nehmen, sich Wohnhauser anzukaufen und diese aufgrund des § 1, Abs. 4, des Mieterschutzgesetzes durch nutzliche Bauweise umzuandern. Da nutzt, wie schon gesagt, eine ohinesische Mauer um den betreffenden Ort oder die betreffende Gemeinde, ja selbst um Prag nichts. Auf diese Weise werden wir dem Wohnungselend nicht steuern. Wir mussen die Sache Binders anpacken, wir mussen Geld zusammenbringen, denn nur so kann man dem Wohnungselend an den Kragen rucken. Daher wird es Sache nicht nur des Senates, sondern auch der anderen Kammer sein, so schnell als moglich ein neues Gesetz zu schaffen, durch das wir tatsachlich in die Lage kommen zu bauen, denn nur auf diese Weise werden wir die Moglichkeit habei, auf die Einschrankung der ubersiedlungsfreiheit zu verzichten.
Und noch etwas anderes werden wir damit erreichen. Wir haben Tausende Arbeitsloser, die beschaftigungslos herumgehen und von denen ein Teil auf die Unterstutzung durch den Staat angewiesen ist. Die Bauarbeiter werden aber als Saisonarbeiter bezeichnet und mann hat sie infolgedessen von jeder Unterstutzung ausgeschlossen. Stellen Sie sich nun dieses Elend vor. Diesen Leuten ware viel mehr geholfen, wenn man ihnen die Moglichkeit geben wurde zu arbeiten, als daß sie vom Staat Almosen nehmen mussen, die ihnen oft noch streitig gemacht werden. Was die Geldbeschaffung betrifft, sehen wir, daß die Banken keine Baukredite gewahren, obzwar sie Geld im Uberfluß haben. Wenn man sie aber um Baukredite angelt, um neue Hauser zu baten, das Wohnungselend zu mildern und die Arbeitslosigkeit einzuschranken, dann sind sie zugeknopft, weil sie ihr Geld bei industriellen Unternehmungen besser verwerten konnen.
Ich bin der Meinung, daß uns mit diesem Gesetz, das nur sagt, daß das Gesetz vom 17. Marz 1921 bis zum 31. Dezember 1923 verlangert werden soll, nichts gedient ist. Wenn wir schon die Einschrankung der Ubersiedlungsfreiheit zulassen wollen, da durfen wir nicht bei dreißig Stadten stehen bleiben, sondern mussen allgemein allen Gemeinden, die die Wohnungsnot nachweisen konnen, dieselbe Moglichkeit geben, denn sonst fuhren wir Zustande herbei, von denen wir heute keine Ahnung halben. Weil wir wissen, daß wir mit der Verlangerung des Gesetzes nichts erreichen, werden wir dagegen stimmen. (Souhlas.)
Hohes Haus! Ich will nur mit einigen wenigen Worten unsere ablehnende Haltung begrunden. Im vorliegenden Entwurfe werden die Gerichtsgebuhren im allgemeinen um 100% erhort. Fur jede Eingabe, fur jedes Urteil, fur jeden Vergleich, kurz uberall wird der Stempel verdoppelt. Es gilt das auch fur die ganz kleinen Betrage bis 100 und 1000 Kronen, die mit Rucksicht auf unsere Wahrung als geringfugig bezeichnet werden mussen, und das gilt auch fur das Strafverfahren. Es hat nun heute die Kollegin Eckstein geschildert, wie ungeheuer besonders die Privatanklagen infolge der Wohnungsnot zugenommen haben. Wer mit diesen Sa- chen zu tun hat, weiß, daß aus dieser Sache die Ehrenbeleidigungen in geradezu strafbarer Weise uberhandnehmen und wie gerade die armsten Leute davon betroffen werden. Und nun wird durch dieses Gesetz die Rechtsdurchsetzung wesentlich verteuert. Schon deshalb, weil die armen Leute beider Durchsetzung ihrer Rechte schlechter fahren werden als bisher, sind wir genotigt, gegen dieses Gesetz zu stimmen.
Das Gesetz aber hat einen besonders ominosen Anstrich. In einer Zeit, wo man vom Lohnabbau, vom Preisabbau spricht, wo, Sie ein Gesetz beschließen, mit welchem Sie den Beamten einen Teil des Gehaltes, den Lehrern einen sehr großen Teil nehmen, in derselben Zeit erhohen Sie die Gebuhren fur die Durchsetzung des Rechtes, treiben also das Gegenteil von dem, was Sie sonst zu treiben vorgeben, Sie wirken preistreibend. Denn all diese Gebuhrenerhohungen haben keinen anderen Effekt, als die Bevolkerung wieder zu erhohten Ausgaben zu zwingen. die Preise wieder in die Hohe zu treiben. Diese Erhohung stimmt ganz und gar nicht damit, daß Sie sonst vom Preisabbau sprechen, und durch Ihr Vorgehen den Unternehmer zum Lohnabbau antreiben, wenn Sie selbst quasi als Unternehmer jetzt die Preise in die Hohe treiben. Schon aus diesem Grunde scheint mir gerade der jetzige Augenblick fur die Erhohung der Gebuhren nicht geeignet zu sein, und auch aus diesem Grunde mussen. wir das Gesetz ablehnen.
Im Abgeordnetenhaus wurde ein Resolutionsantrag angenommen, welcher verlangt, daß die Harten bei der Erteilung des Armenrechtes beseitigt werden. Wir stimmen dem vollstandig zu. Wir wissen aus der praktischen Erfahrung, daß die Gerichte, ohne die Verhaltnisse zu prufen, bei einem Einkommen uber einen gewissen Betrag das Armenrecht nicht bewilligen. Die Beseitigung dieser Harten wird um so notwendiger, als jetzt durch das neue Gesetz die Gebuhren erhoht werden und die Bevolkerung noch weniger als bisher instand gesetzt wird, ihr Recht zu verfechten. Aus diesen angefuhrten Grunden, weit die Erhohung der Preise in anderer Richtung fuhren, wahrend Sie vom Preisabbau sprechen, konnen wir dem Gesetz nicht zustimmen, zumal wegen der Gebuhren, fur die kleinem Betrage aus Strafsachen. Aus all diesen Grunden sind wir nicht in der Lage, fur dieses Gesetz zu stimmen. (Souhlas na levici.)
3. Rec sen. Niessnera.
Hohes Haus! Dem vorliegenden Berichte, welcher die Forderung nach Auslieferung einzelner Mitglieder dieses Hauses ablehnt, stimmen wir selbstverstandlich zu, aber, wie ich ausdrucklich feststellen mochte, nicht aus den Grunden, die der Herr Berichterstatter hier angefuhrt hast. (Souhlas na levici.) Dem Herrn Berichterstatter hat es gefallen hier nicht bloß ein unsachliches Referat zu erstatten, sondern von einem etwas sehr erhabenen Standpunkte herab uber die betreffenden Senatoren und uber das vom, ihnen angeblich begangene Verbrechen abzuurteilen, Ich finde nicht, daß das die richtige Art der Erstattung eures Ausschußberichtes ist, womit ich selbstverstandlich nicht im geringsten die Redefreiheit irgendeines der Herren beeis trachtigt sehen mochte. Ich meine nur, daß es nicht angeht, einen Ausschußbericht zu einer Satire zu gestalten (souhlas na levici), ihn dazu zu benutzen, um den Versuch zu unternehmen, uber andere Bewegungen, uber andere Parteien und, Vertreter in diesem Hause sich lustig zu machen. (Souhlas na levici.)
Der Herr Berichterstatter ist hier gewissermaßen als Arzt aufgetreten, er hat alle von seinem Standpunkte abweichenden politischen und nationalen Stromungen abgeurteilt, als waren es Krankheitserscheinungen. Er hat davon gesprochen, daß die Deutschen im allgemeinen - und er hat da gar keine Unterschiede gemacht - politischen Verstand brauchen, daß sie sich in einem Fieberzustande befinden, und er hat auch von der notwendigen Medizin gesprochen, die zur Behebung dieses Fieberzustandes notwendig ist. Ich weiß nicht, ob es geschmackvoll ist so zu sprechen, am allerwenigsten von der Stelle, von der der Herr Berichterstatter gesprochen hat. Ich mochte bemerken, daß wir wenigstens fur unseren Teil es ablehnen, Belehrungen uber politischen Anstand anzunehmen, und daß wir uns sie auch nicht erbitten. (Souhlas na levici.) Wenn der Herr Berichterstatter anscheinend so wohlwollend spricht, mit einem anscheinend großen Wohlwollen eine Gesundung der Deutschen im allgemeinen wunscht, mochte ich nur kurz darauf erwidern, daß es eben nicht allen moglich war, daß nicht eben alle das Geschick besessen haben, zur alleinseliemachenden Nation zu kommen. (Veselost.) Das ist uns nun einmal versagt geblieben. Wenn es einem aber schon gegluckt ist, so soll man doch nicht deshalb ubermutig werden.
Die Sache ware denn doch wohl von einem anderen Standpunkte zu behandeln gewesen. Ich bin der Auffassung, daß alle die Verbrechen, von denen hier.die Rede ist, bzw. diese Anklagen, die hier erhoben werden, die die Grundlage dieses Berichtes bilden, die Anklagen, aufgrund deren die Staatsanwaltschaften die Auslieferungsbegehren stellen, durchwegs aus der geradezu kramkhaften Furcht geboren wurden, die man hier in diesem Staate vor dem Hochverrate hat. Es ist hier eine formliche Hochverraterriecherei ausgebrochen. (Vesolost.) Lassen Sie sich sagen, es ist das eine vorlaufig unbegrundete Furcht, und ahnlich hat auch der Herr Berichterstatter gesprochen, der im allgemeinen mit gewissen Abweichungen, die ihm notwendig erschienen sind, die Stimmung der deutschen Bevolkerung sehr richtig charakterisiert hat. Vorlaufig ist die deutsche Bevolkerung nicht hochverraterisch gesinnt. Ich furchte nur, meine Herren, von den cechischen Parteien, daß es ihnen noch gelingen wird, die deutsche Bevolkerung noch so weit zu bringen. (Souhlas na levici.) Bedenken Sie doch. wie es heute zugeht. Die Stimmung ist heute derart, und insbesondere betreibt dies die cechische chauvinistische Presse, daß jede Opposition, selbst die sachlichste Opposition schon als Verrat am Staate, als Hochverrat angesehen wird. Wenn man nicht ganz die gleiche Liebe zu den Verhaltnissen in diesem Staate hat, so Wird man schon als Hochverrater bezeichnet.
Es ist ja unglaublich, was einem zu bieten gewagt wird. Es wird als Grundlage der Beschuldigung erzahlt, daß der Redner gesagt hat: >Die Friedensvertrage sind ein elendes Flickwerk, sie sind ein Teufelswerk, die Deutschen besitzen keine Rechte, die Republik ist eine Holle!< Das ist ja eine vollkommen gesetzliche Kritik. Es wird gesagt, der Redner hatte erklart: >Der Staat ist nicht unser Staat, die Deutschen sind eine Nation zweiten Grades und werden als Sklaven behandelt.< Selbst die Kritik eines Abgeordneten an der Auslandspropaganda, die vonseiten des Staates betrieben wird, wird als Hochverrat ausgelegt! Alles ist Hochverrat, alles ist Verrat, alles Verbrechen! Wohin soll das fuhren? Gewiß, es sind in den Anklagen auch verschiedene Ausspruche, auf die der Buchstabe des Gesetzes zutreffen mag. Aber gestatten Sie, daß man diesen Anklagen, wie sie in solchen Fallen von den meisten Staatsanwaltschaften erhoben werden, das großte Mißtrauen entgegenbringt. Ich lasse mich hier in das Meritum der Anklagen deshalb, ein weil der Ausschuß ja im allgemeinen von seiner fruheren Praxis Allstand genommen hat, die dahin gegangen ist, das Meritum eines solchen Auslieferungsbegehrens nicht zu prufen. Deshalb muß es auch mir gestattet sein, auf das Meritum des Auslieferungsbegehrens einzugehen.
Es sind hier gewisse Ausdrucke, auf die der Buchstabe des Gesetzes zutreffen mag. Aber fragen wir uns; Wie kommen solche Anklagen uber Reden in Versammlungen zustande? In den meisten Fallen sind es politische Voreingenommene, die die Anzeige erstatten, oder es sind nicht vollkommen ausgebildete Beamte, oder die Anklage erfolgt, wenn ich selbst bona fides voraussetze, in den meisten Fallen aufgrund eines unvollstandig aufgenomnienen Berichtes. Und, meine Herren von der cechischen Seite, Sie sind im alten Osterreich wegen solcher kunstlich konstruierter Delikte selbst in die gleiche Lage gekommen. Sie sollten deshalb vorsichtig sein. (Hluk. - Sen. Thor: Byli jsme take za to zavreni!) Sie wissen sehr gut, daß unsere Partei in den schwersten Zeiten dagegen aufgetreten ist, daß man gerade den Angehorigen Ihrer Partei Hochverratsprozesse gemacht hat.
Ich mochte aus der Anzahl der Beschuldigungen, die hier erhoben werden, nur eine einzige Sache hervorheben. Es wird einem meiner Kollegen, der mein politischer Gegner ist, den ich aber als ernsten, seriosen Menschen kenne, ein Ausspruch in den Mund gelegt, von dem. ich nach der politischen und personlichen Seite hin uberzeugt bin, daß er ihn nicht getan hat und nicht getan haben kann, weil es eine maßlose politische und personliche Al'hernheit ware. Es wird ihm nachgesagt, er hatte gerufen; >Es lebe Kaiser Wilhelm, es lebe Kaiser Karl!< Uber Kaiser Wilhelm mag man ja streiten, aber daß ein Deutschnationaler - das ist wenigstens meine Kenntnis der Sache - eine solche Vorliebe fur den Karl haben konnte, daß er seine Wiederkehr wunschen wurde, das ist eine politische Zumutung, die wir nicht mitmachen konnen. (Sen. Hrejsa: Se srdcem divno hrat, rika, myslim, Machar!) Ich verstehe das leider nicht ganz. Ich kann, Ihnen nur sagen, es ist eine unerhorte Zumutung zu glauben, daß es einen normalen Menschen gibt welcher Nation immer, der heute die Wiederkehr Karls herbeisehnen wurde.
Ich mochte nun. zum Ausschußberichte selbst einiges bemerken. Der Ausschußbericht geht davon aus, daß er im allgemeinen den Standpunkt einnimmt, daß er das Auslieferungsbegehren nach der materiellen und strafprozessualen Seite nicht zu prufen hat. In diesem Falle,macht er eine Ausnahme. Er stellt sich gewissermaßen, wie es an einer Stelle heißt, auf einen hoheren, bzw. tieferen Standpunkt, von dem aus er die Sache betrachtet. Er sucht alle diese Anklagen hier politisch, juristisch und gewissermaßen auch moralisch zu werten, und kommt nach dieser Betrachtung zu dem Schlusse, daß allen Beschuldigungen hier - wobei er von vorneherein unglaublicher Weise annimmt, daß alle diese Beschuldigungen richtig sind - die bose Absicht gefehlt habe. Und warum hat ihnen die bose Absicht gefehlt? Ich wende mich dagegen, und wurde mich dagegen wenden, wenn es sich um wen, immer,handeln wurde, weil.ich die Art der Begrundung fur unerhort halte. Es wird beispielsweise gesagt, man musse erwagen, ob vielleicht nicht der Tater nur >na oko<, aufs Auge, zum Schein gehandelt hat, und ob er es nicht vielleicht nur um seines Mandates willen getan habe, >aby dobre zaopatril svuj mandat<. (Zpravodaj dr Stransky: O, ja!) Ja, das mag den Herrn Berichterstatter belustigen, aber hat ein Ausschußbericht uber die Moralitat und die inneren Motive einer politischen Richtung derart abzuurteilen? (Vykriky: Infamie! Er urteilt nach sich!) Wenn Sie das fur Redefreiheit halten, bedienen Sie sich ihrer als Senator, als Mitglied dieses Hauses. Aber ich meine, der Immunitatsausschuß hat eine andere Seite zu prufen als die, ob vielleicht die Redner nicht damit ihr Mandat sichern wollten. Das heißt ja den betreffenden Abgeordneten niedrige Motive unterschieben. Das tut der Ausschuß, der vorgibt, daß er die Sache von einer hoheren moralischen Warte betrachte. Fur eine solche Moral, fur eine solche Betrachtungsweise danken wir. Ich bitte darin nicht eine Unhoflichkeit zu sehen - ich bemuhe mich, ein hoflicher Mensch zu sein - aber eine solche Berichterstattung ist eine Anmaßune, die nicht genug zuruckgewiesen werden kann. Es ist auch eine Anmaßung, wenn behauptet wird, daß ein Senator im Gegensatz zu 190 Gemeinden des sudlichen Mahrens steht, die den Gottern und dem Versailler Frieden auf den Knieen danken, daß es so gekommen ist, wie es gekommen ist. Das alles ist keine Art der Begrundung.
Wir wenden uns dagegen und protestieren dagegen. Wir verlangen, daß in Zukunft verlangte Immunitatsbegehren anstandig behandelt werden, daß man die Immunitat der Abgeordneten und Senatoren schutzt, Wir werden fur der Ausschußantrag stimmen, aber wir erheben unsere Stimme dagegen, daß man in so unwurdiger Weise die Begrundung dieses Antrages vornimmt. (Zivy souhlas a potlesk na levici.)
4. Rec sen. Karla Friedricha.
Geehrte Damen und Herren! Der Herr Berichterstatter hat heute hier Worte gebraucht, welche ich auch, im Namen samtlicher ubrigen deutschen Parteien nicht unerwidert und unwidersprochen lassen darf. Der Herr Berichterstatter hat, anstatt seinen Ausschußbericht und seinen Antrag zu verteidigen, sich erlaubt, seine personliche Anschauung uber die deutsche Politik zum Ausdruck zu bringen. Und er hat sich erlaubt, dies in einer Weise zu tun, welche beabsichtigt hat, die deutsche Politik lacherlich zu machen. Er hat die Fuhrer des deutschen Volkes, die Senatoren, einfach als geisteskrank hingestellt, die man dem Strafgerichte nicht uberliefern, sondern denen man Zeit lassen soll, damit sie von ihren. Leiden geheilt werden. Wir bereifen es sehr wohl, daß sich die Mehrheit scheut, Senatoren wegen derartiger Delikte ausliefern zu lassen. Daraus wurden nur Skandale und Skandaler, wie aus jedem politischen Prozeß. Mann still das aber offen sagen und darf nicht derartige beleidigende Formen in Anwendung bringen, die den Widerspruch jedes Beteiligten hervorrufen mussen. Auch wir stimmen gegen die Auslieferung, deswegen, weil wir voll uberzeugt sind, daß alle Senatoren nichts anderes getan haben, als was ihnen die Pflicht ihres Mandates vorschreibt, und so viel Achtung vor dem Stande der Senatoren und Abgeordneten hatte auch der Herr Berichterstatter haben konnen. (Souhlas na levici.)
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